Hier macht sich jemand Notizen

Diesen Artikel teilen:

21. Mär 2024

|

Wirtschaft

Nachhaltig in die Zukunft: CSRD setzt Standards

Journalist: Thomas Soltau

|

Foto: Karolina Grabowska/pexels

Seit Januar gilt die neue Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in Deutschland. Mit ihr eröffnen sich auch für kapitalmarktorientierte kleine und mittelständische Unternehmen erweiterte Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Nachhaltigkeit ist für viele Unternehmen mittlerweile gelebte Praxis. Die EU-Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, kurz CSRD, die am 5. Januar 2023 in Kraft getreten ist, bringt jedoch ab diesem Jahr deutliche Veränderungen mit sich. Mehr Unternehmen werden gesetzlich verpflichtet sein, umfassend über Nachhaltigkeitsaspekte in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung zu berichten – und das auf Grundlage verbindlicher EU-Standards.

Die Auswirkungen dieser Neuerungen betreffen nicht nur Großunternehmen, sondern sämtliche börsennotierte Unternehmen. Verschont bleiben lediglich Kleinstunternehmen. Betroffene müssen künftig über die Auswirkungen ihres Geschäftsmodells auf die Nachhaltigkeit informieren und darlegen, wie externe Nachhaltigkeitsfaktoren ihre Tätigkeiten konkret beeinflussen. Selbst kleinere Unternehmen könnten indirekt betroffen sein, wenn sie Daten an berichtspflichtige Unternehmen liefern müssen.

Unternehmen, die bereits unter die Richtlinie über die Angabe nicht-finanzieller Informationen fallen, sind verpflichtet, erstmals 2025 nach den Vorgaben der CSRD über das Geschäftsjahr 2024 zu berichten. Davon betroffen sind Firmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden. In den Folgejahren wird die Berichtspflicht schrittweise ausgeweitet. Im Jahr 2026 sind alle rechtlich großen Unternehmen betroffen, die derzeit nicht der Richtlinie über die Angabe nicht-finanzieller Informationen unterliegen. Ab 2027 müssen börsennotierte kleine und mittelständische Unternehmen, kleine und nicht komplexe Kreditinstitute sowie firmeneigene Versicherungsunternehmen über das Geschäftsjahr 2026 berichten.

Berichtspflichtig sind auch Unternehmen aus Drittländern. Vorausgesetzt, sie haben einen EU-Nettoumsatz von über 150 Millionen Euro, mindestens ein Tochterunternehmen oder eine Zweigniederlassung in der EU und überschreiten bestimmte Schwellenwerte. Dann müssen sie ab 2029 erstmals über das Geschäftsjahr 2028 berichten. Mit der CSRD verpflichten sich Unternehmen, sowohl über die Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf Gesellschaft, Umwelt und Klima als auch über externe Einflüsse wie negative finanzielle Konsequenzen des Klimawandels oder des Biodiversitätsverlusts zu informieren. Für Unternehmen bedeutet das viel Arbeit. Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) geben vor, dass bis zu 1.144 quantitative und qualitative Datenpunkte standardisiert erfasst werden sollen. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung unterliegt einer Prüfpflicht durch einen unabhängigen Prüfer.

Der Aufwand mag hoch erscheinen – jedoch erweist sich die langfristige Investition in die Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts als Chance. Durch die Integration von Nachhaltigkeit als integralem Bestandteil der Geschäftsstrategie können Unternehmen langfristig von einer Steigerung ihrer Reputation und des Nachhaltigkeitsrankings profitieren. Zudem eröffnen sich Möglichkeiten für den Zugang zu Kapital durch neue Investoren, die Senkung von Kosten sowie die Reduzierung ökologischer und finanzieller Risiken.

2. Apr 2026

|

Business

Kein Roboter zum Gelddrucken, aber ein starker Wächter: KI bei Banken

Künstliche Intelligenz kann im Bankwesen schon ziemlich viel – aber eigenständig Geld drucken oder wundersam vermehren, das kann sie (noch) nicht. Banken setzen KI heute flächendeckend in mehreren Bereichen ein, allen voran in der Betrugsprävention, wo Fraud Detection mittlerweile Branchenstandard ist. KI-gestützte Systeme analysieren Transaktionen von Kundinnen und Kunden in Echtzeit, erkennen und stoppen auffällige Transaktionen und Zahlungsanweisungen in der Regel sofort, und reagieren innerhalb von Sekunden auf neue Angriffsszenarien. Gerade, weil sich Betrugsmaschen ständig weiterentwickeln, ist die Adaptionsgeschwindigkeit in diesem Bereich besonders hoch. Solche Systeme werden in Zukunft weiter optimiert werden, wodurch Banken Routineaufgaben mehr und mehr automatisieren können. Das eröffnet neue Möglichkeiten für personalisierte Kundenberatung, schnellere Analysen – etwa bei Kreditentscheidungen – und insgesamt bessere Kundenerlebnisse. Banken nutzen KI auch immer öfter, um internes Wissen für ihre Mitarbeitenden zu strukturieren, aufzubereiten und schneller zugänglich zu machen. Ziel ist es, Informationen effizienter zu nutzen und Entscheidungsprozesse zu beschleunigen. Im Vergleich zur Betrugsprävention befindet sich dieser Bereich jedoch noch in einer stärkeren Wachstumsphase, auch wenn die Entwicklung hier aktuell sehr dynamisch verläuft. >Der Mensch muss weiterhin die Kontrolle über kritische Prozesse behalten und klare Grenzen setzen. Es gibt unzählige Anbieter von bankenspezifischer KI. Viele davon decken nur bestimmte Anwendungsfelder ab, weshalb Banken häufig mehrere KI-Systeme parallel einsetzen. Auch, wenn Banken langjährige Erfahrung im Umgang mit sensiblen Daten haben, kann die Auswahl passender KI-Tools herausfordernd sein, denn die Lösungen müssen regelkonform sein, Change Compliance- und Datenschutzrichtlinien beachten, außerdem sollten die Daten innerhalb Europas bleiben und nicht unkontrolliert in andere Rechtsräume fließen. Erhöht KI im Bankwesen nun die Sicherheit – oder eher das Risiko für Betrug und Verlust? Grundsätzlich beides. Denn einerseits verbessert KI die Fähigkeit, Betrug frühzeitig zu erkennen und zu verhindern, andererseits entstehen neue Gefahren, insbesondere durch autonome KI-Agenten. Je mehr Entscheidungsfreiheit diese Systeme erhalten, desto größer ist das Risiko, dass sie Sicherheitsvorgaben umgehen oder manipuliert werden. Deshalb gewinnt das Prinzip „Human in the Loop“ beziehungsweise „Human in the Lead“ an Bedeutung: Der Mensch muss weiterhin die Kontrolle über kritische Prozesse behalten und klare Grenzen setzen. Auch im Finanzmarkt insgesamt sind automatisierte Prozesse kein neues Phänomen. Mechanismen wie algorithmischer Handel oder Stop-Loss-Orders können bereits heute Kettenreaktionen auslösen. KI könnte solche Effekte künftig verstärken, stellt aber nicht die ursprüngliche Ursache dar. Wohin wird sich KI im Bankwesen entwickeln? Eigenständig Geld drucken wird sie hoffentlich niemals – doch sie wird als umfassendes System im Hintergrund immer besser in den Bankenalltag integriert werden. Der Mensch wird im Bankwesen jedoch in zentralen Bereichen immer die Oberhand behalten, besonders bei der letzten Kontrolle und beim direkten Kundenkontakt – denn hier können aufmerksame Bankangestellte besser als jede KI als Sicherheitsschranke wirken, die ihre betagten Kundinnen davor schützen, auffällige Transaktionen hoher Summen vorzunehmen. >Banken nutzen KI auch immer öfter, um internes Wissen für ihre Mitarbeitenden zu strukturieren, aufzubereiten und schneller zugänglich zu machen.