Ein kaputtes Handy

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21. Mär 2024

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Wirtschaft

„Wir brauchen verbindliche Ziele“ – Interview mit Heike Vesper

Journalist: Thomas Soltau

Heike Vesper, Vorständin Transformation Politik & Wirtschaft beim WWF Deutschland, über die Fortschritte bei der Kreislaufwirtschaft.

Heike-Vesper_M5A2852-2_c-Kathrin-Tschirner-WWF.jpegHeike Vesper, Vorständin Transformation Politik & Wirtschaft beim WWF Deutschland

Sehen Sie Fortschritte in den Bemühungen der deutschen und europäischen Politik hinsichtlich Kreislaufwirtschaft, Ressourcenschutz und Verpackung? In der EU tut sich an vielen Stellen etwas: EU-Aktionsplan Kreislaufwirtschaft, Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte, EU-Gesetz zu kritischen Rohstoffen, Abfallrahmenrichtlinie, EU-Verpackungsverordnung. Oft stimmt die Richtung, aber es gibt Luft nach oben. So fehlen im Vorschlag zur Abfallrahmenrichtlinie verbindliche Sammelziele für Textilien. Bei der Verpackungsverordnung sollten alle Vorgaben materialübergreifend festgelegt werden – nicht nur bei Kunststoffen. Auch die Bundesregierung hat die Kreislaufwirtschaft im Blick. Der WWF hat sich mit anderen an der Erarbeitung der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie beteiligt. Derzeit warten wir gespannt auf den Entwurf.

Welche Gesetzesänderungen erwarten Sie von der Politik, um den Übergang zur Kreislaufwirtschaft zu unterstützen? Die Kreislaufwirtschaftsstrategie ist ein wichtiger Schritt der Bundesregierung. Es braucht aber in Folge ein Ressourcenschutzgesetz, das verbindliche Ziele zur Senkung des Ressourcenverbrauchs enthält. Zudem hat das Umweltministerium einen Vorschlag für eine Novelle des Verpackungsgesetzes veröffentlicht. Ziel war die Förderung von Mehrweg bei Getränkeverpackungen und im Außer-Haus-Verzehr. Der Entwurf wurde jedoch bisher in der Koalition blockiert.

Gibt es politische Initiativen oder Programme, die besonders vielversprechend sind? Die Novellierung des Elektrogesetzes ist vielversprechend. Die Sammelmengen für Elektrogeräte sind zu gering. Es hapert bei der Wiederverwendung, und auch eine erweiterte Herstellerverantwortung wäre hier dringend notwendig. Wir begrüßen zudem, dass Thüringen und Sachsen einen Reparaturbonus eingeführt haben. Das trägt dazu bei, dass Produkte lange genutzt werden.

Welche Herausforderungen sehen Sie in der Umsetzung von Kreislaufwirtschaftsmaßnahmen in Deutschland und Europa? Es stehen die EU-Wahlen vor der Tür. Je nachdem, wie sich die Kräfteverhältnisse im Parlament entwickeln, kann dies Auswirkungen auf die Kreislaufwirtschaftsagenda haben. Hier sehen wir grundsätzlich die Gefahr, dass Aspekte des Green Deal nach der Wahl stark ausgebremst werden. Zudem bleibt die Geschwindigkeit der Umsetzung eine große Herausforderung. Uns läuft angesichts der Vielfachkrisen einfach die Zeit weg, wir müssen zirkuläre Lösungen in die Breite bringen.

Welche Rolle spielt die Bewusstseinsbildung in der Gesellschaft bei der Erreichung der Ziele? Unser Ziel als WWF ist es, dass alle ihre Rolle in der Kreislaufwirtschaft erkennen. Das verändert auch das Konsumverhalten. Mit Bildungsangeboten wie Online-Kursen oder Vorträgen, aber auch über soziale Medien versuchen wir, die Menschen zu erreichen. Mir ist aber wichtig zu betonen, dass die Wirtschaft so organisiert sein muss, dass Bewusstsein auch zu nachhaltigem Verhalten führen kann. Der Aufwand und die Kosten einer Reparatur müssen sich lohnen.

Haben Sie Beispiele für Verbesserungen, die als Ergebnis von Zusammenarbeit mit Unternehmen implementiert wurden? Mit unserer Beratung hat ein Hersteller von Kunststoffverpackungen die Rücknahme, Sortierung und Verwertung von gebrauchten Verpackungseimern auch für Non-Food-Verpackungen im gewerblichen Bereich etabliert. Dadurch konnte der Einsatz von Rezyklaten deutlich gesteigert und mehrere tausend Tonnen Neukunststoff eingespart werden.

11. Sep 2024

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Wirtschaft

4 Gütesiegel in der Landwirtschaft

**AMA-Siegel – staatlich geprüft** Das AMA-Gütesiegel ist das bekannteste österreichische Gütesiegel, dessen Grundlage das österreichische AMA-Gesetz von 1992 ist. Es zeichnet konventionell erzeugte Lebensmittel aus, die nach strengen Kriterien in Bezug auf Qualität, Herkunft und Sicherheit produziert wurden. Neben nachvollziehbarer österreichischer Herkunft gehören dazu Anforderungen an die Tierhaltung, den Einsatz von Futtermitteln und die Hygiene in den Verarbeitungsbetrieben. Das ganzheitliche Qualitätssicherungsprogramm basiert auf strengen Kontrollen entlang der gesamten Produktionskette – vom Bauernhof bis zur Theke. So werden sämtliche AMA-Produkte in einem dreistufigen Kontrollprozess aus Eigenkontrolle, externer Kontrolle und stichprobenartiger Überkontrolle geprüft. Die Anforderungen an die Produkte gehen über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus, welche in den jeweiligen Richtlinien geregelt sind. Bei den Tierschutzstandards gibt es freiwillige Zusatzmodule. Vergeben wird das Gütesiegel von der Marktordnungsstelle Agrarmarkt Austria (AMA) im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags. Weiterführende Informationen unter: amainfo.at ![artem-beliaikin-8wtuWVzQbpE-unsplash.jpg](https://fra1.digitaloceanspaces.com/cwbucket/artem_beliaikin_8wtu_W_Vz_Qbp_E_unsplash_ec4014f31a.jpg) (c) Artem Beliaikin/unsplash **Bio Austria – mehr Bio geht kaum** Das Bio Austria-Gütesiegel kennzeichnet eine breite Palette von pflanzlichen und tierischen Bio-Lebensmitteln und steht für höchste Qualität, umfassende Nachhaltigkeit und ethische Verantwortung. So geht das vom Anbauverband österreichischer Biobauern herausgegebene Label deutlich über die Mindestanforderungen des EU-Bio-Siegels hinaus. Der gesamte Betrieb muss biologisch bewirtschaftet werden und es gelten strengere Kriterien bei Art, Ausmaß und Zeitpunkt des Einsatzes von biologischen Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie für Futtermittelimporte. Hierzu gehört beispielsweise der Verzicht auf chemisch-synthetische Pestizide und Düngemittel, die Förderung von Biodiversität sowie der Einsatz von gentechnikfreiem Saatgut und Futtermitteln. Im Bereich der Tierhaltung legt das Siegel besonderen Wert auf artgerechte Bedingungen, wie ausreichend Platz und Bewegung sowie Zugang zu Freiland. Die Futtermittel stammen primär aus Österreich, Rinder bekommen im Vergleich zu gewöhnlichem Bio deutlich weniger Kraftfutter. Zu finden ist das Siegel hauptsächlich auf direkt vermarkteten Bio-Produkten in Hofläden, Bauernmärkten aber auch in Supermärkten. Weiterführende Informationen unter: www.bio-austria.at ![pexels-pixabay-164504.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/pexels_pixabay_164504_c2df8ec61d.jpg) (c) Pixabay/pexels **Tierwohl kontrolliert - Haken dran** Die Gütezeichen “Tierwohl kontrolliert” steht für biologische Tierhaltung, welche über die EU-Bio-Verordnung hinausgeht. Es kennzeichnet Lebensmittel bei deren Herstellung das Wohl der Tiere im Mittelpunkt steht. Dazu gehören artgerechte Haltung, wiederkäuergerechte Fütterung und der Ausschluss von qualgezüchteten Rassen. Es gibt zwei Varianten des Siegels. “Tierwohl kontrolliert 2 Häkchen“ kennzeichnet diverse Verbesserungen im Tierhaltungs-Standard des biologischen Landbaus aber erreicht noch nicht den höchsten möglichen Standard. Es werden konkrete Richtlinien für Mast- und Milchrinder sowie Mastschweine definiert. Das Siegel “Tierwohl kontrolliert 3 Häkchen“ steht für noch strengere Anforderungen und bietet den Tieren erheblich mehr Platz und noch bessere Lebens- und Schlachtbedingungen. Neben Richtlinien für Mastschweine, Mast- und Milchrinder gibt es weitere für Legehennen, Masthühner und -enten sowie Milchschafe und -ziegen. Jede Richtlinie unterliegt einer permanenten Evaluierung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie Kontrollergebnissen aus Tierhaltung, Landwirtschaft und Verarbeitung. Siegel-Herausgeber ist die Gesellschaft !Zukunft Tierwohl! Weiterführende Informationen unter: www.zukunfttierwohl.at ![daniel-leone-LXQx98FPPQ4-unsplash.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/daniel_leone_LX_Qx98_FPPQ_4_unsplash_7a422f1f60.jpg) (c) Daniel Leone/unsplash **Geschützte Ursprungsbezeichnung – sicher vermarktet** Das EU-Kennzeichen "geschützte Ursprungsbezeichnung" (g.U.) garantiert, dass die Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung von Erzeugnissen in einem bestimmten geografischen Gebiet nach festgelegten Herstellungsverfahren erfolgt ist. Die Lebensmittel, Weine und anderen landwirtschaftlichen Erzeugnisse weisen somit aufgrund ihrer Herkunft und spezieller Produktionsverfahren besondere Eigenschaften und Qualitäten auf. So dürfen beispielsweise der Tiroler Graukäse (g.U.), die Pöllauer Hirschbirne (g.U.) oder die Steirische Käferbohne (g.U.) mit dem geschützten geografischen Namen bezeichnet und vermarktet werden. Jeder Verarbeitungsschritt – also Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung – muss dabei in der jeweiligen Region erfolgen. Gebiet und Herstellungsverfahren sind in einer Produktspezifikation festgelegt. Das Siegel zielt darauf ab, traditionelle Herstellungsverfahren zu bewahren, die Produzenten vor Nachahmung zu schützen und ihnen einen Marktvorteil bei der EU-weiten Vermarktung zu verschaffen. Vergeben wird das Siegel von der Europäischen Kommission in Zusammenarbeit mit einer nationalen Behörde. Weiterführende Informationen unter: www.svgh.at ![alexander-maasch-KaK2jp8ie8s-unsplash.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/alexander_maasch_Ka_K2jp8ie8s_unsplash_59dbc11c7a.jpg) (c) Alexander Maasch/unsplash