Hier wird eine Batterie in ein Auto gesetzt

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21. Mär 2024

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Wirtschaft

Schlüsseltechnologie Batterierecycling

Journalist: Julia Butz

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Foto: Kumpan Electric/unsplash

Batterie-Recycling ist ökologisch wie ökonomisch sinnvoll und auch die gesetzlichen Forderungen nach einer Material-Rückgewinnung verschärfen sich.

vdma_Michaelis_Sarah.jpgDr. Sarah Michaelis, Leiterin des VDMA Fachbereiches Batterieproduktion vdma_Rottnick_Karl.jpgKarl Rottnick vom VDMA Fachverband Abfall- und Recyclingtechnik

Entsprechend hoch sind die Produktanforderungen an die Recyclingfähigkeit einer Batterie und die Herausforderungen für den Maschinen- und Anlagebau. In seiner Roadmap „Batterieproduktionsmittel 2030, Update 2023“ identifiziert der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagebau e. V. (VDMA) die für die Kreislaufwirtschaft wichtigsten Herausforderungen: die Automatisierung der Demontage, die Etablierung eines digitalen „Battery-Passports“ und die Recylingfähigkeit im Produktdesign. Dazu Dr. Sarah Michaelis, Leiterin des VDMA Fachbereiches Batterieproduktion: „Durch die große Vielfalt an Batteriepacks* und die geringen Mengen an Rückläufen wird die Batteriedemontage derzeit in zeitintensiver Handarbeit durchgeführt. Mit steigenden Rückläufen aber werden zunehmend intelligente Automatisierungsprozesse gefordert und möglich. Bereits heute setzen Firmen für die Demontage des Batteriesystems bis zum Modul-Level auf den Digitalen Zwilling und etablieren automatisierte Prozesse.“

Zukünftig soll die Batterie durch die Einführung des Produktpasses gezielte Informationen liefern und zum „Smart Product“ werden. Recylingfähigkeit im Produktdesign als weitere Anforderung, wird nach Dr. Michaelis insbesondere die Füge- und Verbindungsprozesse in der Batterieherstellung betreffen. Denn wiederlösbare Verbindungen vereinfachen den Recyclingprozess. „Herausfordernd ist, dass Designentwicklungen wie z. B. „Cell to Chassis“ oder „Cell to Pack“, bei denen die Modul- oder die Pack- und Modulebene weggelassen werden, oftmals Verbindungen und Fügeprozesse erfordern, die mit Recyclebility nicht immer realisiert werden können,“ so Karl Rottnick vom VDMA Fachverband für Abfall- und Recyclingtechnik.

Derzeit werden die meisten Batterien im Pkw-Automobilmarkt benötigt. Das dafür erforderliche enorme Wachstum für den europäischen Markt ist durch die festgelegten CO2-Flottengrenzwerte damit klar vorgezeichnet. Laut aktueller Studie des Öko-Instituts soll sich die Entwicklung künftig auch bei Lkw deutlich vom Diesel- hin zum batterieelektrischen Betrieb verschieben. Der zu erwartende Energiekostenvorteil bilde dabei den Schlüssel für einen schnellen Umstieg auf E-Lkw: „Der Aufbau eines Ladenetzes ist allerdings mitentscheidend! Ohne wird es nicht funktionieren“, warnt Rottnick.

Lithium-Ionen-Batterien gelten als Schlüsselelement für nachhaltige Mobilität. Weitere wichtige neue Batterietechnologien sind die All Solid State und die Natrium-Ionen Batterie: „Das bedeutet nicht, dass die derzeitige LI-Technologie einfach verschwindet. Auch diese entwickelt sich weiter und hat durch die etablierte Serienfertigung Vorteile“, so die Experten. Aus ihrer Sicht sei es ein realistisches Szenario, die entsprechenden Batterien je nach Anforderung einzusetzen, denn: „Dort, wo die Batterie an ihre Grenzen stößt, z. B. im Schwerlasttransport werden Technologien wie die Brennstoffzelle notwendig sein.“

*Als Batteriepacks werden Batteriesysteme bezeichnet, die aus einzelnen Batteriemodulen (bestehend aus je mehreren Zellen) zusammengesetzt sind.

11. Sep 2024

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Wirtschaft

4 Gütesiegel in der Landwirtschaft

**AMA-Siegel – staatlich geprüft** Das AMA-Gütesiegel ist das bekannteste österreichische Gütesiegel, dessen Grundlage das österreichische AMA-Gesetz von 1992 ist. Es zeichnet konventionell erzeugte Lebensmittel aus, die nach strengen Kriterien in Bezug auf Qualität, Herkunft und Sicherheit produziert wurden. Neben nachvollziehbarer österreichischer Herkunft gehören dazu Anforderungen an die Tierhaltung, den Einsatz von Futtermitteln und die Hygiene in den Verarbeitungsbetrieben. Das ganzheitliche Qualitätssicherungsprogramm basiert auf strengen Kontrollen entlang der gesamten Produktionskette – vom Bauernhof bis zur Theke. So werden sämtliche AMA-Produkte in einem dreistufigen Kontrollprozess aus Eigenkontrolle, externer Kontrolle und stichprobenartiger Überkontrolle geprüft. Die Anforderungen an die Produkte gehen über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus, welche in den jeweiligen Richtlinien geregelt sind. Bei den Tierschutzstandards gibt es freiwillige Zusatzmodule. Vergeben wird das Gütesiegel von der Marktordnungsstelle Agrarmarkt Austria (AMA) im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags. Weiterführende Informationen unter: amainfo.at ![artem-beliaikin-8wtuWVzQbpE-unsplash.jpg](https://fra1.digitaloceanspaces.com/cwbucket/artem_beliaikin_8wtu_W_Vz_Qbp_E_unsplash_ec4014f31a.jpg) (c) Artem Beliaikin/unsplash **Bio Austria – mehr Bio geht kaum** Das Bio Austria-Gütesiegel kennzeichnet eine breite Palette von pflanzlichen und tierischen Bio-Lebensmitteln und steht für höchste Qualität, umfassende Nachhaltigkeit und ethische Verantwortung. So geht das vom Anbauverband österreichischer Biobauern herausgegebene Label deutlich über die Mindestanforderungen des EU-Bio-Siegels hinaus. Der gesamte Betrieb muss biologisch bewirtschaftet werden und es gelten strengere Kriterien bei Art, Ausmaß und Zeitpunkt des Einsatzes von biologischen Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie für Futtermittelimporte. Hierzu gehört beispielsweise der Verzicht auf chemisch-synthetische Pestizide und Düngemittel, die Förderung von Biodiversität sowie der Einsatz von gentechnikfreiem Saatgut und Futtermitteln. Im Bereich der Tierhaltung legt das Siegel besonderen Wert auf artgerechte Bedingungen, wie ausreichend Platz und Bewegung sowie Zugang zu Freiland. Die Futtermittel stammen primär aus Österreich, Rinder bekommen im Vergleich zu gewöhnlichem Bio deutlich weniger Kraftfutter. Zu finden ist das Siegel hauptsächlich auf direkt vermarkteten Bio-Produkten in Hofläden, Bauernmärkten aber auch in Supermärkten. Weiterführende Informationen unter: www.bio-austria.at ![pexels-pixabay-164504.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/pexels_pixabay_164504_c2df8ec61d.jpg) (c) Pixabay/pexels **Tierwohl kontrolliert - Haken dran** Die Gütezeichen “Tierwohl kontrolliert” steht für biologische Tierhaltung, welche über die EU-Bio-Verordnung hinausgeht. Es kennzeichnet Lebensmittel bei deren Herstellung das Wohl der Tiere im Mittelpunkt steht. Dazu gehören artgerechte Haltung, wiederkäuergerechte Fütterung und der Ausschluss von qualgezüchteten Rassen. Es gibt zwei Varianten des Siegels. “Tierwohl kontrolliert 2 Häkchen“ kennzeichnet diverse Verbesserungen im Tierhaltungs-Standard des biologischen Landbaus aber erreicht noch nicht den höchsten möglichen Standard. Es werden konkrete Richtlinien für Mast- und Milchrinder sowie Mastschweine definiert. Das Siegel “Tierwohl kontrolliert 3 Häkchen“ steht für noch strengere Anforderungen und bietet den Tieren erheblich mehr Platz und noch bessere Lebens- und Schlachtbedingungen. Neben Richtlinien für Mastschweine, Mast- und Milchrinder gibt es weitere für Legehennen, Masthühner und -enten sowie Milchschafe und -ziegen. Jede Richtlinie unterliegt einer permanenten Evaluierung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie Kontrollergebnissen aus Tierhaltung, Landwirtschaft und Verarbeitung. Siegel-Herausgeber ist die Gesellschaft !Zukunft Tierwohl! Weiterführende Informationen unter: www.zukunfttierwohl.at ![daniel-leone-LXQx98FPPQ4-unsplash.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/daniel_leone_LX_Qx98_FPPQ_4_unsplash_7a422f1f60.jpg) (c) Daniel Leone/unsplash **Geschützte Ursprungsbezeichnung – sicher vermarktet** Das EU-Kennzeichen "geschützte Ursprungsbezeichnung" (g.U.) garantiert, dass die Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung von Erzeugnissen in einem bestimmten geografischen Gebiet nach festgelegten Herstellungsverfahren erfolgt ist. Die Lebensmittel, Weine und anderen landwirtschaftlichen Erzeugnisse weisen somit aufgrund ihrer Herkunft und spezieller Produktionsverfahren besondere Eigenschaften und Qualitäten auf. So dürfen beispielsweise der Tiroler Graukäse (g.U.), die Pöllauer Hirschbirne (g.U.) oder die Steirische Käferbohne (g.U.) mit dem geschützten geografischen Namen bezeichnet und vermarktet werden. Jeder Verarbeitungsschritt – also Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung – muss dabei in der jeweiligen Region erfolgen. Gebiet und Herstellungsverfahren sind in einer Produktspezifikation festgelegt. Das Siegel zielt darauf ab, traditionelle Herstellungsverfahren zu bewahren, die Produzenten vor Nachahmung zu schützen und ihnen einen Marktvorteil bei der EU-weiten Vermarktung zu verschaffen. Vergeben wird das Siegel von der Europäischen Kommission in Zusammenarbeit mit einer nationalen Behörde. Weiterführende Informationen unter: www.svgh.at ![alexander-maasch-KaK2jp8ie8s-unsplash.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/alexander_maasch_Ka_K2jp8ie8s_unsplash_59dbc11c7a.jpg) (c) Alexander Maasch/unsplash