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22. Sep 2022

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Lifestyle

Augen auf beim Haus(ver)kauf!

Journalist: Kirsten Schwieger

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Foto: Scott Graham/unsplash

Immobilientransfers sind ein komplexes Unterfangen mit vielen potenziellen Stolpersteinen, weswegen sich die juristische Unterstützung meist auszahlt.

Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie geht es um viel Geld. Und um viele Details. So ist eine Immobilientransaktion ein komplexer Prozess, der sich aus verschiedenen aufeinander aufbauenden Schritten zusammensetzt. Kernstück dieser Transaktion ist der Liegenschaftsvertrag. Dieser hält nicht nur die wesentlichen, rechtlich notwendigen Eckdaten fest, sondern definiert die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien sowie das notwendige Prozedere der kompletten Kaufabwicklung. Punkt für Punkt wird darin geregelt, zu welchen Bedingungen, zu welchem Preis und wann ein Objekt den Besitzer wechselt. Der Kaufvertrag muss notariell beglaubigt werden, um die Änderung der Eigentümerschaft im Grundbuch vornehmen zu lassen.

Theoretisch können die Vertragsparteien einen Liegenschaftsvertrag in Österreich eigenständig entwerfen und aufsetzen. Um sicher zu gehen, dass dieser rechtlich bindend und zum eigenen Vorteil ist, empfiehlt sich die Erstellung oder zumindest Prüfung durch einen Juristen. Denn ein Kaufvertrag kann diverse Fallstricke beinhalten. Sollten Klauseln vergessen, übersehen oder ungünstig formuliert worden sein, kann dies viel Geld, Zeit und Nerven kosten.

Bereits im Rahmen der Vertragsaufsetzung prüft der Anwalt oder Notar das Grundbuch auf Belastungen und rechtliche Einschränkungen. Das können beispielsweise Belastungsvermerke wie noch gültige Hypotheken, Kreditsicherungen, Beschlagnahmungen oder auch Insolvenzvermerke sein. Aber auch Dienstbarkeiten wie Wegerechte, Miet- und Wohnrechte sind dort ersichtlich. So mancher Immobilienkäufer hat neben einem Haus tatsächlich unwillentlich noch etwaige Bewohner dazu gekauft. Auch Vorkaufsrechte oder Veräußerungsverbote haben schon manche Immobilientransaktion platzen lassen. Konkrete Belastungen oder Dienstbarkeiten sollten im Kaufvertrag niedergeschrieben werden. Ein Großteil des Kaufvertrages ist aber standardisiert wie die Beschreibung und Daten der Immobilie, der Vertragsparteien und Zahlungsmodalitäten.

Ist der Vertragsentwurf aufgesetzt, bekommen ihn die Vertragsparteien zur Überprüfung und Ergänzung vorgelegt. Beim Notartermin wird der finale Liegenschaftsvertrag detailliert erklärt und etwaige Fragen werden unparteiisch beantwortet. Mit der Unterschrift beider Vertragsparteien ist er dann rechtlich gültig. Eine Widerrufsmöglichkeit notariell beglaubigter Liegenschaftsverträge gibt es nicht. Wenn kein explizites Rücktrittsrecht vertraglich vereinbart wurde, müssen die per Vertrag übernommenen Verpflichtungen erfüllt werden. Je nach Leistungsportfolio übernehmen viele Anwälte die weitere Transaktionsabwicklung bis zur Grundbucheintragung sowie die Erstellung der gesamten Transaktionsdokumentation. Dies beinhaltet oft auch eine

Treuhandschaft zur Absicherung der Kaufpreiszahlung bis zur Erfüllung vertraglich vereinbarter Bedingungen. Außerdem übernehmen Anwälte auch die Verfolgung etwaiger Gewährleistungsrechte oder steuerliche Aufgaben wie die Berechnung der Grund- und Immobilienertragssteuer. Auf Wunsch begleiten sie auch die Übergabe von Haus oder Wohnung und stellen sicher, das die Immobilientransaktion mustergültig über die Bühne geht.

Achtung: Vorverträge oder Reservationsverträge bezeugen lediglich die Absicht, einen Kaufvertrag abzuschließen. Ohne amtliche Beurkundung sind sie rechtlich wertlos. Weder Verkäufer noch Käufer haben damit etwas in der Hand, sollte es sich der Vertragspartner anders überlegen. Besonders heikel sind mit Vorverträgen verbundene Anzahlungen, wenn diese direkt an den Verkäufer und nicht auf ein Treuhandkonto gehen.

16. Apr 2025

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Lifestyle

Orks, Humans und Koalas – Fabian Meiberg, Head of Business Development, Sales & Marketing KuchenMeister

![Fabian Meiberg_2 online.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/Fabian_Meiberg_2_online_b0ced197f9.jpg) ``` Fabian Meiberg, Head of Business Development, Sales & Marketing KuchenMeister ``` **Snacks gehören zum Gaming wie das Bier zum Grillen. Die Partnerschaft zwischen Snacks und E-Sports liegt da auf der Hand. Warum gerade Warcraft 3?** Warcraft 3 ist ein traditionsreiches Spiel, das die Gaming-Welt nachhaltig geprägt hat. Viele Spielende verbinden damit schöne Momente aus ihrer Kindheit. Dasselbe gilt für uns. Deshalb kooperieren wir auch mit einem Strategiespiel, in dem sich Fantasiewesen bekämpfen und das von der jüngeren Zielgruppe problemlos konsumiert werden kann. Die Spielenden und Zuschauenden der E-Sports-Weltmeisterschaft RaRaland haben so die Möglichkeit, nicht nur Warcraft 3 mit ihren Kindern zu teilen, sondern auch ihren einstigen Lieblingssnack. Dass beim Gaming auch Snacks beworben werden, ist insofern passend, weil jeder zwischendurch mal Hunger bekommt und eine kleine Stärkung braucht. **Was ist das Besondere an der Kooperation im Jahr 2025?** Die Kooperation ist sehr groß und es gibt breit gestreute Produktplatzierungen. Uns war es wichtig, dass auch wir unterhaltsame Aktionen spielerisch bei Events einbinden und haben uns deshalb viele spannende Challenges ausgedacht. **Wie war das Feedback der Gaming-Community?** Wenn man Kooperationen eingeht, dann besteht immer die Gefahr, dass das manchen Menschen nicht gefällt oder nicht passend finden. Wir sehen im Gaming viele Parallelen zu dem, wofür unsere Marke steht. Dadurch war auch die Reaktion aus der Gaming-Community positiv. >Dass beim Gaming auch Snacks beworben werden, ist insofern passend, weil jeder zwischendurch mal Hunger bekommt und eine kleine Stärkung braucht.