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29. Sep 2022

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Gesellschaft

Der Kampf für das Klima verursacht Kosten

Journalist: Armin Fuhrer

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Foto: Jairph/unsplash

Die EU will mit dem Green Deal Europa zum klimaneutralen Kontinent machen. Auf die Verbraucher kommen Belastungen zu – aber Nichtstun wäre viel teurer.

Das Ziel ist ambitioniert, der Plan stellt große Herausforderungen an alle und die Kritik kommt von vielen Seiten: Mit dem European Green Deal will die Europäische Union bis zum Jahr 2050 der erste klimaneutrale Kontinent werden. Das bedeutet, dass Wirtschaft, Industrie, Landwirtschaft und Verbraucher ihr Verhalten zum Teil radikal ändern müssen, damit die Staaten der EU 2050 das Klima nicht mehr schädigen.

Sämtliche Politikfelder der EU wie Mobilität, Energie, Biodiversität, Agrar-, Handels- und Außenpolitik sowie die Forschung müssen auf dieses Ziel ausgerichtet werden. Die EU-Mitgliedstaaten müssen die von der Kommission vorgegebenen Ziele in Gesetze gießen und sie dann umsetzen. 2019 legte die EU-Kommission als Etappenziel fest, dass bis zum Jahr 2030 die Treibhausgasemissionen um mindestens 55 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 sinken sollen. Um diese Marke zu erreichen, müssen massive Anstrengungen vorgenommen werden. Sie sind im Paket „Fit für 55“ festgehalten.

So sollen bis 2030 immerhin 40 Prozent des Energieverbrauchs aus erneuerbaren Energiequellen wie Wind und Sonne stammen. Ebenso soll der Energieverbrauch von Industrie und Bürgern verringert werden. Mobilität soll nachhaltiger werden, unter anderem durch den Umstieg auf Elektroautos und vom Individual- auf den Zug- und öffentlichen Nahverkehr. Dass die CO2-Preise für die Verbraucher deutlich steigen werden, liegt auf der Hand, denn die Unternehmen werden die durch die Verknappung der CO2-Zertifikate erhöhten Kosten zumindest zum Teil an die Verbraucher weitergeben. Das gilt auch für die Kreislaufwirtschaft, die in vielen Bereichen der Wirtschaft eingeführt wird. Sie ist ökologisch sehr sinnvoll, stellt aber Unternehmen vor neue Herausforderungen und Kosten. Das werden auch die Verbraucher zu spüren bekommen.

Große Auswirkungen hat der Green Deal auch auf die Lebensmittelbranche. Das Ziel der EU ist es, einen Wandel bei der Erzeugung von Lebensmitteln herbeizuführen, und das gilt ebenso für den Konsum durch die Verbraucher. Dies beinhaltet eine Reduzierung des ökologischen Fußabdrucks, eine effektivere Vorbeugung gegen Krisen und die Gewährleistung, dass auch zukünftigen Generationen frische, gesunde und erschwingliche Lebensmittel zur Verfügung stehen. Unter anderem sollen der Einsatz von Pestiziden und Düngemitten halbiert, der Anteil der ökologisch/biologisch genutzten Landwirtschaftsfläche erhöht, die Lebensmittelverschwendung gesenkt und das Tierwohl verbessert werden. Ziel der EU-Kommission ist es auch, die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft zu erhalten und ihr neue Geschäftsmöglichkeiten zu erschließen. Dass aber auf die Lebensmittelindustrie und die Landwirtschaft und damit unweigerlich auch auf Verbraucher höhere Kosten zukommen, ist unvermeidbar. Doch eins ist sicher: Nichtstun ist auf Dauer noch teurer, wie ein Blick auf die zunehmende Zahl von Umweltkatastrophen zeigt.

 

Ein Ziel der EU-Kommission ist es, bis 2030 die EU-weit installierte Photovoltaik-Leistung auf 600 Gigawatt im Vergleich zu 2020 zu vervierfachen. Deutschland hatte 2020 mit 53,7 Gigawatt beziehungsweise mit 40 Prozent den größten Anteil. Derzeit stockt der Ausbau aber wegen Fachkräftemangel und Lieferengpässen.

11. Sep 2024

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Wirtschaft

4 Gütesiegel in der Landwirtschaft

**AMA-Siegel – staatlich geprüft** Das AMA-Gütesiegel ist das bekannteste österreichische Gütesiegel, dessen Grundlage das österreichische AMA-Gesetz von 1992 ist. Es zeichnet konventionell erzeugte Lebensmittel aus, die nach strengen Kriterien in Bezug auf Qualität, Herkunft und Sicherheit produziert wurden. Neben nachvollziehbarer österreichischer Herkunft gehören dazu Anforderungen an die Tierhaltung, den Einsatz von Futtermitteln und die Hygiene in den Verarbeitungsbetrieben. Das ganzheitliche Qualitätssicherungsprogramm basiert auf strengen Kontrollen entlang der gesamten Produktionskette – vom Bauernhof bis zur Theke. So werden sämtliche AMA-Produkte in einem dreistufigen Kontrollprozess aus Eigenkontrolle, externer Kontrolle und stichprobenartiger Überkontrolle geprüft. Die Anforderungen an die Produkte gehen über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus, welche in den jeweiligen Richtlinien geregelt sind. Bei den Tierschutzstandards gibt es freiwillige Zusatzmodule. Vergeben wird das Gütesiegel von der Marktordnungsstelle Agrarmarkt Austria (AMA) im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags. Weiterführende Informationen unter: amainfo.at ![artem-beliaikin-8wtuWVzQbpE-unsplash.jpg](https://fra1.digitaloceanspaces.com/cwbucket/artem_beliaikin_8wtu_W_Vz_Qbp_E_unsplash_ec4014f31a.jpg) (c) Artem Beliaikin/unsplash **Bio Austria – mehr Bio geht kaum** Das Bio Austria-Gütesiegel kennzeichnet eine breite Palette von pflanzlichen und tierischen Bio-Lebensmitteln und steht für höchste Qualität, umfassende Nachhaltigkeit und ethische Verantwortung. So geht das vom Anbauverband österreichischer Biobauern herausgegebene Label deutlich über die Mindestanforderungen des EU-Bio-Siegels hinaus. Der gesamte Betrieb muss biologisch bewirtschaftet werden und es gelten strengere Kriterien bei Art, Ausmaß und Zeitpunkt des Einsatzes von biologischen Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie für Futtermittelimporte. Hierzu gehört beispielsweise der Verzicht auf chemisch-synthetische Pestizide und Düngemittel, die Förderung von Biodiversität sowie der Einsatz von gentechnikfreiem Saatgut und Futtermitteln. Im Bereich der Tierhaltung legt das Siegel besonderen Wert auf artgerechte Bedingungen, wie ausreichend Platz und Bewegung sowie Zugang zu Freiland. Die Futtermittel stammen primär aus Österreich, Rinder bekommen im Vergleich zu gewöhnlichem Bio deutlich weniger Kraftfutter. Zu finden ist das Siegel hauptsächlich auf direkt vermarkteten Bio-Produkten in Hofläden, Bauernmärkten aber auch in Supermärkten. Weiterführende Informationen unter: www.bio-austria.at ![pexels-pixabay-164504.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/pexels_pixabay_164504_c2df8ec61d.jpg) (c) Pixabay/pexels **Tierwohl kontrolliert - Haken dran** Die Gütezeichen “Tierwohl kontrolliert” steht für biologische Tierhaltung, welche über die EU-Bio-Verordnung hinausgeht. Es kennzeichnet Lebensmittel bei deren Herstellung das Wohl der Tiere im Mittelpunkt steht. Dazu gehören artgerechte Haltung, wiederkäuergerechte Fütterung und der Ausschluss von qualgezüchteten Rassen. Es gibt zwei Varianten des Siegels. “Tierwohl kontrolliert 2 Häkchen“ kennzeichnet diverse Verbesserungen im Tierhaltungs-Standard des biologischen Landbaus aber erreicht noch nicht den höchsten möglichen Standard. Es werden konkrete Richtlinien für Mast- und Milchrinder sowie Mastschweine definiert. Das Siegel “Tierwohl kontrolliert 3 Häkchen“ steht für noch strengere Anforderungen und bietet den Tieren erheblich mehr Platz und noch bessere Lebens- und Schlachtbedingungen. Neben Richtlinien für Mastschweine, Mast- und Milchrinder gibt es weitere für Legehennen, Masthühner und -enten sowie Milchschafe und -ziegen. Jede Richtlinie unterliegt einer permanenten Evaluierung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie Kontrollergebnissen aus Tierhaltung, Landwirtschaft und Verarbeitung. Siegel-Herausgeber ist die Gesellschaft !Zukunft Tierwohl! Weiterführende Informationen unter: www.zukunfttierwohl.at ![daniel-leone-LXQx98FPPQ4-unsplash.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/daniel_leone_LX_Qx98_FPPQ_4_unsplash_7a422f1f60.jpg) (c) Daniel Leone/unsplash **Geschützte Ursprungsbezeichnung – sicher vermarktet** Das EU-Kennzeichen "geschützte Ursprungsbezeichnung" (g.U.) garantiert, dass die Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung von Erzeugnissen in einem bestimmten geografischen Gebiet nach festgelegten Herstellungsverfahren erfolgt ist. Die Lebensmittel, Weine und anderen landwirtschaftlichen Erzeugnisse weisen somit aufgrund ihrer Herkunft und spezieller Produktionsverfahren besondere Eigenschaften und Qualitäten auf. So dürfen beispielsweise der Tiroler Graukäse (g.U.), die Pöllauer Hirschbirne (g.U.) oder die Steirische Käferbohne (g.U.) mit dem geschützten geografischen Namen bezeichnet und vermarktet werden. Jeder Verarbeitungsschritt – also Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung – muss dabei in der jeweiligen Region erfolgen. Gebiet und Herstellungsverfahren sind in einer Produktspezifikation festgelegt. Das Siegel zielt darauf ab, traditionelle Herstellungsverfahren zu bewahren, die Produzenten vor Nachahmung zu schützen und ihnen einen Marktvorteil bei der EU-weiten Vermarktung zu verschaffen. Vergeben wird das Siegel von der Europäischen Kommission in Zusammenarbeit mit einer nationalen Behörde. Weiterführende Informationen unter: www.svgh.at ![alexander-maasch-KaK2jp8ie8s-unsplash.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/alexander_maasch_Ka_K2jp8ie8s_unsplash_59dbc11c7a.jpg) (c) Alexander Maasch/unsplash