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15. Mär 2023

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Business

Schutz für hinweisgebende Personen

Journalist: Julia Butz

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Foto: Taylor Grote/unsplash

Wer Missstände oder Regelverstöße in Firmen oder Behörden angibt, soll künftig besser vor Repressalien geschützt werden.

Mit dem im Dezember 2022 vom Bundestag auf den Weg gebrachten Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) soll der bisher noch unzureichende Schutz von Menschen verbessert werden, die bei der Enthüllung von Missständen helfen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit stehen. Das Gesetz soll die Prozesse rund ums Whistleblowing transparent regulieren, indem über interne und externe Meldestellen etwaige Verstöße in Unternehmen oder Behörden zukünftig einfacher gemeldet werden können und die Hinweisgeber gleichzeitig besser vor beruflichen Nachteilen wie Mobbing oder anderen Formen von Diskriminierung geschützt werden.

Hinweisgeber können alle natürlichen Personen, also Arbeitnehmer, Auszubildende oder Praktikanten, Beamte oder Selbstständige oder auch Mitarbeitende von Lieferanten und Dienstleistern sein sowie Personen, bei denen einmal ein Arbeitsverhältnis bestand oder dies geplant ist. Damit sollen zum Beispiel die Krankenschwester, die Hygienemängel in der Klinik entdeckt, der Restaurantmitarbeiter, der die Verwendung von Gammelfleisch im Mittagstisch melden möchte, oder der Betriebsmitarbeiter, der bemerkt, dass sein Arbeitgeber umweltschädliche Abfälle auf der Wiese nebenan verklappt, nicht mehr zögern müssen, dies auch zu melden. Auch Steuerhinterziehung, sexuelle Belästigung oder Verstöße gegen den Datenschutz, Arbeitsschutz oder Bestechung sind Missstände, die in Betrieben aller Größenordnungen anfallen können und die oftmals nur mithilfe wertvoller Meldungen von internen Hinweisgebern aufgedeckt werden. Bislang bedurfte es dazu viel Mut des Einzelnen, niemand möchte gern als Denunziant bloßgestellt werden oder aufgrund eines Hinweises um den Job oder gar die berufliche Zukunft fürchten müssen.

Mit dem HinSchG werden mögliche Repressalien aufgrund einer Meldung verboten, mehr noch muss der Arbeitgeber nachweisen, dass zwischen einer Meldung und der Kündigung eines Mitarbeiters kein Zusammenhang besteht. Auch hat der Whistleblower im anderen Falle das Recht auf Schadensersatz. Werden Regelverstöße, Missstände oder gar Straftatbestände wie Korruption oder Steuerhinterziehung entdeckt und gemeldet, umfasst dies infolge des HinSchG geschützte Anwendungsbereiche aus EU- und nationalem Recht. Der Schutz für den Hinweisgeber bezieht dabei auch öffentliche Meldungen wie Hinweise an die Presse oder über Social Media Kanäle mit ein. Wer allerdings fahrlässig falsche Informationen weitergibt, muss für den entstandenen Schaden aufkommen.

Ein Meldekanal ist zum einen ein neu implementiertes elektronisches Hinweisgebersystem innerhalb einer Organisation, welches zum Beispiel von Mitarbeitern der Compliance-Abteilung oder einer Ombudsperson betreut wird. Der unternehmensinterne Meldekanal bietet den Vorteil eines schnelleren Informationsflusses und die Möglichkeit, den Inhalt der Meldung schneller einordnen und Probleme direkt intern lösen zu können, stellt allerdings hohe Anforderungen an Sicherheit, Datenschutz und Prozesse. Zum anderen sind dies externe Meldestellen, die beim Bundesamt für Justiz (BfJ) übergreifend für Bund und Länder für die Hinweisannahme eingerichtet werden bzw. die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und das Bundeskartellamt (BKartA) oder die Meldestellen der einzelnen Bundesländer. Nicht zuletzt in Hinblick auch die Informationshoheit eines Betriebs sollten allerdings entsprechend deutliche Anreize für eine leicht zugängliche Nutzung des eigenen Meldesystems geschaffen werden.

Ebenso wird die Annahme und Bearbeitung anonymer Hinweisgeber über das Gesetz verpflichtend. Die Meldesysteme müssen daher so aufgebaut sein, dass eine anonyme Kommunikation möglich ist. Auch dies ist eine Maßnahme, um potenzielle Hemmschwellen oder hohe Unsicherheiten über den eigentlichen Prozess und die möglichen Konsequenzen einer Meldung möglichst herabzusetzen. Nach Expertenmeinung steige die Zahl wertvoller Meldungen mit dem Anteil der Möglichkeit anonymer Meldewege, da der Großteil der Hinweisgeber Repressalien befürchtet*.

Der umfassende Schutz von Hinweisgebern soll für mehr Integrität in Wirtschaft und öffentlichem Sektor sorgen. Das Gesetz sollte bereits im Laufe des Jahres 2023 für Unternehmen und Organisationen ab 250 Beschäftigten verpflichtend vorsehen, einen gesetzeskonformen, idealerweise anonymisierten Meldekanal für Hinweise auf Straftaten und Verstöße einzurichten. Durch die mangelnde Zustimmung im Bundesrat im Februar wird das kurzfristige Inkrafttreten nun allerdings verzögert. Davon unberührt bleibt der 17. Dezember 2023 als Stichtag der EU Richtlinie, der alle Unternehmen ab 50 Mitarbeitern in die Pflicht nimmt.

Unabhängig von einer verpflichtenden Einrichtung stellt es für Unternehmen und Organisationen eine große Gefahr dar, wenn bestimmte Meldungen sie nicht mehr erreichen und dies im Extremfall strafrechtliche Konsequenzen und Reputationsschäden nach sich ziehen würden. Wenn durch ein funktionierendes Hinweisgebersystem dazu beigetragen werden kann, dass Verstöße schneller erkannt und ein Missstand bereits intern abgestellt und aus der Welt geschaffen werden kann, sorgt dies für mehr Transparenz und Integrität innerhalb einer Organisation. Die Motivation für die Umsetzung sollte somit nicht nur daher rühren, einer rechtlichen Vorgabe zu entsprechen, sondern als große Chance erkannt werden, sowohl für den maßgeblichen Schutz des eigenen Betriebes als auch für die Wahrung gesellschaftlicher Verantwortung.
*Whistleblowing-Report 2021. Studie der FH Graubünden in Kooperation mit der EQS Group, bei der 1.239 Unternehmen in Deutschland, Frankreich, Großbritannien und der Schweiz befragt wurden.

37,1 % der Unternehmen in Deutschland waren 2020 von illegalem und unethischem Verhalten betroffen. Mithilfe einer Meldestelle konnten bei fast 40 % der befragten Unternehmen über 80 % des finanziellen Gesamtschadens aufgedeckt werden.

10. Dez 2025

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Business

Bereit, zu gründen? – mit Céline Flores Willers, Gründerin & CEO der People Branding Company GmbH

![_Mirjam_Hagen_Fotografin_Personal Brand _FÜR HOMEPAGE CELINE_ÜA_9.1-10 Online.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/Mirjam_Hagen_Fotografin_Personal_Brand_F_Ue_R_HOMEPAGE_CELINE_Ue_A_9_1_10_Online_67743b52db.jpg) ```Céline Flores Willers, Gründerin & CEO der People Branding Company GmbH``` Für Céline Flores Willers, Gründerin und CEO der People Branding Company GmbH, ist Mut einer der entscheidenden Faktoren für den Schritt in die Selbstständigkeit. „Gerade am Anfang kommt oft Gegenwind, auch aus dem eigenen Umfeld“, erzählt sie. „Wenn Freunde oder Familie sagen: ‚Das klappt nie‘, musst du trotzdem an deine Idee glauben. Nur, wer unabhängig von der Meinung anderer handelt, kann langfristig durchhalten.“ Neben Mut zählt für die Unternehmerin vor allem die intrinsische Motivation: „Es gibt keinen Chef, kein Lob, kein Schulterklopfen von außen. Der Antrieb muss aus dir selbst kommen.“ Ebenso wichtig: eine lösungsorientierte Haltung. „Unternehmer sind im Kern Problemlöser. Jeder Tag bringt neue Herausforderungen. Wie in einem Game kommen ständig neue Challenges und du steigst ein Level höher. Genau da braucht es die nötige Resilienz, um sich davon nicht stoppen oder demotivieren zu lassen. Just another problem? Let’s go!“ >Nur, wer unabhängig von der Meinung anderer handelt, kann langfristig durchhalten. Wer wachsen will, müsse zudem lernen, loszulassen: „Wenn du nur im Operativen hängst, verlierst du den Blick für die Zukunft. Bau dir ein Team auf und gib Verantwortung ab, nur so bleibst du visionär.“ Und ganz wichtig: Nicht zu sehr in die eigene Idee verliebt sein. Erfolg habe, wer sich kompromisslos am Kunden orientiert. „Fokus auf das, was wirklich hilft, sonst baust du am Markt vorbei.“ Ihr Tipp an junge Gründerinnen und Gründer: So früh wie möglich starten, in einer Lebensphase, die noch frei von großen Verpflichtungen, Krediten oder Bindungen ist. Celines Fazit: Gründen ist kein Spaziergang, sondern ein Marathon mit Höhen und Tiefen. Doch wer dazu bereit ist, gewinnt Freiheit, Selbstwirksamkeit und die Chance, langfristig seinen eigenen Wert zu gestalten, persönlich wie finanziell. >Wenn du nur im Operativen hängst, verlierst du den Blick für die Zukunft.

10. Dez 2025

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Licht macht KI endlich effizient – mit Anna Waag, CEO des Deep-Tech-Startups Synara

![Anna Waag Online.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/Anna_Waag_Online_d7304419ad.jpg) ``` Anna Waag, CEO des Deep-Tech-Startups Synara ``` Deutschlands Hochleistungsrechenzentren verbrauchen heute ca. 20 TWh Strom, bis 2030 wird sich der Verbrauch verdoppeln. Anna Waag, CEO des Deep-Tech-Startups Synara, sagt: „Licht ist die Zukunft der KI. Die heutige Technologie und der damit verbundene Stromverbrauch sind nicht nachhaltig und ein limitierender Faktor. Wir entwickeln optische Prozessoren, die nicht mit Strom, sondern mit Licht rechnen und so 100 Mal effizienter sind als heutige KI-Prozessoren. Wie wir in Zukunft unseren Energieverbrauch decken, ist längst eine gesellschaftliche Zukunftsfrage. Unsere Technologie soll den Energiebedarf der Rechenzentren drastisch senken und so einen wichtigen Beitrag leisten. Ziel für 2026 ist es, mit ersten Pilotkunden eine Roadmap zu entwickeln, damit von Anfang an Kundenbedürfnisse und Entwicklung Hand in Hand gehen und wir so Anforderungen optimal umsetzen. Wir freuen uns, dass die Jury des QIMP High-Tech-Inkubators uns als innovatives junges Unternehmen ausgewählt hat und unseren Weg begleitet.“ Ziel ist es, neuronale KI-Netzwerke mit Licht zu betreiben – schnell, effizient und datensicher. Synara Technologies GmbH wurde von Wissenschaftlern des Instituts für Halbleitertechnik der TU Braunschweig sowie der Ostfalia – Hochschule für angewandte Wissenschaften gegründet. Niedersachsen und vor allem Braunschweig mit dem Nitride Technology Center (NTC), der Braunschweig Zukunft GmbH und dem QIMP High-Tech-Inkubator, bietet ein perfektes Ökosystem zur Entwicklung von Deep-Tech-Startups.

10. Dez 2025

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Viel Verantwortung mit Potenzial: Wie Startups sich in wirtschaftlich unsicheren Zeiten etablieren

Startups stehen vor vielen Unsicherheiten. Besonders in den ersten Jahren müssen junge Unternehmen ihre Finanzen im Blick behalten und Risiken frühzeitig erkennen, um nicht unvorhergesehenen Engpässen ausgesetzt zu sein. Eine stabile Liquidität ist daher für jeden Gründer überlebenswichtig; Stichwort Zahlungssicherheit: Ohne ausreichende Mittel können selbst vielversprechende Geschäftsmodelle scheitern. Mithilfe von regelmäßigen Bonitätsprüfungen können Gründer zusätzlich ihre Geschäftspartner, Lieferanten und Kunden besser einschätzen. Dies kann vor allem bei der Entscheidung über Zahlungsziele, Kreditvergaben oder der Auswahl von Partnern ausschlaggebend sein. Ebenfalls sinnvoll ist die kontinuierliche Überwachung bestehender Geschäftsbeziehungen: Frühwarnsysteme erkennen z. B. Insolvenzhinweise oder Kreditkürzungen und ermöglichen rechtzeitiges Handeln. Bleiben Zahlungen dennoch aus, kann ein professionelles Forderungsmanagement entlasten. Ein automatisiertes Mahnwesen sorgt dann dafür, dass offene Rechnungen konsequent verfolgt werden, ohne Kundenbeziehungen unnötig zu belasten. Entsprechend lohnenswert ist die Zusammenarbeit mit erfahrenen Partnern wie Creditreform: weniger Aufwand, mehr Sicherheit und spürbar entlastete Abläufe. So bleibt Startups mehr Zeit für das, was wirklich zählt – neue Kunden finden, Chancen ergreifen und am Markt wachsen.