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21. Mär 2024

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Wirtschaft

Nachhaltig in die Zukunft: CSRD setzt Standards

Journalist: Thomas Soltau

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Foto: Karolina Grabowska/pexels

Seit Januar gilt die neue Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in Deutschland. Mit ihr eröffnen sich auch für kapitalmarktorientierte kleine und mittelständische Unternehmen erweiterte Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Nachhaltigkeit ist für viele Unternehmen mittlerweile gelebte Praxis. Die EU-Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, kurz CSRD, die am 5. Januar 2023 in Kraft getreten ist, bringt jedoch ab diesem Jahr deutliche Veränderungen mit sich. Mehr Unternehmen werden gesetzlich verpflichtet sein, umfassend über Nachhaltigkeitsaspekte in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung zu berichten – und das auf Grundlage verbindlicher EU-Standards.

Die Auswirkungen dieser Neuerungen betreffen nicht nur Großunternehmen, sondern sämtliche börsennotierte Unternehmen. Verschont bleiben lediglich Kleinstunternehmen. Betroffene müssen künftig über die Auswirkungen ihres Geschäftsmodells auf die Nachhaltigkeit informieren und darlegen, wie externe Nachhaltigkeitsfaktoren ihre Tätigkeiten konkret beeinflussen. Selbst kleinere Unternehmen könnten indirekt betroffen sein, wenn sie Daten an berichtspflichtige Unternehmen liefern müssen.

Unternehmen, die bereits unter die Richtlinie über die Angabe nicht-finanzieller Informationen fallen, sind verpflichtet, erstmals 2025 nach den Vorgaben der CSRD über das Geschäftsjahr 2024 zu berichten. Davon betroffen sind Firmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden. In den Folgejahren wird die Berichtspflicht schrittweise ausgeweitet. Im Jahr 2026 sind alle rechtlich großen Unternehmen betroffen, die derzeit nicht der Richtlinie über die Angabe nicht-finanzieller Informationen unterliegen. Ab 2027 müssen börsennotierte kleine und mittelständische Unternehmen, kleine und nicht komplexe Kreditinstitute sowie firmeneigene Versicherungsunternehmen über das Geschäftsjahr 2026 berichten.

Berichtspflichtig sind auch Unternehmen aus Drittländern. Vorausgesetzt, sie haben einen EU-Nettoumsatz von über 150 Millionen Euro, mindestens ein Tochterunternehmen oder eine Zweigniederlassung in der EU und überschreiten bestimmte Schwellenwerte. Dann müssen sie ab 2029 erstmals über das Geschäftsjahr 2028 berichten. Mit der CSRD verpflichten sich Unternehmen, sowohl über die Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf Gesellschaft, Umwelt und Klima als auch über externe Einflüsse wie negative finanzielle Konsequenzen des Klimawandels oder des Biodiversitätsverlusts zu informieren. Für Unternehmen bedeutet das viel Arbeit. Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) geben vor, dass bis zu 1.144 quantitative und qualitative Datenpunkte standardisiert erfasst werden sollen. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung unterliegt einer Prüfpflicht durch einen unabhängigen Prüfer.

Der Aufwand mag hoch erscheinen – jedoch erweist sich die langfristige Investition in die Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts als Chance. Durch die Integration von Nachhaltigkeit als integralem Bestandteil der Geschäftsstrategie können Unternehmen langfristig von einer Steigerung ihrer Reputation und des Nachhaltigkeitsrankings profitieren. Zudem eröffnen sich Möglichkeiten für den Zugang zu Kapital durch neue Investoren, die Senkung von Kosten sowie die Reduzierung ökologischer und finanzieller Risiken.

28. Jan 2026

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Wirtschaft

Flexible Aus- und Weiterbildung als Schlüssel zum Erfolg – Ein Beitrag von Prof. Dr. Friedrich Hubert Esser, Präsident des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB)

Zwischen 2025 und 2029 gehen rund 5,26 Mio. Erwerbstätige in den Ruhestand. Gleichzeitig erwarten wir, dass in diesem Zeitraum nur rund 4,37 Mio. Personen aus dem Bildungssystem oder aus dem Ausland neu auf den inländischen Arbeitsmarkt kommen. Der Ersatzbedarf lässt sich mengenmäßig nicht durch dieses Neuangebot stillen. Die Zahl der Erwerbstätigen wird somit zurückgehen. Zugleich braucht Deutschland dringend Erneuerungen. In unsere Sicherheit und Infrastruktur wird viel investiert werden müssen. In den Gesundheitsberufen wird die Nachfrage steigen, und auch in der IT-Entwicklung dürfen wir nicht zurückbleiben. Um unseren Wohlstand bei einer schwindenden Zahl an Erwerbstätigen auch in den kommenden Jahren zu erhalten, müssen wir technologische Entwicklungen intelligent nutzen. So können Tätigkeiten zum einen automatisiert werden, die bislang von Menschen ausgeübt werden. Zum anderen bieten sie aber auch Raum für neue Tätigkeiten und Geschäftsmodelle. Eine jüngst veröffentlichte Studie des Bundesinstituts für Berufsbildung, des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung sowie der Gesellschaft für Wirtschaftliche Strukturforschung zeigt, dass allein die Auswirkungen von Künstlicher Intelligenz (KI) rund 1,6 Mio. Arbeitsplätze betreffen werden. Voraussichtlich werden rund 800.000 Arbeitsplätze in den kommenden 15 Jahren wegen der Nutzung von KI entfallen, während gleichzeitig rund 800.000 neu entstehen. Dieser Strukturwandel lässt sich nicht ohne berufliche Aus- und Weiterbildung bestreiten. >Um unseren Wohlstand bei einer schwindenden Zahl an Erwerbstätigen auch in den kommenden Jahren zu erhalten, müssen wir technologische Entwicklungen intelligent nutzen. Der Digitalisierung folgt der verstärkte Einsatz von KI, der abstrakte Klimawandel wird greifbar durch Flut- und Dürrekatastrophen, die demografische Entwicklung führt zu anderen Arbeitsmodellen und längeren Arbeitsphasen. Berufliche Qualifikationen bereiten uns im besten Fall darauf vor, auf Unvorhergesehenes zu reagieren. So eröffnen die 327 Ausbildungsberufe des dualen Systems die Möglichkeit, flexibel in einer Fülle von Erwerbsberufen tätig zu werden. Voraussetzung hierfür ist, dass exemplarisch in ausreichender fachlich-methodischer Breite und Tiefe gelernt wird und die für die Transformation notwendigen Schlüsselkompetenzen vermittelt werden. Zentral sind hier Transfer- und Problemlösefähigkeit, Kreativität sowie soziale und personale Kompetenzen. Wichtig ist aber auch, Menschen ohne Ausbildung durch die Nutzung abschlussorientierter Konzepte – wie zum Beispiel Teilqualifikationen oder Validierungsverfahren – für die Herausforderungen des Arbeitsmarkts der Zukunft zu befähigen. Vor dem Hintergrund des beschleunigten Strukturwandels leistet vor allem auch die berufliche Weiterbildung einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung. Sie schafft individuelle Entwicklungsmöglichkeiten für die Beschäftigten. Deshalb müssen wir die formale Weiterbildung durch gezielte Flexibilisierung, Modularisierung und „Dualisierung“ – also die Verknüpfung von systematischem Lernen mit praktischer Anwendung am Arbeitsplatz – attraktiver gestalten und stärker mit non-formalen Angeboten verknüpfen. So kann es gelingen, möglichst viele Menschen für Weiterbildung zu gewinnen. Denn es ist arbeitsmarkt- und gesellschaftspolitisch nicht akzeptabel, große Bevölkerungsgruppen vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen zu lassen. Die Attraktivität und Individualisierung der Weiterbildungsformate sind hier entscheidend.