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15. Mär 2023

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Business

Schutz für hinweisgebende Personen

Journalist: Julia Butz

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Foto: Taylor Grote/unsplash

Wer Missstände oder Regelverstöße in Firmen oder Behörden angibt, soll künftig besser vor Repressalien geschützt werden.

Mit dem im Dezember 2022 vom Bundestag auf den Weg gebrachten Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) soll der bisher noch unzureichende Schutz von Menschen verbessert werden, die bei der Enthüllung von Missständen helfen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit stehen. Das Gesetz soll die Prozesse rund ums Whistleblowing transparent regulieren, indem über interne und externe Meldestellen etwaige Verstöße in Unternehmen oder Behörden zukünftig einfacher gemeldet werden können und die Hinweisgeber gleichzeitig besser vor beruflichen Nachteilen wie Mobbing oder anderen Formen von Diskriminierung geschützt werden.

Hinweisgeber können alle natürlichen Personen, also Arbeitnehmer, Auszubildende oder Praktikanten, Beamte oder Selbstständige oder auch Mitarbeitende von Lieferanten und Dienstleistern sein sowie Personen, bei denen einmal ein Arbeitsverhältnis bestand oder dies geplant ist. Damit sollen zum Beispiel die Krankenschwester, die Hygienemängel in der Klinik entdeckt, der Restaurantmitarbeiter, der die Verwendung von Gammelfleisch im Mittagstisch melden möchte, oder der Betriebsmitarbeiter, der bemerkt, dass sein Arbeitgeber umweltschädliche Abfälle auf der Wiese nebenan verklappt, nicht mehr zögern müssen, dies auch zu melden. Auch Steuerhinterziehung, sexuelle Belästigung oder Verstöße gegen den Datenschutz, Arbeitsschutz oder Bestechung sind Missstände, die in Betrieben aller Größenordnungen anfallen können und die oftmals nur mithilfe wertvoller Meldungen von internen Hinweisgebern aufgedeckt werden. Bislang bedurfte es dazu viel Mut des Einzelnen, niemand möchte gern als Denunziant bloßgestellt werden oder aufgrund eines Hinweises um den Job oder gar die berufliche Zukunft fürchten müssen.

Mit dem HinSchG werden mögliche Repressalien aufgrund einer Meldung verboten, mehr noch muss der Arbeitgeber nachweisen, dass zwischen einer Meldung und der Kündigung eines Mitarbeiters kein Zusammenhang besteht. Auch hat der Whistleblower im anderen Falle das Recht auf Schadensersatz. Werden Regelverstöße, Missstände oder gar Straftatbestände wie Korruption oder Steuerhinterziehung entdeckt und gemeldet, umfasst dies infolge des HinSchG geschützte Anwendungsbereiche aus EU- und nationalem Recht. Der Schutz für den Hinweisgeber bezieht dabei auch öffentliche Meldungen wie Hinweise an die Presse oder über Social Media Kanäle mit ein. Wer allerdings fahrlässig falsche Informationen weitergibt, muss für den entstandenen Schaden aufkommen.

Ein Meldekanal ist zum einen ein neu implementiertes elektronisches Hinweisgebersystem innerhalb einer Organisation, welches zum Beispiel von Mitarbeitern der Compliance-Abteilung oder einer Ombudsperson betreut wird. Der unternehmensinterne Meldekanal bietet den Vorteil eines schnelleren Informationsflusses und die Möglichkeit, den Inhalt der Meldung schneller einordnen und Probleme direkt intern lösen zu können, stellt allerdings hohe Anforderungen an Sicherheit, Datenschutz und Prozesse. Zum anderen sind dies externe Meldestellen, die beim Bundesamt für Justiz (BfJ) übergreifend für Bund und Länder für die Hinweisannahme eingerichtet werden bzw. die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und das Bundeskartellamt (BKartA) oder die Meldestellen der einzelnen Bundesländer. Nicht zuletzt in Hinblick auch die Informationshoheit eines Betriebs sollten allerdings entsprechend deutliche Anreize für eine leicht zugängliche Nutzung des eigenen Meldesystems geschaffen werden.

Ebenso wird die Annahme und Bearbeitung anonymer Hinweisgeber über das Gesetz verpflichtend. Die Meldesysteme müssen daher so aufgebaut sein, dass eine anonyme Kommunikation möglich ist. Auch dies ist eine Maßnahme, um potenzielle Hemmschwellen oder hohe Unsicherheiten über den eigentlichen Prozess und die möglichen Konsequenzen einer Meldung möglichst herabzusetzen. Nach Expertenmeinung steige die Zahl wertvoller Meldungen mit dem Anteil der Möglichkeit anonymer Meldewege, da der Großteil der Hinweisgeber Repressalien befürchtet*.

Der umfassende Schutz von Hinweisgebern soll für mehr Integrität in Wirtschaft und öffentlichem Sektor sorgen. Das Gesetz sollte bereits im Laufe des Jahres 2023 für Unternehmen und Organisationen ab 250 Beschäftigten verpflichtend vorsehen, einen gesetzeskonformen, idealerweise anonymisierten Meldekanal für Hinweise auf Straftaten und Verstöße einzurichten. Durch die mangelnde Zustimmung im Bundesrat im Februar wird das kurzfristige Inkrafttreten nun allerdings verzögert. Davon unberührt bleibt der 17. Dezember 2023 als Stichtag der EU Richtlinie, der alle Unternehmen ab 50 Mitarbeitern in die Pflicht nimmt.

Unabhängig von einer verpflichtenden Einrichtung stellt es für Unternehmen und Organisationen eine große Gefahr dar, wenn bestimmte Meldungen sie nicht mehr erreichen und dies im Extremfall strafrechtliche Konsequenzen und Reputationsschäden nach sich ziehen würden. Wenn durch ein funktionierendes Hinweisgebersystem dazu beigetragen werden kann, dass Verstöße schneller erkannt und ein Missstand bereits intern abgestellt und aus der Welt geschaffen werden kann, sorgt dies für mehr Transparenz und Integrität innerhalb einer Organisation. Die Motivation für die Umsetzung sollte somit nicht nur daher rühren, einer rechtlichen Vorgabe zu entsprechen, sondern als große Chance erkannt werden, sowohl für den maßgeblichen Schutz des eigenen Betriebes als auch für die Wahrung gesellschaftlicher Verantwortung.
*Whistleblowing-Report 2021. Studie der FH Graubünden in Kooperation mit der EQS Group, bei der 1.239 Unternehmen in Deutschland, Frankreich, Großbritannien und der Schweiz befragt wurden.

37,1 % der Unternehmen in Deutschland waren 2020 von illegalem und unethischem Verhalten betroffen. Mithilfe einer Meldestelle konnten bei fast 40 % der befragten Unternehmen über 80 % des finanziellen Gesamtschadens aufgedeckt werden.

23. Okt 2025

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Wirtschaft

Auf dem richtigen Weg – Ein Beitrag von Felix Falk, Geschäftsführer des game – Verband der deutschen Games-Branche

Ende August schlug das Herz der gesamten Games-Welt wieder in Deutschland: Die gamescom, das weltweit größte Games-Event, schloss mit beeindruckenden Rekorden. Damit ging von der gamescom 2025 ein besonders positives Signal für die Games-Branche in Deutschland und weltweit aus. Nach zwei herausfordernden Jahren für die Branche inmitten einer globalen Konsolidierungswelle und angespannter Weltwirtschaftslage konnte man regelrecht spüren, wie sich die Stimmung verbessert. Der große Erfolg der gamescom unterstreicht den lang erwarteten Aufwärtstrend. Auch mit Blick auf die deutsche Games-Branche stimmen mehrere Entwicklungen der vergangenen Monate positiv: Nachdem die Games-Unternehmen viele Jahre unterschätzt wurden und durch schlechte Rahmenbedingungen im internationalen Vergleich bis zu 30 Prozent Kostennachteile hatten, ging es seit 2020 in diesen Punkten zwar endlich aufwärts. Die anhaltenden Probleme und Antragsstopps bei der Games-Förderung des Bundes hatten jedoch zuletzt zahlreiche Games-Unternehmen vor große Herausforderungen gestellt und Deutschland im internationalen Vergleich wieder aus dem Rennen um die besten Games-Standorte geworfen. Die Folge war nach vielen Jahren des Wachstums ein Rückgang bei der Anzahl der Games-Unternehmen und -Beschäftigten. Doch mit dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD kam endlich wieder ein wichtiger Impuls. Die schwarz-rote Koalition würdigt darin nicht nur die umfassenden Potenziale und Vorreiterrolle der Games-Branche. Sie schreibt die Notwendigkeit fest, die internationale Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Games-Standortes zu erhöhen. Keine 100 Tage nach Amtsantritt lässt die neue Bundesregierung, allen voran Games-Ministerin Dorothee Bär, Taten folgen: So sollen die Mittel der Games-Förderung für 2025 auf insgesamt 88 Millionen Euro erhöht werden – ab 2026 jährlich sogar auf 125 Millionen Euro. Diese Erhöhung orientiert sich endlich viel stärker am tatsächlichen Förderbedarf als die bisherige Summe von 50 Millionen Euro, bei der es wiederholt zu mehrmonatigen Antragsstopps gekommen war. Anfang August wurde zudem endlich auch der letzte Förderantragsstopp wieder aufgehoben und damit der Start von mehr neuen Spieleentwicklungen ermöglicht. Der angekündigte Aufbau eines eigenständigen Games-Referats im Forschungsministerium von Dorothee Bär soll zudem wieder die notwendige Handlungsfähigkeit für Games-Projekte innerhalb der Regierung stärken. >Der Games-Markt bleibt wirtschaftlich dynamisch. Investitionen sind daher auch nach einigen holprigen Jahren langfristig attraktiv – zumal weltweit bislang erst etwas mehr als 3 Milliarden Menschen spielen. Auch beim E-Sport wurden wichtige Knoten nach jahrelangem Hin und Her durchschlagen: Ab Anfang 2026 sollen E-Sport-Vereine endlich als gemeinnützig behandelt werden. Vor dem Hintergrund der enormen Popularität von E-Sport und der angekündigten Olympischen E-Sport-Spiele ist diese gesellschaftspolitische Würdigung ein wichtiges Signal für den deutschen E-Sport und die vielen Menschen, die sich bisher schon in diesem Bereich engagiert haben. Der Games-Standort Deutschland ist also wieder auf der richtigen Spur. Die vielen positiven Schritte der vergangenen Wochen und Monate ebnen den Weg bis zur Umsetzung der zusätzlichen steuerlichen Games-Förderung, die den weltweiten Standard darstellt und im internationalen Wettbewerb erfolgsentscheidend ist. Nicht nur wird diese den deutschen Games-Unternehmen mehr Planungssicherheit geben und für sie endlich konkurrenzfähige Rahmenbedingungen wie in erfolgreichen Ländern wie Kanada oder Frankreich schaffen. Wichtig ist die steuerliche Förderung auch für den gesamten Wirtschaftsstandort und sogar den Fiskus. Denn für jeden Förder-Euro entstehen zusätzliche 3,40 Euro an Steuern und Sozialabgaben, 4,80 Euro an zusätzlichen Investitionen sowie 8,70 Euro an Bruttowertschöpfung. Jeder Euro, der in die Games-Förderung fließt, sorgt also für zusätzliche Einnahmen für Deutschland. Jetzt muss es nur noch schnell in die Umsetzung gehen, damit wir dieses enorme Potenzial der Games-Branche auch am Digital- und Wirtschaftsstandort Deutschland nachhaltig nutzen können und den positiven Zukunftsaussichten für Games auch hierzulande nachkommen. Die Rekorde der gamescom, die positiven Weichenstellungen in der deutschen Games-Politik und viele optimistische Wachstumsprognosen zeigen: Der Games-Markt bleibt wirtschaftlich dynamisch. Investitionen sind daher auch nach einigen holprigen Jahren langfristig attraktiv – zumal weltweit bislang erst etwas mehr als 3 Milliarden Menschen spielen. Das wirtschaftliche Potenzial der Games-Branche ist daher noch längst nicht ausgeschöpft, wie wir insbesondere in wachstumsstarken Regionen wie Südostasien und Südamerika mit unseren Formaten gamescom asia und gamescom latam selbst Jahr für Jahr sehen.