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13. Nov 2020

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Gesellschaft

Warum sich eine Sterbegeldversicherung lohnt

Journalist: Jörg Wernien

Natürlich mag zu Lebzeiten keiner daran denken. Doch sollte sich jeder über den Tod und die folgende Bestattung rechtzeitig Gedanken machen. Sonst erleben die Angehörigen unter Umständen ein finanzielles Desaster.

Laut der Stiftung Warentest kostet eine Bestattung im Bundesweiten Durchschnitt zwischen 6.000 und 8.000 Euro. Doch je nach Region und nach Bestattungsart können schnell ein paar zusätzliche Tausend Euro dazu kommen. Bis zum Ende des Jahres 2003 zahlte der Bund den Hinterbliebenen noch ein gesetzliches Sterbegeld. Das wurde dann abgeschafft. Heute gibt es weder von den Krankenkassen noch vom Staat, einen Cent für die Bestattung dazu. Die Übernahme der Bestattungskosten ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Laut BGB § 1968 heißt es: „Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers.“ Die engsten Angehörigen – in der Regel sind dies der überlebende Ehepartner oder die Kinder des Verstorbenen – stehen laut Gesetz nicht nur in der Pflicht, die Bestattung zu organisieren, sie haben darüber hinaus auch die Kosten zu tragen. In allen Fällen, in denen der Nachlass zur Deckung nicht ausreicht, stehen die Erben mit ihrem Privatvermögen dafür ein.

Oft schlagen die Hinterbliebenen ihr Erbe aus, wollen nicht die Kosten für die Bestattung tragen. Aber auch hier hat der Staat die Möglichkeit die Kosten weiterzugeben. Auch ohne ein Erbe zählen die nächsten Angehörigen zu den Totenfürsorgeberechtigten und werden dann vom Staat zur Kasse gebeten.

Gesellschaftlich ist der Tod ein Tabuthema, die Beschäftigung mit dem eigenen Ableben wird oft verdrängt und nur wenige sorgen zu Lebzeiten richtig vor. Mit einer Bestattungsverfügung können Sie schon jetzt alle Wünsche für ihre Bestattung festlegen. Und vielleicht sollten Sie auch über eine Sterbegeldversicherung nachdenken. Sie bietet die Möglichkeit, die Angehörigen nach dem Tod finanziell zu entlasten. Im besten Fall werden dann sämtliche Bestattungskosten abgedeckt.

Fest steht: für die Angehörigen ist so eine Versicherung ungemein hilfreich. Sie haben im Todesfall auf einen Schlag eine Vielzahl von Dingen zu regeln. Da hilft es sehr, wenn die finanziellen Dinge einer Erd-oder auch Feuerbestattung schon geregelt sind.

Viele Versicherungen bieten solche Modelle an. Bei den Versicherungsgesellschaften gilt so eine Versicherung als Zweckgebunden, kann also nur im Todesfall auch ausgezahlt werden. Das Sozialamt hat keinen Zugriff auf das Kapital der Versicherung. In jungen Jahren machen sich viele zu Recht noch keine Gedanken um eine Sterbegeldversicherung. Doch im Alter von 50 aufwärts kommt schon öfter mal das Gespräch auf den Tod und wie es dann weitergehen könnte. Welche Versicherung für Sie geeignet ist und welche die beste Police bietet, kann man mit der Hilfe eines unabhängigen Versicherungsmaklers oder auch mit der Suche im Internet in Erfahrung bringen.

Sterbegeldversicherungen sind so etwas wie kleine Kapitallebensversicherungen. Wenn der Versicherte stirbt, zahlen die Anbieter die vorher vereinbarte Summe für die Bestattungskosten aus. Dennoch sollte jeder für sich selbst prüfen, welchen Bedarf er unter Umständen hat und wie lange er möglicherweise in die Versicherung einzahlen möchte. So gibt es Verträge, die in den ersten Beitragsjahren nur die Bestattungskosten nach einem Unfall übernehmen. Branchenüblich ist der Ausschluss beim Tod durch Selbstmord oder durch kriegerische Handlungen. Einige Versicherungen bestehen auf einer Gesundheitsprüfung, andere wieder nicht. Bei vielen Gesellschaften können Verträge bis zum 75. Lebensjahr noch abgeschlossen werden. Hier sind die Prämien aber besonders hoch, denn mit dem Alter steigt auch das Sterberisiko.

Ein wichtiger Faktor – die angesparte Summe einer Sterbegeldversicherung, kann nicht von der Pflegekasse zum Vermögen hinzugerechnet werden. Bei einem Ehepaar wurde der Antrag auf Gewährung von Pflege abgelehnt. Der Rückkaufwert der Sterbegeldversicherung wurde mit 5.400 Euro berechnet. Begründung: die Versicherung sei jederzeit kündbar und das Kapital daraus zu verwenden. Die Richter des Sozialgerichts Gießen stellten sich auf die Seite des Ehepaars (Aktenzeichen: S 18 SO 65/16). Eine Sterbegeldversicherung sei unter bestimmten Voraussetzungen als Mittel der Alterssicherung im Sinne des Paragrafen 90 Absatz 3 Satz 2 SGB XII zu qualifizieren. Damit sei sie von der Verwertung in diesem Fall ausgeschlossen. Die Vorsorge für eine angemessene Bestattung sei zu respektieren, zumal die Mittel aus der Versicherung rein zweckgebunden sind. Allerdings darf das Geld für eine Bestattung nicht auf einem normalen Konto angespart werden. Sterbegeldversicherungen, Bestattungsvorsorge- und -Treuhandverträge würden allerdings dem Grundsatz der strikten Zweckbindung genügen.

2. Jul 2026

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Gesellschaft

Deutschland in einer neuen sicherheitspolitischen Realität – Ein Beitrag von Dr. Hans Christoph Atzpodien, Hauptgeschäftsführer, BDSV

Liebe Leserinnen und Leser, „Wir sind nicht im Krieg, aber wir sind auch nicht mehr im Frieden“. Diesen Satz des Generalinspekteurs Carsten Breuer haben sich inzwischen auch Bundeskanzler Friedrich Merz und Verteidigungsminister Boris Pistorius zu eigen gemacht. Er beschreibt eine neue sicherheitspolitische Realität, mit der wir uns auch im fünften Kriegsjahr der russischen Vollinvasion auf die Ukraine konfrontiert sehen und die Grundlage für unser sicherheitspolitisches Handeln sein muss. Der Zwischenzustand, der unserem Land damit attestiert wird, ist in dieser Form im Grundgesetz jedenfalls nicht vorgesehen. Unsere Verfassung unterscheidet zwischen Friedenszustand, dem Spannungsfall als Vorstufe des Verteidigungsfalls, die bereits die Anwendung bestimmter Notstandsrechtsvorschriften ermöglicht und dem eigentlichen Verteidigungsfall. Letzterer tritt nach Artikel 115a Grundgesetz dann ein, wenn das Staatsgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht. Nach Analysen der NATO besteht das Ziel, unsere Streitkräfte spätestens bis zum Jahr 2029 rundherum abschreckungs- und verteidigungsfähig auszustatten. Dieses Ziel muss darüber hinaus mit einer umfassenden Befähigung zur Gesamtverteidigung im Sinne einer gesamtgesellschaftlichen Resilienz einhergehen. Schon heute erleben wir ständige hybride Angriffe in der Form von Drohnenüberflügen, Cyber-Attacken oder Desinformationskampagnen, die bestimmten staatlichen Akteuren zugeordnet werden. >Nach Analysen der NATO besteht das Ziel, unsere Streitkräfte spätestens bis zum Jahr 2029 rundherum abschreckungs- und verteidigungsfähig auszustatten. Hieraus ergeben sich zweierlei Schlussfolgerungen: Erstens: Um unserem Beitrag in diesem Prozess – wie der NATO versprochen – zu erfüllen, wollen wir schon im Jahr 2029 ca. 3,5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) für Verteidigung sowie perspektivisch weitere 1,5 % des BIP für militärisch-relevante Infrastrukturmaßnahmen ausgeben. Rechnet man diese Ausgaben zusammen, so machen diese im Jahr 2029 40 % unseres Bundeshaushaltes aus. Allein in den Verteidigungsbudgets der Jahre 2025 bis 2029 sind kumuliert ca. 200 Milliarden Euro nur für Rüstungsausgaben geplant. Kurz: Es geht also um gewaltige Summen, die unsere Volkswirtschaft als Ganzes fordern. Zweitens benötigen wir ein umfassendes Verständnis der Sicherheits- und Resilienz-Notwendigkeiten in unserer Gesellschaft. Die Gewährleistung von Sicherheit ist die zentrale Querschnittsaufgabe unserer Zeit, die jeden und jede von uns betrifft: im Bevölkerungsschutz, beim Schutz kritischer Infrastrukturen, über Bedrohungen zu Lande, zu Wasser, in der Luft sowie im Cyberraum. Jeder Sektor ist gefragt, hier einen Beitrag leisten. In der Politik schließlich müssen diese Anstrengungen koordiniert und verzahnt werden. Dokumente wie die Nationale Sicherheitsstrategie oder die unlängst vorgestellte Militärstrategie sind der notwendige Ausfluss dieser Anstrengungen. Im BDSV wird dieser umfassende Sicherheitsbegriff seit unserer Gründung im Jahr 2009 konsequent gelebt. In unserem Verband sind alle Ausrüster staatlicher Sicherheitsbehörden willkommen und vereint. Über die Plattform SVI-Connect, die wir gemeinsam mit dem Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik ins Leben gerufen haben, leisten wir seit Jahresbeginn zudem einen Beitrag zur Verzahnung klassischer Rüstungsunternehmen mit neuen, bislang überwiegend zivilen Zulieferern – zum Vorteil beider Seiten. Nicht zuletzt deshalb ist Deutschland auf gutem Weg, seine selbstgesteckten Ziele in der Zeitenwende zu erreichen. Die deutsche Sicherheits- und Verteidigungsindustrie tut alles in ihrer Macht Stehende, um hier ihren Beitrag zu leisten.