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13. Nov 2020

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Gesellschaft

Warum sich eine Sterbegeldversicherung lohnt

Journalist: Jörg Wernien

Natürlich mag zu Lebzeiten keiner daran denken. Doch sollte sich jeder über den Tod und die folgende Bestattung rechtzeitig Gedanken machen. Sonst erleben die Angehörigen unter Umständen ein finanzielles Desaster.

Laut der Stiftung Warentest kostet eine Bestattung im Bundesweiten Durchschnitt zwischen 6.000 und 8.000 Euro. Doch je nach Region und nach Bestattungsart können schnell ein paar zusätzliche Tausend Euro dazu kommen. Bis zum Ende des Jahres 2003 zahlte der Bund den Hinterbliebenen noch ein gesetzliches Sterbegeld. Das wurde dann abgeschafft. Heute gibt es weder von den Krankenkassen noch vom Staat, einen Cent für die Bestattung dazu. Die Übernahme der Bestattungskosten ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Laut BGB § 1968 heißt es: „Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers.“ Die engsten Angehörigen – in der Regel sind dies der überlebende Ehepartner oder die Kinder des Verstorbenen – stehen laut Gesetz nicht nur in der Pflicht, die Bestattung zu organisieren, sie haben darüber hinaus auch die Kosten zu tragen. In allen Fällen, in denen der Nachlass zur Deckung nicht ausreicht, stehen die Erben mit ihrem Privatvermögen dafür ein.

Oft schlagen die Hinterbliebenen ihr Erbe aus, wollen nicht die Kosten für die Bestattung tragen. Aber auch hier hat der Staat die Möglichkeit die Kosten weiterzugeben. Auch ohne ein Erbe zählen die nächsten Angehörigen zu den Totenfürsorgeberechtigten und werden dann vom Staat zur Kasse gebeten.

Gesellschaftlich ist der Tod ein Tabuthema, die Beschäftigung mit dem eigenen Ableben wird oft verdrängt und nur wenige sorgen zu Lebzeiten richtig vor. Mit einer Bestattungsverfügung können Sie schon jetzt alle Wünsche für ihre Bestattung festlegen. Und vielleicht sollten Sie auch über eine Sterbegeldversicherung nachdenken. Sie bietet die Möglichkeit, die Angehörigen nach dem Tod finanziell zu entlasten. Im besten Fall werden dann sämtliche Bestattungskosten abgedeckt.

Fest steht: für die Angehörigen ist so eine Versicherung ungemein hilfreich. Sie haben im Todesfall auf einen Schlag eine Vielzahl von Dingen zu regeln. Da hilft es sehr, wenn die finanziellen Dinge einer Erd-oder auch Feuerbestattung schon geregelt sind.

Viele Versicherungen bieten solche Modelle an. Bei den Versicherungsgesellschaften gilt so eine Versicherung als Zweckgebunden, kann also nur im Todesfall auch ausgezahlt werden. Das Sozialamt hat keinen Zugriff auf das Kapital der Versicherung. In jungen Jahren machen sich viele zu Recht noch keine Gedanken um eine Sterbegeldversicherung. Doch im Alter von 50 aufwärts kommt schon öfter mal das Gespräch auf den Tod und wie es dann weitergehen könnte. Welche Versicherung für Sie geeignet ist und welche die beste Police bietet, kann man mit der Hilfe eines unabhängigen Versicherungsmaklers oder auch mit der Suche im Internet in Erfahrung bringen.

Sterbegeldversicherungen sind so etwas wie kleine Kapitallebensversicherungen. Wenn der Versicherte stirbt, zahlen die Anbieter die vorher vereinbarte Summe für die Bestattungskosten aus. Dennoch sollte jeder für sich selbst prüfen, welchen Bedarf er unter Umständen hat und wie lange er möglicherweise in die Versicherung einzahlen möchte. So gibt es Verträge, die in den ersten Beitragsjahren nur die Bestattungskosten nach einem Unfall übernehmen. Branchenüblich ist der Ausschluss beim Tod durch Selbstmord oder durch kriegerische Handlungen. Einige Versicherungen bestehen auf einer Gesundheitsprüfung, andere wieder nicht. Bei vielen Gesellschaften können Verträge bis zum 75. Lebensjahr noch abgeschlossen werden. Hier sind die Prämien aber besonders hoch, denn mit dem Alter steigt auch das Sterberisiko.

Ein wichtiger Faktor – die angesparte Summe einer Sterbegeldversicherung, kann nicht von der Pflegekasse zum Vermögen hinzugerechnet werden. Bei einem Ehepaar wurde der Antrag auf Gewährung von Pflege abgelehnt. Der Rückkaufwert der Sterbegeldversicherung wurde mit 5.400 Euro berechnet. Begründung: die Versicherung sei jederzeit kündbar und das Kapital daraus zu verwenden. Die Richter des Sozialgerichts Gießen stellten sich auf die Seite des Ehepaars (Aktenzeichen: S 18 SO 65/16). Eine Sterbegeldversicherung sei unter bestimmten Voraussetzungen als Mittel der Alterssicherung im Sinne des Paragrafen 90 Absatz 3 Satz 2 SGB XII zu qualifizieren. Damit sei sie von der Verwertung in diesem Fall ausgeschlossen. Die Vorsorge für eine angemessene Bestattung sei zu respektieren, zumal die Mittel aus der Versicherung rein zweckgebunden sind. Allerdings darf das Geld für eine Bestattung nicht auf einem normalen Konto angespart werden. Sterbegeldversicherungen, Bestattungsvorsorge- und -Treuhandverträge würden allerdings dem Grundsatz der strikten Zweckbindung genügen.

11. Sep 2024

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Wirtschaft

4 Gütesiegel in der Landwirtschaft

**AMA-Siegel – staatlich geprüft** Das AMA-Gütesiegel ist das bekannteste österreichische Gütesiegel, dessen Grundlage das österreichische AMA-Gesetz von 1992 ist. Es zeichnet konventionell erzeugte Lebensmittel aus, die nach strengen Kriterien in Bezug auf Qualität, Herkunft und Sicherheit produziert wurden. Neben nachvollziehbarer österreichischer Herkunft gehören dazu Anforderungen an die Tierhaltung, den Einsatz von Futtermitteln und die Hygiene in den Verarbeitungsbetrieben. Das ganzheitliche Qualitätssicherungsprogramm basiert auf strengen Kontrollen entlang der gesamten Produktionskette – vom Bauernhof bis zur Theke. So werden sämtliche AMA-Produkte in einem dreistufigen Kontrollprozess aus Eigenkontrolle, externer Kontrolle und stichprobenartiger Überkontrolle geprüft. Die Anforderungen an die Produkte gehen über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus, welche in den jeweiligen Richtlinien geregelt sind. Bei den Tierschutzstandards gibt es freiwillige Zusatzmodule. Vergeben wird das Gütesiegel von der Marktordnungsstelle Agrarmarkt Austria (AMA) im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags. Weiterführende Informationen unter: amainfo.at ![artem-beliaikin-8wtuWVzQbpE-unsplash.jpg](https://fra1.digitaloceanspaces.com/cwbucket/artem_beliaikin_8wtu_W_Vz_Qbp_E_unsplash_ec4014f31a.jpg) (c) Artem Beliaikin/unsplash **Bio Austria – mehr Bio geht kaum** Das Bio Austria-Gütesiegel kennzeichnet eine breite Palette von pflanzlichen und tierischen Bio-Lebensmitteln und steht für höchste Qualität, umfassende Nachhaltigkeit und ethische Verantwortung. So geht das vom Anbauverband österreichischer Biobauern herausgegebene Label deutlich über die Mindestanforderungen des EU-Bio-Siegels hinaus. Der gesamte Betrieb muss biologisch bewirtschaftet werden und es gelten strengere Kriterien bei Art, Ausmaß und Zeitpunkt des Einsatzes von biologischen Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie für Futtermittelimporte. Hierzu gehört beispielsweise der Verzicht auf chemisch-synthetische Pestizide und Düngemittel, die Förderung von Biodiversität sowie der Einsatz von gentechnikfreiem Saatgut und Futtermitteln. Im Bereich der Tierhaltung legt das Siegel besonderen Wert auf artgerechte Bedingungen, wie ausreichend Platz und Bewegung sowie Zugang zu Freiland. Die Futtermittel stammen primär aus Österreich, Rinder bekommen im Vergleich zu gewöhnlichem Bio deutlich weniger Kraftfutter. Zu finden ist das Siegel hauptsächlich auf direkt vermarkteten Bio-Produkten in Hofläden, Bauernmärkten aber auch in Supermärkten. Weiterführende Informationen unter: www.bio-austria.at ![pexels-pixabay-164504.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/pexels_pixabay_164504_c2df8ec61d.jpg) (c) Pixabay/pexels **Tierwohl kontrolliert - Haken dran** Die Gütezeichen “Tierwohl kontrolliert” steht für biologische Tierhaltung, welche über die EU-Bio-Verordnung hinausgeht. Es kennzeichnet Lebensmittel bei deren Herstellung das Wohl der Tiere im Mittelpunkt steht. Dazu gehören artgerechte Haltung, wiederkäuergerechte Fütterung und der Ausschluss von qualgezüchteten Rassen. Es gibt zwei Varianten des Siegels. “Tierwohl kontrolliert 2 Häkchen“ kennzeichnet diverse Verbesserungen im Tierhaltungs-Standard des biologischen Landbaus aber erreicht noch nicht den höchsten möglichen Standard. Es werden konkrete Richtlinien für Mast- und Milchrinder sowie Mastschweine definiert. Das Siegel “Tierwohl kontrolliert 3 Häkchen“ steht für noch strengere Anforderungen und bietet den Tieren erheblich mehr Platz und noch bessere Lebens- und Schlachtbedingungen. Neben Richtlinien für Mastschweine, Mast- und Milchrinder gibt es weitere für Legehennen, Masthühner und -enten sowie Milchschafe und -ziegen. Jede Richtlinie unterliegt einer permanenten Evaluierung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie Kontrollergebnissen aus Tierhaltung, Landwirtschaft und Verarbeitung. Siegel-Herausgeber ist die Gesellschaft !Zukunft Tierwohl! Weiterführende Informationen unter: www.zukunfttierwohl.at ![daniel-leone-LXQx98FPPQ4-unsplash.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/daniel_leone_LX_Qx98_FPPQ_4_unsplash_7a422f1f60.jpg) (c) Daniel Leone/unsplash **Geschützte Ursprungsbezeichnung – sicher vermarktet** Das EU-Kennzeichen "geschützte Ursprungsbezeichnung" (g.U.) garantiert, dass die Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung von Erzeugnissen in einem bestimmten geografischen Gebiet nach festgelegten Herstellungsverfahren erfolgt ist. Die Lebensmittel, Weine und anderen landwirtschaftlichen Erzeugnisse weisen somit aufgrund ihrer Herkunft und spezieller Produktionsverfahren besondere Eigenschaften und Qualitäten auf. So dürfen beispielsweise der Tiroler Graukäse (g.U.), die Pöllauer Hirschbirne (g.U.) oder die Steirische Käferbohne (g.U.) mit dem geschützten geografischen Namen bezeichnet und vermarktet werden. Jeder Verarbeitungsschritt – also Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung – muss dabei in der jeweiligen Region erfolgen. Gebiet und Herstellungsverfahren sind in einer Produktspezifikation festgelegt. Das Siegel zielt darauf ab, traditionelle Herstellungsverfahren zu bewahren, die Produzenten vor Nachahmung zu schützen und ihnen einen Marktvorteil bei der EU-weiten Vermarktung zu verschaffen. Vergeben wird das Siegel von der Europäischen Kommission in Zusammenarbeit mit einer nationalen Behörde. Weiterführende Informationen unter: www.svgh.at ![alexander-maasch-KaK2jp8ie8s-unsplash.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/alexander_maasch_Ka_K2jp8ie8s_unsplash_59dbc11c7a.jpg) (c) Alexander Maasch/unsplash