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11. Sep 2024

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Wirtschaft

Pflanzenschutz ohne Pestizide

Journalist: Chan Sidki-Lundius

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Foto: Adrian Infernus/unsplash

Um den Ertrag und die Qualität landwirtschaftlicher Kulturen zu sichern und teilweise auch zu steigern, gibt es Alternativen zum Einsatz von Glyphosat.

Das Staunen war groß: Anfang Juli hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) die Zulassung für das Pestizid Glyphosat als unbedenklich beurteilt. „Bei der Bewertung der Auswirkungen von Glyphosat auf die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt wurden keine kritischen Bereiche ermittelt, die Anlass zur Sorge geben“, heißt es in der jüngst veröffentlichten Neubewertung. Der in den 1970er-Jahren entwickelte Wirkstoff Glyphosat ist heute der am meisten verwendete Inhaltsstoff in Unkrautbekämpfungsmitteln weltweit. Er kommt vor allem in sogenannten Breitbandherbiziden vor, die unerwünschte Pflanzen – so auch wild wachsende Pflanzen – töten. Ob Glyphosat krebserregend ist, Leber-und Stoffwechselerkrankungen begünstigt und die Fruchtbarkeit beeinflusst, darüber wird heftig diskutiert. Fest steht, dass das Pestizid umstritten ist wie kein anderes Pflanzenschutzmittel. Wissenschaftler, Umweltschützer und -verbände kritisieren vor allem die Auswirkungen von Glyphosat auf die Artenvielfalt: Insekten und Feldvögeln entziehe es die Nahrungsgrundlage und auch für Säugetiere und den Menschen stelle Glyphosat ein hohes Risiko dar.

An Alternativen zu Glyphosat mangelt es nicht. Biologische Pflanzenschutzmittel wie die schnell wirkende Pelargonsäure gehören dazu. Die als gut abbaubar geltende Fettsäure wird aus Rapsöl gewonnen und zerstört die Zellstruktur störender Pflanzen. Eine schädliche Wirkung auf Mensch und Natur ist bislang nicht bekannt. Und auch Resistenzen hat man bei der Pelargonsäure noch nicht festgestellt. In der biologischen Landwirtschaft darf das Bio-Herbizid allerdings nicht eingesetzt werden. Denn hier sind chemisch-synthetische Pestizide verboten.

Eine vom Ecologic Institut im Auftrag des BUND erstellte Studie gibt einen Überblick über nicht-chemische Pflanzenschutzmaßnahmen. Sie alle haben zum Ziel, die Widerstandskraft der Kulturpflanzen zu stärken und diese weniger anfällig gegenüber Krankheiten, Schädlingen – und konkurrenzfähiger in Bezug auf unerwünschte Beikräuter – zu machen.

Ackerbauliche Maßnahmen, zum Beispiel eine vielseitige Fruchtfolge, das Anlegen von Mischkulturen, Zwischenfrüchte, Untersaaten und eine gezielte Sortenwahl gehören zu den vorbeugenden, indirekten Maßnahmen. Dies gilt auch für das Anlegen von landwirtschaftlichen Strukturelementen: Hecken, Baumreihen und Blühstreifen fördern die Lebensbedingungen und damit die Ansiedlung von Nützlingen. Physikalische und biologische Maßnahmen zählen zu den direkten Pflanzenschutzmaßnahmen. Hierunter fallen die mechanische und thermische Unkrautbekämpfung sowie die physikalische Saatgutbehandlung. Auch der Einsatz von Makro- und Mikroorganismen hat gemäß der Studie Potenzial, chemisch-synthetische Pestizide zu ersetzen. Mit der gezielten Ansiedelung von Insekten, Spinnen und Nematoden lasse sich so manchem Schädlingen auf den Leib rücken. Und wie sieht es mit dem wirtschaftlichen Potenzial der Maßnahmen aus? Mit Blick auf Einzelwirkstoffe wie Glyphosat können laut Studienlage unter guten landwirtschaftlichen Bedingungen sogar Kosteneinsparungen möglich sein.

11. Sep 2024

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Wirtschaft

4 Gütesiegel in der Landwirtschaft

**AMA-Siegel – staatlich geprüft** Das AMA-Gütesiegel ist das bekannteste österreichische Gütesiegel, dessen Grundlage das österreichische AMA-Gesetz von 1992 ist. Es zeichnet konventionell erzeugte Lebensmittel aus, die nach strengen Kriterien in Bezug auf Qualität, Herkunft und Sicherheit produziert wurden. Neben nachvollziehbarer österreichischer Herkunft gehören dazu Anforderungen an die Tierhaltung, den Einsatz von Futtermitteln und die Hygiene in den Verarbeitungsbetrieben. Das ganzheitliche Qualitätssicherungsprogramm basiert auf strengen Kontrollen entlang der gesamten Produktionskette – vom Bauernhof bis zur Theke. So werden sämtliche AMA-Produkte in einem dreistufigen Kontrollprozess aus Eigenkontrolle, externer Kontrolle und stichprobenartiger Überkontrolle geprüft. Die Anforderungen an die Produkte gehen über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus, welche in den jeweiligen Richtlinien geregelt sind. Bei den Tierschutzstandards gibt es freiwillige Zusatzmodule. Vergeben wird das Gütesiegel von der Marktordnungsstelle Agrarmarkt Austria (AMA) im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags. Weiterführende Informationen unter: amainfo.at ![artem-beliaikin-8wtuWVzQbpE-unsplash.jpg](https://fra1.digitaloceanspaces.com/cwbucket/artem_beliaikin_8wtu_W_Vz_Qbp_E_unsplash_ec4014f31a.jpg) (c) Artem Beliaikin/unsplash **Bio Austria – mehr Bio geht kaum** Das Bio Austria-Gütesiegel kennzeichnet eine breite Palette von pflanzlichen und tierischen Bio-Lebensmitteln und steht für höchste Qualität, umfassende Nachhaltigkeit und ethische Verantwortung. So geht das vom Anbauverband österreichischer Biobauern herausgegebene Label deutlich über die Mindestanforderungen des EU-Bio-Siegels hinaus. Der gesamte Betrieb muss biologisch bewirtschaftet werden und es gelten strengere Kriterien bei Art, Ausmaß und Zeitpunkt des Einsatzes von biologischen Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie für Futtermittelimporte. Hierzu gehört beispielsweise der Verzicht auf chemisch-synthetische Pestizide und Düngemittel, die Förderung von Biodiversität sowie der Einsatz von gentechnikfreiem Saatgut und Futtermitteln. Im Bereich der Tierhaltung legt das Siegel besonderen Wert auf artgerechte Bedingungen, wie ausreichend Platz und Bewegung sowie Zugang zu Freiland. Die Futtermittel stammen primär aus Österreich, Rinder bekommen im Vergleich zu gewöhnlichem Bio deutlich weniger Kraftfutter. Zu finden ist das Siegel hauptsächlich auf direkt vermarkteten Bio-Produkten in Hofläden, Bauernmärkten aber auch in Supermärkten. Weiterführende Informationen unter: www.bio-austria.at ![pexels-pixabay-164504.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/pexels_pixabay_164504_c2df8ec61d.jpg) (c) Pixabay/pexels **Tierwohl kontrolliert - Haken dran** Die Gütezeichen “Tierwohl kontrolliert” steht für biologische Tierhaltung, welche über die EU-Bio-Verordnung hinausgeht. Es kennzeichnet Lebensmittel bei deren Herstellung das Wohl der Tiere im Mittelpunkt steht. Dazu gehören artgerechte Haltung, wiederkäuergerechte Fütterung und der Ausschluss von qualgezüchteten Rassen. Es gibt zwei Varianten des Siegels. “Tierwohl kontrolliert 2 Häkchen“ kennzeichnet diverse Verbesserungen im Tierhaltungs-Standard des biologischen Landbaus aber erreicht noch nicht den höchsten möglichen Standard. Es werden konkrete Richtlinien für Mast- und Milchrinder sowie Mastschweine definiert. Das Siegel “Tierwohl kontrolliert 3 Häkchen“ steht für noch strengere Anforderungen und bietet den Tieren erheblich mehr Platz und noch bessere Lebens- und Schlachtbedingungen. Neben Richtlinien für Mastschweine, Mast- und Milchrinder gibt es weitere für Legehennen, Masthühner und -enten sowie Milchschafe und -ziegen. Jede Richtlinie unterliegt einer permanenten Evaluierung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie Kontrollergebnissen aus Tierhaltung, Landwirtschaft und Verarbeitung. Siegel-Herausgeber ist die Gesellschaft !Zukunft Tierwohl! Weiterführende Informationen unter: www.zukunfttierwohl.at ![daniel-leone-LXQx98FPPQ4-unsplash.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/daniel_leone_LX_Qx98_FPPQ_4_unsplash_7a422f1f60.jpg) (c) Daniel Leone/unsplash **Geschützte Ursprungsbezeichnung – sicher vermarktet** Das EU-Kennzeichen "geschützte Ursprungsbezeichnung" (g.U.) garantiert, dass die Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung von Erzeugnissen in einem bestimmten geografischen Gebiet nach festgelegten Herstellungsverfahren erfolgt ist. Die Lebensmittel, Weine und anderen landwirtschaftlichen Erzeugnisse weisen somit aufgrund ihrer Herkunft und spezieller Produktionsverfahren besondere Eigenschaften und Qualitäten auf. So dürfen beispielsweise der Tiroler Graukäse (g.U.), die Pöllauer Hirschbirne (g.U.) oder die Steirische Käferbohne (g.U.) mit dem geschützten geografischen Namen bezeichnet und vermarktet werden. Jeder Verarbeitungsschritt – also Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung – muss dabei in der jeweiligen Region erfolgen. Gebiet und Herstellungsverfahren sind in einer Produktspezifikation festgelegt. Das Siegel zielt darauf ab, traditionelle Herstellungsverfahren zu bewahren, die Produzenten vor Nachahmung zu schützen und ihnen einen Marktvorteil bei der EU-weiten Vermarktung zu verschaffen. Vergeben wird das Siegel von der Europäischen Kommission in Zusammenarbeit mit einer nationalen Behörde. Weiterführende Informationen unter: www.svgh.at ![alexander-maasch-KaK2jp8ie8s-unsplash.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/alexander_maasch_Ka_K2jp8ie8s_unsplash_59dbc11c7a.jpg) (c) Alexander Maasch/unsplash