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22. Dez 2022

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Gesellschaft

4 Fördermaßnahmen

Journalist: Kirsten Schwieger

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Foto: unsplash

BEG – Bundesförderung für effiziente Gebäude
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) besteht aus den drei Teilprogrammen Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen. Mit der Reform im Sommer 2022 wurden frühere Förderprogramme im Gebäudebereich zusammengefasst, neue Boni eingeführt und manche Förderungen (z. B. für Gas- oder Ölheizungen) komplett eingestellt. Während Einzelmaßnahmen nur noch über das BAFA abgewickelt werden ist für energieeffiziente Neubauten und Komplettsanierungen die KfW zuständig. Bei Neubauvorhaben ist ausschließlich die Kreditvariante möglich, wobei der Tilgungszuschuss auf 5 Prozent gesenkt wurde. Außerdem können nur noch Anträge für die Effizienzhaus-, bzw. Gebäude-Stufe 40 mit NH-Klasse (DGNB-Zertifizierung QNG) gestellt werden. Auch Sanierungen fördert die KfW ausschließlich mit Darlehen plus Tilgungszuschüssen, wobei die Mindestanforderung für eine Effizienzhaus-Förderung nun beim Effizienzhaus 85 liegt. Dieses wird mit bis zu 25 Prozent gefördert, bis zu 45 Prozent Tilgungszuschuss gibt es für eine Sanierung auf EH 40 Stufe. Die maximal förderfähige Summe für Sanierungen beträgt 150.000 Euro.

BAFA - Einzelmaßnahmen BEG
Seit der BEG-Reform ist allein das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig für direkte Zuschüsse für Einzelmaßnahmen (BEG EM). Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle werden mit bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst, bei Heizungsoptimierungen oder Investitionen in neue Anlagentechnik sind bis 40 Prozent drin. Die maximale Fördersumme beträgt 60.000 Euro. Anstelle der bisherigen „Öl-Austausch-Prämie“ gibt es darüber hinaus einen „Heizungs-Tausch-Bonus“ in Höhe von zehn Prozent für den Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Gas-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung. Die neue Heizungsanlage muss eine Wärmepumpe, Erneuerbare-Energien-Hybridheizung oder eine Biomasse-Anlage mit Pellets, Scheitholz oder Holzschnitzel sein. Für Wärmepumpen wird zusätzlich ein Bonus von fünf Prozent gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird. Dafür wurden sämtliche Förderungen für fossile Heizungsanlagen und Gasheizungen komplett eingestellt. Das gilt auch für Gas-Hybrid-Heizungen sowie die Gasheizungsvariante „Renewable-Ready“.

Wohnungsbauprämie
Mit der Wohnungsbauprämie subventioniert der Staat „wohnwirtschaftlich“ angelegtes Sparvermögen. In der Regel sind dies Bausparverträge. Aber auch Aufwendungen für den Ersterwerb von Anteilen an Bau- und Wohnungsgenossenschaften oder befristete Sparverträge können staatlich unterstützt werden. Vorausgesetzt, das angesparte Geld wird für den Neubau einer Immobilie oder für Renovierung oder Sanierung einer bestehenden Immobilie verwendet. Bausparer bekommen mit der Wohnungsbauprämie einen jährlichen Zuschuss von zehn Prozent. Vorausgesetzt sie verdienen nicht mehr als 35.000 Euro im Jahr (Ehepaare 70.000 Euro). Um die Förderung von maximal 70 (bzw. 140 Euro) pro Jahr zu erhalten, muss der jährliche Höchstbetrag von 700 bzw. 1400 Euro in den Bausparvertrag eingezahlt werden. Wer einen förderungsfähigen Vertrag abgeschlossen hat, kann jederzeit von seiner Bank oder Bau- und Wohnungsgenossenschaft ein Antragsformular erhalten. Der Antrag kann bis zu zwei Jahre rückwirkend gestellt werden. 

Wohn-Riester
Seit 2008 lässt sich die Riesterförderung auch zur Finanzierung oder Entschuldung einer selbst bewohnten Immobilie einsetzen. Ziel dieser Ausweitung der Riesterrente ist, durch beschleunigte Kreditrückzahlung mietfreies Wohnen in der Rentenphase zu ermöglichen. So wird die Wohn-Riester Förderung auch als Eigenheimrente bezeichnet. Mit Wohn-Riester wird der Bau oder Kauf einer selbst genutzten Immobilie, die Darlehenstilgung oder ein altersgerechter Umbau gefördert. Ferienhäuser werden nicht gefördert. Der Einsatz der Förderung ist auf verschiedene Weisen möglich. Zum einen können Summen aus dem Geld-Riester entnommen werden. Zum anderen sind Zuschüsse zu Bausparverträgen, Annuitätendarlehen oder Bausparkombifinanzierungen möglich. Die jährlichen Zulagen für einen Bausparvertrag betragen 175 Euro. Familien erhalten zusätzlich 300 Euro pro Kind. Um die volle Förderung zu erhalten, müssen Wohn-Riesterer mindestens vier Prozent ihres Brutto-Vorjahreseinkommens einzahlen. Im Unterschied zu anderen Riester-Verträgen sind zusätzliche Regeln rund um die Immobilie und zur Versteuerung zu beachten.