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23. Nov 2022

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Lifestyle

Orang-Utans brauchen unsere Hilfe

Journalist: Theo Hoffmann

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Foto: Erik Jan Leusink/unsplash

Die Bedrohung der letzten Menschenaffen Asiens, der Orang-Utans in den Regenwäldern Borneos und Sumatras, geht uns allen zu Herzen.

Zum Glück gibt es Helferinnen und Helfer, die für aktuell rund 400 gerettete, verletzte und verwaiste Orang-Utans Rettungsstationen geschaffen haben und die friedlichen Primaten fit für ein Leben in Freiheit machen. Die Kleinen lernen im Waldkindergarten und in der Waldschule der BOS-Rettungszentren auf Borneo alles, was ihnen ihre Mütter beigebracht hätten, mit denen sie normalerweise die ersten acht Lebensjahre verbringen. 497 rehabilierte Tiere wurden seit 2012 in geschützten Regenwäldern auf Borneo ausgewildert.

Wer diese Zentren unterstützen möchte, kann zum Beispiel eine Patenschaft für das Orang-Utan-Baby Monyo auf orangutan.de übernehmen und wird fortan über die Entwicklung des Kletterkünstlers auf dem Laufenden gehalten. Oder er unterstützt die Arbeit von BOS, indem er im Spendenkaufhaus (orangutan.de/spendenkaufhaus) Geschenke auswählt, die sich in symbolischer Form als Urkunde überreichen lassen.

30. Jun 2025

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Lifestyle

3 Fragen an … Nicole Widder, Expertin für Nachlassfundraising bei Hamburg Leuchtfeuer

**Warum sollte ich eine gemeinnützige Organisation testamentarisch bedenken?** Eine Testamentsspende ist eine große Unterstützung für alle gemeinnützigen Organisationen, die auf Spenden angewiesen sind. Indem Sie diese in Ihrem Testament bedenken, können Sie über das eigene Leben hinaus Gutes bewirken – und nachhaltig Themen fördern, die Ihnen am Herzen liegen. **Sollte ich eine gemeinnützige Organisation darüber informieren, wenn ich sie testamentarisch bedacht habe?** Das macht in jedem Fall Sinn. Die jeweilige begünstigte Organisation hat dann die Chance, mit Ihnen in Kontakt zu treten und ggf. wichtige Detailfragen zu klären. So kann Ihre Spende bestmöglich eingesetzt werden und erfüllt vollumfänglich den von Ihnen gewünschten Zweck. **Kann man auch mehrere gemeinnützige Organisationen gleichzeitig bedenken?** Ja, das ist möglich. Es gibt Menschen, die mit ihrem Nachlass mehrere ihrer Herzensthemen unterstützen möchten. In diesem Fall kann eine Testamentsspende zu selbst festgelegten Anteilen auf mehrere Organisationen aufgeteilt werden. Außerdem können natürlich neben An- und Zugehörigen auch gemeinnützige Organisationen in einem Testament bedacht werden. >Es gibt Menschen, die mit ihrem Nachlass mehrere ihrer Herzensthemen unterstützen möchten. In diesem Fall kann eine Testamentsspende zu selbst festgelegten Anteilen auf mehrere Organisationen aufgeteilt werden.