3. Apr 2021
|
Lifestyle
Journalist: Kirsten Schwieger
Über 100 Bio-Siegel und Ökolabels verwirren deutsche Verbrauer. Da-bei regelt die EU-Öko-Verordnung klar, wann Bio Bio und wie es zu kennzeichnen ist.
Auf dem deutschen Markt gibt es eine Vielzahl an Bio-, Güte- und Qualitätssiegeln. Um den Verbrauchern den Überblick zu erleichtern, wurde 2001 das staatliche Bio-Siegel ins Leben gerufen. Das sechseckige Siegel mit dem Wort „Bio“ in der Mitte steht für eine ökologische Produktion und artgerechte Tierhaltung. Es basiert auf der EU-Öko-Verordnung, die seit ihrem Inkrafttreten im Jahr 1992 ständig an den aktuellen Stand von Praxis und Forschung angepasst wird. Die neueste Revision (neue EU-Ökobasisverordnung) wurde 2018 verabschiedet und wirkt ab Januar 2022. Bis dahin gilt die aktuelle, 2008 in Kraft getretene, EU-Öko-Verordnung. Deren Lebensmittel müssen seit Juli 2010 verpflichtend mit dem grünen EU-Bio-Logo (mit den 12 Sternen in Blattform) gekennzeichnet werden. Die zusätzliche Kennzeichnung mit dem deutschen, staatlichen Siegel ist freiwillig.
Neben dem staatlichen beziehungsweise EU-Bio-Siegel gibt es noch die Siegel diverser Anbauverbände und Handelsketten. Die Qualitätssiegel von Verbänden wie Bioland, demeter oder Naturland basieren größtenteils auf noch strengeren Kriterien als die der EU. Alnatura, EnerBio und dm Bio sind keine eigenen Biostandards, sondern die Bio-Handelsmarken von Drogerieketten. Diese sind – genauso wie die Bio-Marken der Lebenmittel- und Discounterketten (BioBio, Aldi Bio, Lidl Bio, Naturgut oder Bio Sonne) – den Mindeststandards der EU-Ökoverordnung verpflichtet.
Nach dieser müssen alle verarbeiteten Bio-Lebensmittel zu mindestens 95 Prozent aus Öko-Zutaten bestehen, welche bis zur Rohware zurückverfolgt werden können. Nur wenn keine Zutaten in ökologischer Qualität verfügbar sind, dürfen Bio-Hersteller in Ausnahmefällen maximal 5 Prozent konventionelle Zutaten hinzufügen. Von insgesamt 400 Zusatzstoffen der konventionellen Lebensmittelverarbeitung sind nur 49 erlaubt. Der Einsatz von Gentechnik ist verboten. Ökologischer Landbau verzichtet grundsätzlich auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel und mineralischen Stickstoffdünger. Wenn ökologisch vermehrtes Saat- oder Pflanzgut verfügbar ist, muss solches verwendet werden – andere Herkünfte bedürfen einer Ausnahmegenehmigung. Die Fruchtfolge soll vielseitig und ausgewogen gestaltet werden.
Auch die artgerechte Tierhaltung ist ein zentrales Anliegen der Ökologischen Landwirtschaft. Für Bio-Tiere ist ein wesentlich höheres Platzangebot vorgeschrieben als in der konventionellen Haltung. Es gibt einen gesetzlich garantierten Auslauf an frischer Luft bei Tageslicht. Das systematische Durchführen von Eingriffen wie Enthornen, Kupieren der Schwänze oder Abschleifen der Zäh-ne ist in der ökologischen Tierhaltung verboten. Bio-Masttieren wird zudem mehr Zeit zum Wachsen gelassen, für Bio-Geflügel ist sogar ein Mindestalter vorgeschrieben.
Angestrebt wird eine natürliche Kreislaufwirtschaft mit möglichst geschlossenen Nährstoffzyklen. Abfälle gibt es praktisch nicht. Pflanzenbau, Düngerwirtschaft und Tierhaltung gelten als elementare und ausgewogene Bestandteile eines zusammenhängenden landwirtschaftlichen Organismus, in dessen Mittelpunkt ein nährstoffreicher, gesunder Boden steht.