31. Mär 2021
|
Gesellschaft
Journalist: Hubertus Heil
Die Corona-Pandemie ist die größte Herausforderung unserer Generation. Seit mehr als einem Jahr kämpfen wir gegen das Virus und auch gegen die wirtschaftlichen Folgen. Mit der Kurzarbeit haben wir Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine Brücke über ein tiefes wirtschaftliches Tal gebaut und auf diese Weise Massenarbeitslosigkeit verhindert. Gleichzeitig ist wichtig, dass wir auch an die jungen Menschen denken, die am Beginn ihres Berufslebens stehen. Sie brauchen gute Startchancen und in der jetzigen Situation unsere besondere Unterstützung.
Im letzten Jahr sind wir – auch dank massiver Unterstützung der Betriebe in der beruflichen Ausbildung – noch mit einem blauen Auge davongekommen. Doch die wirtschaftliche Lage ist seitdem nicht einfacher geworden. Das gilt vor allem für viele kleinere Betriebe, die einen Großteil der Ausbildungsplätze stellen. Was wir für das kommende Ausbildungsjahr brauchen, ist deshalb ein nationaler Kraftakt, damit der Sommer 2021 zu einem „Sommer der Berufsausbildung” wird.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter-stützt die Unternehmen bereits seit Juni 2020 mit dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern” dabei, ihr Ausbildungsniveau zu halten und neue Ausbildungsplätze zu schaffen. Diese Anreize werden wir für das neue Ausbildungsjahr ab 1. Juni 2021 noch einmal verstärken: Für von der Corona-Krise besonders betroffene Betriebe, die entweder Kurzarbeitergeld bezogen oder einen deutlichen Umsatzeinbruch zu verzeichnen haben, verdoppeln wir die Ausbildungsprämien auf 4.000 Euro, wenn sie ihr Angebot an Ausbildungsplätzen stabil halten. Und wir prämieren solche Betriebe sogar mit 6.000 Euro, wenn sie ihr Ausbildungsniveau erhöhen. Gleichzeitig öffnen wir die Ausbildungsprämien auch für größere Unternehmen mit bis zu 499 Beschäftigten; bislang liegt die Grenze hier bei 249 Beschäftigten.
Zusätzlich verbessern wir auch den Anreiz, Auszubildende und ihre Ausbilderinnen und Ausbilder trotz Kurzarbeit im Betrieb zu halten. Künftig gibt es nicht nur einen Zuschuss zur Vergütung der Auszubildenden, sondern auch zur Vergütung der Ausbildenden. Auch hier gilt künftig die erhöhte Unternehmensgröße.
Zusätzlich führen wir für sehr kleine Ausbildungsbetriebe mit bis zu vier Beschäftigten einen „Lock-down-11-Sonderzuschuss” von 1.000 Euro je Auszubildenden ein. Das hilft den Unternehmen, die ihre Geschäftstätigkeit Corona-bedingt nicht oder nur in geringem Umfang ausüben durften, die Ausbildung aber gleichwohl an mindestens 30 Tagen fortgesetzt haben.
Mit der Übernahmeprämie, die auf 6.000 Euro verdoppelt wird, setzen wir zudem Anreize für die Übernah-me von Auszubildenden, die ihre Lehrstelle durch eine Insolvenz verlieren. Auch die Auftrags- und Verbundausbildung stärken wir durch Fördermittel.
Diese Investition in die Zukunft ergänzen wir durch eine Förderung der beruflichen Weiterbildung. Die Digitalisierung und der Strukturwandel unserer Wirtschaft verändern die Anforderungsprofile für viele Beschäftigte. Wir müssen dafür sorgen, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von heute auch die Arbeit von morgen machen können. Mit dem Qua-lifizierungschancengesetz und dem Arbeit-von-morgen-Gesetz haben wir Instrumente geschaffen, die vor allem kleine und mittlere Betriebe bei den Kosten für berufliche Weiterbildung unterstützen.
Es geht um die Lebensperspektive einer ganzen Generation junger Menschen. Sie sollen auch während der Pandemie eine gute und sichere Berufsperspektive in unserem Land haben. Und es geht um Millionen von Beschäftigten, die Perspektiven brauchen, um sich auf die beruflichen Herausforderungen der Zukunft vorbereiten zu können. Für die Fachkräftesicherung in unserem Land ist das von zentraler Bedeutung. Dafür arbeiten wir gemeinsam mit aller Kraft.