24. Dez 2021
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Lifestyle
Journalist: Katja Deutsch
Interview mit Dr. Dagmar Entholt-Laudien, Vorstandsvorsitzende der BürgerStiftung Hamburg über die Möglichkeit, seinen Nachlass einer gemeinnützigen Stiftung zu vererben.
Macht man kein Testament, regelt das Gesetz die Erbfolge. Gesetzliche Erben sind in erster Linie Ehepartner und Kinder bzw. Enkel. Sind die nicht vorhanden, sind weiter entfernte Verwandte die gesetzlichen Erben. Man kann jedoch zusätzlich oder stattdessen einen anderen Dritten bedenken und als Erben einsetzen, beispielsweise einen Verein, eine gemeinnützige Organisation oder eine Stiftung. Wenn mehrere Personen oder Institutionen nebeneinander erben, bildet sich eine Erbengemeinschaft. Streit in einer Erbengemeinschaft kann man z. B. dadurch reduzieren, dass nur eine Person oder Institution als Erbe eingesetzt und den anderen Dritten, die begünstigt werden sollen, ein Vermächtnis ausgesetzt wird. Der Erbe ist dann verpflichtet, das oder die ausgesetzten Vermächtnisse zu erfüllen. Ein Vermächtnis kann sich auf bestimmte Dinge richten wie eine Perlenkette oder ein Auto, genauso aber auch auf Barvermögen, Grundstücke und Immobilien oder auf einen quotal bestimmten Anteil am Nachlass.
Rechtlich abgesichert wird dieser letzte Wille durch ein Testament. Es kann handschriftlich aufgesetzt werden, benötigt ein Datum und eine Unterschrift und wird idealerweise beim Amtsgericht hinterlegt und dort im Falle des Todes eröffnet. Es kann auch beim Notar errichtet werden, der auch berät, was allerdings Gebühren in Relation zum Nachlasswert auslöst.
Wenn Menschen, die ein arbeitsreiches und wirtschaftlich erfolgreiches Leben hatten, ihr Vermögen oder einen Teil davon einer gemeinnützigen Stiftung vererben oder vermachen, können sie sicher sein, dass damit wirklich etwas Gutes geschieht. Denn eine gemeinnützige Stiftung ist verpflichtet, das ihr anvertraute Vermögen gemäß ihres Stiftungszwecks wohltätigen Zwecken zukommen zu lassen. Ganz gleich, ob der Erblasser vererbt oder ein Vermächtnis aussetzt, besteht die Möglichkeit, zu stiften oder zu spenden. Eine Zustiftung fließt direkt in das Kapital der Stiftung, das erhalten werden muss. Eine Stiftung darf in der Regel nur die Erträge aus ihrem Kapital verwenden. Eine Spende dagegen wird einfach zeitnah für eins der geförderten Projekte der Stiftung ausgegeben. Bei kleineren Beträgen ist es sinnvoller zu spenden, bei größeren Beträgen und Immobilien kann eine Zustiftung eine gute Idee sein. Eine weitere Möglichkeit besteht in der Gründung einer Treuhandstiftung oder eines Stiftungsfonds unter unserem Dach.
Von den über 400 Bürgerstiftungen, die es in Deutschland gibt, ist die BürgerStiftung Hamburg die größte mit dem höchsten Kapital, und deshalb kann sie auch am meisten fördern. 1999 haben sich engagierte Menschen in Hamburg zusammengetan und gemeinsam das Erstkapital für die Gründung der BürgerStiftung Hamburg aufgebracht, um diejenigen, die in der Hansestadt weniger Chancen und finanzielle Mittel haben, zu fördern und stärken. Die BürgerStiftung Hamburg ist ein Dach für Menschen, die sich mit ihren finanziellen Mitteln engagieren wollen, und gleichzeitig ein Dach für Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren wollen. Viele Menschen in Hamburg stiften zu und spenden, viele Ehrenamtliche unterstützen die Umsetzung unserer über 300 geförderten Projekte jedes Jahr. Wir fördern Projekte über viele Jahre und haben auch eigene, operative Projekte. Das macht unsere Arbeit so nachhaltig im gesamten Stadtgebiet.