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14. Dez 2020

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Gesellschaft

„Der Wille, das Ruder herumzureißen, fehlt.“

Journalist: Chan Sidki-Lundius

Bernhard Reiling, Präsident des bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V., im Interview über aktuelle Entwicklungen der Verpackungsindustrie. 

Bernhard Reiling, Präsident des bvse – Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V., Foto: Presse

Wo stehen die Kreislaufwirtschaft und das Verpackungsrecycling in Deutsch-land?

Die Recycling- und Entsorgungsbranche erzielt einen Umsatz von rund 85 Milliarden Euro und beschäftigt mehr als 310.000 Menschen. Gegenüber 2010 hat sich der Umsatz um 18 % erhöht. Das zeigt, dass wir eine dynamische Zukunftsbranche und ein bedeutender Wirtschaftsfaktor sind. Doch die hiesige Kreislaufwirtschaft steckt noch in den Kinderschuhen. Das gilt auch und gerade für den Bereich des Recyclings von Verpackungen. Da bleibt viel zu tun.

Da schwingt Skepsis mit.

Nein, ich bin optimistisch, dass wir deutliche Fortschritte machen können. Das Papier-, Glas- und Metallrecycling kann als Erfolgsgeschichte bezeichnet werden. Allerdings bin ich mit dem Status quo im Kunststoffbereich alles andere als zufrieden. Der Recyclatanteil beträgt an der verarbeiteten Kunststoffmenge in Deutschland rund 12 %. Diese Recyclate stammen aber nur zu 40 % aus Abfällen, die von privaten Haushalten gesammelt wurden. Da kann man sich als Bürger schon fragen, warum der ganze Sammelaufwand betrieben wird. Verstehen Sie mich nicht falsch: Ich bin dafür, dass wir ordentlich sammeln. Aber am Ende des Tages sammeln wir für das Recycling und dieses Ziel scheint nicht jedem bewusst zu sein. Wir brauchen die Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger für eine qualitativ gute Sammlung. Das gelingt aber nur, wenn das Material tatsächlich ins Recycling und nicht in die Verbrennung geht.

Wie kann das erreicht werden?

Ziel muss sein, von der Produktidee, dem Produktdesign, der Produktion und der Verwendung bis zur Entsorgung dafür zu sorgen, dass die im Produkt verwendeten Materialien nicht verlorengehen, sondern immer wieder genutzt werden. Momentan greifen die Zahnräder zu wenig ineinander. 

Wo liegen die Probleme?

Zum Beispiel in der Verwendung von Kunststoff-Papier-Kombinationen. Die werden verbrannt oder besser gesagt thermisch verwertet, weil Sortieranlagen sie nicht zuordnen können. Gleiches gilt für die Verwendung von dunklen oder schwarzen und metallisierten Verpackungen. Hier sieht man: Kreislaufwirtschaft funktioniert nur, wenn das Thema „Design for Recycling“ ernst genommen wird. Wenn wir nicht dafür sorgen, dass sich der Input für unsere Recyclinganlagen qualitativ verbessert, werden wir die Recyclingquoten nicht erreichen. Der bvse fordert deshalb, dass nur Verpackungen auf den Markt gebracht werden dürfen, die mit vertretbarem Aufwand auch recycelt werden können.

Gibt es weitere, neu zu justierende Stellschrauben?

Vor allem müssen Recyclate und Recyclingprodukte eingesetzt und nach-gefragt werden. Was nützt das Recycling, wenn die Recyclingprodukte nicht eingesetzt werden? 

Aber ist hier nicht schon viel bewegt worden? 

Es gibt zumindest jede Menge Absichtserklärungen. Die Praxis sieht aber anders aus. Speziell im Bereich der Kunststoffverpackungen hat sich praktisch nichts getan. Für 2020 rechnen wir sogar damit, dass der Recyclatanteil zurückgeht, weil vermehrt preiswerte Neuware eingesetzt wird. Es fehlt nach wie vor der Wille, das Ruder herumzureißen.

Was kann die öffentliche Hand tun, um die Verwendung von Recyclingprodukten selbstverständlich zu machen?

Mit gutem Beispiel vorangehen! Das Umweltgutachten des Sachverständigenrats geht von einem direkten Beschaffungsvolumen von jährlich 122,5 Milliarden Euro von Bund, Ländern und Kommunen aus. Wenn dieses Beschaffungsvolumen konsequent auf Nachhaltigkeit getrimmt wird, dann wären wir der Kreislaufwirtschaft in Deutschland einen großen Schritt näher!

11. Sep 2024

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Wirtschaft

4 Gütesiegel in der Landwirtschaft

**AMA-Siegel – staatlich geprüft** Das AMA-Gütesiegel ist das bekannteste österreichische Gütesiegel, dessen Grundlage das österreichische AMA-Gesetz von 1992 ist. Es zeichnet konventionell erzeugte Lebensmittel aus, die nach strengen Kriterien in Bezug auf Qualität, Herkunft und Sicherheit produziert wurden. Neben nachvollziehbarer österreichischer Herkunft gehören dazu Anforderungen an die Tierhaltung, den Einsatz von Futtermitteln und die Hygiene in den Verarbeitungsbetrieben. Das ganzheitliche Qualitätssicherungsprogramm basiert auf strengen Kontrollen entlang der gesamten Produktionskette – vom Bauernhof bis zur Theke. So werden sämtliche AMA-Produkte in einem dreistufigen Kontrollprozess aus Eigenkontrolle, externer Kontrolle und stichprobenartiger Überkontrolle geprüft. Die Anforderungen an die Produkte gehen über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus, welche in den jeweiligen Richtlinien geregelt sind. Bei den Tierschutzstandards gibt es freiwillige Zusatzmodule. Vergeben wird das Gütesiegel von der Marktordnungsstelle Agrarmarkt Austria (AMA) im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags. Weiterführende Informationen unter: amainfo.at ![artem-beliaikin-8wtuWVzQbpE-unsplash.jpg](https://fra1.digitaloceanspaces.com/cwbucket/artem_beliaikin_8wtu_W_Vz_Qbp_E_unsplash_ec4014f31a.jpg) (c) Artem Beliaikin/unsplash **Bio Austria – mehr Bio geht kaum** Das Bio Austria-Gütesiegel kennzeichnet eine breite Palette von pflanzlichen und tierischen Bio-Lebensmitteln und steht für höchste Qualität, umfassende Nachhaltigkeit und ethische Verantwortung. So geht das vom Anbauverband österreichischer Biobauern herausgegebene Label deutlich über die Mindestanforderungen des EU-Bio-Siegels hinaus. Der gesamte Betrieb muss biologisch bewirtschaftet werden und es gelten strengere Kriterien bei Art, Ausmaß und Zeitpunkt des Einsatzes von biologischen Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie für Futtermittelimporte. Hierzu gehört beispielsweise der Verzicht auf chemisch-synthetische Pestizide und Düngemittel, die Förderung von Biodiversität sowie der Einsatz von gentechnikfreiem Saatgut und Futtermitteln. Im Bereich der Tierhaltung legt das Siegel besonderen Wert auf artgerechte Bedingungen, wie ausreichend Platz und Bewegung sowie Zugang zu Freiland. Die Futtermittel stammen primär aus Österreich, Rinder bekommen im Vergleich zu gewöhnlichem Bio deutlich weniger Kraftfutter. Zu finden ist das Siegel hauptsächlich auf direkt vermarkteten Bio-Produkten in Hofläden, Bauernmärkten aber auch in Supermärkten. Weiterführende Informationen unter: www.bio-austria.at ![pexels-pixabay-164504.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/pexels_pixabay_164504_c2df8ec61d.jpg) (c) Pixabay/pexels **Tierwohl kontrolliert - Haken dran** Die Gütezeichen “Tierwohl kontrolliert” steht für biologische Tierhaltung, welche über die EU-Bio-Verordnung hinausgeht. Es kennzeichnet Lebensmittel bei deren Herstellung das Wohl der Tiere im Mittelpunkt steht. Dazu gehören artgerechte Haltung, wiederkäuergerechte Fütterung und der Ausschluss von qualgezüchteten Rassen. Es gibt zwei Varianten des Siegels. “Tierwohl kontrolliert 2 Häkchen“ kennzeichnet diverse Verbesserungen im Tierhaltungs-Standard des biologischen Landbaus aber erreicht noch nicht den höchsten möglichen Standard. Es werden konkrete Richtlinien für Mast- und Milchrinder sowie Mastschweine definiert. Das Siegel “Tierwohl kontrolliert 3 Häkchen“ steht für noch strengere Anforderungen und bietet den Tieren erheblich mehr Platz und noch bessere Lebens- und Schlachtbedingungen. Neben Richtlinien für Mastschweine, Mast- und Milchrinder gibt es weitere für Legehennen, Masthühner und -enten sowie Milchschafe und -ziegen. Jede Richtlinie unterliegt einer permanenten Evaluierung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie Kontrollergebnissen aus Tierhaltung, Landwirtschaft und Verarbeitung. Siegel-Herausgeber ist die Gesellschaft !Zukunft Tierwohl! Weiterführende Informationen unter: www.zukunfttierwohl.at ![daniel-leone-LXQx98FPPQ4-unsplash.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/daniel_leone_LX_Qx98_FPPQ_4_unsplash_7a422f1f60.jpg) (c) Daniel Leone/unsplash **Geschützte Ursprungsbezeichnung – sicher vermarktet** Das EU-Kennzeichen "geschützte Ursprungsbezeichnung" (g.U.) garantiert, dass die Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung von Erzeugnissen in einem bestimmten geografischen Gebiet nach festgelegten Herstellungsverfahren erfolgt ist. Die Lebensmittel, Weine und anderen landwirtschaftlichen Erzeugnisse weisen somit aufgrund ihrer Herkunft und spezieller Produktionsverfahren besondere Eigenschaften und Qualitäten auf. So dürfen beispielsweise der Tiroler Graukäse (g.U.), die Pöllauer Hirschbirne (g.U.) oder die Steirische Käferbohne (g.U.) mit dem geschützten geografischen Namen bezeichnet und vermarktet werden. Jeder Verarbeitungsschritt – also Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung – muss dabei in der jeweiligen Region erfolgen. Gebiet und Herstellungsverfahren sind in einer Produktspezifikation festgelegt. Das Siegel zielt darauf ab, traditionelle Herstellungsverfahren zu bewahren, die Produzenten vor Nachahmung zu schützen und ihnen einen Marktvorteil bei der EU-weiten Vermarktung zu verschaffen. Vergeben wird das Siegel von der Europäischen Kommission in Zusammenarbeit mit einer nationalen Behörde. Weiterführende Informationen unter: www.svgh.at ![alexander-maasch-KaK2jp8ie8s-unsplash.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/alexander_maasch_Ka_K2jp8ie8s_unsplash_59dbc11c7a.jpg) (c) Alexander Maasch/unsplash