21. Mär 2024
|
Wirtschaft
Journalist: Thomas Soltau
|
Foto: Karolina Grabowska/pexels
Seit Januar gilt die neue Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in Deutschland. Mit ihr eröffnen sich auch für kapitalmarktorientierte kleine und mittelständische Unternehmen erweiterte Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Nachhaltigkeit ist für viele Unternehmen mittlerweile gelebte Praxis. Die EU-Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, kurz CSRD, die am 5. Januar 2023 in Kraft getreten ist, bringt jedoch ab diesem Jahr deutliche Veränderungen mit sich. Mehr Unternehmen werden gesetzlich verpflichtet sein, umfassend über Nachhaltigkeitsaspekte in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung zu berichten – und das auf Grundlage verbindlicher EU-Standards.
Die Auswirkungen dieser Neuerungen betreffen nicht nur Großunternehmen, sondern sämtliche börsennotierte Unternehmen. Verschont bleiben lediglich Kleinstunternehmen. Betroffene müssen künftig über die Auswirkungen ihres Geschäftsmodells auf die Nachhaltigkeit informieren und darlegen, wie externe Nachhaltigkeitsfaktoren ihre Tätigkeiten konkret beeinflussen. Selbst kleinere Unternehmen könnten indirekt betroffen sein, wenn sie Daten an berichtspflichtige Unternehmen liefern müssen.
Unternehmen, die bereits unter die Richtlinie über die Angabe nicht-finanzieller Informationen fallen, sind verpflichtet, erstmals 2025 nach den Vorgaben der CSRD über das Geschäftsjahr 2024 zu berichten. Davon betroffen sind Firmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden. In den Folgejahren wird die Berichtspflicht schrittweise ausgeweitet. Im Jahr 2026 sind alle rechtlich großen Unternehmen betroffen, die derzeit nicht der Richtlinie über die Angabe nicht-finanzieller Informationen unterliegen. Ab 2027 müssen börsennotierte kleine und mittelständische Unternehmen, kleine und nicht komplexe Kreditinstitute sowie firmeneigene Versicherungsunternehmen über das Geschäftsjahr 2026 berichten.
Berichtspflichtig sind auch Unternehmen aus Drittländern. Vorausgesetzt, sie haben einen EU-Nettoumsatz von über 150 Millionen Euro, mindestens ein Tochterunternehmen oder eine Zweigniederlassung in der EU und überschreiten bestimmte Schwellenwerte. Dann müssen sie ab 2029 erstmals über das Geschäftsjahr 2028 berichten. Mit der CSRD verpflichten sich Unternehmen, sowohl über die Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf Gesellschaft, Umwelt und Klima als auch über externe Einflüsse wie negative finanzielle Konsequenzen des Klimawandels oder des Biodiversitätsverlusts zu informieren. Für Unternehmen bedeutet das viel Arbeit. Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) geben vor, dass bis zu 1.144 quantitative und qualitative Datenpunkte standardisiert erfasst werden sollen. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung unterliegt einer Prüfpflicht durch einen unabhängigen Prüfer.
Der Aufwand mag hoch erscheinen – jedoch erweist sich die langfristige Investition in die Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts als Chance. Durch die Integration von Nachhaltigkeit als integralem Bestandteil der Geschäftsstrategie können Unternehmen langfristig von einer Steigerung ihrer Reputation und des Nachhaltigkeitsrankings profitieren. Zudem eröffnen sich Möglichkeiten für den Zugang zu Kapital durch neue Investoren, die Senkung von Kosten sowie die Reduzierung ökologischer und finanzieller Risiken.