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29. Jun 2020

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Wirtschaft

Mittelständler und Freiberufler im Visier – Cyberkriminelle können schnell nachhaltig schädigen.

Zu der häufigsten kriminellen Aktivität weltweit hat sich Cyberkriminalität entwickelt. Grund genug für Unternehmen, sich vor dieser Bedrohung so gut wie irgend möglich zu schützen.

Viele kleine und mittelständische Unternehmen, aber auch Freiberufler, haben große Lücken bei ihrer IT-Sicherheit. Die Folge: Immer mehr Firmen werden Ziel von Cyberkriminellen. In einer aktuellen repräsentativen Forsa-Umfrage unter 100 Maschinenbauern gab jedes dritte Unternehmen an, bereits Opfer erfolgreicher Cyberattacken gewesen zu sein, jedes zehnte Unternehmen war sogar mehrfach betroffen. Eine weitere Gefahrenquelle: Mitarbeiter nutzen zunehmend ihr eigenes Tablet oder Smartphone im Homeoffice. Das gilt umso mehr in Corona-Zeiten. Damit öffnet sich ein potenzielles, nicht zu unterschätzendes Einfallstor für Viren und Trojaner. Denn es kann leicht passieren, dass ein Mitarbeiter eine so genannte Phishingmail mit einem Verschlüsselungstrojaner öffnet und dadurch das gesamte Unternehmensnetzwerk lahmlegt. Zum Portfolio an Schadsoftware zählen unter anderem Dateianhänge mit Malware, Links zu mit Schadsoftware infizierten Webseiten, das Kompromittieren von geschäftlichen E-Mails, gefälschte Landingpages, Downloader und natürlich einfache Spammails. 


Markus Rehle, 

Vorstand und Leiter Produktmanagement Firmen/Freie Berufe, Produkttechnik Sach bei der HDI Versicherung AG, Foto: HDI Versicherungen/John M. John

Aus den Machenschaften der immer professioneller agierenden Hacker können teure Rechtsstreitigkeiten, Lösegelder, Umsatzeinbußen und Imageschäden, dazu Patentrechtsverletzungen und Produktionsausfälle resultieren. „Gerade in spezialisierten Unternehmen sind häufig fachliches Know-how und sensible Kundendaten konzentriert. Das wissen auch Hacker. Solche Unternehmen sind daher lohnende Ziele für Cyberattacken“, sagt Markus Rehle, Vorstand Produkte bei der HDI Versicherung. Lohnende Ziele für Cyberkriminelle seien aber auch Unternehmen, die sich keine eigenen IT-Abteilungen und Experten für IT-Sicherheit leisten, sondern oftmals mit externen Dienstleistern arbeiten. „Aus Kosten- und Kapazitätsgründen kann eine lückenlose Überwachung der IT deshalb oft nicht gewährleistet werden“, so Rehle. Seine Erfahrung zeigt, dass Unternehmen vielfach nicht gezielt angegriffen werden. Vielmehr würden Kriminelle ihre Schadsoftware gleich auf mehrere Unternehmen ansetzen. Außerdem sei zu beobachten, dass Cybererpressung und Cyberspionage Unternehmen oder Freiberufler hart treffen können. Viele zahlen dann die von den Erpressern geforderten Beträge, um schnell wieder an ihre Daten zu kommen. Der HDI Vorstand warnt jedoch: „Selbst, wenn die Daten nach dem Entsperren wieder zugänglich sind, ist die Schadsoftware immer noch im System und kann, sofern nicht professionell entfernt, durch die Erpresser unter Umständen reaktiviert werden.“


Eine wirksame Cyberversicherung muss umfassend schützen.

Sobald technische oder organisatorische Schutzmaßnahmen versagen oder durchbrochen werden, schließt eine Cyberdeckung die entstandene Lücke im Schutzkonzept. Zum Beispiel gilt das bei Informationssicherheitsverletzungen, bei Diebstahl personenbezogener Daten, bei der Verletzung von Geschäftsgeheimnissen Dritter oder Internet-Attacken aufs berufliche Netzwerk. Die HDI Cyberversicherung bietet außerdem Zusatzleistungen, die über den normalen Versicherungsschutz hinausgehen. Dazu gehören Schulungs- und Präventionsmaßnahmen, eine 24/7-Hotline und ein IT-Sicherheitsdienstleister mit spezieller Expertise in Sachen Cybersicherheit. Darüber hinaus übernimmt die HDI Cyberversicherung die Prüfung möglicher Schadensersatzansprüche Dritter. Der HDI Cyberschutz umfasst dazu auch die Absicherung von Bring-Your-Own-Device-Risiken und greift schon vor dem Schadensfall: zum Beispiel durch gezielte Mitarbeitertrainings. Dazu kommen laufende Informationen zur Cybersicherheit, Angriff-Alarme bei aktuellen Bedrohungen oder Tests der Cybersicherheitsmaßnahmen durch fingierte Hackerangriffe. 

Bei einer Cyberattacke gilt es, schnell zu reagieren, um Schaden so weit wie möglich abzuwenden. Kunden sollten sich bereits bei einem Verdacht auf einen Cyberangriff bei der Versicherung melden. Die Kosten für Forensik und Schadensfeststellung werden von der HDI Cyberversicherung innerhalb der ersten 48 Stunden ohne Anrechnung auf einen Selbstbehalt übernommen, egal ob tatsächlich ein Cyberangriff vorliegt oder nicht. 


11. Sep 2024

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Wirtschaft

4 Gütesiegel in der Landwirtschaft

**AMA-Siegel – staatlich geprüft** Das AMA-Gütesiegel ist das bekannteste österreichische Gütesiegel, dessen Grundlage das österreichische AMA-Gesetz von 1992 ist. Es zeichnet konventionell erzeugte Lebensmittel aus, die nach strengen Kriterien in Bezug auf Qualität, Herkunft und Sicherheit produziert wurden. Neben nachvollziehbarer österreichischer Herkunft gehören dazu Anforderungen an die Tierhaltung, den Einsatz von Futtermitteln und die Hygiene in den Verarbeitungsbetrieben. Das ganzheitliche Qualitätssicherungsprogramm basiert auf strengen Kontrollen entlang der gesamten Produktionskette – vom Bauernhof bis zur Theke. So werden sämtliche AMA-Produkte in einem dreistufigen Kontrollprozess aus Eigenkontrolle, externer Kontrolle und stichprobenartiger Überkontrolle geprüft. Die Anforderungen an die Produkte gehen über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus, welche in den jeweiligen Richtlinien geregelt sind. Bei den Tierschutzstandards gibt es freiwillige Zusatzmodule. Vergeben wird das Gütesiegel von der Marktordnungsstelle Agrarmarkt Austria (AMA) im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags. Weiterführende Informationen unter: amainfo.at ![artem-beliaikin-8wtuWVzQbpE-unsplash.jpg](https://fra1.digitaloceanspaces.com/cwbucket/artem_beliaikin_8wtu_W_Vz_Qbp_E_unsplash_ec4014f31a.jpg) (c) Artem Beliaikin/unsplash **Bio Austria – mehr Bio geht kaum** Das Bio Austria-Gütesiegel kennzeichnet eine breite Palette von pflanzlichen und tierischen Bio-Lebensmitteln und steht für höchste Qualität, umfassende Nachhaltigkeit und ethische Verantwortung. So geht das vom Anbauverband österreichischer Biobauern herausgegebene Label deutlich über die Mindestanforderungen des EU-Bio-Siegels hinaus. Der gesamte Betrieb muss biologisch bewirtschaftet werden und es gelten strengere Kriterien bei Art, Ausmaß und Zeitpunkt des Einsatzes von biologischen Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie für Futtermittelimporte. Hierzu gehört beispielsweise der Verzicht auf chemisch-synthetische Pestizide und Düngemittel, die Förderung von Biodiversität sowie der Einsatz von gentechnikfreiem Saatgut und Futtermitteln. Im Bereich der Tierhaltung legt das Siegel besonderen Wert auf artgerechte Bedingungen, wie ausreichend Platz und Bewegung sowie Zugang zu Freiland. Die Futtermittel stammen primär aus Österreich, Rinder bekommen im Vergleich zu gewöhnlichem Bio deutlich weniger Kraftfutter. Zu finden ist das Siegel hauptsächlich auf direkt vermarkteten Bio-Produkten in Hofläden, Bauernmärkten aber auch in Supermärkten. Weiterführende Informationen unter: www.bio-austria.at ![pexels-pixabay-164504.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/pexels_pixabay_164504_c2df8ec61d.jpg) (c) Pixabay/pexels **Tierwohl kontrolliert - Haken dran** Die Gütezeichen “Tierwohl kontrolliert” steht für biologische Tierhaltung, welche über die EU-Bio-Verordnung hinausgeht. Es kennzeichnet Lebensmittel bei deren Herstellung das Wohl der Tiere im Mittelpunkt steht. Dazu gehören artgerechte Haltung, wiederkäuergerechte Fütterung und der Ausschluss von qualgezüchteten Rassen. Es gibt zwei Varianten des Siegels. “Tierwohl kontrolliert 2 Häkchen“ kennzeichnet diverse Verbesserungen im Tierhaltungs-Standard des biologischen Landbaus aber erreicht noch nicht den höchsten möglichen Standard. Es werden konkrete Richtlinien für Mast- und Milchrinder sowie Mastschweine definiert. Das Siegel “Tierwohl kontrolliert 3 Häkchen“ steht für noch strengere Anforderungen und bietet den Tieren erheblich mehr Platz und noch bessere Lebens- und Schlachtbedingungen. Neben Richtlinien für Mastschweine, Mast- und Milchrinder gibt es weitere für Legehennen, Masthühner und -enten sowie Milchschafe und -ziegen. Jede Richtlinie unterliegt einer permanenten Evaluierung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie Kontrollergebnissen aus Tierhaltung, Landwirtschaft und Verarbeitung. Siegel-Herausgeber ist die Gesellschaft !Zukunft Tierwohl! Weiterführende Informationen unter: www.zukunfttierwohl.at ![daniel-leone-LXQx98FPPQ4-unsplash.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/daniel_leone_LX_Qx98_FPPQ_4_unsplash_7a422f1f60.jpg) (c) Daniel Leone/unsplash **Geschützte Ursprungsbezeichnung – sicher vermarktet** Das EU-Kennzeichen "geschützte Ursprungsbezeichnung" (g.U.) garantiert, dass die Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung von Erzeugnissen in einem bestimmten geografischen Gebiet nach festgelegten Herstellungsverfahren erfolgt ist. Die Lebensmittel, Weine und anderen landwirtschaftlichen Erzeugnisse weisen somit aufgrund ihrer Herkunft und spezieller Produktionsverfahren besondere Eigenschaften und Qualitäten auf. So dürfen beispielsweise der Tiroler Graukäse (g.U.), die Pöllauer Hirschbirne (g.U.) oder die Steirische Käferbohne (g.U.) mit dem geschützten geografischen Namen bezeichnet und vermarktet werden. Jeder Verarbeitungsschritt – also Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung – muss dabei in der jeweiligen Region erfolgen. Gebiet und Herstellungsverfahren sind in einer Produktspezifikation festgelegt. Das Siegel zielt darauf ab, traditionelle Herstellungsverfahren zu bewahren, die Produzenten vor Nachahmung zu schützen und ihnen einen Marktvorteil bei der EU-weiten Vermarktung zu verschaffen. Vergeben wird das Siegel von der Europäischen Kommission in Zusammenarbeit mit einer nationalen Behörde. Weiterführende Informationen unter: www.svgh.at ![alexander-maasch-KaK2jp8ie8s-unsplash.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/alexander_maasch_Ka_K2jp8ie8s_unsplash_59dbc11c7a.jpg) (c) Alexander Maasch/unsplash