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28. Mär 2023

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Wirtschaft

Vorrang für die Energiewende

Journalist: Armin Fuhrer

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Foto: Jerry Zhang/unsplash

Mit dem neuen EEG will die Ampelregierung den Ausbau der Erneuerbaren Energien beschleunigen. Auch Privatleute sollen von dem Maßnamenpaket profitieren.

Es wurde mit dem sogenannten Osterpaket im vergangenen Jahr vorgelegt und zum 1. Januar ist das Erneuerbare Energien-Gesetz 2023 (EEG) in Kraft getreten. Die Bundesregierung preist es als die „größte energiepolitische Gesetzesnovelle seit Jahrzehnten“ an. Klimaschützern geht es dagegen nicht weit genug, sie fordern einen noch stärkeren Einsatz für den Ausbau der Erneuerbaren Energien. Dennoch hat sich die Ampel-Regierung mit dem neuen EEG weitreichende Aufgaben gesetzt. Das große Ziel ist dabei die Begrenzung der Klimaerwärmung auf 1,5 Grad – der Wert, auf den das Pariser Klimaschutzabkommen alle Unterzeichnerstaaten verpflichtet hat.

Um das zu erreichen, sollen bis zum Jahr 2030 mindestens 80 Prozent des Bruttostroms aus Erneuerbaren Energien stammen. Diese seien die zentrale Säule der Energiewende, so die Regierung. Ein deutlicher Anstieg ist auch deshalb notwendig, weil nach Experten-Vorhersagen bis dahin der Stromverbrauch zum Beispiel durch den Ausbau der Elektromobilität und elektrifizierter Stromprozesse deutlich steigen wird und daher auch die Stromproduktion von derzeit 600 auf 800 Terrawatt steigen muss. Die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern soll drastisch verringert werden. Und nicht zuletzt soll der Ausbau von Sonnen- und Windenergie auch für nationale Unabhängigkeit bei der Stromversorgung sorgen.

In den vergangenen Jahren ging die Energiewende allerdings aus verschiedenen Gründen schleppend voran. Das soll sich nun mit dem zum Jahresanfang in Kraft getretenen Gesetz ändern. Der Ausbau soll erheblich schneller vonstatten gehen. Ein wichtiger Schritt ist dabei das sogenannte „Wind-an-Land“ Gesetz, das dafür sorgen soll, dass die für Windräder zur Verfügung stehenden Flächen ausgeweitet werden. Ebenso sollen die bislang sehr langwierigen und komplizierten Genehmigungsverfahren beschleunigt werden. Dazu gehört auch der deutlich raschere Ausbau des Stromnetzes und der Offshore-Windanlagen.

Zum EEG gehören auch eine Reihe weitere Maßnahmen: Beispielsweise sollen Konzepte zur Kombination Erneuerbarer Energien mit lokalen Stromspeichern auf der Basis von Wasserstoff gefördert werden. Sprinterkraftwerke sollen den Einsatz von grünem Wasserstoff fördern.

Auch Privatleute profitieren vom EEG. So stiegen bereits im Juli vergangenen Jahres die Vergütungssätze für neue, auf Dächern installierte Photovoltaikanlagen. Weil Anlagen mit Voll- und Teileinspeisung kombiniert werden dürfen, wird es attraktiver, die Dächer von Privat- oder Gewerbeimmobilien komplett mit Solaranlagen auszubauen.

Ein interessanter Aspekt ist die Vereinfachung bei der Umsetzung von Wind- und Solarprojekten als Bürgerenergiegesellschaften. Vor allem müssen solche Projekte nicht mehr ausgeschrieben werden und erhalten auch ohne eine Ausschreibung eine Vergütung.  Kommunen können jetzt am Betrieb von Windenergieanlagen an Land und bestehender Freiflächenanlagen finanziell beteiligt werden. Ziel ist es unter anderem, dadurch die Akzeptanz der örtlichen Bevölkerung am Ausbau der Erneuerbaren Energien zu erhöhen. Denn in vielen Fällen mangelt es an dieser Akzeptanz, was immer wieder zu Verzögerungen oder gar zur Verhinderung führt.

Umlagen, die bislang auf Eigenverbräuche und Direktbelieferungen hinter dem Netzverknüpfungspunkt anfielen, sind mit dem EEG 2023 weggefallen.

Ein weiterer wichtiger Punkt: Umlagen, die bislang auf Eigenverbräuche und Direktbelieferungen hinter dem Netzverknüpfungspunkt anfielen, sind mit dem EEG 2023 weggefallen. Damit wird die eigene Versorgung mit Strom aus erneuerbaren Energiequellen deutlich attraktiver. Schon im Juli vergangenen Jahres wurde die EEG-Umlage auf null gesetzt. Das war ein Teil der Entlastungspakete, mit der die Bundesregierung die stark steigenden Energiekosten für Stromverbraucherinnen und -verbraucher zum Teil auffangen wollte. Mit dem neuen EEG ist sie offiziell entfallen. Die zum Teil hohen Kosten für die Energiewende werden jetzt aus dem Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ des Bundes finanziert.

Vertreter der Solar- und Windenergiebranche und Experten sehen Schritte in die richtige Richtung, kritisieren aber, dass diese nicht weit genug gingen. Sie bezweifeln beispielsweise, dass es wirklich zu einem Abbau der überbordenden Bürokratisierung kommen wird. Und dann sind da noch zwei andere Probleme, die einem schnellen Ausbau von PV- und Windkraftanlagen entgegenstehen: Die nach wie vor bestehenden Schwierigkeiten in den Lieferketten und der Mangel an Fachkräfte, die all die Pläne in die Tat umsetzen müssen.