29. Dez 2023
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Lifestyle
Journalist: Julia Butz
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Foto: Mauro Sbicego/unsplash
Leinen los und neue Horizonte erkunden. Aber zu einem perfekten Törn gehört auch der richtige und ausreichende Versicherungsschutz.
Mit dem Segelboot von Bucht und zu Bucht, die Binnengewässer per Hausboot entdecken oder mit dem Katamaran quer durchs Mittelmeer: Die Möglichkeiten des Charterns sind so vielfältig wie die Gewässer unseres Planeten. Genauso ausufernd können mitunter die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Chartervertrages ausfallen. Kleingedrucktes, das fatale Folgen haben kann. Wer also für den perfekten Urlaub auf dem Wasser nicht nur das schönste Revier und die passende Segelyacht sucht, sollte auch bei den Formalitäten einige wichtige Details beachten.
In der Regel hat der Vercharterer für seine Yacht eine eigene Kasko- oder Bootshaftpflichtversicherung abgeschlossen. Diese beinhaltet eine Selbstbeteiligungssumme, die meist dem Betrag der zu leistenden Kaution entspricht. Nicht immer aber ist klar ersichtlich, welche Leistungen dieser Versicherungsschutz abdeckt, insbesondere bei Auslandstörns. Oder ob eine Deckung zum Zeitpunkt der Yachtnutzung überhaupt besteht (wenn z. B. die Versicherungsprämien nicht gezahlt wurden). Damit man im Schadensfall nicht uneingeschränkt und persönlich haftet, braucht es eine Skipperhaftpflichtversicherung. Denn die klassische private Haftpflichtversicherung greift im Falle eines Yachtcharters in den seltensten Fällen.
Welche Leistungen und Höhen bei einer Skipperhaftpflichtversicherung genau abgedeckt sind, variiert von Anbieter zu Anbieter. Als Basis wird der Schutz bei grober Fahrlässigkeit (also auch Schäden, die durch Navigationsfehler oder beim Segeln unter Alkoholkonsum passieren), die Abdeckung von Folgeschäden und möglichen Forderungsausfällen, Totalschaden sowie die Absicherung persönlicher Wertgegenstände an Bord empfohlen. Auch Personenschäden und durch Crewmitglieder verursachte Schäden sollten mit abgedeckt sein. Mit einer Charter-Kautionsversicherung schützt man sich zusätzlich vor einem Verlust des Kautionsbetrages.
Aufpassen sollte man bei Versicherungsausschlüssen. Dabei werden z. B. Schäden an Beiboot, Außenborder oder Segel aus der Kaskoversicherung ausgeschlossen. Mit der Folge, dass der Kunde bei Beschädigung oder Diebstahl dieser Teile – unabhängig von der Kaution bzw. darüberhinausgehend – zur Kasse gebeten wird. Eine „erweiterte Haftung des Kunden“ für Schäden, die generell nicht durch die Versicherung des Vercharterers gedeckt sind, kann bedeuten, dass man auch für nachfolgende Umwelt- oder Bergungsschäden nach einem Schaden aufkommen muss. Auch bei eher schwammigen Formulierungen wie „keine Deckung von Schäden durch rücksichtsloses Verhalten" sollte man Vorsicht walten lassen. Oftmals finden sich in den AGBs außerdem Auslaufverbote bei zu hohen Windstärken. Die Höhe der Beaufort-Grenzen können stark variieren und manch geübten Segler zwingen, im Hafen zu bleiben. Wer dann trotzdem lossegelt, tut dies ohne Versicherungsschutz.
Am besten lässt man sich ausführlich beraten und bucht über eine Charteragentur. Mit einer ordentlichen Buchungsbestätigung und einem seriösen Chartervertrag zu fairen Vertragsbedingungen.
Und wer im Urlaub ganz sichergehen will, schließt zusätzlich eine Reise-Rücktrittskosten-, eine Insolvenz-Versicherung sowie eine Auslandskranken- und Unfallversicherung mit ab.