20. Apr 2026
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Gesellschaft
Journalist: Armin Fuhrer
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Foto: Xavier Mouton/Unsplash
Eltern mit minderjährigem Nachwuchs sollten für den möglichen Fall ihres Todes frühzeitig Vorkehrungen treffen, um das Erbe zu regeln.
Wenn ein Elternteil stirbt, sind viele Fragen zu klären – und dies gilt besonders, wenn ein minderjähriges Kind als Erbe auftritt. Während die Vormundschaft sich um die Person des Kindes kümmert, regelt der Testamentsvollstrecker die finanziellen Angelegenheiten. Gerade wenn ein größeres Vermögen oder eine Immobilie vorhanden ist, kann diese Instanz entscheidend sein. Denn oft sind Vormünder zwar erzieherisch geeignet, aber mit der Verwaltung von Kapital überfordert.
Der Testamentsvollstrecker erstellt ein Nachlassverzeichnis, verwahrt Wertgegenstände und sorgt dafür, dass das Vermögen nicht angegriffen wird, bis die Kinder alt genug sind, um verantwortungsvoll damit umzugehen. Er kann festlegen, dass Auszahlungen nur zu bestimmten Zwecken wie Ausbildung oder Studium erfolgen. Besonders wichtig: Er verhindert, dass die Kinder mit 18 Jahren schlagartig über eine oft noch nicht verdiente Erbschaft verfügen können.
Während das Erbe oft monatelang durch Nachlassverfahren blockiert ist, braucht es im Akutfall sofort Geld. Eine Risikolebensversicherung kann hier Abhilfe schaffen. Sie zahlt im Todesfall eine vorher festgelegte Summe aus – und das in der Regel innerhalb weniger Wochen. Entscheidend ist die richtige Bezugsberechtigung: Das Kind sollte direkt als Bezugsberechtigter eingetragen werden, vertreten durch den Vormund. So landet das Geld nicht erst auf einem sperrigen Nachlasskonto.
Die beste Vorsorge nützt nichts, wenn im Ernstfall niemand die Dokumente findet.
Nicht nur der Tod, sondern auch schwere Unfälle oder Krankheiten können Eltern aus dem Verkehr ziehen. Für diese Situationen sind eine Vorsorgevollmacht und eine Betreuungsverfügung unerlässlich. Mit der Vorsorgevollmacht ermächtigt man eine Vertrauensperson, im Falle eigener Entscheidungsunfähigkeit alle rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten zu regeln. Die Betreuungsverfügung legt fest, wer im Falle einer gerichtlich angeordneten Betreuung diese Aufgabe übernehmen soll. Beide Dokumente sollten auf die im Testament benannten Personen abgestimmt sein, um Kompetenzgerangel zu vermeiden. Wer über größere Vermögenswerte oder Immobilien verfügt, sollte über weitergehende Modelle nachdenken. Eine Möglichkeit ist die Schenkung zu Lebzeiten mit Wohnrecht. Dabei wird das Kind bereits früh Eigentümer, die Eltern behalten aber das Nutzungsrecht.
Für sehr große Vermögen bieten sich Treuhandlösungen oder Familienstiftungen an. Das Kapital bleibt dabei geschützt und wird nach festgelegten Regeln an die Kinder ausgezahlt – etwa zum Studium, zur Existenzgründung oder in Etappen zu bestimmten Lebensaltern. Die beste Vorsorge nützt allerdings nichts, wenn im Ernstfall niemand die Dokumente findet. Ein Notfallordner, der alle wichtigen Unterlagen bündelt, ist daher Pflicht. Dazu gehören: Testament, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Versicherungspolicen und eine Liste aller Konten und Verträge.
Die benannten Vormünder und Vertrauenspersonen sollten über die Existenz dieser Dokumente informiert werden. Alle fünf Jahre oder bei einschneidenden Lebensereignissen wie Geburt weiterer Kinder, Scheidung oder Hauskauf sollte die gesamte Vorsorge überprüft und aktualisiert werden. Vorsorge ist nämlich kein einmaliger Akt, sondern ein Prozess.
Wenn ein Elternteil stirbt, sind viele Fragen zu klären – und dies gilt besonders, wenn ein minderjähriges Kind als Erbe auftritt.
Regelmäßige Überprüfungen der festgelegten Regelungen für den eigenen Todesfall sind wichtig, weil sich Lebensumstände ändern: Heirat, Scheidung, Geburt weiterer Kinder, neue Schulden oder ein Hauskauf. Dadurch können sich die benötigte Absicherungssumme oder die gewünschten Begünstigten ändern. Vorsorge sollte immer zur aktuellen Lebenssituation passen.