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11. Dez 2019

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Gesellschaft

Stufenplan für die digitale Revolution

Journalist: Armin Fuhrer

Die Bundesregierung fördert die Entwicklung des Building Information Modeling und macht die Anwendung für öffentliche Projekte ab 2021 zur Pflicht.

Kritiker zeichnen gerne Linien zwischen Stuttgart, Hamburg und Berlin und bezeichnen die so verbundenen Eckpunkte als Bermudadreieck. Denn in diesen drei Städten liegen Beispiele von großen Bauvorhaben, die aufgrund schlimmer Planungs- und Baumängel zu Desastern wurden: die Elbphilharmonie, der Bahnhof „Stuttgart 21“ und der Flughafen BER. Zwar ist die Elbphilharmonie inzwischen fertiggestellt und für den Berliner Flughafen wurde immerhin mal wieder ein „verbindlicher“ Eröffnungstermin genannt – doch alle drei Großprojekte erwiesen sich nicht nur als Blamagen für Deutschland, das selbsternannte „Land der Ingenieure“, sondern auch als tiefe Löcher, in denen Unsummen an Geld versenkt wurden. In Zukunft sollen solche Pannen vermieden werden und das Zauberwort dafür nennt sich Building Information Modeling, oder kurz BIM. Dahinter verbirgt sich die Methode der digitalen Vernetzung aller an einem Projekt beteiligten Partner.

In anderen Ländern ist BIM längst eine verpflichtende Methode, in Singapur beispielsweise schon seit 2004. Deutschland hinkt also hinterher und hat ordentlich Nachholbedarf. Deshalb erließ die Bundesregierung 2015 den BIM-Stufenplan, oder genauer: den „Stufenplan Digitales Planen und Bauen“. Das damit verbundene Ziel beschrieb der damalige Bundesbauminister Alexander Dobrindt (CSU) so: „Wir starten eine Offensive zur Digitalisierung der Baubranche. Wir wollen das digitale Planen und Bauen bundesweit zum Standard machen.“ Die selbstgestellte Aufgabe war und ist also ambitioniert.

Zwar geht es bei diesem Stufenplan um öffentliche Infrastrukturvorhaben wie den Bau von Straßen und Tunnel, aber der ins Auge gefasste Sprung ins digitale Zeitalter betrifft die ganze Baubranche. Denn die Einführung digitaler Methoden in der vollständigen Wertschöpfungskette eines Bauwerkes wird für die gesamte Branche unumgänglich sein. Deshalb sind die Erkenntnisse und Erfahrungen, die mit dem Stufenplan gesammelt werden, auch für private Bauunternehmen sehr wichtig, denn am Ende sollen alle davon profitieren.

Für die Umsetzung des Stufenplans wurden drei Schritte entwickelt. Die erste Stufe von 2015 bis 2017 galt als Vorbereitungsphase. In dieser Phase wurden Pilotprojekte durchgeführt und Standardisierungsmaßnahmen beschlossen. Außerdem diente diese Phase zur besseren Aus- und Weiterbildung der beteiligten Akteure. Derzeit läuft die zweite Stufe. Sie endet am 31. Dezember 2020. In dieser Phase sollen unter anderem rechtliche Fragen geklärt und BIM-Leitfäden entwickelt werden, um die mit BIM verbundenen Ziele auch tatsächlich erreichen zu können.

In der dritten Stufe ab 2021 soll das Leistungsniveau 1 auf breiter Basis implementiert werden. Am Ende muss sich jedes neue Infrastruktur-Bauprojekt daran orientieren. Das Leistungsniveau 1 stellt bestimmte Anforderungen an die Auftraggeber von Projekten. Dazu zählen unter anderem das Erstellen von Auftraggeber-Informations-Anforderungen (AIA), in denen ihr Informationsbedarf ebenso festgelegt wird wie der Umfang der Daten, die die Planer zu einem bestimmten Zeitpunkt zur Verfügung stellen müssen. Des Weiteren ist jeder Fachplaner verpflichtet, ein Modell zu erstellen, das mit den Modellen der anderen Beteiligten konsistent ist. Die Erfüllung dieser Anforderung wird anhand eines Koordinierungsmodells überprüft. Schließlich müssen alle Datenformate herstellerneutral sein. So ist ein problemloser Austausch der Daten möglich, ohne dass Informationen verloren gehen.

Das Ende der zweiten Stufe zum Jahresende 2020 bringt bereits für alle Bauherren, die sich für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen für den Bundesinfrastrukturbau und den infrastrukturbezogenen Hochbau bewerben wollen, eine ganz wichtige Neuerung mit sich. Denn ab dem 1. Januar 2021 ist die Nutzung von BIM verbindlich – ohne BIM gibt es dann keine Aufträge mehr. Die Bundesregierung dreht also an den Schrauben und hat, um die Entwicklung weiter zu fördern, im vergangenen Sommer auch ein Nationales BIM-Kompetenzzentrum gegründet. Den Zuschlag dafür erhielt das Unternehmen planen-bauen 4.0 GmbH, das die Regierung bereits zuvor bei der Umsetzung des Stufenplans unterstützt hatte. Den Aufbau des Kompetenzzentrums lobte Bauminister Andreas Scheuer (CSU) bei dessen Eröffnung: „Die Einrichtung des Kompetenzzentrums, in Ergänzung zur planmäßigen Umsetzung des Stufenplans, ist ein weiterer Meilenstein im Prozess der Digitalisierung des deutschen Bauwesens und eine wichtige Voraussetzung von Bundesbauprojekten.“ Zudem biete BIM die Möglichkeit, neue Technologien wie Künstliche Intelligenz, Robotik und 3D-Druck künftig effektiv zu integrieren.

Das Kompetenzzentrum dient als die zentrale Informationsstelle zu BIM. Es soll einheitliche Normierungen erarbeiten und ein BIM-Portal mit einer Datenbank und Prüfwerkzeugen entwickeln. Auch eine Liste mit BIM-Projekten soll erstellt werden. Und nicht zuletzt soll es Aus- und Weiterbildungskonzepte erarbeiten, damit das Ziel, eine breite Verankerung von BIM in der Baubranche möglichst zügig zu erreichen, umgesetzt werden kann. Die deutsche Baubranche setzt mit dem BIM-Stufenplan also zum Sprung in die digitale Revolution an – aber es gibt noch viel zu tun.

11. Sep 2024

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Wirtschaft

4 Gütesiegel in der Landwirtschaft

**AMA-Siegel – staatlich geprüft** Das AMA-Gütesiegel ist das bekannteste österreichische Gütesiegel, dessen Grundlage das österreichische AMA-Gesetz von 1992 ist. Es zeichnet konventionell erzeugte Lebensmittel aus, die nach strengen Kriterien in Bezug auf Qualität, Herkunft und Sicherheit produziert wurden. Neben nachvollziehbarer österreichischer Herkunft gehören dazu Anforderungen an die Tierhaltung, den Einsatz von Futtermitteln und die Hygiene in den Verarbeitungsbetrieben. Das ganzheitliche Qualitätssicherungsprogramm basiert auf strengen Kontrollen entlang der gesamten Produktionskette – vom Bauernhof bis zur Theke. So werden sämtliche AMA-Produkte in einem dreistufigen Kontrollprozess aus Eigenkontrolle, externer Kontrolle und stichprobenartiger Überkontrolle geprüft. Die Anforderungen an die Produkte gehen über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus, welche in den jeweiligen Richtlinien geregelt sind. Bei den Tierschutzstandards gibt es freiwillige Zusatzmodule. Vergeben wird das Gütesiegel von der Marktordnungsstelle Agrarmarkt Austria (AMA) im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags. Weiterführende Informationen unter: amainfo.at ![artem-beliaikin-8wtuWVzQbpE-unsplash.jpg](https://fra1.digitaloceanspaces.com/cwbucket/artem_beliaikin_8wtu_W_Vz_Qbp_E_unsplash_ec4014f31a.jpg) (c) Artem Beliaikin/unsplash **Bio Austria – mehr Bio geht kaum** Das Bio Austria-Gütesiegel kennzeichnet eine breite Palette von pflanzlichen und tierischen Bio-Lebensmitteln und steht für höchste Qualität, umfassende Nachhaltigkeit und ethische Verantwortung. So geht das vom Anbauverband österreichischer Biobauern herausgegebene Label deutlich über die Mindestanforderungen des EU-Bio-Siegels hinaus. Der gesamte Betrieb muss biologisch bewirtschaftet werden und es gelten strengere Kriterien bei Art, Ausmaß und Zeitpunkt des Einsatzes von biologischen Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie für Futtermittelimporte. Hierzu gehört beispielsweise der Verzicht auf chemisch-synthetische Pestizide und Düngemittel, die Förderung von Biodiversität sowie der Einsatz von gentechnikfreiem Saatgut und Futtermitteln. Im Bereich der Tierhaltung legt das Siegel besonderen Wert auf artgerechte Bedingungen, wie ausreichend Platz und Bewegung sowie Zugang zu Freiland. Die Futtermittel stammen primär aus Österreich, Rinder bekommen im Vergleich zu gewöhnlichem Bio deutlich weniger Kraftfutter. Zu finden ist das Siegel hauptsächlich auf direkt vermarkteten Bio-Produkten in Hofläden, Bauernmärkten aber auch in Supermärkten. Weiterführende Informationen unter: www.bio-austria.at ![pexels-pixabay-164504.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/pexels_pixabay_164504_c2df8ec61d.jpg) (c) Pixabay/pexels **Tierwohl kontrolliert - Haken dran** Die Gütezeichen “Tierwohl kontrolliert” steht für biologische Tierhaltung, welche über die EU-Bio-Verordnung hinausgeht. Es kennzeichnet Lebensmittel bei deren Herstellung das Wohl der Tiere im Mittelpunkt steht. Dazu gehören artgerechte Haltung, wiederkäuergerechte Fütterung und der Ausschluss von qualgezüchteten Rassen. Es gibt zwei Varianten des Siegels. “Tierwohl kontrolliert 2 Häkchen“ kennzeichnet diverse Verbesserungen im Tierhaltungs-Standard des biologischen Landbaus aber erreicht noch nicht den höchsten möglichen Standard. Es werden konkrete Richtlinien für Mast- und Milchrinder sowie Mastschweine definiert. Das Siegel “Tierwohl kontrolliert 3 Häkchen“ steht für noch strengere Anforderungen und bietet den Tieren erheblich mehr Platz und noch bessere Lebens- und Schlachtbedingungen. Neben Richtlinien für Mastschweine, Mast- und Milchrinder gibt es weitere für Legehennen, Masthühner und -enten sowie Milchschafe und -ziegen. Jede Richtlinie unterliegt einer permanenten Evaluierung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie Kontrollergebnissen aus Tierhaltung, Landwirtschaft und Verarbeitung. Siegel-Herausgeber ist die Gesellschaft !Zukunft Tierwohl! Weiterführende Informationen unter: www.zukunfttierwohl.at ![daniel-leone-LXQx98FPPQ4-unsplash.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/daniel_leone_LX_Qx98_FPPQ_4_unsplash_7a422f1f60.jpg) (c) Daniel Leone/unsplash **Geschützte Ursprungsbezeichnung – sicher vermarktet** Das EU-Kennzeichen "geschützte Ursprungsbezeichnung" (g.U.) garantiert, dass die Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung von Erzeugnissen in einem bestimmten geografischen Gebiet nach festgelegten Herstellungsverfahren erfolgt ist. Die Lebensmittel, Weine und anderen landwirtschaftlichen Erzeugnisse weisen somit aufgrund ihrer Herkunft und spezieller Produktionsverfahren besondere Eigenschaften und Qualitäten auf. So dürfen beispielsweise der Tiroler Graukäse (g.U.), die Pöllauer Hirschbirne (g.U.) oder die Steirische Käferbohne (g.U.) mit dem geschützten geografischen Namen bezeichnet und vermarktet werden. Jeder Verarbeitungsschritt – also Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung – muss dabei in der jeweiligen Region erfolgen. Gebiet und Herstellungsverfahren sind in einer Produktspezifikation festgelegt. Das Siegel zielt darauf ab, traditionelle Herstellungsverfahren zu bewahren, die Produzenten vor Nachahmung zu schützen und ihnen einen Marktvorteil bei der EU-weiten Vermarktung zu verschaffen. Vergeben wird das Siegel von der Europäischen Kommission in Zusammenarbeit mit einer nationalen Behörde. Weiterführende Informationen unter: www.svgh.at ![alexander-maasch-KaK2jp8ie8s-unsplash.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/alexander_maasch_Ka_K2jp8ie8s_unsplash_59dbc11c7a.jpg) (c) Alexander Maasch/unsplash