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11. Dez 2019

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Gesellschaft

Stufenplan für die digitale Revolution

Journalist: Armin Fuhrer

Die Bundesregierung fördert die Entwicklung des Building Information Modeling und macht die Anwendung für öffentliche Projekte ab 2021 zur Pflicht.

Kritiker zeichnen gerne Linien zwischen Stuttgart, Hamburg und Berlin und bezeichnen die so verbundenen Eckpunkte als Bermudadreieck. Denn in diesen drei Städten liegen Beispiele von großen Bauvorhaben, die aufgrund schlimmer Planungs- und Baumängel zu Desastern wurden: die Elbphilharmonie, der Bahnhof „Stuttgart 21“ und der Flughafen BER. Zwar ist die Elbphilharmonie inzwischen fertiggestellt und für den Berliner Flughafen wurde immerhin mal wieder ein „verbindlicher“ Eröffnungstermin genannt – doch alle drei Großprojekte erwiesen sich nicht nur als Blamagen für Deutschland, das selbsternannte „Land der Ingenieure“, sondern auch als tiefe Löcher, in denen Unsummen an Geld versenkt wurden. In Zukunft sollen solche Pannen vermieden werden und das Zauberwort dafür nennt sich Building Information Modeling, oder kurz BIM. Dahinter verbirgt sich die Methode der digitalen Vernetzung aller an einem Projekt beteiligten Partner.

In anderen Ländern ist BIM längst eine verpflichtende Methode, in Singapur beispielsweise schon seit 2004. Deutschland hinkt also hinterher und hat ordentlich Nachholbedarf. Deshalb erließ die Bundesregierung 2015 den BIM-Stufenplan, oder genauer: den „Stufenplan Digitales Planen und Bauen“. Das damit verbundene Ziel beschrieb der damalige Bundesbauminister Alexander Dobrindt (CSU) so: „Wir starten eine Offensive zur Digitalisierung der Baubranche. Wir wollen das digitale Planen und Bauen bundesweit zum Standard machen.“ Die selbstgestellte Aufgabe war und ist also ambitioniert.

Zwar geht es bei diesem Stufenplan um öffentliche Infrastrukturvorhaben wie den Bau von Straßen und Tunnel, aber der ins Auge gefasste Sprung ins digitale Zeitalter betrifft die ganze Baubranche. Denn die Einführung digitaler Methoden in der vollständigen Wertschöpfungskette eines Bauwerkes wird für die gesamte Branche unumgänglich sein. Deshalb sind die Erkenntnisse und Erfahrungen, die mit dem Stufenplan gesammelt werden, auch für private Bauunternehmen sehr wichtig, denn am Ende sollen alle davon profitieren.

Für die Umsetzung des Stufenplans wurden drei Schritte entwickelt. Die erste Stufe von 2015 bis 2017 galt als Vorbereitungsphase. In dieser Phase wurden Pilotprojekte durchgeführt und Standardisierungsmaßnahmen beschlossen. Außerdem diente diese Phase zur besseren Aus- und Weiterbildung der beteiligten Akteure. Derzeit läuft die zweite Stufe. Sie endet am 31. Dezember 2020. In dieser Phase sollen unter anderem rechtliche Fragen geklärt und BIM-Leitfäden entwickelt werden, um die mit BIM verbundenen Ziele auch tatsächlich erreichen zu können.

In der dritten Stufe ab 2021 soll das Leistungsniveau 1 auf breiter Basis implementiert werden. Am Ende muss sich jedes neue Infrastruktur-Bauprojekt daran orientieren. Das Leistungsniveau 1 stellt bestimmte Anforderungen an die Auftraggeber von Projekten. Dazu zählen unter anderem das Erstellen von Auftraggeber-Informations-Anforderungen (AIA), in denen ihr Informationsbedarf ebenso festgelegt wird wie der Umfang der Daten, die die Planer zu einem bestimmten Zeitpunkt zur Verfügung stellen müssen. Des Weiteren ist jeder Fachplaner verpflichtet, ein Modell zu erstellen, das mit den Modellen der anderen Beteiligten konsistent ist. Die Erfüllung dieser Anforderung wird anhand eines Koordinierungsmodells überprüft. Schließlich müssen alle Datenformate herstellerneutral sein. So ist ein problemloser Austausch der Daten möglich, ohne dass Informationen verloren gehen.

Das Ende der zweiten Stufe zum Jahresende 2020 bringt bereits für alle Bauherren, die sich für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen für den Bundesinfrastrukturbau und den infrastrukturbezogenen Hochbau bewerben wollen, eine ganz wichtige Neuerung mit sich. Denn ab dem 1. Januar 2021 ist die Nutzung von BIM verbindlich – ohne BIM gibt es dann keine Aufträge mehr. Die Bundesregierung dreht also an den Schrauben und hat, um die Entwicklung weiter zu fördern, im vergangenen Sommer auch ein Nationales BIM-Kompetenzzentrum gegründet. Den Zuschlag dafür erhielt das Unternehmen planen-bauen 4.0 GmbH, das die Regierung bereits zuvor bei der Umsetzung des Stufenplans unterstützt hatte. Den Aufbau des Kompetenzzentrums lobte Bauminister Andreas Scheuer (CSU) bei dessen Eröffnung: „Die Einrichtung des Kompetenzzentrums, in Ergänzung zur planmäßigen Umsetzung des Stufenplans, ist ein weiterer Meilenstein im Prozess der Digitalisierung des deutschen Bauwesens und eine wichtige Voraussetzung von Bundesbauprojekten.“ Zudem biete BIM die Möglichkeit, neue Technologien wie Künstliche Intelligenz, Robotik und 3D-Druck künftig effektiv zu integrieren.

Das Kompetenzzentrum dient als die zentrale Informationsstelle zu BIM. Es soll einheitliche Normierungen erarbeiten und ein BIM-Portal mit einer Datenbank und Prüfwerkzeugen entwickeln. Auch eine Liste mit BIM-Projekten soll erstellt werden. Und nicht zuletzt soll es Aus- und Weiterbildungskonzepte erarbeiten, damit das Ziel, eine breite Verankerung von BIM in der Baubranche möglichst zügig zu erreichen, umgesetzt werden kann. Die deutsche Baubranche setzt mit dem BIM-Stufenplan also zum Sprung in die digitale Revolution an – aber es gibt noch viel zu tun.

2. Jul 2026

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Gesellschaft

Deutschland in einer neuen sicherheitspolitischen Realität – Ein Beitrag von Dr. Hans Christoph Atzpodien, Hauptgeschäftsführer, BDSV

Liebe Leserinnen und Leser, „Wir sind nicht im Krieg, aber wir sind auch nicht mehr im Frieden“. Diesen Satz des Generalinspekteurs Carsten Breuer haben sich inzwischen auch Bundeskanzler Friedrich Merz und Verteidigungsminister Boris Pistorius zu eigen gemacht. Er beschreibt eine neue sicherheitspolitische Realität, mit der wir uns auch im fünften Kriegsjahr der russischen Vollinvasion auf die Ukraine konfrontiert sehen und die Grundlage für unser sicherheitspolitisches Handeln sein muss. Der Zwischenzustand, der unserem Land damit attestiert wird, ist in dieser Form im Grundgesetz jedenfalls nicht vorgesehen. Unsere Verfassung unterscheidet zwischen Friedenszustand, dem Spannungsfall als Vorstufe des Verteidigungsfalls, die bereits die Anwendung bestimmter Notstandsrechtsvorschriften ermöglicht und dem eigentlichen Verteidigungsfall. Letzterer tritt nach Artikel 115a Grundgesetz dann ein, wenn das Staatsgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht. Nach Analysen der NATO besteht das Ziel, unsere Streitkräfte spätestens bis zum Jahr 2029 rundherum abschreckungs- und verteidigungsfähig auszustatten. Dieses Ziel muss darüber hinaus mit einer umfassenden Befähigung zur Gesamtverteidigung im Sinne einer gesamtgesellschaftlichen Resilienz einhergehen. Schon heute erleben wir ständige hybride Angriffe in der Form von Drohnenüberflügen, Cyber-Attacken oder Desinformationskampagnen, die bestimmten staatlichen Akteuren zugeordnet werden. >Nach Analysen der NATO besteht das Ziel, unsere Streitkräfte spätestens bis zum Jahr 2029 rundherum abschreckungs- und verteidigungsfähig auszustatten. Hieraus ergeben sich zweierlei Schlussfolgerungen: Erstens: Um unserem Beitrag in diesem Prozess – wie der NATO versprochen – zu erfüllen, wollen wir schon im Jahr 2029 ca. 3,5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) für Verteidigung sowie perspektivisch weitere 1,5 % des BIP für militärisch-relevante Infrastrukturmaßnahmen ausgeben. Rechnet man diese Ausgaben zusammen, so machen diese im Jahr 2029 40 % unseres Bundeshaushaltes aus. Allein in den Verteidigungsbudgets der Jahre 2025 bis 2029 sind kumuliert ca. 200 Milliarden Euro nur für Rüstungsausgaben geplant. Kurz: Es geht also um gewaltige Summen, die unsere Volkswirtschaft als Ganzes fordern. Zweitens benötigen wir ein umfassendes Verständnis der Sicherheits- und Resilienz-Notwendigkeiten in unserer Gesellschaft. Die Gewährleistung von Sicherheit ist die zentrale Querschnittsaufgabe unserer Zeit, die jeden und jede von uns betrifft: im Bevölkerungsschutz, beim Schutz kritischer Infrastrukturen, über Bedrohungen zu Lande, zu Wasser, in der Luft sowie im Cyberraum. Jeder Sektor ist gefragt, hier einen Beitrag leisten. In der Politik schließlich müssen diese Anstrengungen koordiniert und verzahnt werden. Dokumente wie die Nationale Sicherheitsstrategie oder die unlängst vorgestellte Militärstrategie sind der notwendige Ausfluss dieser Anstrengungen. Im BDSV wird dieser umfassende Sicherheitsbegriff seit unserer Gründung im Jahr 2009 konsequent gelebt. In unserem Verband sind alle Ausrüster staatlicher Sicherheitsbehörden willkommen und vereint. Über die Plattform SVI-Connect, die wir gemeinsam mit dem Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik ins Leben gerufen haben, leisten wir seit Jahresbeginn zudem einen Beitrag zur Verzahnung klassischer Rüstungsunternehmen mit neuen, bislang überwiegend zivilen Zulieferern – zum Vorteil beider Seiten. Nicht zuletzt deshalb ist Deutschland auf gutem Weg, seine selbstgesteckten Ziele in der Zeitenwende zu erreichen. Die deutsche Sicherheits- und Verteidigungsindustrie tut alles in ihrer Macht Stehende, um hier ihren Beitrag zu leisten.