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31. Mär 2025

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Lifestyle

Strafsache Schnitzel? – mit Krishna Singh

Journalist: Katharina Petzholdt

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Foto: Presse

Ist die Produktion von Fleisch ein vernünftiger Grund, Tiere zu töten? Juristisch ist das fraglich.

2014-07-Krishna-Singh-c-PETA-D online.jpg Krishna Singh, Tierwohlexperte und Justiziar bei PETA Deutschland e.V.

Schnitzel, Wurst und Steak – für viele Alltag, juristisch aber nicht ganz unproblematisch. Denn eigentlich ist das Töten von Wirbeltieren in Deutschland verboten. Strafbar ist es nur dann nicht, wenn ein vernünftiger Grund vorliegt.

Nach § 17 Nummer 1 des Tierschutzgesetzes wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet. Als vernünftiger Grund zählt dabei nur ein Interesse, das im Einzelfall das Schutzinteresse des Tieres überwiegen könnte.

Was jedoch ein vernünftiger Grund ist, bleibt offen. Der Begriff ist ein sogenannter unbestimmter Rechtsbegriff und muss von den Gerichten ausgelegt werden. Solche Begriffe gibt es im Gesetz häufiger – sie sollen flexible Entscheidungen ermöglichen, führen aber oft zu Unstimmigkeiten. Und genau hier liegt der Dreh- und Angelpunkt der gesamten Fragestellung: Reicht der Zweck der Ernährung, um das Töten von Tieren zu rechtfertigen? Heute ist es problemlos möglich, sich ohne Fleisch gesund zu ernähren – das wirft die Frage auf, ob ein solches Interesse wirklich als vernünftiger Grund gelten kann. Zumal auch die Folgen für Umwelt und Klima zunehmend gegen die bisherige Praxis sprechen.

Ob darüber hinaus Appetit oder wirtschaftlicher Gewinn als ausreichender Grund gelten können, ist rechtlich fraglich. Trotzdem werden in Deutschland jedes Jahr etwa 750 Millionen Landtiere für den menschlichen Konsum getötet. In der Praxis wird der Fleischkonsum als ausreichender Grund angesehen, rechtliche Konsequenzen hat das bislang nicht. Und so steht mitten im Gesetz ein Satz, der das Zeug hat, die Fleischindustrie ins Wanken zu bringen.