Diesen Artikel teilen:

8. Jul 2025

|

Lifestyle

Unser Ferienhaus? Wird geteilt!

Journalist: Katja Deutsch

|

Foto: Alex Staudinger/pexels

Ferienimmobilien stehen durchschnittlich neun Monate im Jahr leer. Bei Co-Ownership unter professioneller Leitung teilen sich mehrere Parteien ein Ferienhaus – und profitieren von Verwaltung und Concierge-Service.

Ein historisches Häuschen mit Pool in den Bergen an der Côte d’Azur, eine elegante Stadtwohnung in Rom, ein uriges Chalet mit Panoramablick auf die schneebedeckten Alpen und ein rotes Holzhaus in der weitläufigen Natur in Schweden – alles so wunderbare Orte, an denen man so gerne Zeit mehr verbringen würde!

Durchschnittlich steht eine Ferienimmobilie mindestens neun Monate im Jahr leer. Warum also nicht überlegen, das Traumhaus am Meer, in den Bergen oder in einer Großstadt mit anderen zu teilen? Wer sich zusammen mit Freunden eine Ferienimmobilie kauft, hat zwar die volle Kontrolle über das ganze Haus mit all seinen Kosten, aber einen hohen Abstimmungsbedarf mit hohem Konfliktpotenzial. Auch die Finanzierung kann schwierig werden, da Banken sehr ungern nur bestimmte Anteile einer Immobilie finanzieren. Sollte die gemeinsame Nutzung nicht funktionieren, gestaltet sich meist auch der Wiederverkauf problematisch.

Doch es gibt auch die Möglichkeit, einen halben, viertel oder achtel Anteil einer Ferienimmobilie zu erwerben – einfach zu finanzieren, mit unkompliziertem Buchungstool, Concierge-Service und Teilung der anfallenden Kosten. Mehrere Anbieter haben diese Idee auf unterschiedliche Art und Weise in die Tat umgesetzt und bieten ein beeindruckendes Portfolio an hochwertigen Traumimmobilien an den schönsten Orten Europas. Ruhig gelegen, aber dennoch gut zu erreichen, mit gekonnter Hand eingerichtet, und vor allem: mit einer Verwaltung, die sich um alles kümmert. Sie alle verfügen über ein Buchungstool, bei dem jedem Nutzer ein bestimmtes Kontingent an Nutzungstagen pro Jahr zur Verfügung steht. Der Nachteil daran ist, dass spontane Besuche nicht so gut möglich sind wie bei einer Immobilie, die einem ganz alleine gehört. Ein echter Pluspunkt sind jedoch die niedrigen Kosten, denn man teilt sich eben auch Grundsteuer und Notargebühren.

Durchschnittlich steht eine Ferienimmobilie mindestens neun Monate im Jahr leer. Warum also nicht überlegen, das Traumhaus am Meer, in den Bergen oder in einer Großstadt mit anderen zu teilen?

Wer darüber nachdenkt, sich gemeinsam mit anderen über einen Anbieter eine hochwertige Ferienimmobilie zu teilen, sollte unbedingt das Kleingedruckte prüfen: Reine Timesharing-Modelle sind zwar vergleichsweise günstig und beginnen meist bei Anteilspreisen von unter 20.000 Euro, sie bieten eine feste, planbare Nutzungszeit – bedeuten jedoch keinen echten Eigentumsanteil und keinen Eintrag ins Grundbuch. Zudem ist häufig mit Wertverlust zu rechnen.

Beim professionellen Co-Ownership dagegen hat man Zugang zu hochwertigen Objekten in ganz Europa, und den großen Vorteil, dass Verwaltung und Buchung geregelt sind. Erworben wird ein echter Anteil, der je nach Anbieter unterschiedlich hoch ist. Manchmal teilen sich zwei Parteien eine Ferienimmobilie, oftmals vier oder acht. Es gibt auch das Konzept, dass sich 21 Familien insgesamt fünf Ferienimmobilien teilen, wobei auf eine gute Mischung an Anteilseignern geachtet wird, um jedem eine faire Nutzungsdauer zu ermöglichen. Doch auch mit einem Achtel-Anteil erwirbt man bei Co-Ownership echtes Eigentum, steht im Grundbuch und bezahlt Immobilien- und Grundsteuer – aber eben nur zu einem Achtel. Eine Service-App und der Concierge-Service ermöglichen Urlaubsgefühl und Erholung ab dem Tag der Ankunft. So wird das Traumhaus am Meer, das Chalet in den Bergen und die coole Wohnung in Rom nicht nur drei Monate im Jahr bewohnt, sondern durchgehend – und kann manchmal sogar touristisch vermietet werden.

Beim professionellen Co-Ownership dagegen hat man Zugang zu hochwertigen Objekten in ganz Europa, und den großen Vorteil, dass Verwaltung und Buchung geregelt sind. Erworben wird ein echter Anteil, der je nach Anbieter unterschiedlich hoch ist.

30. Jun 2025

|

Lifestyle

3 Fragen an … Nicole Widder, Expertin für Nachlassfundraising bei Hamburg Leuchtfeuer

**Warum sollte ich eine gemeinnützige Organisation testamentarisch bedenken?** Eine Testamentsspende ist eine große Unterstützung für alle gemeinnützigen Organisationen, die auf Spenden angewiesen sind. Indem Sie diese in Ihrem Testament bedenken, können Sie über das eigene Leben hinaus Gutes bewirken – und nachhaltig Themen fördern, die Ihnen am Herzen liegen. **Sollte ich eine gemeinnützige Organisation darüber informieren, wenn ich sie testamentarisch bedacht habe?** Das macht in jedem Fall Sinn. Die jeweilige begünstigte Organisation hat dann die Chance, mit Ihnen in Kontakt zu treten und ggf. wichtige Detailfragen zu klären. So kann Ihre Spende bestmöglich eingesetzt werden und erfüllt vollumfänglich den von Ihnen gewünschten Zweck. **Kann man auch mehrere gemeinnützige Organisationen gleichzeitig bedenken?** Ja, das ist möglich. Es gibt Menschen, die mit ihrem Nachlass mehrere ihrer Herzensthemen unterstützen möchten. In diesem Fall kann eine Testamentsspende zu selbst festgelegten Anteilen auf mehrere Organisationen aufgeteilt werden. Außerdem können natürlich neben An- und Zugehörigen auch gemeinnützige Organisationen in einem Testament bedacht werden. >Es gibt Menschen, die mit ihrem Nachlass mehrere ihrer Herzensthemen unterstützen möchten. In diesem Fall kann eine Testamentsspende zu selbst festgelegten Anteilen auf mehrere Organisationen aufgeteilt werden.