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30. Jul 2020

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Gesellschaft

3 Experten zu Smart Home Lösungen

Prof. Dr. Dr. h.c. Sahin Albayrak, Vorstandsvorsitzender Connected Living e. V.


Foto: Presse

Die Digitalisierung dringt seit Jahren in einen Großteil unserer alltäglichen Lebensbereiche vor. Immer mehr Geräte sind in diesem Zusammenhang digital steuerbar und liefern mehr und mehr Daten über die Umgebung. Zukünftig ist zu erwarten, dass dieser Trend durch die Integration von standardmäßig ausgestatteter Sensorik und Aktorik in allen unseren Lebensräumen fortgesetzt wird. Einen wesentlichen dahingehend beeinflussten Lebensbereich stellen die Wohnräume dar, welche hier im Zusammenhang der Digitalisierung als „Smart Home“ bezeichnet werden. Derzeitige Lösungen adressieren dabei vorwiegend einfache Aufgaben der Automatisierung und schöpfen das Potential nicht hinreichend aus. Nutzer verlangen deshalb nach umfassenderen Smart Space Lösungen, welche Aufgaben aus den Themenbereichen der Sicherheit, der Nachhaltigkeit und der Lebensqualität abdecken.

Es wird in Anbetracht dieses unzureichend ausgeschöpften Potentials mehr Intelligenz (bzw. Methoden und Verfahren des maschinellen Lernens und der KI) entwickelt, die in den Lösungen eingesetzt werden muss. Diese intelligenten und lernenden Systeme (Assistenz Systeme)  werden ausgehend von Sensorik und in anderen Quellen (Kontext) gesammelten Daten optimale Entscheidungen für aktuelle Situationen treffen können. Außerdem sollen diese Lösungen in der Lage sein, zukünftige Situationen vorherzusagen und Aktionen zu empfehlen, welche für die Zukunft definierte Ziele erfüllen bzw. zukünftige unerwünschte Situationen vermeiden.

In Anlehnung und im Sinne des Konzeptes der „Explainable Artificial Intelligence“, sollen die Assistenz Systeme ihre getroffenen Entscheidungen erklären können. Dies soll nicht nur das Vertrauen der Nutzer stärken, sondern auch im gesellschaftlichen Kontext den zusätzlichen Mehrwert untermauern. Diese Eigenschaften werden die Akzeptanz sowie den Nutzen solcher Systeme in den Smart Spaces erhöhen und den Nutzern gegenüber mehr Transparenz schaffen.

Günther Ohland, Vorstandsvorsitzender Smart Home Initiative Deutschland e.V.


Foto: Presse

Wenn bei einem Gebäude der grundsätzliche Schutz durch vernünftige Türen, Fenster, Beschläge und Glas gegeben ist, macht Smart Home als Einbruchschutz Sinn, denn die smarte Technik ist immer nur ein Zusatz zu einem gut vorbereiteten, stabilen Gebäude. Smart Home besteht aus Sensoren und Aktoren: Ein einfacher Rauchmelder erkennt Rauch und macht Lärm. Ein smarter Rauchmelder kann mehr: Er erkennt Rauch, macht Lärm, schaltet das Licht an und fährt sämtliche Rollläden hoch – bevor nämlich der Strom ausfällt und sie nicht mehr zu öffnen sind und den Fluchtweg versperren.

Ein konventioneller Rauchmelder in der Küche macht wenig Sinn, da er nicht zwischen Rauch und Wasserdampf unterscheiden kann. Hier sind spezielle, infrarot-basierte Melder angebracht, die Brandentwicklung erkennen und dann sofort den Herd ausschalten. Für Gasherde gibt es Sensoren, die Gasgeruch erkennen. Feuergefahr durch vergessene Speisen auf dem Herd begegnet man per Bewegungsmelder, die anspringen, sobald sie länger als beispielsweise zehn Minuten keine Bewegung am eingeschalteten Herd registriert haben. Doch teurer als Brandschäden sind Wasserschäden. Smarte Überflutungssensoren lösen bei geplatzten Waschmaschinenschläuchen oder Rohrbruch sofort Alarm aus. Einige können dann sogar das Wasser abstellen. Zudem hilft Smart Home, ein Gebäude auch bei längerer Abwesenheit bewohnt wirken zu lassen: Automatisch bewegte Rollläden, Licht im Haus, Bewegungsmelder und nicht zuletzt der Rasenroboter vermitteln Anwesenheit.

Alexander Matheus, Senior Expert Smarte Technologien und Informationssicherheit des VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut GmbH


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Ein großes Problem von Smart Home ist die nicht vorhandene Interoperabilität von Geräten unterschiedlicher Anbieter. Einen Trend setzen hier Geräte zur Sprachsteuerung von Alexa, Google und Apple, die sich auf der oberen Ebene verbinden lassen, sodass verschiedene Systeme, die eigentlich nicht miteinander steuerbar sind, eine Verbindung eingehen. Im Moment gibt es sehr viele gut funktionierende Insellösungen. Jedes Unternehmen möchte sein System als Komplettangebot anbieten und nach vorne bringen, aber das ist oftmals schwierig, da eine „richtige“ Interaktion zwischen Sensoren und Aktoren noch nicht existiert. Bisher lassen sich die drei Bereiche Sicherheitstechnik, Medienzentrale und Kamerasysteme nicht immer mit allen Systemen verbinden.

Der große Vorteil von Smart Home-Anwendungen liegt in der Einfachheit der Bedienung, bei der man auch von unterwegs die Kontrolle über verschiedene Bereiche seines Hauses hat. Doch Vorsicht: Smart Home ersetzt weder Alarmanlage noch Überwachungsanlage. Die smarten Geräte können zwar bei der Sicherung helfen, haben aber nicht den gleichen Anspruch wie eine klassische, doppelt gesicherte Alarmanlage. Leider wurde bislang noch kein Standard in Bezug auf die Sicherheit der Systeme festgelegt – die Cybersecurity ist also noch nicht durchgängig etabliert, was ein gewisses Risiko darstellt, das vielen Kunden nicht bewusst ist.

2. Jul 2026

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Gesellschaft

Deutschland in einer neuen sicherheitspolitischen Realität – Ein Beitrag von Dr. Hans Christoph Atzpodien, Hauptgeschäftsführer, BDSV

Liebe Leserinnen und Leser, „Wir sind nicht im Krieg, aber wir sind auch nicht mehr im Frieden“. Diesen Satz des Generalinspekteurs Carsten Breuer haben sich inzwischen auch Bundeskanzler Friedrich Merz und Verteidigungsminister Boris Pistorius zu eigen gemacht. Er beschreibt eine neue sicherheitspolitische Realität, mit der wir uns auch im fünften Kriegsjahr der russischen Vollinvasion auf die Ukraine konfrontiert sehen und die Grundlage für unser sicherheitspolitisches Handeln sein muss. Der Zwischenzustand, der unserem Land damit attestiert wird, ist in dieser Form im Grundgesetz jedenfalls nicht vorgesehen. Unsere Verfassung unterscheidet zwischen Friedenszustand, dem Spannungsfall als Vorstufe des Verteidigungsfalls, die bereits die Anwendung bestimmter Notstandsrechtsvorschriften ermöglicht und dem eigentlichen Verteidigungsfall. Letzterer tritt nach Artikel 115a Grundgesetz dann ein, wenn das Staatsgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht. Nach Analysen der NATO besteht das Ziel, unsere Streitkräfte spätestens bis zum Jahr 2029 rundherum abschreckungs- und verteidigungsfähig auszustatten. Dieses Ziel muss darüber hinaus mit einer umfassenden Befähigung zur Gesamtverteidigung im Sinne einer gesamtgesellschaftlichen Resilienz einhergehen. Schon heute erleben wir ständige hybride Angriffe in der Form von Drohnenüberflügen, Cyber-Attacken oder Desinformationskampagnen, die bestimmten staatlichen Akteuren zugeordnet werden. >Nach Analysen der NATO besteht das Ziel, unsere Streitkräfte spätestens bis zum Jahr 2029 rundherum abschreckungs- und verteidigungsfähig auszustatten. Hieraus ergeben sich zweierlei Schlussfolgerungen: Erstens: Um unserem Beitrag in diesem Prozess – wie der NATO versprochen – zu erfüllen, wollen wir schon im Jahr 2029 ca. 3,5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) für Verteidigung sowie perspektivisch weitere 1,5 % des BIP für militärisch-relevante Infrastrukturmaßnahmen ausgeben. Rechnet man diese Ausgaben zusammen, so machen diese im Jahr 2029 40 % unseres Bundeshaushaltes aus. Allein in den Verteidigungsbudgets der Jahre 2025 bis 2029 sind kumuliert ca. 200 Milliarden Euro nur für Rüstungsausgaben geplant. Kurz: Es geht also um gewaltige Summen, die unsere Volkswirtschaft als Ganzes fordern. Zweitens benötigen wir ein umfassendes Verständnis der Sicherheits- und Resilienz-Notwendigkeiten in unserer Gesellschaft. Die Gewährleistung von Sicherheit ist die zentrale Querschnittsaufgabe unserer Zeit, die jeden und jede von uns betrifft: im Bevölkerungsschutz, beim Schutz kritischer Infrastrukturen, über Bedrohungen zu Lande, zu Wasser, in der Luft sowie im Cyberraum. Jeder Sektor ist gefragt, hier einen Beitrag leisten. In der Politik schließlich müssen diese Anstrengungen koordiniert und verzahnt werden. Dokumente wie die Nationale Sicherheitsstrategie oder die unlängst vorgestellte Militärstrategie sind der notwendige Ausfluss dieser Anstrengungen. Im BDSV wird dieser umfassende Sicherheitsbegriff seit unserer Gründung im Jahr 2009 konsequent gelebt. In unserem Verband sind alle Ausrüster staatlicher Sicherheitsbehörden willkommen und vereint. Über die Plattform SVI-Connect, die wir gemeinsam mit dem Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik ins Leben gerufen haben, leisten wir seit Jahresbeginn zudem einen Beitrag zur Verzahnung klassischer Rüstungsunternehmen mit neuen, bislang überwiegend zivilen Zulieferern – zum Vorteil beider Seiten. Nicht zuletzt deshalb ist Deutschland auf gutem Weg, seine selbstgesteckten Ziele in der Zeitenwende zu erreichen. Die deutsche Sicherheits- und Verteidigungsindustrie tut alles in ihrer Macht Stehende, um hier ihren Beitrag zu leisten.