Diesen Artikel teilen:

13. Dez 2024

|

Gesellschaft

Das letzte Geschenk an die Welt

Journalist: Silja Ahlemeyer

|

Foto: Aaron Burden/unsplash

Wer nach seinem Tod etwas Bleibendes hinterlassen will, kann per Testament einen Nachlass an eine gemeinnützige Organisation seiner Wahl spenden.

„Was bleibt, wenn ich nicht mehr bin?“ Diese Frage bewegt viele Senioren, besonders in den letzten Jahren ihres Lebens. Sie denken darüber nach, wie die Welt für kommende Generationen aussehen wird und ob sich auch in der Zukunft noch Menschen an sie erinnern werden. Besonders, wer zu Lebzeiten ehrenamtlich aktiv war oder gemeinnützige Organisationen unterstützt hat, möchte oft über seinen eigenen Tod hinaus Gutes bewirken – sei es im Umweltschutz, in der Bildung oder in Sachen der sozialen Gerechtigkeit. Immer mehr Menschen entscheiden sich daher, nicht nur ihre Angehörigen, sondern auch die Gesellschaft allgemein durch ihr Erbe zu unterstützen. Eine sogenannte Nachlassspende zugunsten einer gemeinnützigen Organisation ermöglicht es, einen bleibenden positiven Einfluss zu hinterlassen und sogar über das eigene Leben hinaus einen Beitrag zu leisten.

Werte weitergeben Nachlass- oder Testamentsspende bedeutet, dass eine gemeinnützige Organisation im Testament bedacht wird – entweder durch ein Vermächtnis oder als Haupterbin. In Form eines Vermächtnisses kann ein bestimmter Betrag, ein Teil des gesamten Nachlasses oder auch eine Sachspende wie eine Immobilie überlassen werden. Viele Menschen nutzen diese Möglichkeit als konkrete Formulierung in ihrem Testament, um genau festzulegen, welcher Teil ihres Erbes an den guten Zweck gehen soll. Wird die Organisation dagegen als Erbin eingesetzt, erhält sie den gesamten Nachlass, gegebenenfalls mit Ausnahme einzelner Vermächtnisse an private Erben. Es ist auch möglich, den Nachlass mit Auflagen zu verknüpfen. So kann man zum Beispiel festlegen, dass die Erbschaft nur für ein bestimmtes Projekt verwendet werden darf. Diese Art der Testamentsspende ermöglicht es, die Werte und Überzeugungen, die einem am Herzen liegen, weiterzutragen. Gemeinnützige Organisationen sind übrigens von der Erbschaftssteuer befreit. Das Geld fließt also zu 100 Prozent dem guten Zweck zu.

Vor dem Spenden prüfen Plant man eine solche Nachlassspende, sollte man sich zuerst darüber Gedanken machen, welchen Zweck man unterstützen möchte und welche Einrichtungen diese Ziele ebenfalls verfolgen. Zudem sollte der Erblasser ganz in Ruhe prüfen, ob die ausgewählte Organisation transparent arbeitet und das Geld nachgewiesen gewissenhaft einsetzt. Hier kann beispielsweise ein Blick in den Jahresbericht Auskunft geben. Eine seriöse Organisation erkennt man unter anderem auch daran, dass sie etwa ein offizielles Erbschaftssiegel besitzt. In Deutschland gibt es zum Beispiel eine übergreifende Initiative 25 gemeinnütziger Organisationen namens „Prinzip Apfelbaum“. Deren Mitglieder unterwerfen sich nicht nur umfangreichen Prüfungen durch die Behörden, sondern haben sich darüber hinaus zu klaren ethischen Richtlinien verpflichtet.

Jeder Dritte will Gutes tun Mit dem Wunsch einer Nachlassspende steht man übrigens keinesfalls allein da: Eine aktuelle Umfrage der Gesellschaft für Konsumforschung zeigt, dass fast jeder und jede dritte Deutsche ab 50 Jahren sich vorstellen kann, eine gemeinnützige Organisation im Testament zu bedenken. Bei den Kinderlosen sind es sogar mehr als die Hälfte.

Fakten:

Noch mehr Informationen gibt es beim Deutschen Spendenrat e.V., im Internet unter www.spendenrat.de vertreten. Er ist der Dachverband spendensammelnder gemeinnütziger Organisationen. Er setzt sich für größtmögliche Transparenz, Effizienz und Nachhaltigkeit im Umgang mit Spenden ein.

23. Jun 2026

|

Gesellschaft

Tiergesundheit: Ein wichtiger Schritt für mehr Tierschutz – Ein Beitrag von Judith Schönenstein, Vizepräsidentin Deutscher Tierschutzbund e. V.

Ein Haustier aufzunehmen ist eine wunderbare Entscheidung: Tiere schenken uns Gesellschaft, Freude und oft auch Trost. Sie bereichern unser Leben auf vielfältige Weise und werden für viele Menschen zu echten Familienmitgliedern. Als treue Begleiter verdienen Tiere nicht nur Liebe, Fürsorge, Pflege und eine artgerechte Haltung, sondern auch unseren Schutz. Denn Tiere haben keine Stimme und können sich nicht selbst gegen Vernachlässigung oder nicht tiergerechte Haltungsbedingungen wehren. Trotz der Verankerung des Tierschutzes als Staatsziel im Grundgesetz leiden tagtäglich zahlreiche Tiere. Der illegale Tierhandel mit zu jungen und oft kranken Hundewelpen floriert, Straßenkatzen kämpfen ohne menschliche Hilfe ums Überleben und Millionen Tiere – darunter auch Katzen und Hunde und vor allem Nager – werden jährlich in Versuchslaboren „verbraucht“. Auch bestimmte Zuchtpraktiken verursachen unnötiges Tierleid: Um bei der Zucht optische Merkmale wie Kulleraugen, kurze Schnauzen, Faltohren oder Farbvariationen im Fell zu erreichen, werden Auswirkungen auf die Tiergesundheit in Kauf genommen. Dabei ist ein Verbot solcher Qualzuchten längst im Tierschutzgesetz verankert – doch die Umsetzung bleibt unzureichend. Um den Tierschutz wirksam zu stärken, braucht es klare gesetzliche Rahmenbedingungen. Dazu zählt ein Verbot des Onlinehandels mit Tieren – denn viele Haustiere werden unüberlegt über das Internet gekauft, wo Welpen aus unseriösen Zuchten zigfach zum Kauf angeboten werden. Eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen könnte die Anzahl der Straßenkatzen und damit ihr Leid verringern und – in Kombination mit einer Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Katzen und Hunde – auch überfüllte Tierheime entlasten. Das Qualzuchtverbot muss konkretisiert und erweitert werden. Und es braucht eine Strategie zum Ausstieg aus Tierversuchen. Nur, wenn wir Tiere als fühlende Lebewesen anerkennen und ihren Schutz konsequent verfolgen, können wir dem Staatsziel Tierschutz gerecht werden. Am Ende liegt es an uns allen, für das Wohl der Tiere einzutreten. >Nur, wenn wir Tiere als fühlende Lebewesen anerkennen und ihren Schutz konsequent verfolgen, können wir dem Staatsziel Tierschutz gerecht werden. Am Ende liegt es an uns allen, für das Wohl der Tiere einzutreten. Dazu gehört auch, sich umfassend zu informieren, wenn man ein Haustier aufnehmen möchte. Wer versteht, wie Tiere fühlen, was sie brauchen und wie sich Krankheiten frühzeitig erkennen lassen, leistet einen wertvollen Beitrag – für das einzelne Tier ebenso wie für das große Ziel: mehr Tierschutz, mehr Tiergesundheit, mehr Mitgefühl. Ein verpflichtender Sachkundenachweis vor der Tieranschaffung könnte helfen, Fehler aus Unwissenheit zu vermeiden. Auch die Kosten, die für Haustiere anfallen – etwa für tiermedizinische Behandlungen – sollten nicht unterschätzt werden. Routinemäßige als auch unvorhergesehene Tierarztbesuche können bisweilen tausende Euro für eine OP oder Behandlung verursachen. Es ist daher ratsam, sich rechtzeitig über eine Tierkrankenversicherung zu informieren. Wer nicht nur einem Tier in Not helfen möchte, sondern auch einen wichtigen Beitrag für den Tierschutz leisten will, sucht im Tierheim nach dem passenden tierischen Mitbewohner. Tausende Tiere warten hier auf ein neues Für-immer-Zuhause und eine zweite Chance. „Adoptieren statt kaufen“ lautet das Motto!