Diesen Artikel teilen:

10. Jul 2023

|

Wirtschaft

Der Wechsel von fossilen auf erneuerbare Brennstoffe zahlt sich aus

Journalist: Katja Deutsch

|

Foto: iMattSmart/unsplash, Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag, Kaminski

Stefan Wenzel, Parlamentarischer Staatssekretär vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, erläutert, warum er sein Gesetz zum Austausch alter Heizanlagen so vehement gegen Kritiker verteidigt.

online-1(24).png
Stefan Wenzel, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Bei dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Einbau neuer Öl- und Gasheizungen in Deutschland ab dem kommenden Jahr handelt es sich um eine effiziente Modernisierung unserer Gebäudeinfrastruktur, nicht um ein Verbot: Anstatt veraltete Technik zu nutzen, gibt es acht verschiedene alternative Möglichkeiten und viele Kombinationsmöglichkeiten, um damit bis zu 75 Prozent der Primärenergie einzusparen – die man nicht produzieren, importieren, kaufen muss.

Der Entwurf sieht dabei ganz klar vor, das funktionierende Gas- oder Ölheizungen weiter betrieben und repariert werden können. Wenn jedoch die alte Anlage irreparabel kaputt ist, muss etwas Effizienteres her. Die neue Anlage soll möglichst 65 Prozent Abwärme, Umweltwärme, Solarwärme, Biomethan, Biomasse, Solarstrom oder eine Kombination davon nutzen. Diese Dienstleistungen stellt die Natur kostenlos zur Verfügung, daher zahlt sich der Wechsel von fossil auf erneuerbar am Ende aus.

In vielen Regionen gibt es Fern- und Nahwärmenetze, an die Gebäude angeschlossen werden oder neu gebaut werden können. Das ist meist günstiger als viele Einzelanlagen. Alternativ kommen Lösungen mit Wärmepumpen unterschiedlicher Größe, Biomasseheizungen oder Hybridheizungen in Frage, bei denen die Erneuerbaren-Heizung die Grundlast übernimmt und an besonders kalten Tagen zusätzlich eine fossile Heizung einspringt. Auch solarthermische Anlagen sind möglich, bei Neubauten und gut gedämmten Bestandsbauten auch Stromdirektheizungen mit PV. Biomethan oder in wenigen Fällen Wasserstoff kommen ebenfalls in Frage.

„In Gebäuden, die für Wärmenetzanschluss und Wärmepumpe nicht geeignet sind, werden Holzpellet-Heizungen Teil der Lösung sein.“

In Gebäuden, die für Wärmenetzanschluss und Wärmepumpe nicht geeignet sind, werden Holzpellet-Heizungen Teil der Lösung sein. Ihr Einsatz sollte aber gut abgewogen werden, da nachhaltig produzierte Biomasse nur begrenzt zur Verfügung steht und steigende Preise in Zukunft nicht ausgeschlossen werden können.

Deutschland ist vor dem Hintergrund der von Russland ausgelösten Energiekrise dank einer gemeinsamen, gesellschaftlichen Kraftanstrengung gut durch den letzten Winter gekommen. Wir setzen diesen Weg entschlossen fort, setzen auf effiziente Nutzung von Energie und bauen Erneuerbare Energien noch schneller aus, erneuern die Wasserstoffstrategie und arbeiten an einem Konzept für Restemissionen.

11. Sep 2024

|

Wirtschaft

4 Gütesiegel in der Landwirtschaft

**AMA-Siegel – staatlich geprüft** Das AMA-Gütesiegel ist das bekannteste österreichische Gütesiegel, dessen Grundlage das österreichische AMA-Gesetz von 1992 ist. Es zeichnet konventionell erzeugte Lebensmittel aus, die nach strengen Kriterien in Bezug auf Qualität, Herkunft und Sicherheit produziert wurden. Neben nachvollziehbarer österreichischer Herkunft gehören dazu Anforderungen an die Tierhaltung, den Einsatz von Futtermitteln und die Hygiene in den Verarbeitungsbetrieben. Das ganzheitliche Qualitätssicherungsprogramm basiert auf strengen Kontrollen entlang der gesamten Produktionskette – vom Bauernhof bis zur Theke. So werden sämtliche AMA-Produkte in einem dreistufigen Kontrollprozess aus Eigenkontrolle, externer Kontrolle und stichprobenartiger Überkontrolle geprüft. Die Anforderungen an die Produkte gehen über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus, welche in den jeweiligen Richtlinien geregelt sind. Bei den Tierschutzstandards gibt es freiwillige Zusatzmodule. Vergeben wird das Gütesiegel von der Marktordnungsstelle Agrarmarkt Austria (AMA) im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags. Weiterführende Informationen unter: amainfo.at ![artem-beliaikin-8wtuWVzQbpE-unsplash.jpg](https://fra1.digitaloceanspaces.com/cwbucket/artem_beliaikin_8wtu_W_Vz_Qbp_E_unsplash_ec4014f31a.jpg) (c) Artem Beliaikin/unsplash **Bio Austria – mehr Bio geht kaum** Das Bio Austria-Gütesiegel kennzeichnet eine breite Palette von pflanzlichen und tierischen Bio-Lebensmitteln und steht für höchste Qualität, umfassende Nachhaltigkeit und ethische Verantwortung. So geht das vom Anbauverband österreichischer Biobauern herausgegebene Label deutlich über die Mindestanforderungen des EU-Bio-Siegels hinaus. Der gesamte Betrieb muss biologisch bewirtschaftet werden und es gelten strengere Kriterien bei Art, Ausmaß und Zeitpunkt des Einsatzes von biologischen Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie für Futtermittelimporte. Hierzu gehört beispielsweise der Verzicht auf chemisch-synthetische Pestizide und Düngemittel, die Förderung von Biodiversität sowie der Einsatz von gentechnikfreiem Saatgut und Futtermitteln. Im Bereich der Tierhaltung legt das Siegel besonderen Wert auf artgerechte Bedingungen, wie ausreichend Platz und Bewegung sowie Zugang zu Freiland. Die Futtermittel stammen primär aus Österreich, Rinder bekommen im Vergleich zu gewöhnlichem Bio deutlich weniger Kraftfutter. Zu finden ist das Siegel hauptsächlich auf direkt vermarkteten Bio-Produkten in Hofläden, Bauernmärkten aber auch in Supermärkten. Weiterführende Informationen unter: www.bio-austria.at ![pexels-pixabay-164504.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/pexels_pixabay_164504_c2df8ec61d.jpg) (c) Pixabay/pexels **Tierwohl kontrolliert - Haken dran** Die Gütezeichen “Tierwohl kontrolliert” steht für biologische Tierhaltung, welche über die EU-Bio-Verordnung hinausgeht. Es kennzeichnet Lebensmittel bei deren Herstellung das Wohl der Tiere im Mittelpunkt steht. Dazu gehören artgerechte Haltung, wiederkäuergerechte Fütterung und der Ausschluss von qualgezüchteten Rassen. Es gibt zwei Varianten des Siegels. “Tierwohl kontrolliert 2 Häkchen“ kennzeichnet diverse Verbesserungen im Tierhaltungs-Standard des biologischen Landbaus aber erreicht noch nicht den höchsten möglichen Standard. Es werden konkrete Richtlinien für Mast- und Milchrinder sowie Mastschweine definiert. Das Siegel “Tierwohl kontrolliert 3 Häkchen“ steht für noch strengere Anforderungen und bietet den Tieren erheblich mehr Platz und noch bessere Lebens- und Schlachtbedingungen. Neben Richtlinien für Mastschweine, Mast- und Milchrinder gibt es weitere für Legehennen, Masthühner und -enten sowie Milchschafe und -ziegen. Jede Richtlinie unterliegt einer permanenten Evaluierung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie Kontrollergebnissen aus Tierhaltung, Landwirtschaft und Verarbeitung. Siegel-Herausgeber ist die Gesellschaft !Zukunft Tierwohl! Weiterführende Informationen unter: www.zukunfttierwohl.at ![daniel-leone-LXQx98FPPQ4-unsplash.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/daniel_leone_LX_Qx98_FPPQ_4_unsplash_7a422f1f60.jpg) (c) Daniel Leone/unsplash **Geschützte Ursprungsbezeichnung – sicher vermarktet** Das EU-Kennzeichen "geschützte Ursprungsbezeichnung" (g.U.) garantiert, dass die Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung von Erzeugnissen in einem bestimmten geografischen Gebiet nach festgelegten Herstellungsverfahren erfolgt ist. Die Lebensmittel, Weine und anderen landwirtschaftlichen Erzeugnisse weisen somit aufgrund ihrer Herkunft und spezieller Produktionsverfahren besondere Eigenschaften und Qualitäten auf. So dürfen beispielsweise der Tiroler Graukäse (g.U.), die Pöllauer Hirschbirne (g.U.) oder die Steirische Käferbohne (g.U.) mit dem geschützten geografischen Namen bezeichnet und vermarktet werden. Jeder Verarbeitungsschritt – also Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung – muss dabei in der jeweiligen Region erfolgen. Gebiet und Herstellungsverfahren sind in einer Produktspezifikation festgelegt. Das Siegel zielt darauf ab, traditionelle Herstellungsverfahren zu bewahren, die Produzenten vor Nachahmung zu schützen und ihnen einen Marktvorteil bei der EU-weiten Vermarktung zu verschaffen. Vergeben wird das Siegel von der Europäischen Kommission in Zusammenarbeit mit einer nationalen Behörde. Weiterführende Informationen unter: www.svgh.at ![alexander-maasch-KaK2jp8ie8s-unsplash.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/alexander_maasch_Ka_K2jp8ie8s_unsplash_59dbc11c7a.jpg) (c) Alexander Maasch/unsplash