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31. Mär 2021

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Gesellschaft

Ausbildungsplätze sichern!

Journalist: Hubertus Heil

Die Corona-Pandemie ist die größte Herausforderung unserer Generation. Seit mehr als einem Jahr kämpfen wir gegen das Virus und auch gegen die wirtschaftlichen Folgen. Mit der Kurzarbeit haben wir Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine Brücke über ein tiefes wirtschaftliches Tal gebaut und auf diese Weise Massenarbeitslosigkeit verhindert. Gleichzeitig ist wichtig, dass wir auch an die jungen Menschen denken, die am Beginn ihres Berufslebens stehen. Sie brauchen gute Startchancen und in der jetzigen Situation unsere besondere Unterstützung. 

Im letzten Jahr sind wir – auch dank massiver Unterstützung der Betriebe in der beruflichen Ausbildung – noch mit einem blauen Auge davongekommen. Doch die wirtschaftliche Lage ist seitdem nicht einfacher geworden. Das gilt vor allem für viele kleinere Betriebe, die einen Großteil der Ausbildungsplätze stellen. Was wir für das kommende Ausbildungsjahr brauchen, ist deshalb ein nationaler Kraftakt, damit der Sommer 2021 zu einem „Sommer der Berufsausbildung” wird. 

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter-stützt die Unternehmen bereits seit Juni 2020 mit dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern” dabei, ihr Ausbildungsniveau zu halten und neue Ausbildungsplätze zu schaffen. Diese Anreize werden wir für das neue Ausbildungsjahr ab 1. Juni 2021 noch einmal verstärken: Für von der Corona-Krise besonders betroffene Betriebe, die entweder Kurzarbeitergeld bezogen oder einen deutlichen Umsatzeinbruch zu verzeichnen haben, verdoppeln wir die Ausbildungsprämien auf 4.000 Euro, wenn sie ihr Angebot an Ausbildungsplätzen stabil halten. Und wir prämieren solche Betriebe sogar mit 6.000 Euro, wenn sie ihr Ausbildungsniveau erhöhen. Gleichzeitig öffnen wir die Ausbildungsprämien auch für größere Unternehmen mit bis zu 499 Beschäftigten; bislang liegt die Grenze hier bei 249 Beschäftigten. 

Zusätzlich verbessern wir auch den Anreiz, Auszubildende und ihre Ausbilderinnen und Ausbilder trotz Kurzarbeit im Betrieb zu halten. Künftig gibt es nicht nur einen Zuschuss zur Vergütung der Auszubildenden, sondern auch zur Vergütung der Ausbildenden. Auch hier gilt künftig die erhöhte Unternehmensgröße. 

Zusätzlich führen wir für sehr kleine Ausbildungsbetriebe mit bis zu vier Beschäftigten einen „Lock-down-11-Sonderzuschuss” von 1.000 Euro je Auszubildenden ein. Das hilft den Unternehmen, die ihre Geschäftstätigkeit Corona-bedingt nicht oder nur in geringem Umfang ausüben durften, die Ausbildung aber gleichwohl an mindestens 30 Tagen fortgesetzt haben. 

Mit der Übernahmeprämie, die auf 6.000 Euro verdoppelt wird, setzen wir zudem Anreize für die Übernah-me von Auszubildenden, die ihre Lehrstelle durch eine Insolvenz verlieren. Auch die Auftrags- und Verbundausbildung stärken wir durch Fördermittel. 

Diese Investition in die Zukunft ergänzen wir durch eine Förderung der beruflichen Weiterbildung. Die Digitalisierung und der Strukturwandel unserer Wirtschaft verändern die Anforderungsprofile für viele Beschäftigte. Wir müssen dafür sorgen, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von heute auch die Arbeit von morgen machen können. Mit dem Qua-lifizierungschancengesetz und dem Arbeit-von-morgen-Gesetz haben wir Instrumente geschaffen, die vor allem kleine und mittlere Betriebe bei den Kosten für berufliche Weiterbildung unterstützen.

Es geht um die Lebensperspektive einer ganzen Generation junger Menschen. Sie sollen auch während der Pandemie eine gute und sichere Berufsperspektive in unserem Land haben. Und es geht um Millionen von Beschäftigten, die Perspektiven brauchen, um sich auf die beruflichen Herausforderungen der Zukunft vorbereiten zu können. Für die Fachkräftesicherung in unserem Land ist das von zentraler Bedeutung. Dafür arbeiten wir gemeinsam mit aller Kraft.

23. Jun 2026

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Gesellschaft

Tiergesundheit: Ein wichtiger Schritt für mehr Tierschutz – Ein Beitrag von Judith Schönenstein, Vizepräsidentin Deutscher Tierschutzbund e. V.

Ein Haustier aufzunehmen ist eine wunderbare Entscheidung: Tiere schenken uns Gesellschaft, Freude und oft auch Trost. Sie bereichern unser Leben auf vielfältige Weise und werden für viele Menschen zu echten Familienmitgliedern. Als treue Begleiter verdienen Tiere nicht nur Liebe, Fürsorge, Pflege und eine artgerechte Haltung, sondern auch unseren Schutz. Denn Tiere haben keine Stimme und können sich nicht selbst gegen Vernachlässigung oder nicht tiergerechte Haltungsbedingungen wehren. Trotz der Verankerung des Tierschutzes als Staatsziel im Grundgesetz leiden tagtäglich zahlreiche Tiere. Der illegale Tierhandel mit zu jungen und oft kranken Hundewelpen floriert, Straßenkatzen kämpfen ohne menschliche Hilfe ums Überleben und Millionen Tiere – darunter auch Katzen und Hunde und vor allem Nager – werden jährlich in Versuchslaboren „verbraucht“. Auch bestimmte Zuchtpraktiken verursachen unnötiges Tierleid: Um bei der Zucht optische Merkmale wie Kulleraugen, kurze Schnauzen, Faltohren oder Farbvariationen im Fell zu erreichen, werden Auswirkungen auf die Tiergesundheit in Kauf genommen. Dabei ist ein Verbot solcher Qualzuchten längst im Tierschutzgesetz verankert – doch die Umsetzung bleibt unzureichend. Um den Tierschutz wirksam zu stärken, braucht es klare gesetzliche Rahmenbedingungen. Dazu zählt ein Verbot des Onlinehandels mit Tieren – denn viele Haustiere werden unüberlegt über das Internet gekauft, wo Welpen aus unseriösen Zuchten zigfach zum Kauf angeboten werden. Eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen könnte die Anzahl der Straßenkatzen und damit ihr Leid verringern und – in Kombination mit einer Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Katzen und Hunde – auch überfüllte Tierheime entlasten. Das Qualzuchtverbot muss konkretisiert und erweitert werden. Und es braucht eine Strategie zum Ausstieg aus Tierversuchen. Nur, wenn wir Tiere als fühlende Lebewesen anerkennen und ihren Schutz konsequent verfolgen, können wir dem Staatsziel Tierschutz gerecht werden. Am Ende liegt es an uns allen, für das Wohl der Tiere einzutreten. >Nur, wenn wir Tiere als fühlende Lebewesen anerkennen und ihren Schutz konsequent verfolgen, können wir dem Staatsziel Tierschutz gerecht werden. Am Ende liegt es an uns allen, für das Wohl der Tiere einzutreten. Dazu gehört auch, sich umfassend zu informieren, wenn man ein Haustier aufnehmen möchte. Wer versteht, wie Tiere fühlen, was sie brauchen und wie sich Krankheiten frühzeitig erkennen lassen, leistet einen wertvollen Beitrag – für das einzelne Tier ebenso wie für das große Ziel: mehr Tierschutz, mehr Tiergesundheit, mehr Mitgefühl. Ein verpflichtender Sachkundenachweis vor der Tieranschaffung könnte helfen, Fehler aus Unwissenheit zu vermeiden. Auch die Kosten, die für Haustiere anfallen – etwa für tiermedizinische Behandlungen – sollten nicht unterschätzt werden. Routinemäßige als auch unvorhergesehene Tierarztbesuche können bisweilen tausende Euro für eine OP oder Behandlung verursachen. Es ist daher ratsam, sich rechtzeitig über eine Tierkrankenversicherung zu informieren. Wer nicht nur einem Tier in Not helfen möchte, sondern auch einen wichtigen Beitrag für den Tierschutz leisten will, sucht im Tierheim nach dem passenden tierischen Mitbewohner. Tausende Tiere warten hier auf ein neues Für-immer-Zuhause und eine zweite Chance. „Adoptieren statt kaufen“ lautet das Motto!