23. Feb 2022
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Gesellschaft
Journalist: Pia Rische
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Foto: BMAS/Dominik Butzmann, Maya Maceka/unsplash
Arbeitsprozesse werden digitaler, Jobs flexibler und die jeweiligen Ansprüche verändern sich. Inwiefern können Weiterbildungsmaßnahmen darauf reagieren?
Nicht erst seit Pandemiebeginn gibt es ein starkes Umdenken was die Flexibilität und Veränder-barkeit verschiedener Berufe angeht. Die Notwendigkeit von Homeoffice hat einige Unternehmen vor große Herausforderung gestellt. Besonders die vergangenen zwei Jahre haben gezeigt, in welchem Ausmaß die digitale Transformation die Arbeitswelt beeinflusst. Einige Berufszweige werden immer mehr durch automatisierte Prozesse, Maschinen oder von Systemen, die auf künstlicher Intelligenz basieren, ersetzt. Abgesehen davon zeigte sich Corona-bedingt, dass beispielsweise Messen auch digital möglich sind, dafür aber andere, besonders digitale, Kompetenzen vorausgesetzt werden. Das Arbeiten und Leben auf Distanz macht deutlich, inwieweit menschliche Arbeit durch digitale Prozesse oder künstliche Intelligenz ersetzt werden kann und gleichzeitig neue Chancen ermöglicht. Inwiefern muss man also umdenken oder sich neu orientieren können? Besonders der Industrie- und Dienstleistungssektor verändert sich fortlaufend. Das Bestellen von Medikamenten oder ganzer Lebensmitteleinkäufe wird mehr genutzt und setzt die Verwendung digitaler Plattformen voraus. Um bestmöglich darauf reagieren und sich dem Strukturwandel anpassen zu können, gibt es einige Weiterbildungsmöglichkeiten. Drei Gesetze dienen zur Gestaltung und Stärkung der Weiterbildungskultur in Deutschland: Das Qualifizierungschancengesetz, das Arbeit-von-morgen-Gesetz und das Beschäftigungsgesetz. Diese sollen Beschäftigte anregen eine geförderte Weiterbildungsmaßnahme wahrzunehmen und das unabhängig vom Alter, der Qualifi kation oder der Größe des Unternehmens. Dazu be-kräftigt Arbeitsminister Hubertus Heil: „Qualifizierung bleibt Kernaufgabe der Unternehmen, aber wir wollen, dass alle Beschäftigten den Zugang zu Förderung und Qualifi zierung erhalten können.“ Eine Weiterbildungsberatung der Bundesagentur für Arbeit kann dabei helfen, die passende Weiterbildungsmaßnahme zu fi nden. Weiterhin sollen mithilfe des Arbeit-von-morgen-Gesetzes die Antragsstellung erleichtert, höhere Zuschüsse bewilligt und auch die Weiterbildung während Kurzarbeit ermöglicht werden. „Der digitale Strukturwandel der Arbeitswelt bringt es mit sich, [dass Beschäftigte] eine höhere Flexibilitätsanforderung erleben, dass betrifft vor [Allem] auch die Flexibilität kurzzeitig […] und projektbezogener Beschäftigter“, so Arbeitsminister Heil weiter. Für die Zukunft plant Heil zudem eine „geförderte Bildungs(teil)zeit, damit Beschäftigte im Leben immer wieder die Chance haben, etwas dazuzuler-nen“, so in einem Interview im Rahmen des Deutschen Weiterbildungstages. So soll der berufl iche Aufstieg erleichtert, beziehungsweise der Fachkräftemangel abgemildert werden. Grundvorausset-zung im Transformationsprozess sind Weiterbildungsträger – diese müssen auf Unternehmen zugehen und die passende Weiterbildungsmaßnahme anbieten.
Fakten
Gut zu wissen: Um weitere Anreize für berufl iche Weiterbildung während der Kurzarbeit zu setzen, wurde das Beschäftigungs-sicherungsgesetz eingeführt. Der Arbeitsausfall soll für berufliche Weiterbildung genutzt werden und wird finanziell unter-stützt – ohne Zeitbeschränkung der Weiterbildungsmaßnahme!