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12. Okt 2023

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Lifestyle

Winterwandern: Genussvoll durch die kalte Jahreszeit

Journalist: Nadine Wagner

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Foto: Joana Hahn/pexels

Wandern zählt zu den beliebtesten Sportarten unter den Schweizerinnen und Schweizern – knapp die Hälfte der Bevölkerung ist regelmässig zu Fuss in den Bergen unterwegs. Mehr als 65'000 Kilometer an markierten Wanderwegen führen dabei durch die verschiedensten Regionen des Landes. Anders als die vielen Berg- und Alpinwanderwege, sind Winterwanderwege allerdings ausschliesslich von Dezember bis März geöffnet und entsprechend begehbar; man erkennt sie an ihren pinkfarbenen Wegweisern und Pfosten. Zwar stellen diese keine besonderen Anforderungen an dessen Benutzerinnen und Benutzer dar, jedoch muss zu jeder Zeit mit Rutschgefahr gerechnet werden. Stabile, wasserfeste Winterwanderschuhe werden daher bei jeder Winterwanderung vorausgesetzt. Des Weiteren sollten möglichst leichte, atmungsaktive Materialien getragen werden, darüber eine Schicht wind- und wasserabweisender Kleidung. Um für den Tag im Freien gut ausgestattet zu sein, gehören in Wanderrucksack zudem Sonnenbrille, Sonnencreme, Energieriegel, Brot oder Nüsse sowie eine Thermoskanne mit warmem Tee.        

30. Jun 2025

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Lifestyle

3 Fragen an … Nicole Widder, Expertin für Nachlassfundraising bei Hamburg Leuchtfeuer

**Warum sollte ich eine gemeinnützige Organisation testamentarisch bedenken?** Eine Testamentsspende ist eine große Unterstützung für alle gemeinnützigen Organisationen, die auf Spenden angewiesen sind. Indem Sie diese in Ihrem Testament bedenken, können Sie über das eigene Leben hinaus Gutes bewirken – und nachhaltig Themen fördern, die Ihnen am Herzen liegen. **Sollte ich eine gemeinnützige Organisation darüber informieren, wenn ich sie testamentarisch bedacht habe?** Das macht in jedem Fall Sinn. Die jeweilige begünstigte Organisation hat dann die Chance, mit Ihnen in Kontakt zu treten und ggf. wichtige Detailfragen zu klären. So kann Ihre Spende bestmöglich eingesetzt werden und erfüllt vollumfänglich den von Ihnen gewünschten Zweck. **Kann man auch mehrere gemeinnützige Organisationen gleichzeitig bedenken?** Ja, das ist möglich. Es gibt Menschen, die mit ihrem Nachlass mehrere ihrer Herzensthemen unterstützen möchten. In diesem Fall kann eine Testamentsspende zu selbst festgelegten Anteilen auf mehrere Organisationen aufgeteilt werden. Außerdem können natürlich neben An- und Zugehörigen auch gemeinnützige Organisationen in einem Testament bedacht werden. >Es gibt Menschen, die mit ihrem Nachlass mehrere ihrer Herzensthemen unterstützen möchten. In diesem Fall kann eine Testamentsspende zu selbst festgelegten Anteilen auf mehrere Organisationen aufgeteilt werden.