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23. Dez 2020

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Gesellschaft

Das Smart Home hat auch Fallstricke

Journalist: Armin Fuhrer

Bei der Einrichtung eines Systems muss man einige Dinge beachten, um Enttäuschungen und Probleme zu vermeiden und die Funktionalität zu gewährleisten.

Die Digitalisierung der Haushalte schreitet ungebremst voran. Laut einer aktuellen Studie des Branchenverbandes Bitkom wünschen sich 49 Prozent aller Befragten, dass alle ihre technischen Geräte im Haushalt miteinander verbunden sind – das ist fast ein Drittel mehr als im Jahr 2019. So würden sich beispielsweise 72 Prozent der Befragten freuen, wenn die Kaffeemaschine beim Aufstehen den Kaffee von alleine zubereitet und 48 Prozent würden sich einen Backofen anschaffen, der lernt, wie kross die Nutzer ihren Braten mögen.

Die Zahlen zeigen: Das Smart Home ist keine Science-Fiction mehr, sondern in deutschen Haushalten angekommen. Und die Aussichten für die Hersteller sind rosig, den Nachfrage wird weiter ansteigen. Die Hauptanliegen der Nutzer sind Sicherheit, Lebensqualität und Energieeffizienz. Doch damit es nicht zu Enttäuschungen oder gar bösen Überraschungen kommt, sollten Anfänger ein paar Dinge beachten. Und das gilt bereits bei der Anschaffung des Smart Home-Systems, denn an diesem frühen Punkt werden Weichen gestellt, die später über die Einfachheit der Bedienung sowie die Funktionalität und Sicherheit des Systems entscheiden. Daher sollte man möglichst vor dem Kauf fachmännischen Rat einholen. Zwei Fragen sollten ganz am Anfang stehen: Was brauche ich wirklich an Ausstattung? Möchte ich ein offenes oder ein geschlossenes System verwenden? Offene Systeme können später erweitern werden – ein Vorteil, wenn man anfangs die erste Frage nach dem Umfang der Ausstattung noch nicht beantworten kann. Geschlossene Systeme hingegen können nur durch Komponenten des Anbieters erweitert werden. Das macht sie unflexibler, dafür aber sicherer vor Fehlfunktionen und Hackerangriffen.

Wichtig für den Anwender ist natürlich auch die Bedienung. Ist sie einfach zu handhaben? Liegt mir ein System viel-leicht besser als ein anderes? Man sollte vor einer Kaufentscheidung unbedingt solchen Fragen auf den Grund gehen. Denn es ist ärgerlich, wenn das System aufgrund von Problemen den Alltag eher erschwert – das Gegenteil sollte ja der Fall sein.

Fallstricke können sich auch aus dem rechtlichen Bereich ergeben. Oftmals ist die Haftung für Schäden durch die Nutzung eines Smart Home-Systems unklar. Der Hersteller ist sehr häufig juristisch nicht haftbar zu machen, denn der Nutzer muss stets nachweisen, dass ihm keine Fehler unterlaufen sind, wenn es zu einem Schaden kam. Gelingt ihm das nicht, kann er nur auf die Kulanz des Herstellers hoffen. Auf der sichereren Seite ist der Anwender, wenn er zu Hause ist, während ein smartes Gerät, zum Beispiel eine Waschmaschine oder ein Staubsauger, arbeitet. 

Für viele Deutsche ist das Thema Datenschutz und Sicherheit sehr wichtig. An dieser Stelle können die Nutzer selbst einiges tun, zum Beispiel können sie Vorkehrungen bei ihrem WLAN-Netz treffen. Dennoch sollten sie sich bewusst sein, dass vor allem offene Systeme keinen hundertprozentigen Schutz vor Hackern bieten – daher sind eine regel-mäßige Prüfung und mögliche Sicherheitsupdates unerlässlich.

2. Jul 2026

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Gesellschaft

Deutschland in einer neuen sicherheitspolitischen Realität – Ein Beitrag von Dr. Hans Christoph Atzpodien, Hauptgeschäftsführer, BDSV

Liebe Leserinnen und Leser, „Wir sind nicht im Krieg, aber wir sind auch nicht mehr im Frieden“. Diesen Satz des Generalinspekteurs Carsten Breuer haben sich inzwischen auch Bundeskanzler Friedrich Merz und Verteidigungsminister Boris Pistorius zu eigen gemacht. Er beschreibt eine neue sicherheitspolitische Realität, mit der wir uns auch im fünften Kriegsjahr der russischen Vollinvasion auf die Ukraine konfrontiert sehen und die Grundlage für unser sicherheitspolitisches Handeln sein muss. Der Zwischenzustand, der unserem Land damit attestiert wird, ist in dieser Form im Grundgesetz jedenfalls nicht vorgesehen. Unsere Verfassung unterscheidet zwischen Friedenszustand, dem Spannungsfall als Vorstufe des Verteidigungsfalls, die bereits die Anwendung bestimmter Notstandsrechtsvorschriften ermöglicht und dem eigentlichen Verteidigungsfall. Letzterer tritt nach Artikel 115a Grundgesetz dann ein, wenn das Staatsgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht. Nach Analysen der NATO besteht das Ziel, unsere Streitkräfte spätestens bis zum Jahr 2029 rundherum abschreckungs- und verteidigungsfähig auszustatten. Dieses Ziel muss darüber hinaus mit einer umfassenden Befähigung zur Gesamtverteidigung im Sinne einer gesamtgesellschaftlichen Resilienz einhergehen. Schon heute erleben wir ständige hybride Angriffe in der Form von Drohnenüberflügen, Cyber-Attacken oder Desinformationskampagnen, die bestimmten staatlichen Akteuren zugeordnet werden. >Nach Analysen der NATO besteht das Ziel, unsere Streitkräfte spätestens bis zum Jahr 2029 rundherum abschreckungs- und verteidigungsfähig auszustatten. Hieraus ergeben sich zweierlei Schlussfolgerungen: Erstens: Um unserem Beitrag in diesem Prozess – wie der NATO versprochen – zu erfüllen, wollen wir schon im Jahr 2029 ca. 3,5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) für Verteidigung sowie perspektivisch weitere 1,5 % des BIP für militärisch-relevante Infrastrukturmaßnahmen ausgeben. Rechnet man diese Ausgaben zusammen, so machen diese im Jahr 2029 40 % unseres Bundeshaushaltes aus. Allein in den Verteidigungsbudgets der Jahre 2025 bis 2029 sind kumuliert ca. 200 Milliarden Euro nur für Rüstungsausgaben geplant. Kurz: Es geht also um gewaltige Summen, die unsere Volkswirtschaft als Ganzes fordern. Zweitens benötigen wir ein umfassendes Verständnis der Sicherheits- und Resilienz-Notwendigkeiten in unserer Gesellschaft. Die Gewährleistung von Sicherheit ist die zentrale Querschnittsaufgabe unserer Zeit, die jeden und jede von uns betrifft: im Bevölkerungsschutz, beim Schutz kritischer Infrastrukturen, über Bedrohungen zu Lande, zu Wasser, in der Luft sowie im Cyberraum. Jeder Sektor ist gefragt, hier einen Beitrag leisten. In der Politik schließlich müssen diese Anstrengungen koordiniert und verzahnt werden. Dokumente wie die Nationale Sicherheitsstrategie oder die unlängst vorgestellte Militärstrategie sind der notwendige Ausfluss dieser Anstrengungen. Im BDSV wird dieser umfassende Sicherheitsbegriff seit unserer Gründung im Jahr 2009 konsequent gelebt. In unserem Verband sind alle Ausrüster staatlicher Sicherheitsbehörden willkommen und vereint. Über die Plattform SVI-Connect, die wir gemeinsam mit dem Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik ins Leben gerufen haben, leisten wir seit Jahresbeginn zudem einen Beitrag zur Verzahnung klassischer Rüstungsunternehmen mit neuen, bislang überwiegend zivilen Zulieferern – zum Vorteil beider Seiten. Nicht zuletzt deshalb ist Deutschland auf gutem Weg, seine selbstgesteckten Ziele in der Zeitenwende zu erreichen. Die deutsche Sicherheits- und Verteidigungsindustrie tut alles in ihrer Macht Stehende, um hier ihren Beitrag zu leisten.