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13. Dez 2024

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Gesellschaft

Das letzte Geschenk an die Welt

Journalist: Silja Ahlemeyer

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Foto: Aaron Burden/unsplash

Wer nach seinem Tod etwas Bleibendes hinterlassen will, kann per Testament einen Nachlass an eine gemeinnützige Organisation seiner Wahl spenden.

„Was bleibt, wenn ich nicht mehr bin?“ Diese Frage bewegt viele Senioren, besonders in den letzten Jahren ihres Lebens. Sie denken darüber nach, wie die Welt für kommende Generationen aussehen wird und ob sich auch in der Zukunft noch Menschen an sie erinnern werden. Besonders, wer zu Lebzeiten ehrenamtlich aktiv war oder gemeinnützige Organisationen unterstützt hat, möchte oft über seinen eigenen Tod hinaus Gutes bewirken – sei es im Umweltschutz, in der Bildung oder in Sachen der sozialen Gerechtigkeit. Immer mehr Menschen entscheiden sich daher, nicht nur ihre Angehörigen, sondern auch die Gesellschaft allgemein durch ihr Erbe zu unterstützen. Eine sogenannte Nachlassspende zugunsten einer gemeinnützigen Organisation ermöglicht es, einen bleibenden positiven Einfluss zu hinterlassen und sogar über das eigene Leben hinaus einen Beitrag zu leisten.

Werte weitergeben Nachlass- oder Testamentsspende bedeutet, dass eine gemeinnützige Organisation im Testament bedacht wird – entweder durch ein Vermächtnis oder als Haupterbin. In Form eines Vermächtnisses kann ein bestimmter Betrag, ein Teil des gesamten Nachlasses oder auch eine Sachspende wie eine Immobilie überlassen werden. Viele Menschen nutzen diese Möglichkeit als konkrete Formulierung in ihrem Testament, um genau festzulegen, welcher Teil ihres Erbes an den guten Zweck gehen soll. Wird die Organisation dagegen als Erbin eingesetzt, erhält sie den gesamten Nachlass, gegebenenfalls mit Ausnahme einzelner Vermächtnisse an private Erben. Es ist auch möglich, den Nachlass mit Auflagen zu verknüpfen. So kann man zum Beispiel festlegen, dass die Erbschaft nur für ein bestimmtes Projekt verwendet werden darf. Diese Art der Testamentsspende ermöglicht es, die Werte und Überzeugungen, die einem am Herzen liegen, weiterzutragen. Gemeinnützige Organisationen sind übrigens von der Erbschaftssteuer befreit. Das Geld fließt also zu 100 Prozent dem guten Zweck zu.

Vor dem Spenden prüfen Plant man eine solche Nachlassspende, sollte man sich zuerst darüber Gedanken machen, welchen Zweck man unterstützen möchte und welche Einrichtungen diese Ziele ebenfalls verfolgen. Zudem sollte der Erblasser ganz in Ruhe prüfen, ob die ausgewählte Organisation transparent arbeitet und das Geld nachgewiesen gewissenhaft einsetzt. Hier kann beispielsweise ein Blick in den Jahresbericht Auskunft geben. Eine seriöse Organisation erkennt man unter anderem auch daran, dass sie etwa ein offizielles Erbschaftssiegel besitzt. In Deutschland gibt es zum Beispiel eine übergreifende Initiative 25 gemeinnütziger Organisationen namens „Prinzip Apfelbaum“. Deren Mitglieder unterwerfen sich nicht nur umfangreichen Prüfungen durch die Behörden, sondern haben sich darüber hinaus zu klaren ethischen Richtlinien verpflichtet.

Jeder Dritte will Gutes tun Mit dem Wunsch einer Nachlassspende steht man übrigens keinesfalls allein da: Eine aktuelle Umfrage der Gesellschaft für Konsumforschung zeigt, dass fast jeder und jede dritte Deutsche ab 50 Jahren sich vorstellen kann, eine gemeinnützige Organisation im Testament zu bedenken. Bei den Kinderlosen sind es sogar mehr als die Hälfte.

Fakten:

Noch mehr Informationen gibt es beim Deutschen Spendenrat e.V., im Internet unter www.spendenrat.de vertreten. Er ist der Dachverband spendensammelnder gemeinnütziger Organisationen. Er setzt sich für größtmögliche Transparenz, Effizienz und Nachhaltigkeit im Umgang mit Spenden ein.