5. Sep 2024
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Business
Journalist: Nadine Wagner
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Foto: Photomix Company / Pexels
Mit der Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und den dazugehörigen European Sustainability Reporting Standards (ESRS) steht Unternehmen eine neue Ära der ESG-Berichterstattung bevor. Diese Entwicklung markiert einen Wendepunkt für Unternehmen in der EU, die sich zunehmend mit den Anforderungen an Nachhaltigkeit und verantwortungsbewusstes Wirtschaften auseinandersetzen müssen.
Die politische Einigung zur CSRD verändert das ESG-Reporting grundlegend. Seit Beginn des Jahres sind bereits jene Unternehmen betroffen, die bislang unter die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) fielen. Neu ist, dass sie nun ein Sustainability Statement im Lagebericht integrieren müssen. Ab 2025 erweitert sich der Anwendungskreis jedoch erheblich: Alle großen Unternehmen – unabhängig von ihrer Kapitalmarktorientierung – werden zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. Dies betrifft kapitalmarktorientierte und nicht-kapitalmarktorientierte Unternehmen sowie Konzerne in der gesamten EU.
Der Kern dieser neuen Richtlinie liegt in der verpflichtenden Integration von ESG-Themen – also Umwelt (Environmental), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) – in die Unternehmensberichterstattung. Unternehmen müssen nach den ESRS berichten, die spezifische Anforderungen an die Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen festlegen. Diese Standards bieten eine klare Struktur für die Berichterstattung und erhöhen die Transparenz gegenüber Stakeholdern.
Unternehmen müssen nach den ESRS berichten, die spezifische Anforderungen an die Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen festlegen.
ESG-Strategien sind hierbei von zentraler Bedeutung, denn sie unterstützen Unternehmen dabei, konkrete Maßnahmen auf dem Weg zu Net Zero zu entwickeln und umzusetzen. Während Unternehmen die Flexibilität haben, die für sie relevanten ESG-Aspekte zu priorisieren, schaffen etablierte Standards wie die GRI und das ISSB die notwendige Basis für vergleichbare Berichte. Unternehmen müssen sich nun intensiver mit den neuen Anforderungen auseinandersetzen, um den zukünftigen gesetzlichen Verpflichtungen gerecht zu werden und ihre Position im Wettbewerb zu stärken.
Während Unternehmen die Flexibilität haben, die für sie relevanten ESG-Aspekte zu priorisieren, schaffen etablierte Standards wie die GRI und das ISSB die notwendige Basis für vergleichbare Berichte.
Ab 2026 sind neben großen Konzernen auch kleine und mittlere Unternehmen sowie kleine und nicht-komplexe Kreditinstitute zur Berichterstattung verpflichtet. Für diese Unternehmen sind die Berichte dann im Jahr 2027 fällig.
30. Dez 2024
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