22. Jun 2023
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Lifestyle
Journalist: Kirsten Schwieger
Vier Themen und Neuigkeiten für Best Ager im Überblick.
Gegen Gürtelrose impfen lassen
Über 20.000 Menschen suchen hierzulande pro Jahr einen Arzt in Zusammenhang mit einer Gürtelrose auf, die Hälfte davon sind über 65 Jahre.
Gürtelrose (Herpes zoster) wird durch durch das Varizella-Zoster-Virus verursacht, welches auch Windpocken auslöst. Seit 2022 wird in der Schweiz die Impfung gegen Herpes Zoster mit einem neuen Totimpfstoff (Shingrix®) empfohlen. Für gesunde Personen ab 65 Jahren und für Menschen mit Immuninsuffizienz ab 50 Jahren. Erforderlich sind zwei Dosen im Abstand von mindestens zwei und maximal 6 Monaten. Die Impfung wird von den Krankenkassen übernommen. Die meisten der über 50-Jährigen haben die Windpocken in ihrem Leben durchgemacht. Doch die Viren bleiben nach der Erkrankung im Körper und nisten in den Nervenzellen im Bereich der Wirbelsäule ein. Wenn das Immunsystem schwächer wird, beispielsweise im Alter, kann das Varizella-Zoster-Virus wieder aktiv werden und eine Gürtelrose in Form eines schmerzhaften Ausschlags hervorrufen. Die Reaktivierung des Virus tritt häufiger bei älteren Personen oder Menschen mit einer Schwächung des Immunsystems auf. Die Schwere der Gürtelrose und ihrer Komplikationen nimmt bei über 50-Jährigen ebenfalls zu. Insbesondere bei Augeninfektionen können die Komplikationen einer akuten Gürtelrose beachtlich sein und im schlimmsten Fall zu Erblindung führen. Doch auch dem Abklingen des Ausschlags können schmerzhafte Nervenentzündungen über längere Zeit andauern. Der Fachbegriff dafür lautet postherpetische Neuralgie oder auch Post-Zoster-Neuralgie. Die zweifache Impfung mit dem Totimpfstoff kann Personen ab 50 Jahre wirksam vor Gürtelrose und postherpetischer Neuralgie schützen.
Foto: Shvets Production/pexels
In der Natur zur letzten Ruhe finden
Naturbestattungen in der Schweiz erfreuen sich immer grösserer Beliebtheit, auch in den Nachbarländern. Schliesslich ist es nicht die Regel, dass die Urne eines Verstorbenen aus dem Krematorium mit nach Hause genommen werden darf. Die Asche darf im eigenen Garten oder unter einem Baum in speziellen Wäldern vergraben oder in der freien Natur verstreut werden. Wer dies nicht allein tun möchte, beauftragt eine Firma für Naturbestattungen. Es gibt Fluss-, See-, Bergwiesen-, Fels-, Flug-, Gletscher- und sogar Wasserfallbestattungen. Die Preise für eine Naturbestattung starten bei rund 150 Franken für eine einfache anonyme Bestattung, auch «freie Wiese» genannt. Auch der Markt für Bio-Urnen wächst. Die Grabpflege übernimmt in diesen Fällen die Natur.
Foto: Alexandra Schulz/pexels
Die Rente im Ausland verjubeln
Viele Ruheständler zieht es ins Ausland, weil sie dort vom starken Franken profitieren. Laut dem Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) flossen 2021 etwa 35 Prozent der Renten an Schweizer Bürger im Ausland. Neben dem Umstand der höheren Kaufkraft spielt auch eine Rolle, dass die Renten-Umwandlungssätze in den vergangenen Jahren bei einem Grossteil der Pensionskassen gesunken sind. Für nicht wenige Pensionäre ist sogar fraglich, ob sie sich das Leben in der Schweiz zukünftig noch leisten können. Beliebte europäische Auswanderländer sind Italien, Deutschland, Frankreich, Österreich Spanien und Portugal. Ausserhalb Europas flossen die meisten Schweizer Renten nach Kanada und in die USA. Und dass, obwohl sich die Schweiz im «Global Retirement Index 2022» der Investmentbank Natixis abermals den 2. Platz sichern konnte. Seit zehn Jahren untersucht dieser Faktoren wie Gesundheit, Lebensqualität, Finanzen im Ruhestand und materieller Wohlstand im Alter.
Foto: Eduardo Soares/unsplash
Über den Tod hinaus Gutes tun
Legate aus Erbschaften sind grosszügige Spenden. Allein die zertifizierten Hilfswerke der Stiftung Zewo wurden 2019 mit 267 Millionen Franken bedacht. So berücksichtigt fast jedes zwölfte Testament hierzulande eine gemeinnützige Organisation, laut dem Spendenbarometer von Swissfundraising. Wer möchte, dass sein Nachlass (in Teilen) gemeinnützigen Inhalten oder Zwecken zugutekommt, die ihm schon zu Lebzeiten wichtig waren, kann dies mit einer Testamentspende an eine Hilfsorganisation tun. Hinter der wachsenden Beliebtheit dieser Spendenform steht der Wunsch, nach seinem Ableben nachhaltig positive Spuren zu hinterlassen. Sei es für den Kinder-, Tier- oder Umweltschutz oder für humanitäre Hilfe in Entwicklungsländern oder nach Naturkatastrophen. Neben Geldsummen können auch Wertgegenstände und -papiere sowie Immobilien an eine oder mehrere wohltätige Organisationen vermacht werden. Der Familie zustehende Pflichtteile dürfen dabei grundsätzlich nicht verletzt werden. Auch zweckgebundene Spenden für bestimmte Projekte einer Hilfsorganisation können testamentarisch verfügt werden. Allerdings empfiehlt die Stiftung Zewo, die Verwendungszwecke nicht zu eng zu formulieren, da sich Gegebenheiten ändern können. Wichtig ist zudem, genaue Beträge oder prozentuale Angaben sowie den exakten Namen der Organisationen im Testament zu nennen. Auch die Nennung eines Willensvollstreckers kann sinnvoll sein. Dies muss kein Notar sein, auch Ehepartner oder Kinder sind möglich. Insbesondere bei grösseren Summen wird empfohlen, das Testament mit anwaltlicher Unterstützung aufzusetzen, damit die Testamentsspende rechtlich eindeutig ist. Diese Spenden sind heute eine tragende Stütze für die Arbeit von Hilfsorganisationen.
Foto: Matthias Zomer/pexels