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21. Mär 2024

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Wirtschaft

Nachhaltig in die Zukunft: CSRD setzt Standards

Journalist: Thomas Soltau

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Foto: Karolina Grabowska/pexels

Seit Januar gilt die neue Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in Deutschland. Mit ihr eröffnen sich auch für kapitalmarktorientierte kleine und mittelständische Unternehmen erweiterte Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Nachhaltigkeit ist für viele Unternehmen mittlerweile gelebte Praxis. Die EU-Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, kurz CSRD, die am 5. Januar 2023 in Kraft getreten ist, bringt jedoch ab diesem Jahr deutliche Veränderungen mit sich. Mehr Unternehmen werden gesetzlich verpflichtet sein, umfassend über Nachhaltigkeitsaspekte in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung zu berichten – und das auf Grundlage verbindlicher EU-Standards.

Die Auswirkungen dieser Neuerungen betreffen nicht nur Großunternehmen, sondern sämtliche börsennotierte Unternehmen. Verschont bleiben lediglich Kleinstunternehmen. Betroffene müssen künftig über die Auswirkungen ihres Geschäftsmodells auf die Nachhaltigkeit informieren und darlegen, wie externe Nachhaltigkeitsfaktoren ihre Tätigkeiten konkret beeinflussen. Selbst kleinere Unternehmen könnten indirekt betroffen sein, wenn sie Daten an berichtspflichtige Unternehmen liefern müssen.

Unternehmen, die bereits unter die Richtlinie über die Angabe nicht-finanzieller Informationen fallen, sind verpflichtet, erstmals 2025 nach den Vorgaben der CSRD über das Geschäftsjahr 2024 zu berichten. Davon betroffen sind Firmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden. In den Folgejahren wird die Berichtspflicht schrittweise ausgeweitet. Im Jahr 2026 sind alle rechtlich großen Unternehmen betroffen, die derzeit nicht der Richtlinie über die Angabe nicht-finanzieller Informationen unterliegen. Ab 2027 müssen börsennotierte kleine und mittelständische Unternehmen, kleine und nicht komplexe Kreditinstitute sowie firmeneigene Versicherungsunternehmen über das Geschäftsjahr 2026 berichten.

Berichtspflichtig sind auch Unternehmen aus Drittländern. Vorausgesetzt, sie haben einen EU-Nettoumsatz von über 150 Millionen Euro, mindestens ein Tochterunternehmen oder eine Zweigniederlassung in der EU und überschreiten bestimmte Schwellenwerte. Dann müssen sie ab 2029 erstmals über das Geschäftsjahr 2028 berichten. Mit der CSRD verpflichten sich Unternehmen, sowohl über die Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf Gesellschaft, Umwelt und Klima als auch über externe Einflüsse wie negative finanzielle Konsequenzen des Klimawandels oder des Biodiversitätsverlusts zu informieren. Für Unternehmen bedeutet das viel Arbeit. Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) geben vor, dass bis zu 1.144 quantitative und qualitative Datenpunkte standardisiert erfasst werden sollen. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung unterliegt einer Prüfpflicht durch einen unabhängigen Prüfer.

Der Aufwand mag hoch erscheinen – jedoch erweist sich die langfristige Investition in die Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts als Chance. Durch die Integration von Nachhaltigkeit als integralem Bestandteil der Geschäftsstrategie können Unternehmen langfristig von einer Steigerung ihrer Reputation und des Nachhaltigkeitsrankings profitieren. Zudem eröffnen sich Möglichkeiten für den Zugang zu Kapital durch neue Investoren, die Senkung von Kosten sowie die Reduzierung ökologischer und finanzieller Risiken.

11. Sep 2024

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Wirtschaft

4 Gütesiegel in der Landwirtschaft

**AMA-Siegel – staatlich geprüft** Das AMA-Gütesiegel ist das bekannteste österreichische Gütesiegel, dessen Grundlage das österreichische AMA-Gesetz von 1992 ist. Es zeichnet konventionell erzeugte Lebensmittel aus, die nach strengen Kriterien in Bezug auf Qualität, Herkunft und Sicherheit produziert wurden. Neben nachvollziehbarer österreichischer Herkunft gehören dazu Anforderungen an die Tierhaltung, den Einsatz von Futtermitteln und die Hygiene in den Verarbeitungsbetrieben. Das ganzheitliche Qualitätssicherungsprogramm basiert auf strengen Kontrollen entlang der gesamten Produktionskette – vom Bauernhof bis zur Theke. So werden sämtliche AMA-Produkte in einem dreistufigen Kontrollprozess aus Eigenkontrolle, externer Kontrolle und stichprobenartiger Überkontrolle geprüft. Die Anforderungen an die Produkte gehen über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus, welche in den jeweiligen Richtlinien geregelt sind. Bei den Tierschutzstandards gibt es freiwillige Zusatzmodule. Vergeben wird das Gütesiegel von der Marktordnungsstelle Agrarmarkt Austria (AMA) im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags. Weiterführende Informationen unter: amainfo.at ![artem-beliaikin-8wtuWVzQbpE-unsplash.jpg](https://fra1.digitaloceanspaces.com/cwbucket/artem_beliaikin_8wtu_W_Vz_Qbp_E_unsplash_ec4014f31a.jpg) (c) Artem Beliaikin/unsplash **Bio Austria – mehr Bio geht kaum** Das Bio Austria-Gütesiegel kennzeichnet eine breite Palette von pflanzlichen und tierischen Bio-Lebensmitteln und steht für höchste Qualität, umfassende Nachhaltigkeit und ethische Verantwortung. So geht das vom Anbauverband österreichischer Biobauern herausgegebene Label deutlich über die Mindestanforderungen des EU-Bio-Siegels hinaus. Der gesamte Betrieb muss biologisch bewirtschaftet werden und es gelten strengere Kriterien bei Art, Ausmaß und Zeitpunkt des Einsatzes von biologischen Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie für Futtermittelimporte. Hierzu gehört beispielsweise der Verzicht auf chemisch-synthetische Pestizide und Düngemittel, die Förderung von Biodiversität sowie der Einsatz von gentechnikfreiem Saatgut und Futtermitteln. Im Bereich der Tierhaltung legt das Siegel besonderen Wert auf artgerechte Bedingungen, wie ausreichend Platz und Bewegung sowie Zugang zu Freiland. Die Futtermittel stammen primär aus Österreich, Rinder bekommen im Vergleich zu gewöhnlichem Bio deutlich weniger Kraftfutter. Zu finden ist das Siegel hauptsächlich auf direkt vermarkteten Bio-Produkten in Hofläden, Bauernmärkten aber auch in Supermärkten. Weiterführende Informationen unter: www.bio-austria.at ![pexels-pixabay-164504.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/pexels_pixabay_164504_c2df8ec61d.jpg) (c) Pixabay/pexels **Tierwohl kontrolliert - Haken dran** Die Gütezeichen “Tierwohl kontrolliert” steht für biologische Tierhaltung, welche über die EU-Bio-Verordnung hinausgeht. Es kennzeichnet Lebensmittel bei deren Herstellung das Wohl der Tiere im Mittelpunkt steht. Dazu gehören artgerechte Haltung, wiederkäuergerechte Fütterung und der Ausschluss von qualgezüchteten Rassen. Es gibt zwei Varianten des Siegels. “Tierwohl kontrolliert 2 Häkchen“ kennzeichnet diverse Verbesserungen im Tierhaltungs-Standard des biologischen Landbaus aber erreicht noch nicht den höchsten möglichen Standard. Es werden konkrete Richtlinien für Mast- und Milchrinder sowie Mastschweine definiert. Das Siegel “Tierwohl kontrolliert 3 Häkchen“ steht für noch strengere Anforderungen und bietet den Tieren erheblich mehr Platz und noch bessere Lebens- und Schlachtbedingungen. Neben Richtlinien für Mastschweine, Mast- und Milchrinder gibt es weitere für Legehennen, Masthühner und -enten sowie Milchschafe und -ziegen. Jede Richtlinie unterliegt einer permanenten Evaluierung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie Kontrollergebnissen aus Tierhaltung, Landwirtschaft und Verarbeitung. Siegel-Herausgeber ist die Gesellschaft !Zukunft Tierwohl! Weiterführende Informationen unter: www.zukunfttierwohl.at ![daniel-leone-LXQx98FPPQ4-unsplash.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/daniel_leone_LX_Qx98_FPPQ_4_unsplash_7a422f1f60.jpg) (c) Daniel Leone/unsplash **Geschützte Ursprungsbezeichnung – sicher vermarktet** Das EU-Kennzeichen "geschützte Ursprungsbezeichnung" (g.U.) garantiert, dass die Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung von Erzeugnissen in einem bestimmten geografischen Gebiet nach festgelegten Herstellungsverfahren erfolgt ist. Die Lebensmittel, Weine und anderen landwirtschaftlichen Erzeugnisse weisen somit aufgrund ihrer Herkunft und spezieller Produktionsverfahren besondere Eigenschaften und Qualitäten auf. So dürfen beispielsweise der Tiroler Graukäse (g.U.), die Pöllauer Hirschbirne (g.U.) oder die Steirische Käferbohne (g.U.) mit dem geschützten geografischen Namen bezeichnet und vermarktet werden. Jeder Verarbeitungsschritt – also Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung – muss dabei in der jeweiligen Region erfolgen. Gebiet und Herstellungsverfahren sind in einer Produktspezifikation festgelegt. Das Siegel zielt darauf ab, traditionelle Herstellungsverfahren zu bewahren, die Produzenten vor Nachahmung zu schützen und ihnen einen Marktvorteil bei der EU-weiten Vermarktung zu verschaffen. Vergeben wird das Siegel von der Europäischen Kommission in Zusammenarbeit mit einer nationalen Behörde. Weiterführende Informationen unter: www.svgh.at ![alexander-maasch-KaK2jp8ie8s-unsplash.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/alexander_maasch_Ka_K2jp8ie8s_unsplash_59dbc11c7a.jpg) (c) Alexander Maasch/unsplash