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28. Mär 2023

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Wirtschaft

Vorrang für die Energiewende

Journalist: Armin Fuhrer

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Foto: Jerry Zhang/unsplash

Mit dem neuen EEG will die Ampelregierung den Ausbau der Erneuerbaren Energien beschleunigen. Auch Privatleute sollen von dem Maßnamenpaket profitieren.

Es wurde mit dem sogenannten Osterpaket im vergangenen Jahr vorgelegt und zum 1. Januar ist das Erneuerbare Energien-Gesetz 2023 (EEG) in Kraft getreten. Die Bundesregierung preist es als die „größte energiepolitische Gesetzesnovelle seit Jahrzehnten“ an. Klimaschützern geht es dagegen nicht weit genug, sie fordern einen noch stärkeren Einsatz für den Ausbau der Erneuerbaren Energien. Dennoch hat sich die Ampel-Regierung mit dem neuen EEG weitreichende Aufgaben gesetzt. Das große Ziel ist dabei die Begrenzung der Klimaerwärmung auf 1,5 Grad – der Wert, auf den das Pariser Klimaschutzabkommen alle Unterzeichnerstaaten verpflichtet hat.

Um das zu erreichen, sollen bis zum Jahr 2030 mindestens 80 Prozent des Bruttostroms aus Erneuerbaren Energien stammen. Diese seien die zentrale Säule der Energiewende, so die Regierung. Ein deutlicher Anstieg ist auch deshalb notwendig, weil nach Experten-Vorhersagen bis dahin der Stromverbrauch zum Beispiel durch den Ausbau der Elektromobilität und elektrifizierter Stromprozesse deutlich steigen wird und daher auch die Stromproduktion von derzeit 600 auf 800 Terrawatt steigen muss. Die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern soll drastisch verringert werden. Und nicht zuletzt soll der Ausbau von Sonnen- und Windenergie auch für nationale Unabhängigkeit bei der Stromversorgung sorgen.

In den vergangenen Jahren ging die Energiewende allerdings aus verschiedenen Gründen schleppend voran. Das soll sich nun mit dem zum Jahresanfang in Kraft getretenen Gesetz ändern. Der Ausbau soll erheblich schneller vonstatten gehen. Ein wichtiger Schritt ist dabei das sogenannte „Wind-an-Land“ Gesetz, das dafür sorgen soll, dass die für Windräder zur Verfügung stehenden Flächen ausgeweitet werden. Ebenso sollen die bislang sehr langwierigen und komplizierten Genehmigungsverfahren beschleunigt werden. Dazu gehört auch der deutlich raschere Ausbau des Stromnetzes und der Offshore-Windanlagen.

Zum EEG gehören auch eine Reihe weitere Maßnahmen: Beispielsweise sollen Konzepte zur Kombination Erneuerbarer Energien mit lokalen Stromspeichern auf der Basis von Wasserstoff gefördert werden. Sprinterkraftwerke sollen den Einsatz von grünem Wasserstoff fördern.

Auch Privatleute profitieren vom EEG. So stiegen bereits im Juli vergangenen Jahres die Vergütungssätze für neue, auf Dächern installierte Photovoltaikanlagen. Weil Anlagen mit Voll- und Teileinspeisung kombiniert werden dürfen, wird es attraktiver, die Dächer von Privat- oder Gewerbeimmobilien komplett mit Solaranlagen auszubauen.

Ein interessanter Aspekt ist die Vereinfachung bei der Umsetzung von Wind- und Solarprojekten als Bürgerenergiegesellschaften. Vor allem müssen solche Projekte nicht mehr ausgeschrieben werden und erhalten auch ohne eine Ausschreibung eine Vergütung.  Kommunen können jetzt am Betrieb von Windenergieanlagen an Land und bestehender Freiflächenanlagen finanziell beteiligt werden. Ziel ist es unter anderem, dadurch die Akzeptanz der örtlichen Bevölkerung am Ausbau der Erneuerbaren Energien zu erhöhen. Denn in vielen Fällen mangelt es an dieser Akzeptanz, was immer wieder zu Verzögerungen oder gar zur Verhinderung führt.

Umlagen, die bislang auf Eigenverbräuche und Direktbelieferungen hinter dem Netzverknüpfungspunkt anfielen, sind mit dem EEG 2023 weggefallen.

Ein weiterer wichtiger Punkt: Umlagen, die bislang auf Eigenverbräuche und Direktbelieferungen hinter dem Netzverknüpfungspunkt anfielen, sind mit dem EEG 2023 weggefallen. Damit wird die eigene Versorgung mit Strom aus erneuerbaren Energiequellen deutlich attraktiver. Schon im Juli vergangenen Jahres wurde die EEG-Umlage auf null gesetzt. Das war ein Teil der Entlastungspakete, mit der die Bundesregierung die stark steigenden Energiekosten für Stromverbraucherinnen und -verbraucher zum Teil auffangen wollte. Mit dem neuen EEG ist sie offiziell entfallen. Die zum Teil hohen Kosten für die Energiewende werden jetzt aus dem Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ des Bundes finanziert.

Vertreter der Solar- und Windenergiebranche und Experten sehen Schritte in die richtige Richtung, kritisieren aber, dass diese nicht weit genug gingen. Sie bezweifeln beispielsweise, dass es wirklich zu einem Abbau der überbordenden Bürokratisierung kommen wird. Und dann sind da noch zwei andere Probleme, die einem schnellen Ausbau von PV- und Windkraftanlagen entgegenstehen: Die nach wie vor bestehenden Schwierigkeiten in den Lieferketten und der Mangel an Fachkräfte, die all die Pläne in die Tat umsetzen müssen.

11. Sep 2024

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Wirtschaft

4 Gütesiegel in der Landwirtschaft

**AMA-Siegel – staatlich geprüft** Das AMA-Gütesiegel ist das bekannteste österreichische Gütesiegel, dessen Grundlage das österreichische AMA-Gesetz von 1992 ist. Es zeichnet konventionell erzeugte Lebensmittel aus, die nach strengen Kriterien in Bezug auf Qualität, Herkunft und Sicherheit produziert wurden. Neben nachvollziehbarer österreichischer Herkunft gehören dazu Anforderungen an die Tierhaltung, den Einsatz von Futtermitteln und die Hygiene in den Verarbeitungsbetrieben. Das ganzheitliche Qualitätssicherungsprogramm basiert auf strengen Kontrollen entlang der gesamten Produktionskette – vom Bauernhof bis zur Theke. So werden sämtliche AMA-Produkte in einem dreistufigen Kontrollprozess aus Eigenkontrolle, externer Kontrolle und stichprobenartiger Überkontrolle geprüft. Die Anforderungen an die Produkte gehen über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus, welche in den jeweiligen Richtlinien geregelt sind. Bei den Tierschutzstandards gibt es freiwillige Zusatzmodule. Vergeben wird das Gütesiegel von der Marktordnungsstelle Agrarmarkt Austria (AMA) im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags. Weiterführende Informationen unter: amainfo.at ![artem-beliaikin-8wtuWVzQbpE-unsplash.jpg](https://fra1.digitaloceanspaces.com/cwbucket/artem_beliaikin_8wtu_W_Vz_Qbp_E_unsplash_ec4014f31a.jpg) (c) Artem Beliaikin/unsplash **Bio Austria – mehr Bio geht kaum** Das Bio Austria-Gütesiegel kennzeichnet eine breite Palette von pflanzlichen und tierischen Bio-Lebensmitteln und steht für höchste Qualität, umfassende Nachhaltigkeit und ethische Verantwortung. So geht das vom Anbauverband österreichischer Biobauern herausgegebene Label deutlich über die Mindestanforderungen des EU-Bio-Siegels hinaus. Der gesamte Betrieb muss biologisch bewirtschaftet werden und es gelten strengere Kriterien bei Art, Ausmaß und Zeitpunkt des Einsatzes von biologischen Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie für Futtermittelimporte. Hierzu gehört beispielsweise der Verzicht auf chemisch-synthetische Pestizide und Düngemittel, die Förderung von Biodiversität sowie der Einsatz von gentechnikfreiem Saatgut und Futtermitteln. Im Bereich der Tierhaltung legt das Siegel besonderen Wert auf artgerechte Bedingungen, wie ausreichend Platz und Bewegung sowie Zugang zu Freiland. Die Futtermittel stammen primär aus Österreich, Rinder bekommen im Vergleich zu gewöhnlichem Bio deutlich weniger Kraftfutter. Zu finden ist das Siegel hauptsächlich auf direkt vermarkteten Bio-Produkten in Hofläden, Bauernmärkten aber auch in Supermärkten. Weiterführende Informationen unter: www.bio-austria.at ![pexels-pixabay-164504.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/pexels_pixabay_164504_c2df8ec61d.jpg) (c) Pixabay/pexels **Tierwohl kontrolliert - Haken dran** Die Gütezeichen “Tierwohl kontrolliert” steht für biologische Tierhaltung, welche über die EU-Bio-Verordnung hinausgeht. Es kennzeichnet Lebensmittel bei deren Herstellung das Wohl der Tiere im Mittelpunkt steht. Dazu gehören artgerechte Haltung, wiederkäuergerechte Fütterung und der Ausschluss von qualgezüchteten Rassen. Es gibt zwei Varianten des Siegels. “Tierwohl kontrolliert 2 Häkchen“ kennzeichnet diverse Verbesserungen im Tierhaltungs-Standard des biologischen Landbaus aber erreicht noch nicht den höchsten möglichen Standard. Es werden konkrete Richtlinien für Mast- und Milchrinder sowie Mastschweine definiert. Das Siegel “Tierwohl kontrolliert 3 Häkchen“ steht für noch strengere Anforderungen und bietet den Tieren erheblich mehr Platz und noch bessere Lebens- und Schlachtbedingungen. Neben Richtlinien für Mastschweine, Mast- und Milchrinder gibt es weitere für Legehennen, Masthühner und -enten sowie Milchschafe und -ziegen. Jede Richtlinie unterliegt einer permanenten Evaluierung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie Kontrollergebnissen aus Tierhaltung, Landwirtschaft und Verarbeitung. Siegel-Herausgeber ist die Gesellschaft !Zukunft Tierwohl! Weiterführende Informationen unter: www.zukunfttierwohl.at ![daniel-leone-LXQx98FPPQ4-unsplash.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/daniel_leone_LX_Qx98_FPPQ_4_unsplash_7a422f1f60.jpg) (c) Daniel Leone/unsplash **Geschützte Ursprungsbezeichnung – sicher vermarktet** Das EU-Kennzeichen "geschützte Ursprungsbezeichnung" (g.U.) garantiert, dass die Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung von Erzeugnissen in einem bestimmten geografischen Gebiet nach festgelegten Herstellungsverfahren erfolgt ist. Die Lebensmittel, Weine und anderen landwirtschaftlichen Erzeugnisse weisen somit aufgrund ihrer Herkunft und spezieller Produktionsverfahren besondere Eigenschaften und Qualitäten auf. So dürfen beispielsweise der Tiroler Graukäse (g.U.), die Pöllauer Hirschbirne (g.U.) oder die Steirische Käferbohne (g.U.) mit dem geschützten geografischen Namen bezeichnet und vermarktet werden. Jeder Verarbeitungsschritt – also Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung – muss dabei in der jeweiligen Region erfolgen. Gebiet und Herstellungsverfahren sind in einer Produktspezifikation festgelegt. Das Siegel zielt darauf ab, traditionelle Herstellungsverfahren zu bewahren, die Produzenten vor Nachahmung zu schützen und ihnen einen Marktvorteil bei der EU-weiten Vermarktung zu verschaffen. Vergeben wird das Siegel von der Europäischen Kommission in Zusammenarbeit mit einer nationalen Behörde. Weiterführende Informationen unter: www.svgh.at ![alexander-maasch-KaK2jp8ie8s-unsplash.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/alexander_maasch_Ka_K2jp8ie8s_unsplash_59dbc11c7a.jpg) (c) Alexander Maasch/unsplash