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31. Mär 2021

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Gesellschaft

Ausbildungsplätze sichern!

Journalist: Hubertus Heil

Die Corona-Pandemie ist die größte Herausforderung unserer Generation. Seit mehr als einem Jahr kämpfen wir gegen das Virus und auch gegen die wirtschaftlichen Folgen. Mit der Kurzarbeit haben wir Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine Brücke über ein tiefes wirtschaftliches Tal gebaut und auf diese Weise Massenarbeitslosigkeit verhindert. Gleichzeitig ist wichtig, dass wir auch an die jungen Menschen denken, die am Beginn ihres Berufslebens stehen. Sie brauchen gute Startchancen und in der jetzigen Situation unsere besondere Unterstützung. 

Im letzten Jahr sind wir – auch dank massiver Unterstützung der Betriebe in der beruflichen Ausbildung – noch mit einem blauen Auge davongekommen. Doch die wirtschaftliche Lage ist seitdem nicht einfacher geworden. Das gilt vor allem für viele kleinere Betriebe, die einen Großteil der Ausbildungsplätze stellen. Was wir für das kommende Ausbildungsjahr brauchen, ist deshalb ein nationaler Kraftakt, damit der Sommer 2021 zu einem „Sommer der Berufsausbildung” wird. 

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter-stützt die Unternehmen bereits seit Juni 2020 mit dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern” dabei, ihr Ausbildungsniveau zu halten und neue Ausbildungsplätze zu schaffen. Diese Anreize werden wir für das neue Ausbildungsjahr ab 1. Juni 2021 noch einmal verstärken: Für von der Corona-Krise besonders betroffene Betriebe, die entweder Kurzarbeitergeld bezogen oder einen deutlichen Umsatzeinbruch zu verzeichnen haben, verdoppeln wir die Ausbildungsprämien auf 4.000 Euro, wenn sie ihr Angebot an Ausbildungsplätzen stabil halten. Und wir prämieren solche Betriebe sogar mit 6.000 Euro, wenn sie ihr Ausbildungsniveau erhöhen. Gleichzeitig öffnen wir die Ausbildungsprämien auch für größere Unternehmen mit bis zu 499 Beschäftigten; bislang liegt die Grenze hier bei 249 Beschäftigten. 

Zusätzlich verbessern wir auch den Anreiz, Auszubildende und ihre Ausbilderinnen und Ausbilder trotz Kurzarbeit im Betrieb zu halten. Künftig gibt es nicht nur einen Zuschuss zur Vergütung der Auszubildenden, sondern auch zur Vergütung der Ausbildenden. Auch hier gilt künftig die erhöhte Unternehmensgröße. 

Zusätzlich führen wir für sehr kleine Ausbildungsbetriebe mit bis zu vier Beschäftigten einen „Lock-down-11-Sonderzuschuss” von 1.000 Euro je Auszubildenden ein. Das hilft den Unternehmen, die ihre Geschäftstätigkeit Corona-bedingt nicht oder nur in geringem Umfang ausüben durften, die Ausbildung aber gleichwohl an mindestens 30 Tagen fortgesetzt haben. 

Mit der Übernahmeprämie, die auf 6.000 Euro verdoppelt wird, setzen wir zudem Anreize für die Übernah-me von Auszubildenden, die ihre Lehrstelle durch eine Insolvenz verlieren. Auch die Auftrags- und Verbundausbildung stärken wir durch Fördermittel. 

Diese Investition in die Zukunft ergänzen wir durch eine Förderung der beruflichen Weiterbildung. Die Digitalisierung und der Strukturwandel unserer Wirtschaft verändern die Anforderungsprofile für viele Beschäftigte. Wir müssen dafür sorgen, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von heute auch die Arbeit von morgen machen können. Mit dem Qua-lifizierungschancengesetz und dem Arbeit-von-morgen-Gesetz haben wir Instrumente geschaffen, die vor allem kleine und mittlere Betriebe bei den Kosten für berufliche Weiterbildung unterstützen.

Es geht um die Lebensperspektive einer ganzen Generation junger Menschen. Sie sollen auch während der Pandemie eine gute und sichere Berufsperspektive in unserem Land haben. Und es geht um Millionen von Beschäftigten, die Perspektiven brauchen, um sich auf die beruflichen Herausforderungen der Zukunft vorbereiten zu können. Für die Fachkräftesicherung in unserem Land ist das von zentraler Bedeutung. Dafür arbeiten wir gemeinsam mit aller Kraft.

28. Jan 2026

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Wirtschaft

Flexible Aus- und Weiterbildung als Schlüssel zum Erfolg – Ein Beitrag von Prof. Dr. Friedrich Hubert Esser, Präsident des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB)

Zwischen 2025 und 2029 gehen rund 5,26 Mio. Erwerbstätige in den Ruhestand. Gleichzeitig erwarten wir, dass in diesem Zeitraum nur rund 4,37 Mio. Personen aus dem Bildungssystem oder aus dem Ausland neu auf den inländischen Arbeitsmarkt kommen. Der Ersatzbedarf lässt sich mengenmäßig nicht durch dieses Neuangebot stillen. Die Zahl der Erwerbstätigen wird somit zurückgehen. Zugleich braucht Deutschland dringend Erneuerungen. In unsere Sicherheit und Infrastruktur wird viel investiert werden müssen. In den Gesundheitsberufen wird die Nachfrage steigen, und auch in der IT-Entwicklung dürfen wir nicht zurückbleiben. Um unseren Wohlstand bei einer schwindenden Zahl an Erwerbstätigen auch in den kommenden Jahren zu erhalten, müssen wir technologische Entwicklungen intelligent nutzen. So können Tätigkeiten zum einen automatisiert werden, die bislang von Menschen ausgeübt werden. Zum anderen bieten sie aber auch Raum für neue Tätigkeiten und Geschäftsmodelle. Eine jüngst veröffentlichte Studie des Bundesinstituts für Berufsbildung, des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung sowie der Gesellschaft für Wirtschaftliche Strukturforschung zeigt, dass allein die Auswirkungen von Künstlicher Intelligenz (KI) rund 1,6 Mio. Arbeitsplätze betreffen werden. Voraussichtlich werden rund 800.000 Arbeitsplätze in den kommenden 15 Jahren wegen der Nutzung von KI entfallen, während gleichzeitig rund 800.000 neu entstehen. Dieser Strukturwandel lässt sich nicht ohne berufliche Aus- und Weiterbildung bestreiten. >Um unseren Wohlstand bei einer schwindenden Zahl an Erwerbstätigen auch in den kommenden Jahren zu erhalten, müssen wir technologische Entwicklungen intelligent nutzen. Der Digitalisierung folgt der verstärkte Einsatz von KI, der abstrakte Klimawandel wird greifbar durch Flut- und Dürrekatastrophen, die demografische Entwicklung führt zu anderen Arbeitsmodellen und längeren Arbeitsphasen. Berufliche Qualifikationen bereiten uns im besten Fall darauf vor, auf Unvorhergesehenes zu reagieren. So eröffnen die 327 Ausbildungsberufe des dualen Systems die Möglichkeit, flexibel in einer Fülle von Erwerbsberufen tätig zu werden. Voraussetzung hierfür ist, dass exemplarisch in ausreichender fachlich-methodischer Breite und Tiefe gelernt wird und die für die Transformation notwendigen Schlüsselkompetenzen vermittelt werden. Zentral sind hier Transfer- und Problemlösefähigkeit, Kreativität sowie soziale und personale Kompetenzen. Wichtig ist aber auch, Menschen ohne Ausbildung durch die Nutzung abschlussorientierter Konzepte – wie zum Beispiel Teilqualifikationen oder Validierungsverfahren – für die Herausforderungen des Arbeitsmarkts der Zukunft zu befähigen. Vor dem Hintergrund des beschleunigten Strukturwandels leistet vor allem auch die berufliche Weiterbildung einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung. Sie schafft individuelle Entwicklungsmöglichkeiten für die Beschäftigten. Deshalb müssen wir die formale Weiterbildung durch gezielte Flexibilisierung, Modularisierung und „Dualisierung“ – also die Verknüpfung von systematischem Lernen mit praktischer Anwendung am Arbeitsplatz – attraktiver gestalten und stärker mit non-formalen Angeboten verknüpfen. So kann es gelingen, möglichst viele Menschen für Weiterbildung zu gewinnen. Denn es ist arbeitsmarkt- und gesellschaftspolitisch nicht akzeptabel, große Bevölkerungsgruppen vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen zu lassen. Die Attraktivität und Individualisierung der Weiterbildungsformate sind hier entscheidend.