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7. Okt 2020

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Wirtschaft

Technologieoffenheit – jetzt aber richtig

Journalist: Dr. Ludwig Möhring

Die Corona-Pandemie beeinträchtigt unser gesellschaftliches Leben und bedroht unsere volkswirtschaftliche Basis. Gleichzeitig ergibt sich die Gelegenheit, dass die Politik wichtige Anpassungen an ihrer Energie- und Klimaschutzpolitik ergreift. 

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Dr. Ludwig Möhring, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Erdgas, Erdöl und Geoenergie e.V. (BVEG), Foto: Dirk Meußling

Dass laut der Internationalen Energieagentur im Jahr 2020 der Energieverbrauch um rund 6 % und die CO2-Emissionen um bis zu 8 % zurückgehen, bleibt vermutlich ohne nachhaltige Effekte. Eine wieder anspringende globale Wirtschaft mag ähnlich wie nach der Finanzkrise schnell wieder zu alten Zahlen kommen. Anderen Aspekten wird größere Bedeutung zukommen: Die sich nun abzeichnenden Zeiten knapper Kassen werden auch in Deutschland dazu führen, dass der Staat seine Ausgaben sehr viel sorgfältiger abwägen muss. Der nahende Bundestagswahlkampf erfordert klare Statements, die den Bürgern Perspektiven aus den Folgen der Corona-Pandemie aufzeigen. Dabei darf der Klimaschutz nicht unter die Räder kommen. Die Bürger wollen wissen, dass ihr Steuergeld klug eingesetzt wird – auch nach zehn Jahren Energiewende.

Für die Klimaschutzbemühungen ergibt sich daraus die große Chance, dass Technologieoffenheit nicht nur als Phrase bemüht, sondern dass sie gelebt wird. Es gibt gute Anzeichen, dass dies gelingen kann. Die breite Akzeptanz folgender Eckpunkte wird entscheidend für den Erfolg sein:

1. Deutschland bleibt langfristig ein erfolgreicher Industriestandort, der attraktive Arbeitsplätze und Raum für innovative Kräfte schafft.

2. Klimaschutz wird ausgerichtet an konsequenter CO2-Einsparung in allen Lebensbereichen.

3. Wind und Sonne, die heute gerade 7 % des deutschen Endenergiebedarfs decken, können nicht alle Energiefragen lösen, erst recht nicht im langen Übergang zur CO2-armen Gesellschaft. Erdgas und Erdöl, mit aktuell 60 % Anteil am deutschen Energiemix, werden unverzichtbar bleiben – natürlich mit sinkenden Mengen in der zunehmend erneuerbaren Energielandschaft und CO2-reduziert.

4. Energiewende heißt nicht „entweder… oder“, sondern „sowohl … als auch“! Sie erschöpft sich nicht im konsequenten Ausbau von erneuerbarem Strom und der dazugehörigen Infrastruktur. Daneben muss auch der Ausbau klimaneutraler Gase und der damit verbundenen Anwendungstechnologien betrieben werden. Gelebte Technologieoffenheit schafft Raum für wasserstoffbasierte Techniken, alternative (synthetische) Kraftstoffe, den Ausbau der Geothermie und vieles mehr.

5. Grüner Wasserstoff wird konsequent entwickelt, aber realistisch in den Gesamtkontext eingebunden. Der Glaube an den Hochlauf einer deutschen Wasserstoff-Industrie in erster Linie auf Basis von erneuerbarem Strom erliegt zwei Irrtümern: 1. Überschätzung der (inter-)nationalen Verfügbarkeit von grünem Wasserstoff und 2. Der Unterschätzung der erforderlich Wasserstoffmengen für den industriellen Einsatz, z. B. in Stahlwerken. Einen zeitnaher Hochlauf bezieht klimaneutralen blauen Wasserstoff und die Nutzung der Erdgasinfrastruktur nicht nur als Lippenbekenntnis mit ein, sondern ermöglicht die zwingend notwendige schnelle Skalierung. So schafft Politik entlang der Wertschöpfungskette in Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit Vertrauen. Blauer Wasserstoff verstellt nicht die Entwicklung von wasserstoffbasierter Anwendungstechnologien, sondern er ermöglicht sie überhaupt erst.

11. Sep 2024

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Wirtschaft

4 Gütesiegel in der Landwirtschaft

**AMA-Siegel – staatlich geprüft** Das AMA-Gütesiegel ist das bekannteste österreichische Gütesiegel, dessen Grundlage das österreichische AMA-Gesetz von 1992 ist. Es zeichnet konventionell erzeugte Lebensmittel aus, die nach strengen Kriterien in Bezug auf Qualität, Herkunft und Sicherheit produziert wurden. Neben nachvollziehbarer österreichischer Herkunft gehören dazu Anforderungen an die Tierhaltung, den Einsatz von Futtermitteln und die Hygiene in den Verarbeitungsbetrieben. Das ganzheitliche Qualitätssicherungsprogramm basiert auf strengen Kontrollen entlang der gesamten Produktionskette – vom Bauernhof bis zur Theke. So werden sämtliche AMA-Produkte in einem dreistufigen Kontrollprozess aus Eigenkontrolle, externer Kontrolle und stichprobenartiger Überkontrolle geprüft. Die Anforderungen an die Produkte gehen über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus, welche in den jeweiligen Richtlinien geregelt sind. Bei den Tierschutzstandards gibt es freiwillige Zusatzmodule. Vergeben wird das Gütesiegel von der Marktordnungsstelle Agrarmarkt Austria (AMA) im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags. Weiterführende Informationen unter: amainfo.at ![artem-beliaikin-8wtuWVzQbpE-unsplash.jpg](https://fra1.digitaloceanspaces.com/cwbucket/artem_beliaikin_8wtu_W_Vz_Qbp_E_unsplash_ec4014f31a.jpg) (c) Artem Beliaikin/unsplash **Bio Austria – mehr Bio geht kaum** Das Bio Austria-Gütesiegel kennzeichnet eine breite Palette von pflanzlichen und tierischen Bio-Lebensmitteln und steht für höchste Qualität, umfassende Nachhaltigkeit und ethische Verantwortung. So geht das vom Anbauverband österreichischer Biobauern herausgegebene Label deutlich über die Mindestanforderungen des EU-Bio-Siegels hinaus. Der gesamte Betrieb muss biologisch bewirtschaftet werden und es gelten strengere Kriterien bei Art, Ausmaß und Zeitpunkt des Einsatzes von biologischen Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie für Futtermittelimporte. Hierzu gehört beispielsweise der Verzicht auf chemisch-synthetische Pestizide und Düngemittel, die Förderung von Biodiversität sowie der Einsatz von gentechnikfreiem Saatgut und Futtermitteln. Im Bereich der Tierhaltung legt das Siegel besonderen Wert auf artgerechte Bedingungen, wie ausreichend Platz und Bewegung sowie Zugang zu Freiland. Die Futtermittel stammen primär aus Österreich, Rinder bekommen im Vergleich zu gewöhnlichem Bio deutlich weniger Kraftfutter. Zu finden ist das Siegel hauptsächlich auf direkt vermarkteten Bio-Produkten in Hofläden, Bauernmärkten aber auch in Supermärkten. Weiterführende Informationen unter: www.bio-austria.at ![pexels-pixabay-164504.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/pexels_pixabay_164504_c2df8ec61d.jpg) (c) Pixabay/pexels **Tierwohl kontrolliert - Haken dran** Die Gütezeichen “Tierwohl kontrolliert” steht für biologische Tierhaltung, welche über die EU-Bio-Verordnung hinausgeht. Es kennzeichnet Lebensmittel bei deren Herstellung das Wohl der Tiere im Mittelpunkt steht. Dazu gehören artgerechte Haltung, wiederkäuergerechte Fütterung und der Ausschluss von qualgezüchteten Rassen. Es gibt zwei Varianten des Siegels. “Tierwohl kontrolliert 2 Häkchen“ kennzeichnet diverse Verbesserungen im Tierhaltungs-Standard des biologischen Landbaus aber erreicht noch nicht den höchsten möglichen Standard. Es werden konkrete Richtlinien für Mast- und Milchrinder sowie Mastschweine definiert. Das Siegel “Tierwohl kontrolliert 3 Häkchen“ steht für noch strengere Anforderungen und bietet den Tieren erheblich mehr Platz und noch bessere Lebens- und Schlachtbedingungen. Neben Richtlinien für Mastschweine, Mast- und Milchrinder gibt es weitere für Legehennen, Masthühner und -enten sowie Milchschafe und -ziegen. Jede Richtlinie unterliegt einer permanenten Evaluierung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie Kontrollergebnissen aus Tierhaltung, Landwirtschaft und Verarbeitung. Siegel-Herausgeber ist die Gesellschaft !Zukunft Tierwohl! Weiterführende Informationen unter: www.zukunfttierwohl.at ![daniel-leone-LXQx98FPPQ4-unsplash.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/daniel_leone_LX_Qx98_FPPQ_4_unsplash_7a422f1f60.jpg) (c) Daniel Leone/unsplash **Geschützte Ursprungsbezeichnung – sicher vermarktet** Das EU-Kennzeichen "geschützte Ursprungsbezeichnung" (g.U.) garantiert, dass die Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung von Erzeugnissen in einem bestimmten geografischen Gebiet nach festgelegten Herstellungsverfahren erfolgt ist. Die Lebensmittel, Weine und anderen landwirtschaftlichen Erzeugnisse weisen somit aufgrund ihrer Herkunft und spezieller Produktionsverfahren besondere Eigenschaften und Qualitäten auf. So dürfen beispielsweise der Tiroler Graukäse (g.U.), die Pöllauer Hirschbirne (g.U.) oder die Steirische Käferbohne (g.U.) mit dem geschützten geografischen Namen bezeichnet und vermarktet werden. Jeder Verarbeitungsschritt – also Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung – muss dabei in der jeweiligen Region erfolgen. Gebiet und Herstellungsverfahren sind in einer Produktspezifikation festgelegt. Das Siegel zielt darauf ab, traditionelle Herstellungsverfahren zu bewahren, die Produzenten vor Nachahmung zu schützen und ihnen einen Marktvorteil bei der EU-weiten Vermarktung zu verschaffen. Vergeben wird das Siegel von der Europäischen Kommission in Zusammenarbeit mit einer nationalen Behörde. Weiterführende Informationen unter: www.svgh.at ![alexander-maasch-KaK2jp8ie8s-unsplash.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/alexander_maasch_Ka_K2jp8ie8s_unsplash_59dbc11c7a.jpg) (c) Alexander Maasch/unsplash