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27. Nov 2025

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Gesellschaft

Tierwohl als politische Aufgabe

Journalist: Silja Ahlemeyer

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Foto: Jack Sparrow/pexels

Warum Tierschutz hierzulande nicht nur moralische Pflicht, sondern gesetzlich verankert ist – und was das für Tiere, Landwirtschaft und Verbraucher bedeutet.

Der Tierschutz in Deutschland hat in den vergangenen Jahrzehnten einen Wandel vollzogen: von einer eher fachlich begrenzten Thematik hin zu einem Staatsziel mit Verfassungsrang. Seit der Aufnahme in Artikel 20a des Grundgesetzes im Jahr 2002 sind Politik, Verwaltung und Gerichte verpflichtet, den Schutz der Tiere als zentrales Gemeinwohlziel zu berücksichtigen. Damit gilt: Wenn über neue Gesetze beraten oder höchstrichterliche Urteile gefällt werden, steht der Tierschutz gleichberechtigt neben anderen Verfassungsgütern wie Umweltschutz oder wirtschaftlicher Freiheit.

Föderale Zuständigkeiten Die Rollen im deutschen föderalen System sind klar verteilt: Der Bund setzt mit dem Tierschutzgesetz sowie ergänzenden Verordnungen die rechtlichen Rahmenbedingungen. Die Länder sind für den Vollzug zuständig – hier kommen die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter in Landkreisen und Städten ins Spiel. Um bundesweit vergleichbare Standards zu gewährleisten, haben die Länder Vollzugshandbücher entwickelt. Zudem werden die Kontrollen nach einem mehrjährigen nationalen Kontrollplan koordiniert und risikobasiert durchgeführt. Allerdings können die Länder regionale Schwerpunkte setzen, was zu Unterschieden in der Umsetzung führt.

Einfluss aus Brüssel Besonders die Nutztierhaltung ist stark vom europäischen Recht geprägt. Mindeststandards für Schweine, Masthühner oder den Transport und die Schlachtung gelten EU-weit. Deutschland setzt diese Vorgaben in nationales Recht um und geht in vielen Fällen noch darüber hinaus. Ein Beispiel ist die Gruppenhaltung tragender Sauen, die hierzulande strengeren Regeln unterliegt als in vielen anderen Mitgliedstaaten. Die Reformen bei Kastenständen ab 2020/21 haben diese Linie bekräftigt. Einen internationalen Meilenstein setzte Deutschland 2022 mit dem Verbot des Kükentötens in der Legehennenhaltung.

Mehr Transparenz für Verbraucher Parallel wächst die Bedeutung von Markttransparenz. Immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher möchten wissen, unter welchen Bedingungen Tiere gehalten wurden. Darauf reagierte die Politik mit dem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz. Seit 2023 wird schrittweise eine verpflichtende staatliche Kennzeichnung eingeführt, zunächst für frisches Schweinefleisch. Fünf Stufen von „Stall“ bis „Bio“ sollen Klarheit schaffen und eine bewusste Kaufentscheidung ermöglichen. Langfristig könnte die Kennzeichnung auf weitere Tierarten ausgeweitet werden. Das Ziel: mehr Transparenz im Supermarktregal und ein Anreiz für Landwirte, höhere Standards umzusetzen.

Sanktionen bei Verstößen Wer Tiere quält, begeht eine Straftat (§ 17 Tierschutzgesetz) und muss mit empfindlichen Konsequenzen rechnen. Je nach Schwere des Verstoßes drohen Geldstrafen oder – in schweren Fällen – Freiheitsentzug. In der Praxis werden jedoch meist Bußgelder oder Geldstrafen verhängt. Das signalisiert: Tierschutz ist kein weiches Nice-to-have, sondern Teil des Strafrechts. Verstöße werden konsequent verfolgt und sanktioniert. Seit 2023 stärkt eine Bundestierschutzbeauftragte die institutionelle Verankerung des Themas. Sie bündelt Impulse aus Gesellschaft und Wissenschaft und trägt sie in die politische Debatte.

Herausforderungen für die Landwirtschaft Für Landwirte bedeutet der gestiegene Tierschutzstandard kontinuierliche Anpassungen: Ställe müssen umgebaut, Flächen erweitert und Beschäftigungsmöglichkeiten für Tiere geschaffen werden. Das verursacht hohe Kosten, eröffnet aber auch wirtschaftliche Chancen. Denn wer hohe Tierwohlstandards erfüllt, kann diese künftig klar kennzeichnen und sich im Wettbewerb profilieren. Transparenz wird so zum wirtschaftlichen Faktor, der sich langfristig auszahlen kann.

Zukunftsperspektiven Auch in Zukunft wird der Tierschutz eine zentrale Rolle spielen. Themen wie die Reduzierung von Antibiotika in der Tiermast oder die Entwicklung neuer Haltungssysteme werden die politische und gesellschaftliche Debatte prägen. Auf EU-Ebene wird derzeit eine weitere Vereinheitlichung der Tierwohlkennzeichnung diskutiert – eine Lösung steht jedoch noch aus. Digitale Kontrollsysteme, etwa durch Sensoren in Ställen oder lückenlose Transportdokumentationen, könnten den Vollzug effizienter gestalten und die Transparenz erhöhen. Gleichzeitig wächst der Druck durch Verbraucher und Verbraucherinnen, die zunehmend Wert auf Herkunft, Tierwohl und Nachhaltigkeit legen. Für Politik, Landwirtschaft und Handel heißt das: Der Prozess bleibt dynamisch – und das erreichte Schutzniveau muss kontinuierlich weiterentwickelt werden.

FACTBOX

Bereits 1933 trat in Deutschland ein erstes Reichstierschutzgesetz in Kraft, wenngleich es aus heutiger Sicht noch stark lückenhaft war. Spätestens seit den 1970er- und 1980er-Jahren gewann der Tierschutz an Dynamik. Dass er 2002 in das Grundgesetz aufgenommen wurde, markierte eine historische Zäsur: Erstmals stand das Tierwohl nicht nur auf gesetzlicher Ebene, sondern im Rang eines Staatsziels.

2. Jul 2026

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Gesellschaft

Deutschland in einer neuen sicherheitspolitischen Realität – Ein Beitrag von Dr. Hans Christoph Atzpodien, Hauptgeschäftsführer, BDSV

Liebe Leserinnen und Leser, „Wir sind nicht im Krieg, aber wir sind auch nicht mehr im Frieden“. Diesen Satz des Generalinspekteurs Carsten Breuer haben sich inzwischen auch Bundeskanzler Friedrich Merz und Verteidigungsminister Boris Pistorius zu eigen gemacht. Er beschreibt eine neue sicherheitspolitische Realität, mit der wir uns auch im fünften Kriegsjahr der russischen Vollinvasion auf die Ukraine konfrontiert sehen und die Grundlage für unser sicherheitspolitisches Handeln sein muss. Der Zwischenzustand, der unserem Land damit attestiert wird, ist in dieser Form im Grundgesetz jedenfalls nicht vorgesehen. Unsere Verfassung unterscheidet zwischen Friedenszustand, dem Spannungsfall als Vorstufe des Verteidigungsfalls, die bereits die Anwendung bestimmter Notstandsrechtsvorschriften ermöglicht und dem eigentlichen Verteidigungsfall. Letzterer tritt nach Artikel 115a Grundgesetz dann ein, wenn das Staatsgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht. Nach Analysen der NATO besteht das Ziel, unsere Streitkräfte spätestens bis zum Jahr 2029 rundherum abschreckungs- und verteidigungsfähig auszustatten. Dieses Ziel muss darüber hinaus mit einer umfassenden Befähigung zur Gesamtverteidigung im Sinne einer gesamtgesellschaftlichen Resilienz einhergehen. Schon heute erleben wir ständige hybride Angriffe in der Form von Drohnenüberflügen, Cyber-Attacken oder Desinformationskampagnen, die bestimmten staatlichen Akteuren zugeordnet werden. >Nach Analysen der NATO besteht das Ziel, unsere Streitkräfte spätestens bis zum Jahr 2029 rundherum abschreckungs- und verteidigungsfähig auszustatten. Hieraus ergeben sich zweierlei Schlussfolgerungen: Erstens: Um unserem Beitrag in diesem Prozess – wie der NATO versprochen – zu erfüllen, wollen wir schon im Jahr 2029 ca. 3,5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) für Verteidigung sowie perspektivisch weitere 1,5 % des BIP für militärisch-relevante Infrastrukturmaßnahmen ausgeben. Rechnet man diese Ausgaben zusammen, so machen diese im Jahr 2029 40 % unseres Bundeshaushaltes aus. Allein in den Verteidigungsbudgets der Jahre 2025 bis 2029 sind kumuliert ca. 200 Milliarden Euro nur für Rüstungsausgaben geplant. Kurz: Es geht also um gewaltige Summen, die unsere Volkswirtschaft als Ganzes fordern. Zweitens benötigen wir ein umfassendes Verständnis der Sicherheits- und Resilienz-Notwendigkeiten in unserer Gesellschaft. Die Gewährleistung von Sicherheit ist die zentrale Querschnittsaufgabe unserer Zeit, die jeden und jede von uns betrifft: im Bevölkerungsschutz, beim Schutz kritischer Infrastrukturen, über Bedrohungen zu Lande, zu Wasser, in der Luft sowie im Cyberraum. Jeder Sektor ist gefragt, hier einen Beitrag leisten. In der Politik schließlich müssen diese Anstrengungen koordiniert und verzahnt werden. Dokumente wie die Nationale Sicherheitsstrategie oder die unlängst vorgestellte Militärstrategie sind der notwendige Ausfluss dieser Anstrengungen. Im BDSV wird dieser umfassende Sicherheitsbegriff seit unserer Gründung im Jahr 2009 konsequent gelebt. In unserem Verband sind alle Ausrüster staatlicher Sicherheitsbehörden willkommen und vereint. Über die Plattform SVI-Connect, die wir gemeinsam mit dem Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik ins Leben gerufen haben, leisten wir seit Jahresbeginn zudem einen Beitrag zur Verzahnung klassischer Rüstungsunternehmen mit neuen, bislang überwiegend zivilen Zulieferern – zum Vorteil beider Seiten. Nicht zuletzt deshalb ist Deutschland auf gutem Weg, seine selbstgesteckten Ziele in der Zeitenwende zu erreichen. Die deutsche Sicherheits- und Verteidigungsindustrie tut alles in ihrer Macht Stehende, um hier ihren Beitrag zu leisten.