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22. Dez 2022

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Gesellschaft

4 Fördermaßnahmen

Journalist: Kirsten Schwieger

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Foto: unsplash

BEG – Bundesförderung für effiziente Gebäude
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) besteht aus den drei Teilprogrammen Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen. Mit der Reform im Sommer 2022 wurden frühere Förderprogramme im Gebäudebereich zusammengefasst, neue Boni eingeführt und manche Förderungen (z. B. für Gas- oder Ölheizungen) komplett eingestellt. Während Einzelmaßnahmen nur noch über das BAFA abgewickelt werden ist für energieeffiziente Neubauten und Komplettsanierungen die KfW zuständig. Bei Neubauvorhaben ist ausschließlich die Kreditvariante möglich, wobei der Tilgungszuschuss auf 5 Prozent gesenkt wurde. Außerdem können nur noch Anträge für die Effizienzhaus-, bzw. Gebäude-Stufe 40 mit NH-Klasse (DGNB-Zertifizierung QNG) gestellt werden. Auch Sanierungen fördert die KfW ausschließlich mit Darlehen plus Tilgungszuschüssen, wobei die Mindestanforderung für eine Effizienzhaus-Förderung nun beim Effizienzhaus 85 liegt. Dieses wird mit bis zu 25 Prozent gefördert, bis zu 45 Prozent Tilgungszuschuss gibt es für eine Sanierung auf EH 40 Stufe. Die maximal förderfähige Summe für Sanierungen beträgt 150.000 Euro.

BAFA - Einzelmaßnahmen BEG
Seit der BEG-Reform ist allein das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig für direkte Zuschüsse für Einzelmaßnahmen (BEG EM). Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle werden mit bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst, bei Heizungsoptimierungen oder Investitionen in neue Anlagentechnik sind bis 40 Prozent drin. Die maximale Fördersumme beträgt 60.000 Euro. Anstelle der bisherigen „Öl-Austausch-Prämie“ gibt es darüber hinaus einen „Heizungs-Tausch-Bonus“ in Höhe von zehn Prozent für den Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Gas-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung. Die neue Heizungsanlage muss eine Wärmepumpe, Erneuerbare-Energien-Hybridheizung oder eine Biomasse-Anlage mit Pellets, Scheitholz oder Holzschnitzel sein. Für Wärmepumpen wird zusätzlich ein Bonus von fünf Prozent gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird. Dafür wurden sämtliche Förderungen für fossile Heizungsanlagen und Gasheizungen komplett eingestellt. Das gilt auch für Gas-Hybrid-Heizungen sowie die Gasheizungsvariante „Renewable-Ready“.

Wohnungsbauprämie
Mit der Wohnungsbauprämie subventioniert der Staat „wohnwirtschaftlich“ angelegtes Sparvermögen. In der Regel sind dies Bausparverträge. Aber auch Aufwendungen für den Ersterwerb von Anteilen an Bau- und Wohnungsgenossenschaften oder befristete Sparverträge können staatlich unterstützt werden. Vorausgesetzt, das angesparte Geld wird für den Neubau einer Immobilie oder für Renovierung oder Sanierung einer bestehenden Immobilie verwendet. Bausparer bekommen mit der Wohnungsbauprämie einen jährlichen Zuschuss von zehn Prozent. Vorausgesetzt sie verdienen nicht mehr als 35.000 Euro im Jahr (Ehepaare 70.000 Euro). Um die Förderung von maximal 70 (bzw. 140 Euro) pro Jahr zu erhalten, muss der jährliche Höchstbetrag von 700 bzw. 1400 Euro in den Bausparvertrag eingezahlt werden. Wer einen förderungsfähigen Vertrag abgeschlossen hat, kann jederzeit von seiner Bank oder Bau- und Wohnungsgenossenschaft ein Antragsformular erhalten. Der Antrag kann bis zu zwei Jahre rückwirkend gestellt werden. 

Wohn-Riester
Seit 2008 lässt sich die Riesterförderung auch zur Finanzierung oder Entschuldung einer selbst bewohnten Immobilie einsetzen. Ziel dieser Ausweitung der Riesterrente ist, durch beschleunigte Kreditrückzahlung mietfreies Wohnen in der Rentenphase zu ermöglichen. So wird die Wohn-Riester Förderung auch als Eigenheimrente bezeichnet. Mit Wohn-Riester wird der Bau oder Kauf einer selbst genutzten Immobilie, die Darlehenstilgung oder ein altersgerechter Umbau gefördert. Ferienhäuser werden nicht gefördert. Der Einsatz der Förderung ist auf verschiedene Weisen möglich. Zum einen können Summen aus dem Geld-Riester entnommen werden. Zum anderen sind Zuschüsse zu Bausparverträgen, Annuitätendarlehen oder Bausparkombifinanzierungen möglich. Die jährlichen Zulagen für einen Bausparvertrag betragen 175 Euro. Familien erhalten zusätzlich 300 Euro pro Kind. Um die volle Förderung zu erhalten, müssen Wohn-Riesterer mindestens vier Prozent ihres Brutto-Vorjahreseinkommens einzahlen. Im Unterschied zu anderen Riester-Verträgen sind zusätzliche Regeln rund um die Immobilie und zur Versteuerung zu beachten.

18. Mär 2026

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Gesellschaft

Hören macht klug

Kaum läuft der Lieblingssong, wird aus dem Kinderzimmer eine Bühne. Es wird gehüpft, getanzt, gerappt und mitgesungen. Musik bringt positive Energien ins Leben – und kann noch viel mehr: Musik stärkt das Arbeitsgedächtnis von Kindern, also die Fähigkeit, Informationen kurzzeitig zu speichern und zu verarbeiten. Damit Kinder neue Inhalte verstehen und anwenden können, braucht das Arbeitsgedächtnis eine ausreichend große Kapazität. Ist diese noch nicht altersgemäß entwickelt, kann das Lernen zur Herausforderung werden. Musik wirkt da im Kopf wie Fitness. Als gezieltes Gedächtnistraining, mit der die geistige Leistungsfähigkeit, schon im Vorschulalter, gefördert und somit das spätere Lernen erleichtert wird. Hörspiele ergänzen diese Reise in die Klangwelt: Kinder konzentrieren sich auf das gesprochene Wort und lernen Geschichten aus Stimmen, Geräuschen und Musik zu visualisieren. Statt auf Bilder zu schauen, erschaffen sie diese selbst im Kopf. Das fördert die Fantasie, Sprachentwicklung und Konzentration. Auch Singen macht Sprache lebendig. Mit Reimen, Wiederholungen und eingängigen Melodien entdecken Kinder neue Wörter und Satzmuster ganz intuitiv. Dabei wächst nicht nur ihr Sprachgefühl, sondern auch das Wir-Gefühl: Beim gemeinsamen Singen hören sie aufeinander, reagieren im Takt und erleben echtes Miteinander. Wenn die Musik dann in Bewegung übergeht, wird aus Rhythmus Körpergefühl. Tanzen stärkt Motorik, Koordination und Selbstvertrauen. >Musik wird damit zum Sprachrohr für Gefühle. Sie bieten einen sicheren Raum, der Kinder ihre Emotionen erkennen, ausdrücken und verstehen lernen lässt. Was sich in den letzten Jahren deutlich verändert hat, ist die musikalische Sprache, in der all das passiert. Moderne Kinderlieder lösen sich zunehmend vom pädagogischen Zeigefinger und suchen die Nähe zur Popkultur. Statt bravem Gitarrenfolk vom Pädagogen in Latzhose mit Mitmachliedern übers Zähneputzen, erklingen Hip-Hop-Beats, Indiepop und Reggae-Grooves. Die Texte greifen Themen auf, die Kinder beschäftigen: Familienalltag, Freundschaft, kleine Wutanfälle oder erzählen vom Mut, das erste Mal auf dem Fahrrad zu fahren. Musik wird damit zum Sprachrohr für Gefühle. Sie bieten einen sicheren Raum, der Kinder ihre Emotionen erkennen, ausdrücken und verstehen lernen lässt. Und ja – wenn das Lieblingslied zum hundertsten Mal läuft, nervt es vielleicht ein bisschen weniger, wenn der Text nicht von Reimen auf Hände waschen handelt, sondern davon, dass Eltern auch nur Menschen sind. Was einen Song besonders „kindertauglich“ macht, ist trotzdem eine Wissenschaft. Laut einem Bericht der New York Post¹ haben Forschende aus Sheffield herausgefunden, dass dazu ein Tempo zwischen etwa 60 und 120 BPM gehört, also ein Rhythmus, bei dem es sich gut mitwippen lässt; eingängige Wiederholungen sowie eine klare, positive Klangstruktur. Kommt Ihnen bekannt vor? Das sind genau die Zutaten, die es für einen guten Ohrwurm braucht. ¹ New York Post: „‘Radio Ga Ga’ is scientifically proven to be a perfect kids song“, 6. August 2024.

28. Jan 2026

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Wirtschaft

Flexible Aus- und Weiterbildung als Schlüssel zum Erfolg – Ein Beitrag von Prof. Dr. Friedrich Hubert Esser, Präsident des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB)

Zwischen 2025 und 2029 gehen rund 5,26 Mio. Erwerbstätige in den Ruhestand. Gleichzeitig erwarten wir, dass in diesem Zeitraum nur rund 4,37 Mio. Personen aus dem Bildungssystem oder aus dem Ausland neu auf den inländischen Arbeitsmarkt kommen. Der Ersatzbedarf lässt sich mengenmäßig nicht durch dieses Neuangebot stillen. Die Zahl der Erwerbstätigen wird somit zurückgehen. Zugleich braucht Deutschland dringend Erneuerungen. In unsere Sicherheit und Infrastruktur wird viel investiert werden müssen. In den Gesundheitsberufen wird die Nachfrage steigen, und auch in der IT-Entwicklung dürfen wir nicht zurückbleiben. Um unseren Wohlstand bei einer schwindenden Zahl an Erwerbstätigen auch in den kommenden Jahren zu erhalten, müssen wir technologische Entwicklungen intelligent nutzen. So können Tätigkeiten zum einen automatisiert werden, die bislang von Menschen ausgeübt werden. Zum anderen bieten sie aber auch Raum für neue Tätigkeiten und Geschäftsmodelle. Eine jüngst veröffentlichte Studie des Bundesinstituts für Berufsbildung, des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung sowie der Gesellschaft für Wirtschaftliche Strukturforschung zeigt, dass allein die Auswirkungen von Künstlicher Intelligenz (KI) rund 1,6 Mio. Arbeitsplätze betreffen werden. Voraussichtlich werden rund 800.000 Arbeitsplätze in den kommenden 15 Jahren wegen der Nutzung von KI entfallen, während gleichzeitig rund 800.000 neu entstehen. Dieser Strukturwandel lässt sich nicht ohne berufliche Aus- und Weiterbildung bestreiten. >Um unseren Wohlstand bei einer schwindenden Zahl an Erwerbstätigen auch in den kommenden Jahren zu erhalten, müssen wir technologische Entwicklungen intelligent nutzen. Der Digitalisierung folgt der verstärkte Einsatz von KI, der abstrakte Klimawandel wird greifbar durch Flut- und Dürrekatastrophen, die demografische Entwicklung führt zu anderen Arbeitsmodellen und längeren Arbeitsphasen. Berufliche Qualifikationen bereiten uns im besten Fall darauf vor, auf Unvorhergesehenes zu reagieren. So eröffnen die 327 Ausbildungsberufe des dualen Systems die Möglichkeit, flexibel in einer Fülle von Erwerbsberufen tätig zu werden. Voraussetzung hierfür ist, dass exemplarisch in ausreichender fachlich-methodischer Breite und Tiefe gelernt wird und die für die Transformation notwendigen Schlüsselkompetenzen vermittelt werden. Zentral sind hier Transfer- und Problemlösefähigkeit, Kreativität sowie soziale und personale Kompetenzen. Wichtig ist aber auch, Menschen ohne Ausbildung durch die Nutzung abschlussorientierter Konzepte – wie zum Beispiel Teilqualifikationen oder Validierungsverfahren – für die Herausforderungen des Arbeitsmarkts der Zukunft zu befähigen. Vor dem Hintergrund des beschleunigten Strukturwandels leistet vor allem auch die berufliche Weiterbildung einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung. Sie schafft individuelle Entwicklungsmöglichkeiten für die Beschäftigten. Deshalb müssen wir die formale Weiterbildung durch gezielte Flexibilisierung, Modularisierung und „Dualisierung“ – also die Verknüpfung von systematischem Lernen mit praktischer Anwendung am Arbeitsplatz – attraktiver gestalten und stärker mit non-formalen Angeboten verknüpfen. So kann es gelingen, möglichst viele Menschen für Weiterbildung zu gewinnen. Denn es ist arbeitsmarkt- und gesellschaftspolitisch nicht akzeptabel, große Bevölkerungsgruppen vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen zu lassen. Die Attraktivität und Individualisierung der Weiterbildungsformate sind hier entscheidend.