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6. Jul 2023

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Lifestyle

Start in den Tag

Journalist: Nadine Wagner

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Foto: Karolina Grabowska/pexels

Den einen genügt eine Tasse Kaffee zum Frühstück, andere hingegen brauchen eine Kleinigkeit im Bauch. Vor allem Kindern und Jugendlichen wird jedoch empfohlen, morgens zu frühstücken. So zeigten die Ergebnisse einer schwedischen Langzeitstudie, dass Menschen, die in ihrer Kindheit und Jugend nie oder nur selten gefrühstückt haben, im Erwachsenenalter eher zu Übergewicht und einem erhöhten Blutzuckerspiegel neigten als Jene, die regelmässig morgens etwas gegessen hatten.  

Den perfekten Zeitpunkt fürs Frühstück gibt es hierbei nicht. Vielmehr kommt es darauf an, was man isst. Auf ein «schnelles Frühstück», bestehend aus Croissant, Muffin oder Donut, sollte weitgehend verzichtet werden. Ein gesunder Start in den Tag gelingt unter anderem mit selbstgemachtem Birchermüsli – die darin enthaltenen Haferflocken spenden Energie, während die Ballaststoffe des Apfels Herz und Darmflora guttun.

30. Jun 2025

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Lifestyle

3 Fragen an … Nicole Widder, Expertin für Nachlassfundraising bei Hamburg Leuchtfeuer

**Warum sollte ich eine gemeinnützige Organisation testamentarisch bedenken?** Eine Testamentsspende ist eine große Unterstützung für alle gemeinnützigen Organisationen, die auf Spenden angewiesen sind. Indem Sie diese in Ihrem Testament bedenken, können Sie über das eigene Leben hinaus Gutes bewirken – und nachhaltig Themen fördern, die Ihnen am Herzen liegen. **Sollte ich eine gemeinnützige Organisation darüber informieren, wenn ich sie testamentarisch bedacht habe?** Das macht in jedem Fall Sinn. Die jeweilige begünstigte Organisation hat dann die Chance, mit Ihnen in Kontakt zu treten und ggf. wichtige Detailfragen zu klären. So kann Ihre Spende bestmöglich eingesetzt werden und erfüllt vollumfänglich den von Ihnen gewünschten Zweck. **Kann man auch mehrere gemeinnützige Organisationen gleichzeitig bedenken?** Ja, das ist möglich. Es gibt Menschen, die mit ihrem Nachlass mehrere ihrer Herzensthemen unterstützen möchten. In diesem Fall kann eine Testamentsspende zu selbst festgelegten Anteilen auf mehrere Organisationen aufgeteilt werden. Außerdem können natürlich neben An- und Zugehörigen auch gemeinnützige Organisationen in einem Testament bedacht werden. >Es gibt Menschen, die mit ihrem Nachlass mehrere ihrer Herzensthemen unterstützen möchten. In diesem Fall kann eine Testamentsspende zu selbst festgelegten Anteilen auf mehrere Organisationen aufgeteilt werden.