28. Sep 2023
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Wirtschaft
Journalist: Armin Fuhrer
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Foto: Bernd Dittrich/unsplash, DSLV
Der Staat belastet die Logistik-Branche mit dem Lieferkettengesetz und den bald steigenden CO2-Preisen, so DSLV-Hauptgeschäftsführer Frank Huster.
Frank Huster, Hauptgeschäftsführer des Bundesverband Spedition und Logistik e. V. (DSLV)
Herr Huster, alle reden von Nachhaltigkeit. Wie wichtig ist dieses Thema für die Logistikbranche?
Das Thema ist in unserer Branche schon seit Jahrzehnten verankert, denn Logistik ist ein Synonym für effizienten Ressourceneinsatz, der Basis ist für nachhaltiges Wirtschaften. Jetzt wächst aber der explizite politische und gesellschaftliche Druck, den CO2-Fußabdruck beim Transport deutlich zu verkleinern. Die EU hat hierfür klare und unverrückbare Ziele festgesetzt.
Wie beurteilen Sie das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG)?
Nur wirtschaftlich erfolgreiche Unternehmen können nachhaltig agieren. Ein wirtschaftlicher Erfolg, der auf sozialer Ausbeutung fußt, wäre allerdings eine Fehlentwicklung. Deshalb müssen natürlich auch Speditionshäuser bei der Auftragsvergabe darauf achten, dass Transportdienstleister ihre Mitarbeiter in Übereinstimmung mit Arbeitsschutzbestimmungen und ähnlichen Gesetzen beschäftigen. Die Frage ist aber: Wie viel Überwachung ist zumutbar, d. h. wie tief muss in die Lieferkette geschaut werden? Logistik ist hochgradig global arbeitsteilig, sodass ein vollständiges Monitoring kaum möglich ist. Selbstverständlich muss die Einhaltung von gesetzlichen Schutzvorschriften auch überwacht werden, sofern es diese überhaupt gibt. Die staatliche Überwachungspflicht kann nicht einfach auf einige Unternehmen delegiert werden.
Das Gesetz ist interpretationsfähig und vor allem ein Bürokratiemonster – mit zweifelhafter Wirkung. Die meisten betroffenen Unternehmen verfügten bereits über ein Monitoring ihrer Lieferketten, jetzt kommen noch Dokumentationspflichten hinzu.
Das Gesetz gilt für Unternehmen ab 3.000 Mitarbeiter seit 1. Januar 2023. Bekommen Sie erste Erfahrungsberichte?
Das Gesetz ist interpretationsfähig und vor allem ein Bürokratiemonster – mit zweifelhafter Wirkung. Die meisten betroffenen Unternehmen verfügten bereits über ein Monitoring ihrer Lieferketten, jetzt kommen noch Dokumentationspflichten hinzu. Um compliant zu sein, bombardieren diese Unternehmen ihre Dienstleister und Lieferanten jetzt mit umfangreichen Fragebögen, die ihrerseits Auskünfte ihrer Dienstleister einfordern. Das LKSG überfordert vor allem Kleinunternehmen und Mittelstandsbetriebe, obwohl diese noch gar nicht vom Gesetz erfasst sind. Bereits 2024 wird der Anwendungsbereich aber auf Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten abgesenkt.
Zurück zum Thema ökologische Nachhaltigkeit. Wie ist der Fortschritt beim Ausbau der E-Mobilität im gewerblichen Güterkraftverkehr?
Die Dekarbonisierung des Lkw-Verkehrs ist gesetzt. Allerdings wird die Transformation hin zum elektrisch betriebenen Lkw vor Ende dieses Jahrzehnts nicht gelingen. Von heute 850.000 täglichen Lkw-Bewegungen allein in Deutschland werden keine 1.000 elektrisch betrieben und dies auch nur auf kurzen Relationen. Am Markt verfügbare E- und Wasserstoff-Lkw sind noch nicht reichweitenoptimiert. Absehbar ist ihre Strombedarf mit den Ladeinfrastrukturkapazitäten nicht synchronisiert. Trotzdem erhöht die Bundesregierung bereits zum 1. Dezember 2023 den CO2-Preis für den Straßengüterverkehr – und zwar drastisch – von derzeit 30 auf 240 Euro pro Tonne. Mit fortschrittlichen Biokraftstoffen könnten heute schon 80 Prozent der CO2-Emissionen vermieden werden, und zwar mit der Bestandsflotte mit Verbrennungsmotoren. Leider blockiert ein Teil der Bundesregierung sowohl deren Zulassung als auch deren Aufnahme in einen CO2-Anrechnungsmechanismus. und konzentriert sich sehr einseitig auf E-Mobilität und Wasserstoff.
30. Dez 2024
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