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22. Jun 2023

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Gesellschaft

Wohneigentum wird für immer mehr Eidgenossen unerschwinglich

Journalist: Katja Deutsch

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Foto: Cytonn Photography/unsplash

Immobilieneigentümer konnten sich über zehn Jahre lang über historisch niedrige Hypothekarzinsen von teilweise unter einem Prozent freuen. Doch der Markt für selbstgenutzten Wohnraum befindet sich seit Februar 2022 in einer Trendwende, die die ausgesprochen lange Aufschwungsphase am Schweizer Immobilienmarkt beendet. Dieser sogenannte Superzyklus wurde genährt von den Negativzinsen im Jahr 2015, der erstaunlich robusten Konjunktur im Jahr 2018 und der stark angestiegenen Nachfrage nach Wohnraum während der Pandemie.

Das spürbar gestiegene Zinsniveau hat jedoch inzwischen zu einem deutlichen Rückgang der Nachfrage geführt, immer weniger Menschen können sich ihren Traum von der eigenen Immobilie noch leisten. Die Nachfrageindizes von Realmatch-360, welche die Such-Abos nach Wohneigentum auswerten, gaben innerhalb eines Jahres bei Eigentumswohnungen (EWG) um 14 Prozent und bei Einfamilienhäusern (EFH) um 17 Prozent nach, wobei der Rückgang bei grossen Eigentumswohnungen am deutlichsten sichtbar wurde, während sich grosse Einfamilienhäuser am besten behaupten konnten.

Bereits 40 Prozent seines Einkommens müsste ein Haushalt mit einem Durchschnittseinkommen von CHF 119'000 bei einer Fremdfinanzierungsquote von 80 Prozent sowie einem angenommenen Zinssatz von fünf Prozent für eine mittelgroße Neubau-Eigentumswohnung aufwenden. Bei einem Einfamilienhaus wären es gar 59 Prozent – bei Kreditangeboten in beiden Fällen ein Ausschlusskriterium. Nur etwas mehr als jedes fünfte Immobilienangebot war demnach für einen Haushalt mit besagtem Durchschnittseinkommen eine realistische Option.

Am stärksten eingebrochen ist die Nachfrage in den teuren Gebieten rund um den Zürichsee und rund um den Genfer See. In den Bergregionen dagegen bleibt das Interesse weiterhin auf hohem Niveau: Viele vermögende Haushalte suchen abseits der urbanen Zentren nach wie vor eine Ferienwohnung. Hinzu kommt das Wissen, dass der Bau neuer Zweitwohnungen ohne Nutzungseinschränkungen in Zukunft nicht mehr erlaubt ist, was die Kaufbereitschaft eher noch steigen lässt.

Aktuell gehen Experten davon aus, dass sich die jährlichen Hypothekarzinskosten bestehender Immobilienbesitzer im Durchschnitt von CHF 4'421 auf CHF 5'785 erhöhen werden.

Aktuell gehen Experten davon aus, dass sich die jährlichen Hypothekarzinskosten bestehender Immobilienbesitzer im Durchschnitt von CHF 4'421 auf CHF 5'785 erhöhen werden. Die Kosten wären dann vergleichbar mit dem Niveau von 2016, lägen aber immer noch deutlich unter denen von 2008.

Knapp ein Fünftel aller neu gebauten Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser wurden im letzten Jahr nicht zur eigenen Nutzung erworben, sondern als Buy-to-let-Anlageobjekte vermietet. Die Niedrigzinsen haben diese Investitionen stark vorangetrieben, doch nun stehen steigende Finanzierungskosten sinkender Rendite gegenüber. Somit lohnen sich Buy-to-let-Anlagen bei einer Vollkostenrechnung aktuell kaum noch. 

Experten gehen davon aus, dass die Schweizerische Nationalbank SNB den Leitzins im Juni auf 1,75 Prozent oder sogar auf zwei Prozent erhöhen wird, und dass die Zinssätze von Schweizer Festhypotheken in diesem Jahr die Höchststände vom Oktober 2022 überschreiten. Derzeit liegen sie mit 2,95 Prozent für fünfjährige und 3,08 Prozent für zehnjährige Festhypotheken bereits auf dem höchsten Stand in diesem Jahr.

11. Sep 2024

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Wirtschaft

4 Gütesiegel in der Landwirtschaft

**AMA-Siegel – staatlich geprüft** Das AMA-Gütesiegel ist das bekannteste österreichische Gütesiegel, dessen Grundlage das österreichische AMA-Gesetz von 1992 ist. Es zeichnet konventionell erzeugte Lebensmittel aus, die nach strengen Kriterien in Bezug auf Qualität, Herkunft und Sicherheit produziert wurden. Neben nachvollziehbarer österreichischer Herkunft gehören dazu Anforderungen an die Tierhaltung, den Einsatz von Futtermitteln und die Hygiene in den Verarbeitungsbetrieben. Das ganzheitliche Qualitätssicherungsprogramm basiert auf strengen Kontrollen entlang der gesamten Produktionskette – vom Bauernhof bis zur Theke. So werden sämtliche AMA-Produkte in einem dreistufigen Kontrollprozess aus Eigenkontrolle, externer Kontrolle und stichprobenartiger Überkontrolle geprüft. Die Anforderungen an die Produkte gehen über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus, welche in den jeweiligen Richtlinien geregelt sind. Bei den Tierschutzstandards gibt es freiwillige Zusatzmodule. Vergeben wird das Gütesiegel von der Marktordnungsstelle Agrarmarkt Austria (AMA) im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags. Weiterführende Informationen unter: amainfo.at ![artem-beliaikin-8wtuWVzQbpE-unsplash.jpg](https://fra1.digitaloceanspaces.com/cwbucket/artem_beliaikin_8wtu_W_Vz_Qbp_E_unsplash_ec4014f31a.jpg) (c) Artem Beliaikin/unsplash **Bio Austria – mehr Bio geht kaum** Das Bio Austria-Gütesiegel kennzeichnet eine breite Palette von pflanzlichen und tierischen Bio-Lebensmitteln und steht für höchste Qualität, umfassende Nachhaltigkeit und ethische Verantwortung. So geht das vom Anbauverband österreichischer Biobauern herausgegebene Label deutlich über die Mindestanforderungen des EU-Bio-Siegels hinaus. Der gesamte Betrieb muss biologisch bewirtschaftet werden und es gelten strengere Kriterien bei Art, Ausmaß und Zeitpunkt des Einsatzes von biologischen Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie für Futtermittelimporte. Hierzu gehört beispielsweise der Verzicht auf chemisch-synthetische Pestizide und Düngemittel, die Förderung von Biodiversität sowie der Einsatz von gentechnikfreiem Saatgut und Futtermitteln. Im Bereich der Tierhaltung legt das Siegel besonderen Wert auf artgerechte Bedingungen, wie ausreichend Platz und Bewegung sowie Zugang zu Freiland. Die Futtermittel stammen primär aus Österreich, Rinder bekommen im Vergleich zu gewöhnlichem Bio deutlich weniger Kraftfutter. Zu finden ist das Siegel hauptsächlich auf direkt vermarkteten Bio-Produkten in Hofläden, Bauernmärkten aber auch in Supermärkten. Weiterführende Informationen unter: www.bio-austria.at ![pexels-pixabay-164504.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/pexels_pixabay_164504_c2df8ec61d.jpg) (c) Pixabay/pexels **Tierwohl kontrolliert - Haken dran** Die Gütezeichen “Tierwohl kontrolliert” steht für biologische Tierhaltung, welche über die EU-Bio-Verordnung hinausgeht. Es kennzeichnet Lebensmittel bei deren Herstellung das Wohl der Tiere im Mittelpunkt steht. Dazu gehören artgerechte Haltung, wiederkäuergerechte Fütterung und der Ausschluss von qualgezüchteten Rassen. Es gibt zwei Varianten des Siegels. “Tierwohl kontrolliert 2 Häkchen“ kennzeichnet diverse Verbesserungen im Tierhaltungs-Standard des biologischen Landbaus aber erreicht noch nicht den höchsten möglichen Standard. Es werden konkrete Richtlinien für Mast- und Milchrinder sowie Mastschweine definiert. Das Siegel “Tierwohl kontrolliert 3 Häkchen“ steht für noch strengere Anforderungen und bietet den Tieren erheblich mehr Platz und noch bessere Lebens- und Schlachtbedingungen. Neben Richtlinien für Mastschweine, Mast- und Milchrinder gibt es weitere für Legehennen, Masthühner und -enten sowie Milchschafe und -ziegen. Jede Richtlinie unterliegt einer permanenten Evaluierung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie Kontrollergebnissen aus Tierhaltung, Landwirtschaft und Verarbeitung. Siegel-Herausgeber ist die Gesellschaft !Zukunft Tierwohl! Weiterführende Informationen unter: www.zukunfttierwohl.at ![daniel-leone-LXQx98FPPQ4-unsplash.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/daniel_leone_LX_Qx98_FPPQ_4_unsplash_7a422f1f60.jpg) (c) Daniel Leone/unsplash **Geschützte Ursprungsbezeichnung – sicher vermarktet** Das EU-Kennzeichen "geschützte Ursprungsbezeichnung" (g.U.) garantiert, dass die Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung von Erzeugnissen in einem bestimmten geografischen Gebiet nach festgelegten Herstellungsverfahren erfolgt ist. Die Lebensmittel, Weine und anderen landwirtschaftlichen Erzeugnisse weisen somit aufgrund ihrer Herkunft und spezieller Produktionsverfahren besondere Eigenschaften und Qualitäten auf. So dürfen beispielsweise der Tiroler Graukäse (g.U.), die Pöllauer Hirschbirne (g.U.) oder die Steirische Käferbohne (g.U.) mit dem geschützten geografischen Namen bezeichnet und vermarktet werden. Jeder Verarbeitungsschritt – also Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung – muss dabei in der jeweiligen Region erfolgen. Gebiet und Herstellungsverfahren sind in einer Produktspezifikation festgelegt. Das Siegel zielt darauf ab, traditionelle Herstellungsverfahren zu bewahren, die Produzenten vor Nachahmung zu schützen und ihnen einen Marktvorteil bei der EU-weiten Vermarktung zu verschaffen. Vergeben wird das Siegel von der Europäischen Kommission in Zusammenarbeit mit einer nationalen Behörde. Weiterführende Informationen unter: www.svgh.at ![alexander-maasch-KaK2jp8ie8s-unsplash.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/alexander_maasch_Ka_K2jp8ie8s_unsplash_59dbc11c7a.jpg) (c) Alexander Maasch/unsplash