Diesen Artikel teilen:

10. Jul 2019

|

Gesellschaft

„Überzeugen, nicht verbieten“

Journalist: Armin Fuhrer

Klimaschutz fängt im Kleinen bei jedem Einzelnen an, sagt Louisa Dellert. Man müsse sich nur bewusst machen, wo man etwas verändern könne.

Klimaschutz ist neuerdings in aller Munde – aber macht es überhaupt Sinn, als einzelne Person etwas zu tun?

 Wenn ich diese Frage höre, kehre ich sie gerne um: Was bringt es uns, wenn wir nichts tun? Wenn etwas Großes entstehen soll, muss man klein anfangen und alle müssen etwas tun. Das gilt für die Politik, aber auch für den eigenen kleinen Bereich.

Was kann man denn in seinem ganz normalen Alltag machen, um Klima und Umwelt zu schützen?

 Da gibt es Dinge, die ganz einfach sind. Das fängt schon morgens im Badezimmer an, wenn man zu Kosmetikprodukten greift, die ohne Mikroplastik auskommen. Auf dem Weg zur Arbeit kann man dann zum Beispiel einen wiederverwendbaren Kaffeebecher statt einen aus Pappe benutzen oder sein Auto mit anderen teilen, wenn man nicht darauf verzichten kann. Man muss das alles bewusst angehen und sein Verhalten ändern. Das ist ein Prozess, das geht nicht von null auf hundert. Ich habe mal eine Woche versucht, alles auf einen Schlag zu verändern und bin grandios gescheitert.

Ebenso kann man natürlich bewusst einkaufen. Ich wähle seit einiger Zeit fast nur noch regionale Produkte. Äpfel aus meiner Region schmecken genauso gut wie solche aus Südafrika und haben die gleichen Nährwerte – sie müssen aber nicht um die Welt transportiert werden.

Müssen wir unseren Konsum wieder zurückschrauben, um die Welt zu retten? 

Ich glaube nicht, dass es um Zurückschrauben geht. Ich sehe das eher als Weiterentwicklung.

Essen Sie Fleisch?

 Nein, weder Fleisch noch Fisch. Ich verzichte aus ethischen Gründen darauf. Ich würde aber niemandem verbieten wollen, Fleisch zu essen. Allerdings sollte man sich vielleicht mal damit beschäftigen, wo das Fleisch herkommt und wie die Tiere gehalten wurden. Dann verzichtet man ja möglicherweise ganz von alleine darauf.

Brauchen wir auch Verbote, um das Klima zu retten?

Mit Verboten ist das so eine Sache, denn sie erzeugen Widerwillen. Beispiel Autofahren: Ich finde nicht, dass man das Auto verbieten sollte. Es gibt viele Menschen, die auf ihr Auto aus ganz unterschiedlichen Gründen angewiesen sind. Das gilt vor allem für ländliche Gebiete. Oder das Beispiel Fliegen. Ich verzichte grundsätzlich innerhalb Deutschlands auf das Fliegen, würde aber nicht behaupten, dass ich für längere Strecken nicht auch mal wieder das Flugzeug benutzen werde. Es muss aber Sinn machen, ein Flugzeug zu benutzen. Mal eben zum Shopping-Wochenende nach Mallorca zu fliegen finde ich nicht gut. Aber viele Menschen fliegen einmal im Jahr für zwei oder drei Wochen in Urlaub und ich finde, das kann man ihnen nicht verbieten. Und immer muss man auch im Kopf haben, dass der Klimaschutz sozial verträglich sein muss.

Man muss die Menschen mitnehmen und von solchem Verzicht überzeugen, nicht Verbote aussprechen. Ich selber werde in Zukunft radikalere Schritte gehen. Aber von meiner Umwelt verlange ich das – noch – nicht. Ich glaube allerdings, dass wir in Zukunft viel mehr tun können und müssen. Dass dann manche Verbote und Vorschriften ausgesprochen werden könnten, will ich nicht ausschließen. Aber das ist dann wie mit der roten Ampel oder dem Sicherheitsgurt im Auto – die machen ja auch Sinn.

11. Sep 2024

|

Wirtschaft

4 Gütesiegel in der Landwirtschaft

**AMA-Siegel – staatlich geprüft** Das AMA-Gütesiegel ist das bekannteste österreichische Gütesiegel, dessen Grundlage das österreichische AMA-Gesetz von 1992 ist. Es zeichnet konventionell erzeugte Lebensmittel aus, die nach strengen Kriterien in Bezug auf Qualität, Herkunft und Sicherheit produziert wurden. Neben nachvollziehbarer österreichischer Herkunft gehören dazu Anforderungen an die Tierhaltung, den Einsatz von Futtermitteln und die Hygiene in den Verarbeitungsbetrieben. Das ganzheitliche Qualitätssicherungsprogramm basiert auf strengen Kontrollen entlang der gesamten Produktionskette – vom Bauernhof bis zur Theke. So werden sämtliche AMA-Produkte in einem dreistufigen Kontrollprozess aus Eigenkontrolle, externer Kontrolle und stichprobenartiger Überkontrolle geprüft. Die Anforderungen an die Produkte gehen über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus, welche in den jeweiligen Richtlinien geregelt sind. Bei den Tierschutzstandards gibt es freiwillige Zusatzmodule. Vergeben wird das Gütesiegel von der Marktordnungsstelle Agrarmarkt Austria (AMA) im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags. Weiterführende Informationen unter: amainfo.at ![artem-beliaikin-8wtuWVzQbpE-unsplash.jpg](https://fra1.digitaloceanspaces.com/cwbucket/artem_beliaikin_8wtu_W_Vz_Qbp_E_unsplash_ec4014f31a.jpg) (c) Artem Beliaikin/unsplash **Bio Austria – mehr Bio geht kaum** Das Bio Austria-Gütesiegel kennzeichnet eine breite Palette von pflanzlichen und tierischen Bio-Lebensmitteln und steht für höchste Qualität, umfassende Nachhaltigkeit und ethische Verantwortung. So geht das vom Anbauverband österreichischer Biobauern herausgegebene Label deutlich über die Mindestanforderungen des EU-Bio-Siegels hinaus. Der gesamte Betrieb muss biologisch bewirtschaftet werden und es gelten strengere Kriterien bei Art, Ausmaß und Zeitpunkt des Einsatzes von biologischen Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie für Futtermittelimporte. Hierzu gehört beispielsweise der Verzicht auf chemisch-synthetische Pestizide und Düngemittel, die Förderung von Biodiversität sowie der Einsatz von gentechnikfreiem Saatgut und Futtermitteln. Im Bereich der Tierhaltung legt das Siegel besonderen Wert auf artgerechte Bedingungen, wie ausreichend Platz und Bewegung sowie Zugang zu Freiland. Die Futtermittel stammen primär aus Österreich, Rinder bekommen im Vergleich zu gewöhnlichem Bio deutlich weniger Kraftfutter. Zu finden ist das Siegel hauptsächlich auf direkt vermarkteten Bio-Produkten in Hofläden, Bauernmärkten aber auch in Supermärkten. Weiterführende Informationen unter: www.bio-austria.at ![pexels-pixabay-164504.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/pexels_pixabay_164504_c2df8ec61d.jpg) (c) Pixabay/pexels **Tierwohl kontrolliert - Haken dran** Die Gütezeichen “Tierwohl kontrolliert” steht für biologische Tierhaltung, welche über die EU-Bio-Verordnung hinausgeht. Es kennzeichnet Lebensmittel bei deren Herstellung das Wohl der Tiere im Mittelpunkt steht. Dazu gehören artgerechte Haltung, wiederkäuergerechte Fütterung und der Ausschluss von qualgezüchteten Rassen. Es gibt zwei Varianten des Siegels. “Tierwohl kontrolliert 2 Häkchen“ kennzeichnet diverse Verbesserungen im Tierhaltungs-Standard des biologischen Landbaus aber erreicht noch nicht den höchsten möglichen Standard. Es werden konkrete Richtlinien für Mast- und Milchrinder sowie Mastschweine definiert. Das Siegel “Tierwohl kontrolliert 3 Häkchen“ steht für noch strengere Anforderungen und bietet den Tieren erheblich mehr Platz und noch bessere Lebens- und Schlachtbedingungen. Neben Richtlinien für Mastschweine, Mast- und Milchrinder gibt es weitere für Legehennen, Masthühner und -enten sowie Milchschafe und -ziegen. Jede Richtlinie unterliegt einer permanenten Evaluierung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie Kontrollergebnissen aus Tierhaltung, Landwirtschaft und Verarbeitung. Siegel-Herausgeber ist die Gesellschaft !Zukunft Tierwohl! Weiterführende Informationen unter: www.zukunfttierwohl.at ![daniel-leone-LXQx98FPPQ4-unsplash.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/daniel_leone_LX_Qx98_FPPQ_4_unsplash_7a422f1f60.jpg) (c) Daniel Leone/unsplash **Geschützte Ursprungsbezeichnung – sicher vermarktet** Das EU-Kennzeichen "geschützte Ursprungsbezeichnung" (g.U.) garantiert, dass die Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung von Erzeugnissen in einem bestimmten geografischen Gebiet nach festgelegten Herstellungsverfahren erfolgt ist. Die Lebensmittel, Weine und anderen landwirtschaftlichen Erzeugnisse weisen somit aufgrund ihrer Herkunft und spezieller Produktionsverfahren besondere Eigenschaften und Qualitäten auf. So dürfen beispielsweise der Tiroler Graukäse (g.U.), die Pöllauer Hirschbirne (g.U.) oder die Steirische Käferbohne (g.U.) mit dem geschützten geografischen Namen bezeichnet und vermarktet werden. Jeder Verarbeitungsschritt – also Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung – muss dabei in der jeweiligen Region erfolgen. Gebiet und Herstellungsverfahren sind in einer Produktspezifikation festgelegt. Das Siegel zielt darauf ab, traditionelle Herstellungsverfahren zu bewahren, die Produzenten vor Nachahmung zu schützen und ihnen einen Marktvorteil bei der EU-weiten Vermarktung zu verschaffen. Vergeben wird das Siegel von der Europäischen Kommission in Zusammenarbeit mit einer nationalen Behörde. Weiterführende Informationen unter: www.svgh.at ![alexander-maasch-KaK2jp8ie8s-unsplash.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/alexander_maasch_Ka_K2jp8ie8s_unsplash_59dbc11c7a.jpg) (c) Alexander Maasch/unsplash