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28. Sep 2023

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Wirtschaft

„Mittelstandsbetriebe werden überfordert“

Journalist: Armin Fuhrer

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Foto: Bernd Dittrich/unsplash, DSLV

Der Staat belastet die Logistik-Branche mit dem Lieferkettengesetz und den bald steigenden CO2-Preisen, so DSLV-Hauptgeschäftsführer Frank Huster.

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Frank Huster, Hauptgeschäftsführer des Bundesverband Spedition und Logistik e. V. (DSLV)

Herr Huster, alle reden von Nachhaltigkeit. Wie wichtig ist dieses Thema für die Logistikbranche?
Das Thema ist in unserer Branche  schon seit Jahrzehnten verankert, denn Logistik ist ein Synonym für effizienten Ressourceneinsatz, der Basis ist für nachhaltiges Wirtschaften. Jetzt wächst aber der explizite politische und gesellschaftliche Druck, den CO2-Fußabdruck beim Transport deutlich zu verkleinern. Die EU hat hierfür klare und unverrückbare Ziele festgesetzt. 

Wie beurteilen Sie das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG)?
Nur wirtschaftlich erfolgreiche Unternehmen können nachhaltig agieren. Ein wirtschaftlicher Erfolg, der auf sozialer Ausbeutung fußt, wäre allerdings eine Fehlentwicklung. Deshalb müssen natürlich auch Speditionshäuser bei der Auftragsvergabe darauf achten, dass Transportdienstleister ihre Mitarbeiter in Übereinstimmung mit Arbeitsschutzbestimmungen und ähnlichen Gesetzen beschäftigen. Die Frage ist aber: Wie viel Überwachung ist zumutbar, d. h. wie tief muss in die Lieferkette geschaut werden? Logistik ist hochgradig global arbeitsteilig, sodass ein vollständiges Monitoring kaum möglich ist. Selbstverständlich muss die Einhaltung von gesetzlichen Schutzvorschriften auch überwacht werden, sofern es diese überhaupt gibt. Die staatliche Überwachungspflicht kann nicht einfach auf einige Unternehmen delegiert werden.

Das Gesetz ist interpretationsfähig und vor allem ein Bürokratiemonster – mit zweifelhafter Wirkung. Die meisten betroffenen Unternehmen verfügten bereits über ein Monitoring ihrer Lieferketten, jetzt kommen noch Dokumentationspflichten hinzu.

Das Gesetz gilt für Unternehmen ab 3.000 Mitarbeiter seit 1. Januar 2023. Bekommen Sie erste Erfahrungsberichte?
Das Gesetz ist interpretationsfähig und vor allem ein Bürokratiemonster – mit zweifelhafter Wirkung. Die meisten betroffenen Unternehmen verfügten bereits über ein Monitoring ihrer Lieferketten, jetzt kommen noch Dokumentationspflichten hinzu. Um compliant zu sein, bombardieren diese Unternehmen ihre Dienstleister und Lieferanten jetzt mit umfangreichen Fragebögen, die ihrerseits Auskünfte ihrer Dienstleister einfordern. Das LKSG überfordert vor allem Kleinunternehmen und Mittelstandsbetriebe, obwohl diese noch gar nicht vom Gesetz erfasst sind. Bereits 2024 wird der Anwendungsbereich aber auf Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten abgesenkt.

Zurück zum Thema ökologische Nachhaltigkeit. Wie ist der Fortschritt beim Ausbau der E-Mobilität im gewerblichen Güterkraftverkehr?
Die Dekarbonisierung des Lkw-Verkehrs ist gesetzt. Allerdings wird die Transformation hin zum elektrisch betriebenen Lkw vor Ende dieses Jahrzehnts nicht gelingen. Von heute 850.000 täglichen Lkw-Bewegungen allein in Deutschland werden keine 1.000 elektrisch betrieben und dies auch nur auf kurzen Relationen. Am Markt verfügbare E- und Wasserstoff-Lkw sind noch nicht reichweitenoptimiert. Absehbar ist ihre Strombedarf mit den  Ladeinfrastrukturkapazitäten nicht synchronisiert. Trotzdem erhöht die Bundesregierung bereits zum 1. Dezember 2023 den CO2-Preis für den Straßengüterverkehr – und zwar drastisch – von derzeit 30 auf 240 Euro pro Tonne. Mit fortschrittlichen Biokraftstoffen könnten heute schon 80 Prozent der CO2-Emissionen vermieden werden, und zwar mit der Bestandsflotte mit Verbrennungsmotoren. Leider blockiert ein Teil der Bundesregierung sowohl deren Zulassung als auch deren Aufnahme in einen CO2-Anrechnungsmechanismus. und konzentriert sich sehr einseitig auf E-Mobilität und Wasserstoff. 

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz Lieferkettengesetz, ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Das Gesetz regelt die unternehmerische Verantwortung von Unternehmen ab 3.000 Mitarbeitern für die Einhaltung von Menschenrechten in den globalen Lieferketten. Ab 2024 fallen auch Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern darunter.

2. Apr 2026

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Business

Kein Roboter zum Gelddrucken, aber ein starker Wächter: KI bei Banken

Künstliche Intelligenz kann im Bankwesen schon ziemlich viel – aber eigenständig Geld drucken oder wundersam vermehren, das kann sie (noch) nicht. Banken setzen KI heute flächendeckend in mehreren Bereichen ein, allen voran in der Betrugsprävention, wo Fraud Detection mittlerweile Branchenstandard ist. KI-gestützte Systeme analysieren Transaktionen von Kundinnen und Kunden in Echtzeit, erkennen und stoppen auffällige Transaktionen und Zahlungsanweisungen in der Regel sofort, und reagieren innerhalb von Sekunden auf neue Angriffsszenarien. Gerade, weil sich Betrugsmaschen ständig weiterentwickeln, ist die Adaptionsgeschwindigkeit in diesem Bereich besonders hoch. Solche Systeme werden in Zukunft weiter optimiert werden, wodurch Banken Routineaufgaben mehr und mehr automatisieren können. Das eröffnet neue Möglichkeiten für personalisierte Kundenberatung, schnellere Analysen – etwa bei Kreditentscheidungen – und insgesamt bessere Kundenerlebnisse. Banken nutzen KI auch immer öfter, um internes Wissen für ihre Mitarbeitenden zu strukturieren, aufzubereiten und schneller zugänglich zu machen. Ziel ist es, Informationen effizienter zu nutzen und Entscheidungsprozesse zu beschleunigen. Im Vergleich zur Betrugsprävention befindet sich dieser Bereich jedoch noch in einer stärkeren Wachstumsphase, auch wenn die Entwicklung hier aktuell sehr dynamisch verläuft. >Der Mensch muss weiterhin die Kontrolle über kritische Prozesse behalten und klare Grenzen setzen. Es gibt unzählige Anbieter von bankenspezifischer KI. Viele davon decken nur bestimmte Anwendungsfelder ab, weshalb Banken häufig mehrere KI-Systeme parallel einsetzen. Auch, wenn Banken langjährige Erfahrung im Umgang mit sensiblen Daten haben, kann die Auswahl passender KI-Tools herausfordernd sein, denn die Lösungen müssen regelkonform sein, Change Compliance- und Datenschutzrichtlinien beachten, außerdem sollten die Daten innerhalb Europas bleiben und nicht unkontrolliert in andere Rechtsräume fließen. Erhöht KI im Bankwesen nun die Sicherheit – oder eher das Risiko für Betrug und Verlust? Grundsätzlich beides. Denn einerseits verbessert KI die Fähigkeit, Betrug frühzeitig zu erkennen und zu verhindern, andererseits entstehen neue Gefahren, insbesondere durch autonome KI-Agenten. Je mehr Entscheidungsfreiheit diese Systeme erhalten, desto größer ist das Risiko, dass sie Sicherheitsvorgaben umgehen oder manipuliert werden. Deshalb gewinnt das Prinzip „Human in the Loop“ beziehungsweise „Human in the Lead“ an Bedeutung: Der Mensch muss weiterhin die Kontrolle über kritische Prozesse behalten und klare Grenzen setzen. Auch im Finanzmarkt insgesamt sind automatisierte Prozesse kein neues Phänomen. Mechanismen wie algorithmischer Handel oder Stop-Loss-Orders können bereits heute Kettenreaktionen auslösen. KI könnte solche Effekte künftig verstärken, stellt aber nicht die ursprüngliche Ursache dar. Wohin wird sich KI im Bankwesen entwickeln? Eigenständig Geld drucken wird sie hoffentlich niemals – doch sie wird als umfassendes System im Hintergrund immer besser in den Bankenalltag integriert werden. Der Mensch wird im Bankwesen jedoch in zentralen Bereichen immer die Oberhand behalten, besonders bei der letzten Kontrolle und beim direkten Kundenkontakt – denn hier können aufmerksame Bankangestellte besser als jede KI als Sicherheitsschranke wirken, die ihre betagten Kundinnen davor schützen, auffällige Transaktionen hoher Summen vorzunehmen. >Banken nutzen KI auch immer öfter, um internes Wissen für ihre Mitarbeitenden zu strukturieren, aufzubereiten und schneller zugänglich zu machen.