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29. Jun 2022

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Lifestyle

2 Fragen an Fabian Eckert

Journalist: Katja Deutsch

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Foto: Eckart Pachaly, Kelly Sikkema/unsplash

Der Gründer und Geschäftsführer von Recup spricht im Interview über nachhaltige Verpackungslösungen für die Gastronomiebranche.

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Gründer und Geschäftsführer von RECUP/REBOWL

Hat die Pandemie das Geschäftsmodell von RECUP verändert?

Besonders durch die Pandemie und die damit enorm gestiegene Nachfrage nach To-go-Produkten hat sich auch die Nachfrage nach unserem Mehrwegsystem vergrößert. Das Verbot von Einwegplastik im Juli 2021 sowie die Mehrwegangebotspflicht ab 2023 kurbelt die Nachfrage noch einmal an. Unsere Aufgabe ist es nun, der Gastronomie und To-Go-Nutzenden das unkomplizierteste System anzubieten und sie optimal auf die gesetzlichen Vorgaben vorzubereiten.

Was ist eure Zielsetzung bis 2030?

Unser Plan ist es, aus RECUP eine langfristige Unternehmung zu machen – weiterhin mit dem ganz klaren Fokus auf das Thema Müllvermeidung. Unser Ziel ist, dass die Profite des Unternehmens wieder reinvestiert werden, um so den Impact von RECUP noch weiter zu vergrößern. Dazu folgen weitere Pläne, wie beispielsweise die Entwicklung neuer Mehrweg-Produkte. Wir bleiben offen für neue Ideen und sind gespannt, wie die Weiterentwicklung aussehen wird. Noch gibt es auf jeden Fall eine Menge Einweggeschirr, das wir noch nicht verbannt haben!

30. Jun 2025

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Lifestyle

3 Fragen an … Nicole Widder, Expertin für Nachlassfundraising bei Hamburg Leuchtfeuer

**Warum sollte ich eine gemeinnützige Organisation testamentarisch bedenken?** Eine Testamentsspende ist eine große Unterstützung für alle gemeinnützigen Organisationen, die auf Spenden angewiesen sind. Indem Sie diese in Ihrem Testament bedenken, können Sie über das eigene Leben hinaus Gutes bewirken – und nachhaltig Themen fördern, die Ihnen am Herzen liegen. **Sollte ich eine gemeinnützige Organisation darüber informieren, wenn ich sie testamentarisch bedacht habe?** Das macht in jedem Fall Sinn. Die jeweilige begünstigte Organisation hat dann die Chance, mit Ihnen in Kontakt zu treten und ggf. wichtige Detailfragen zu klären. So kann Ihre Spende bestmöglich eingesetzt werden und erfüllt vollumfänglich den von Ihnen gewünschten Zweck. **Kann man auch mehrere gemeinnützige Organisationen gleichzeitig bedenken?** Ja, das ist möglich. Es gibt Menschen, die mit ihrem Nachlass mehrere ihrer Herzensthemen unterstützen möchten. In diesem Fall kann eine Testamentsspende zu selbst festgelegten Anteilen auf mehrere Organisationen aufgeteilt werden. Außerdem können natürlich neben An- und Zugehörigen auch gemeinnützige Organisationen in einem Testament bedacht werden. >Es gibt Menschen, die mit ihrem Nachlass mehrere ihrer Herzensthemen unterstützen möchten. In diesem Fall kann eine Testamentsspende zu selbst festgelegten Anteilen auf mehrere Organisationen aufgeteilt werden.