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20. Apr 2026

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Gesellschaft

So sichern Sie Ihre Kinder im Ernstfall ab

Journalist: Armin Fuhrer

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Foto: Xavier Mouton/Unsplash

Eltern mit minderjährigem Nachwuchs sollten für den möglichen Fall ihres Todes frühzeitig Vorkehrungen treffen, um das Erbe zu regeln.

Wenn ein Elternteil stirbt, sind viele Fragen zu klären – und dies gilt besonders, wenn ein minderjähriges Kind als Erbe auftritt. Während die Vormundschaft sich um die Person des Kindes kümmert, regelt der Testamentsvollstrecker die finanziellen Angelegenheiten. Gerade wenn ein größeres Vermögen oder eine Immobilie vorhanden ist, kann diese Instanz entscheidend sein. Denn oft sind Vormünder zwar erzieherisch geeignet, aber mit der Verwaltung von Kapital überfordert.

Der Testamentsvollstrecker erstellt ein Nachlassverzeichnis, verwahrt Wertgegenstände und sorgt dafür, dass das Vermögen nicht angegriffen wird, bis die Kinder alt genug sind, um verantwortungsvoll damit umzugehen. Er kann festlegen, dass Auszahlungen nur zu bestimmten Zwecken wie Ausbildung oder Studium erfolgen. Besonders wichtig: Er verhindert, dass die Kinder mit 18 Jahren schlagartig über eine oft noch nicht verdiente Erbschaft verfügen können.

Während das Erbe oft monatelang durch Nachlassverfahren blockiert ist, braucht es im Akutfall sofort Geld. Eine Risikolebensversicherung kann hier Abhilfe schaffen. Sie zahlt im Todesfall eine vorher festgelegte Summe aus – und das in der Regel innerhalb weniger Wochen. Entscheidend ist die richtige Bezugsberechtigung: Das Kind sollte direkt als Bezugsberechtigter eingetragen werden, vertreten durch den Vormund. So landet das Geld nicht erst auf einem sperrigen Nachlasskonto.

Die beste Vorsorge nützt nichts, wenn im Ernstfall niemand die Dokumente findet.

Nicht nur der Tod, sondern auch schwere Unfälle oder Krankheiten können Eltern aus dem Verkehr ziehen. Für diese Situationen sind eine Vorsorgevollmacht und eine Betreuungsverfügung unerlässlich. Mit der Vorsorgevollmacht ermächtigt man eine Vertrauensperson, im Falle eigener Entscheidungsunfähigkeit alle rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten zu regeln. Die Betreuungsverfügung legt fest, wer im Falle einer gerichtlich angeordneten Betreuung diese Aufgabe übernehmen soll. Beide Dokumente sollten auf die im Testament benannten Personen abgestimmt sein, um Kompetenzgerangel zu vermeiden. Wer über größere Vermögenswerte oder Immobilien verfügt, sollte über weitergehende Modelle nachdenken. Eine Möglichkeit ist die Schenkung zu Lebzeiten mit Wohnrecht. Dabei wird das Kind bereits früh Eigentümer, die Eltern behalten aber das Nutzungsrecht.

Für sehr große Vermögen bieten sich Treuhandlösungen oder Familienstiftungen an. Das Kapital bleibt dabei geschützt und wird nach festgelegten Regeln an die Kinder ausgezahlt – etwa zum Studium, zur Existenzgründung oder in Etappen zu bestimmten Lebensaltern. Die beste Vorsorge nützt allerdings nichts, wenn im Ernstfall niemand die Dokumente findet. Ein Notfallordner, der alle wichtigen Unterlagen bündelt, ist daher Pflicht. Dazu gehören: Testament, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Versicherungspolicen und eine Liste aller Konten und Verträge.

Die benannten Vormünder und Vertrauenspersonen sollten über die Existenz dieser Dokumente informiert werden. Alle fünf Jahre oder bei einschneidenden Lebensereignissen wie Geburt weiterer Kinder, Scheidung oder Hauskauf sollte die gesamte Vorsorge überprüft und aktualisiert werden. Vorsorge ist nämlich kein einmaliger Akt, sondern ein Prozess.

Wenn ein Elternteil stirbt, sind viele Fragen zu klären – und dies gilt besonders, wenn ein minderjähriges Kind als Erbe auftritt.

Factbox:

Regelmäßige Überprüfungen der festgelegten Regelungen für den eigenen Todesfall sind wichtig, weil sich Lebensumstände ändern: Heirat, Scheidung, Geburt weiterer Kinder, neue Schulden oder ein Hauskauf. Dadurch können sich die benötigte Absicherungssumme oder die gewünschten Begünstigten ändern. Vorsorge sollte immer zur aktuellen Lebenssituation passen.

23. Jun 2026

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Gesellschaft

Tiergesundheit: Ein wichtiger Schritt für mehr Tierschutz – Ein Beitrag von Judith Schönenstein, Vizepräsidentin Deutscher Tierschutzbund e. V.

Ein Haustier aufzunehmen ist eine wunderbare Entscheidung: Tiere schenken uns Gesellschaft, Freude und oft auch Trost. Sie bereichern unser Leben auf vielfältige Weise und werden für viele Menschen zu echten Familienmitgliedern. Als treue Begleiter verdienen Tiere nicht nur Liebe, Fürsorge, Pflege und eine artgerechte Haltung, sondern auch unseren Schutz. Denn Tiere haben keine Stimme und können sich nicht selbst gegen Vernachlässigung oder nicht tiergerechte Haltungsbedingungen wehren. Trotz der Verankerung des Tierschutzes als Staatsziel im Grundgesetz leiden tagtäglich zahlreiche Tiere. Der illegale Tierhandel mit zu jungen und oft kranken Hundewelpen floriert, Straßenkatzen kämpfen ohne menschliche Hilfe ums Überleben und Millionen Tiere – darunter auch Katzen und Hunde und vor allem Nager – werden jährlich in Versuchslaboren „verbraucht“. Auch bestimmte Zuchtpraktiken verursachen unnötiges Tierleid: Um bei der Zucht optische Merkmale wie Kulleraugen, kurze Schnauzen, Faltohren oder Farbvariationen im Fell zu erreichen, werden Auswirkungen auf die Tiergesundheit in Kauf genommen. Dabei ist ein Verbot solcher Qualzuchten längst im Tierschutzgesetz verankert – doch die Umsetzung bleibt unzureichend. Um den Tierschutz wirksam zu stärken, braucht es klare gesetzliche Rahmenbedingungen. Dazu zählt ein Verbot des Onlinehandels mit Tieren – denn viele Haustiere werden unüberlegt über das Internet gekauft, wo Welpen aus unseriösen Zuchten zigfach zum Kauf angeboten werden. Eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen könnte die Anzahl der Straßenkatzen und damit ihr Leid verringern und – in Kombination mit einer Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Katzen und Hunde – auch überfüllte Tierheime entlasten. Das Qualzuchtverbot muss konkretisiert und erweitert werden. Und es braucht eine Strategie zum Ausstieg aus Tierversuchen. Nur, wenn wir Tiere als fühlende Lebewesen anerkennen und ihren Schutz konsequent verfolgen, können wir dem Staatsziel Tierschutz gerecht werden. Am Ende liegt es an uns allen, für das Wohl der Tiere einzutreten. >Nur, wenn wir Tiere als fühlende Lebewesen anerkennen und ihren Schutz konsequent verfolgen, können wir dem Staatsziel Tierschutz gerecht werden. Am Ende liegt es an uns allen, für das Wohl der Tiere einzutreten. Dazu gehört auch, sich umfassend zu informieren, wenn man ein Haustier aufnehmen möchte. Wer versteht, wie Tiere fühlen, was sie brauchen und wie sich Krankheiten frühzeitig erkennen lassen, leistet einen wertvollen Beitrag – für das einzelne Tier ebenso wie für das große Ziel: mehr Tierschutz, mehr Tiergesundheit, mehr Mitgefühl. Ein verpflichtender Sachkundenachweis vor der Tieranschaffung könnte helfen, Fehler aus Unwissenheit zu vermeiden. Auch die Kosten, die für Haustiere anfallen – etwa für tiermedizinische Behandlungen – sollten nicht unterschätzt werden. Routinemäßige als auch unvorhergesehene Tierarztbesuche können bisweilen tausende Euro für eine OP oder Behandlung verursachen. Es ist daher ratsam, sich rechtzeitig über eine Tierkrankenversicherung zu informieren. Wer nicht nur einem Tier in Not helfen möchte, sondern auch einen wichtigen Beitrag für den Tierschutz leisten will, sucht im Tierheim nach dem passenden tierischen Mitbewohner. Tausende Tiere warten hier auf ein neues Für-immer-Zuhause und eine zweite Chance. „Adoptieren statt kaufen“ lautet das Motto!