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22. Sep 2022

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Lifestyle

Augen auf beim Haus(ver)kauf!

Journalist: Kirsten Schwieger

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Foto: Scott Graham/unsplash

Immobilientransfers sind ein komplexes Unterfangen mit vielen potenziellen Stolpersteinen, weswegen sich die juristische Unterstützung meist auszahlt.

Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie geht es um viel Geld. Und um viele Details. So ist eine Immobilientransaktion ein komplexer Prozess, der sich aus verschiedenen aufeinander aufbauenden Schritten zusammensetzt. Kernstück dieser Transaktion ist der Liegenschaftsvertrag. Dieser hält nicht nur die wesentlichen, rechtlich notwendigen Eckdaten fest, sondern definiert die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien sowie das notwendige Prozedere der kompletten Kaufabwicklung. Punkt für Punkt wird darin geregelt, zu welchen Bedingungen, zu welchem Preis und wann ein Objekt den Besitzer wechselt. Der Kaufvertrag muss notariell beglaubigt werden, um die Änderung der Eigentümerschaft im Grundbuch vornehmen zu lassen.

Theoretisch können die Vertragsparteien einen Liegenschaftsvertrag in Österreich eigenständig entwerfen und aufsetzen. Um sicher zu gehen, dass dieser rechtlich bindend und zum eigenen Vorteil ist, empfiehlt sich die Erstellung oder zumindest Prüfung durch einen Juristen. Denn ein Kaufvertrag kann diverse Fallstricke beinhalten. Sollten Klauseln vergessen, übersehen oder ungünstig formuliert worden sein, kann dies viel Geld, Zeit und Nerven kosten.

Bereits im Rahmen der Vertragsaufsetzung prüft der Anwalt oder Notar das Grundbuch auf Belastungen und rechtliche Einschränkungen. Das können beispielsweise Belastungsvermerke wie noch gültige Hypotheken, Kreditsicherungen, Beschlagnahmungen oder auch Insolvenzvermerke sein. Aber auch Dienstbarkeiten wie Wegerechte, Miet- und Wohnrechte sind dort ersichtlich. So mancher Immobilienkäufer hat neben einem Haus tatsächlich unwillentlich noch etwaige Bewohner dazu gekauft. Auch Vorkaufsrechte oder Veräußerungsverbote haben schon manche Immobilientransaktion platzen lassen. Konkrete Belastungen oder Dienstbarkeiten sollten im Kaufvertrag niedergeschrieben werden. Ein Großteil des Kaufvertrages ist aber standardisiert wie die Beschreibung und Daten der Immobilie, der Vertragsparteien und Zahlungsmodalitäten.

Ist der Vertragsentwurf aufgesetzt, bekommen ihn die Vertragsparteien zur Überprüfung und Ergänzung vorgelegt. Beim Notartermin wird der finale Liegenschaftsvertrag detailliert erklärt und etwaige Fragen werden unparteiisch beantwortet. Mit der Unterschrift beider Vertragsparteien ist er dann rechtlich gültig. Eine Widerrufsmöglichkeit notariell beglaubigter Liegenschaftsverträge gibt es nicht. Wenn kein explizites Rücktrittsrecht vertraglich vereinbart wurde, müssen die per Vertrag übernommenen Verpflichtungen erfüllt werden. Je nach Leistungsportfolio übernehmen viele Anwälte die weitere Transaktionsabwicklung bis zur Grundbucheintragung sowie die Erstellung der gesamten Transaktionsdokumentation. Dies beinhaltet oft auch eine

Treuhandschaft zur Absicherung der Kaufpreiszahlung bis zur Erfüllung vertraglich vereinbarter Bedingungen. Außerdem übernehmen Anwälte auch die Verfolgung etwaiger Gewährleistungsrechte oder steuerliche Aufgaben wie die Berechnung der Grund- und Immobilienertragssteuer. Auf Wunsch begleiten sie auch die Übergabe von Haus oder Wohnung und stellen sicher, das die Immobilientransaktion mustergültig über die Bühne geht.

Achtung: Vorverträge oder Reservationsverträge bezeugen lediglich die Absicht, einen Kaufvertrag abzuschließen. Ohne amtliche Beurkundung sind sie rechtlich wertlos. Weder Verkäufer noch Käufer haben damit etwas in der Hand, sollte es sich der Vertragspartner anders überlegen. Besonders heikel sind mit Vorverträgen verbundene Anzahlungen, wenn diese direkt an den Verkäufer und nicht auf ein Treuhandkonto gehen.

30. Jun 2025

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Lifestyle

3 Fragen an … Nicole Widder, Expertin für Nachlassfundraising bei Hamburg Leuchtfeuer

**Warum sollte ich eine gemeinnützige Organisation testamentarisch bedenken?** Eine Testamentsspende ist eine große Unterstützung für alle gemeinnützigen Organisationen, die auf Spenden angewiesen sind. Indem Sie diese in Ihrem Testament bedenken, können Sie über das eigene Leben hinaus Gutes bewirken – und nachhaltig Themen fördern, die Ihnen am Herzen liegen. **Sollte ich eine gemeinnützige Organisation darüber informieren, wenn ich sie testamentarisch bedacht habe?** Das macht in jedem Fall Sinn. Die jeweilige begünstigte Organisation hat dann die Chance, mit Ihnen in Kontakt zu treten und ggf. wichtige Detailfragen zu klären. So kann Ihre Spende bestmöglich eingesetzt werden und erfüllt vollumfänglich den von Ihnen gewünschten Zweck. **Kann man auch mehrere gemeinnützige Organisationen gleichzeitig bedenken?** Ja, das ist möglich. Es gibt Menschen, die mit ihrem Nachlass mehrere ihrer Herzensthemen unterstützen möchten. In diesem Fall kann eine Testamentsspende zu selbst festgelegten Anteilen auf mehrere Organisationen aufgeteilt werden. Außerdem können natürlich neben An- und Zugehörigen auch gemeinnützige Organisationen in einem Testament bedacht werden. >Es gibt Menschen, die mit ihrem Nachlass mehrere ihrer Herzensthemen unterstützen möchten. In diesem Fall kann eine Testamentsspende zu selbst festgelegten Anteilen auf mehrere Organisationen aufgeteilt werden.