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22. Dez 2022

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Gesellschaft

4 Fördermaßnahmen

Journalist: Kirsten Schwieger

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Foto: unsplash

BEG – Bundesförderung für effiziente Gebäude
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) besteht aus den drei Teilprogrammen Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen. Mit der Reform im Sommer 2022 wurden frühere Förderprogramme im Gebäudebereich zusammengefasst, neue Boni eingeführt und manche Förderungen (z. B. für Gas- oder Ölheizungen) komplett eingestellt. Während Einzelmaßnahmen nur noch über das BAFA abgewickelt werden ist für energieeffiziente Neubauten und Komplettsanierungen die KfW zuständig. Bei Neubauvorhaben ist ausschließlich die Kreditvariante möglich, wobei der Tilgungszuschuss auf 5 Prozent gesenkt wurde. Außerdem können nur noch Anträge für die Effizienzhaus-, bzw. Gebäude-Stufe 40 mit NH-Klasse (DGNB-Zertifizierung QNG) gestellt werden. Auch Sanierungen fördert die KfW ausschließlich mit Darlehen plus Tilgungszuschüssen, wobei die Mindestanforderung für eine Effizienzhaus-Förderung nun beim Effizienzhaus 85 liegt. Dieses wird mit bis zu 25 Prozent gefördert, bis zu 45 Prozent Tilgungszuschuss gibt es für eine Sanierung auf EH 40 Stufe. Die maximal förderfähige Summe für Sanierungen beträgt 150.000 Euro.

BAFA - Einzelmaßnahmen BEG
Seit der BEG-Reform ist allein das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig für direkte Zuschüsse für Einzelmaßnahmen (BEG EM). Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle werden mit bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst, bei Heizungsoptimierungen oder Investitionen in neue Anlagentechnik sind bis 40 Prozent drin. Die maximale Fördersumme beträgt 60.000 Euro. Anstelle der bisherigen „Öl-Austausch-Prämie“ gibt es darüber hinaus einen „Heizungs-Tausch-Bonus“ in Höhe von zehn Prozent für den Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Gas-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung. Die neue Heizungsanlage muss eine Wärmepumpe, Erneuerbare-Energien-Hybridheizung oder eine Biomasse-Anlage mit Pellets, Scheitholz oder Holzschnitzel sein. Für Wärmepumpen wird zusätzlich ein Bonus von fünf Prozent gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird. Dafür wurden sämtliche Förderungen für fossile Heizungsanlagen und Gasheizungen komplett eingestellt. Das gilt auch für Gas-Hybrid-Heizungen sowie die Gasheizungsvariante „Renewable-Ready“.

Wohnungsbauprämie
Mit der Wohnungsbauprämie subventioniert der Staat „wohnwirtschaftlich“ angelegtes Sparvermögen. In der Regel sind dies Bausparverträge. Aber auch Aufwendungen für den Ersterwerb von Anteilen an Bau- und Wohnungsgenossenschaften oder befristete Sparverträge können staatlich unterstützt werden. Vorausgesetzt, das angesparte Geld wird für den Neubau einer Immobilie oder für Renovierung oder Sanierung einer bestehenden Immobilie verwendet. Bausparer bekommen mit der Wohnungsbauprämie einen jährlichen Zuschuss von zehn Prozent. Vorausgesetzt sie verdienen nicht mehr als 35.000 Euro im Jahr (Ehepaare 70.000 Euro). Um die Förderung von maximal 70 (bzw. 140 Euro) pro Jahr zu erhalten, muss der jährliche Höchstbetrag von 700 bzw. 1400 Euro in den Bausparvertrag eingezahlt werden. Wer einen förderungsfähigen Vertrag abgeschlossen hat, kann jederzeit von seiner Bank oder Bau- und Wohnungsgenossenschaft ein Antragsformular erhalten. Der Antrag kann bis zu zwei Jahre rückwirkend gestellt werden. 

Wohn-Riester
Seit 2008 lässt sich die Riesterförderung auch zur Finanzierung oder Entschuldung einer selbst bewohnten Immobilie einsetzen. Ziel dieser Ausweitung der Riesterrente ist, durch beschleunigte Kreditrückzahlung mietfreies Wohnen in der Rentenphase zu ermöglichen. So wird die Wohn-Riester Förderung auch als Eigenheimrente bezeichnet. Mit Wohn-Riester wird der Bau oder Kauf einer selbst genutzten Immobilie, die Darlehenstilgung oder ein altersgerechter Umbau gefördert. Ferienhäuser werden nicht gefördert. Der Einsatz der Förderung ist auf verschiedene Weisen möglich. Zum einen können Summen aus dem Geld-Riester entnommen werden. Zum anderen sind Zuschüsse zu Bausparverträgen, Annuitätendarlehen oder Bausparkombifinanzierungen möglich. Die jährlichen Zulagen für einen Bausparvertrag betragen 175 Euro. Familien erhalten zusätzlich 300 Euro pro Kind. Um die volle Förderung zu erhalten, müssen Wohn-Riesterer mindestens vier Prozent ihres Brutto-Vorjahreseinkommens einzahlen. Im Unterschied zu anderen Riester-Verträgen sind zusätzliche Regeln rund um die Immobilie und zur Versteuerung zu beachten.

11. Sep 2024

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Wirtschaft

4 Gütesiegel in der Landwirtschaft

**AMA-Siegel – staatlich geprüft** Das AMA-Gütesiegel ist das bekannteste österreichische Gütesiegel, dessen Grundlage das österreichische AMA-Gesetz von 1992 ist. Es zeichnet konventionell erzeugte Lebensmittel aus, die nach strengen Kriterien in Bezug auf Qualität, Herkunft und Sicherheit produziert wurden. Neben nachvollziehbarer österreichischer Herkunft gehören dazu Anforderungen an die Tierhaltung, den Einsatz von Futtermitteln und die Hygiene in den Verarbeitungsbetrieben. Das ganzheitliche Qualitätssicherungsprogramm basiert auf strengen Kontrollen entlang der gesamten Produktionskette – vom Bauernhof bis zur Theke. So werden sämtliche AMA-Produkte in einem dreistufigen Kontrollprozess aus Eigenkontrolle, externer Kontrolle und stichprobenartiger Überkontrolle geprüft. Die Anforderungen an die Produkte gehen über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus, welche in den jeweiligen Richtlinien geregelt sind. Bei den Tierschutzstandards gibt es freiwillige Zusatzmodule. Vergeben wird das Gütesiegel von der Marktordnungsstelle Agrarmarkt Austria (AMA) im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags. Weiterführende Informationen unter: amainfo.at ![artem-beliaikin-8wtuWVzQbpE-unsplash.jpg](https://fra1.digitaloceanspaces.com/cwbucket/artem_beliaikin_8wtu_W_Vz_Qbp_E_unsplash_ec4014f31a.jpg) (c) Artem Beliaikin/unsplash **Bio Austria – mehr Bio geht kaum** Das Bio Austria-Gütesiegel kennzeichnet eine breite Palette von pflanzlichen und tierischen Bio-Lebensmitteln und steht für höchste Qualität, umfassende Nachhaltigkeit und ethische Verantwortung. So geht das vom Anbauverband österreichischer Biobauern herausgegebene Label deutlich über die Mindestanforderungen des EU-Bio-Siegels hinaus. Der gesamte Betrieb muss biologisch bewirtschaftet werden und es gelten strengere Kriterien bei Art, Ausmaß und Zeitpunkt des Einsatzes von biologischen Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie für Futtermittelimporte. Hierzu gehört beispielsweise der Verzicht auf chemisch-synthetische Pestizide und Düngemittel, die Förderung von Biodiversität sowie der Einsatz von gentechnikfreiem Saatgut und Futtermitteln. Im Bereich der Tierhaltung legt das Siegel besonderen Wert auf artgerechte Bedingungen, wie ausreichend Platz und Bewegung sowie Zugang zu Freiland. Die Futtermittel stammen primär aus Österreich, Rinder bekommen im Vergleich zu gewöhnlichem Bio deutlich weniger Kraftfutter. Zu finden ist das Siegel hauptsächlich auf direkt vermarkteten Bio-Produkten in Hofläden, Bauernmärkten aber auch in Supermärkten. Weiterführende Informationen unter: www.bio-austria.at ![pexels-pixabay-164504.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/pexels_pixabay_164504_c2df8ec61d.jpg) (c) Pixabay/pexels **Tierwohl kontrolliert - Haken dran** Die Gütezeichen “Tierwohl kontrolliert” steht für biologische Tierhaltung, welche über die EU-Bio-Verordnung hinausgeht. Es kennzeichnet Lebensmittel bei deren Herstellung das Wohl der Tiere im Mittelpunkt steht. Dazu gehören artgerechte Haltung, wiederkäuergerechte Fütterung und der Ausschluss von qualgezüchteten Rassen. Es gibt zwei Varianten des Siegels. “Tierwohl kontrolliert 2 Häkchen“ kennzeichnet diverse Verbesserungen im Tierhaltungs-Standard des biologischen Landbaus aber erreicht noch nicht den höchsten möglichen Standard. Es werden konkrete Richtlinien für Mast- und Milchrinder sowie Mastschweine definiert. Das Siegel “Tierwohl kontrolliert 3 Häkchen“ steht für noch strengere Anforderungen und bietet den Tieren erheblich mehr Platz und noch bessere Lebens- und Schlachtbedingungen. Neben Richtlinien für Mastschweine, Mast- und Milchrinder gibt es weitere für Legehennen, Masthühner und -enten sowie Milchschafe und -ziegen. Jede Richtlinie unterliegt einer permanenten Evaluierung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie Kontrollergebnissen aus Tierhaltung, Landwirtschaft und Verarbeitung. Siegel-Herausgeber ist die Gesellschaft !Zukunft Tierwohl! Weiterführende Informationen unter: www.zukunfttierwohl.at ![daniel-leone-LXQx98FPPQ4-unsplash.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/daniel_leone_LX_Qx98_FPPQ_4_unsplash_7a422f1f60.jpg) (c) Daniel Leone/unsplash **Geschützte Ursprungsbezeichnung – sicher vermarktet** Das EU-Kennzeichen "geschützte Ursprungsbezeichnung" (g.U.) garantiert, dass die Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung von Erzeugnissen in einem bestimmten geografischen Gebiet nach festgelegten Herstellungsverfahren erfolgt ist. Die Lebensmittel, Weine und anderen landwirtschaftlichen Erzeugnisse weisen somit aufgrund ihrer Herkunft und spezieller Produktionsverfahren besondere Eigenschaften und Qualitäten auf. So dürfen beispielsweise der Tiroler Graukäse (g.U.), die Pöllauer Hirschbirne (g.U.) oder die Steirische Käferbohne (g.U.) mit dem geschützten geografischen Namen bezeichnet und vermarktet werden. Jeder Verarbeitungsschritt – also Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung – muss dabei in der jeweiligen Region erfolgen. Gebiet und Herstellungsverfahren sind in einer Produktspezifikation festgelegt. Das Siegel zielt darauf ab, traditionelle Herstellungsverfahren zu bewahren, die Produzenten vor Nachahmung zu schützen und ihnen einen Marktvorteil bei der EU-weiten Vermarktung zu verschaffen. Vergeben wird das Siegel von der Europäischen Kommission in Zusammenarbeit mit einer nationalen Behörde. Weiterführende Informationen unter: www.svgh.at ![alexander-maasch-KaK2jp8ie8s-unsplash.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/alexander_maasch_Ka_K2jp8ie8s_unsplash_59dbc11c7a.jpg) (c) Alexander Maasch/unsplash