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21. Feb 2019

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Gesellschaft

Die Digitalisierung kommt nicht – sie ist bereits da!

Journalist: Hans-Ullrich Kammeyer

An der Digitalisierung in der Baubranche führt kein Weg mehr vorbei. Von der Planung über das Bauen und Betreiben bis zum Rückbau – die Digitalisierung betrifft alle Bereiche der Baubranche. Das wird auch Auswirkungen auf nahezu alle heutigen Berufs- und Tätigkeitsbilder haben: vom Vergabewesen über die Vergütungsregelungen bis hin zu maßgeblich veränderten Ausbildungsrahmen und -profilen. Umso wichtiger ist es, alle Planerinnen und Planer – jetzige und zukünftige – auf dem digitalen Weg mitzunehmen, um die digitale Zukunft gemeinsam zu gestalten. Das gelingt jedoch nur mit einer qualitativen Ausbildung sowie mit entsprechenden Fort -und Weiterbildungen. Die Ingenieurkammern der Länder haben auf Basis der Richtlinie VDI/buildingSMART 2552-8.1 mit dem BIM-Standard Deutscher Architekten- und Ingenieurkammern ein gemeinsames Curriculum für Fort- und Weiterbildungen erarbeitet. Damit wollen wir den anstehenden Herausforderungen der Digitalisierung begegnen und den Berufsträgern die Möglichkeit geben, sich qualitativ hochwertig und damit zukunftssicher weiterzubilden. Denn wir brauchen auch weiterhin viele – und vor allem viele gut ausgebildete – Ingenieurinnen und Ingenieure.

Aber auch Hochschulen und Universitäten müssen ihre Studieninhalte daraufhin überprüfen, ob sie den Ingenieurnachwuchs wirklich zukunftsfähig ausbilden. BIM muss als Rüstzeug von Anfang an eine wesentliche Rolle spielen, ohne natürlich die klassische Ingenieurausbildung zu vernachlässigen. Dazu bedarf es aus Sicht der Ingenieurkammern einer breiten grundständigen Ausbildung, die auch BIM als essenziellen Bestandteil berücksichtigt. Denn die Potenziale von BIM können nur dann gehoben werden, wenn die gesamte Wertschöpfungskette damit umzugehen weiß. Entsprechend wichtig ist es daher auch, den digitalen Austausch und Zugang für alle zu gewährleisten, Stichwort „Open BIM“.

Ein „Open BIM“-Ansatz mit normierten, offenen Schnittstellen ist darüber hinaus die Voraussetzung, um die anstehenden Veränderungen durch BIM mittelstandsfreundlich zu gestalten und die bewährten Strukturen der kleinen und mittleren Unternehmen im Planungsbereich aufrechtzuerhalten. Deutschlands Stärke ist die mittelständische Wirtschaftsstruktur. Diese gilt es zu bewahren und zu fördern. Das hat sich einmal mehr während der Wirtschaftskrise gezeigt. Daher ist an dem qualitätssichernden Grundsatz der Aufgabenteilung zwischen unabhängiger Planung und der Bauausführung – auch aus Sicht des Verbraucherschutzes – festzuhalten.

Angestoßen vom Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur mit dem „Stufenplan Digitales Planen und Bauen“ engagieren sich heute erfreulicherweise auf der politischen Ebene weitere Ministerien für das Thema „BIM“. Unter dem Aspekt „Digitalisierung des Mittelstandes“ hat beispielsweise das Bundeswirtschaftsministerium mehrere Fördervorhaben initiiert, die die im Planungswesen vorrangig vertretenen kleinen und mittelständischen Büros in die Lage versetzen sollen, BIM und weitere digitale Instrumente gewinnbringend einzusetzen. Auch das Bundesbauministerium hat hierzu mehrere Pilotvorhaben vorgestellt und mit dem „Branchendialog Digitaler Hochbau“ unter der Leitung von Baustaatssekretär Adler eine effektive und zielgerichtet arbeitende Austauschplattform zum Thema Digitalisierung eingerichtet.

All dies sind Schritte in die richtige Richtung, die konsequent weiterverfolgt werden müssen. Dann sind wir auf dem richtigen Weg in die digitale Zukunft des Planens und Bauens.

Dipl.-Ing Hans-Ullrich Kammeyer, Präsident der Bundesingenieurkammer

2. Jul 2026

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Gesellschaft

Deutschland in einer neuen sicherheitspolitischen Realität – Ein Beitrag von Dr. Hans Christoph Atzpodien, Hauptgeschäftsführer, BDSV

Liebe Leserinnen und Leser, „Wir sind nicht im Krieg, aber wir sind auch nicht mehr im Frieden“. Diesen Satz des Generalinspekteurs Carsten Breuer haben sich inzwischen auch Bundeskanzler Friedrich Merz und Verteidigungsminister Boris Pistorius zu eigen gemacht. Er beschreibt eine neue sicherheitspolitische Realität, mit der wir uns auch im fünften Kriegsjahr der russischen Vollinvasion auf die Ukraine konfrontiert sehen und die Grundlage für unser sicherheitspolitisches Handeln sein muss. Der Zwischenzustand, der unserem Land damit attestiert wird, ist in dieser Form im Grundgesetz jedenfalls nicht vorgesehen. Unsere Verfassung unterscheidet zwischen Friedenszustand, dem Spannungsfall als Vorstufe des Verteidigungsfalls, die bereits die Anwendung bestimmter Notstandsrechtsvorschriften ermöglicht und dem eigentlichen Verteidigungsfall. Letzterer tritt nach Artikel 115a Grundgesetz dann ein, wenn das Staatsgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht. Nach Analysen der NATO besteht das Ziel, unsere Streitkräfte spätestens bis zum Jahr 2029 rundherum abschreckungs- und verteidigungsfähig auszustatten. Dieses Ziel muss darüber hinaus mit einer umfassenden Befähigung zur Gesamtverteidigung im Sinne einer gesamtgesellschaftlichen Resilienz einhergehen. Schon heute erleben wir ständige hybride Angriffe in der Form von Drohnenüberflügen, Cyber-Attacken oder Desinformationskampagnen, die bestimmten staatlichen Akteuren zugeordnet werden. >Nach Analysen der NATO besteht das Ziel, unsere Streitkräfte spätestens bis zum Jahr 2029 rundherum abschreckungs- und verteidigungsfähig auszustatten. Hieraus ergeben sich zweierlei Schlussfolgerungen: Erstens: Um unserem Beitrag in diesem Prozess – wie der NATO versprochen – zu erfüllen, wollen wir schon im Jahr 2029 ca. 3,5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) für Verteidigung sowie perspektivisch weitere 1,5 % des BIP für militärisch-relevante Infrastrukturmaßnahmen ausgeben. Rechnet man diese Ausgaben zusammen, so machen diese im Jahr 2029 40 % unseres Bundeshaushaltes aus. Allein in den Verteidigungsbudgets der Jahre 2025 bis 2029 sind kumuliert ca. 200 Milliarden Euro nur für Rüstungsausgaben geplant. Kurz: Es geht also um gewaltige Summen, die unsere Volkswirtschaft als Ganzes fordern. Zweitens benötigen wir ein umfassendes Verständnis der Sicherheits- und Resilienz-Notwendigkeiten in unserer Gesellschaft. Die Gewährleistung von Sicherheit ist die zentrale Querschnittsaufgabe unserer Zeit, die jeden und jede von uns betrifft: im Bevölkerungsschutz, beim Schutz kritischer Infrastrukturen, über Bedrohungen zu Lande, zu Wasser, in der Luft sowie im Cyberraum. Jeder Sektor ist gefragt, hier einen Beitrag leisten. In der Politik schließlich müssen diese Anstrengungen koordiniert und verzahnt werden. Dokumente wie die Nationale Sicherheitsstrategie oder die unlängst vorgestellte Militärstrategie sind der notwendige Ausfluss dieser Anstrengungen. Im BDSV wird dieser umfassende Sicherheitsbegriff seit unserer Gründung im Jahr 2009 konsequent gelebt. In unserem Verband sind alle Ausrüster staatlicher Sicherheitsbehörden willkommen und vereint. Über die Plattform SVI-Connect, die wir gemeinsam mit dem Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik ins Leben gerufen haben, leisten wir seit Jahresbeginn zudem einen Beitrag zur Verzahnung klassischer Rüstungsunternehmen mit neuen, bislang überwiegend zivilen Zulieferern – zum Vorteil beider Seiten. Nicht zuletzt deshalb ist Deutschland auf gutem Weg, seine selbstgesteckten Ziele in der Zeitenwende zu erreichen. Die deutsche Sicherheits- und Verteidigungsindustrie tut alles in ihrer Macht Stehende, um hier ihren Beitrag zu leisten.