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21. Feb 2019

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Gesellschaft

Die Digitalisierung kommt nicht – sie ist bereits da!

Journalist: Hans-Ullrich Kammeyer

An der Digitalisierung in der Baubranche führt kein Weg mehr vorbei. Von der Planung über das Bauen und Betreiben bis zum Rückbau – die Digitalisierung betrifft alle Bereiche der Baubranche. Das wird auch Auswirkungen auf nahezu alle heutigen Berufs- und Tätigkeitsbilder haben: vom Vergabewesen über die Vergütungsregelungen bis hin zu maßgeblich veränderten Ausbildungsrahmen und -profilen. Umso wichtiger ist es, alle Planerinnen und Planer – jetzige und zukünftige – auf dem digitalen Weg mitzunehmen, um die digitale Zukunft gemeinsam zu gestalten. Das gelingt jedoch nur mit einer qualitativen Ausbildung sowie mit entsprechenden Fort -und Weiterbildungen. Die Ingenieurkammern der Länder haben auf Basis der Richtlinie VDI/buildingSMART 2552-8.1 mit dem BIM-Standard Deutscher Architekten- und Ingenieurkammern ein gemeinsames Curriculum für Fort- und Weiterbildungen erarbeitet. Damit wollen wir den anstehenden Herausforderungen der Digitalisierung begegnen und den Berufsträgern die Möglichkeit geben, sich qualitativ hochwertig und damit zukunftssicher weiterzubilden. Denn wir brauchen auch weiterhin viele – und vor allem viele gut ausgebildete – Ingenieurinnen und Ingenieure.

Aber auch Hochschulen und Universitäten müssen ihre Studieninhalte daraufhin überprüfen, ob sie den Ingenieurnachwuchs wirklich zukunftsfähig ausbilden. BIM muss als Rüstzeug von Anfang an eine wesentliche Rolle spielen, ohne natürlich die klassische Ingenieurausbildung zu vernachlässigen. Dazu bedarf es aus Sicht der Ingenieurkammern einer breiten grundständigen Ausbildung, die auch BIM als essenziellen Bestandteil berücksichtigt. Denn die Potenziale von BIM können nur dann gehoben werden, wenn die gesamte Wertschöpfungskette damit umzugehen weiß. Entsprechend wichtig ist es daher auch, den digitalen Austausch und Zugang für alle zu gewährleisten, Stichwort „Open BIM“.

Ein „Open BIM“-Ansatz mit normierten, offenen Schnittstellen ist darüber hinaus die Voraussetzung, um die anstehenden Veränderungen durch BIM mittelstandsfreundlich zu gestalten und die bewährten Strukturen der kleinen und mittleren Unternehmen im Planungsbereich aufrechtzuerhalten. Deutschlands Stärke ist die mittelständische Wirtschaftsstruktur. Diese gilt es zu bewahren und zu fördern. Das hat sich einmal mehr während der Wirtschaftskrise gezeigt. Daher ist an dem qualitätssichernden Grundsatz der Aufgabenteilung zwischen unabhängiger Planung und der Bauausführung – auch aus Sicht des Verbraucherschutzes – festzuhalten.

Angestoßen vom Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur mit dem „Stufenplan Digitales Planen und Bauen“ engagieren sich heute erfreulicherweise auf der politischen Ebene weitere Ministerien für das Thema „BIM“. Unter dem Aspekt „Digitalisierung des Mittelstandes“ hat beispielsweise das Bundeswirtschaftsministerium mehrere Fördervorhaben initiiert, die die im Planungswesen vorrangig vertretenen kleinen und mittelständischen Büros in die Lage versetzen sollen, BIM und weitere digitale Instrumente gewinnbringend einzusetzen. Auch das Bundesbauministerium hat hierzu mehrere Pilotvorhaben vorgestellt und mit dem „Branchendialog Digitaler Hochbau“ unter der Leitung von Baustaatssekretär Adler eine effektive und zielgerichtet arbeitende Austauschplattform zum Thema Digitalisierung eingerichtet.

All dies sind Schritte in die richtige Richtung, die konsequent weiterverfolgt werden müssen. Dann sind wir auf dem richtigen Weg in die digitale Zukunft des Planens und Bauens.

Dipl.-Ing Hans-Ullrich Kammeyer, Präsident der Bundesingenieurkammer

11. Sep 2024

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Wirtschaft

4 Gütesiegel in der Landwirtschaft

**AMA-Siegel – staatlich geprüft** Das AMA-Gütesiegel ist das bekannteste österreichische Gütesiegel, dessen Grundlage das österreichische AMA-Gesetz von 1992 ist. Es zeichnet konventionell erzeugte Lebensmittel aus, die nach strengen Kriterien in Bezug auf Qualität, Herkunft und Sicherheit produziert wurden. Neben nachvollziehbarer österreichischer Herkunft gehören dazu Anforderungen an die Tierhaltung, den Einsatz von Futtermitteln und die Hygiene in den Verarbeitungsbetrieben. Das ganzheitliche Qualitätssicherungsprogramm basiert auf strengen Kontrollen entlang der gesamten Produktionskette – vom Bauernhof bis zur Theke. So werden sämtliche AMA-Produkte in einem dreistufigen Kontrollprozess aus Eigenkontrolle, externer Kontrolle und stichprobenartiger Überkontrolle geprüft. Die Anforderungen an die Produkte gehen über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus, welche in den jeweiligen Richtlinien geregelt sind. Bei den Tierschutzstandards gibt es freiwillige Zusatzmodule. Vergeben wird das Gütesiegel von der Marktordnungsstelle Agrarmarkt Austria (AMA) im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags. Weiterführende Informationen unter: amainfo.at ![artem-beliaikin-8wtuWVzQbpE-unsplash.jpg](https://fra1.digitaloceanspaces.com/cwbucket/artem_beliaikin_8wtu_W_Vz_Qbp_E_unsplash_ec4014f31a.jpg) (c) Artem Beliaikin/unsplash **Bio Austria – mehr Bio geht kaum** Das Bio Austria-Gütesiegel kennzeichnet eine breite Palette von pflanzlichen und tierischen Bio-Lebensmitteln und steht für höchste Qualität, umfassende Nachhaltigkeit und ethische Verantwortung. So geht das vom Anbauverband österreichischer Biobauern herausgegebene Label deutlich über die Mindestanforderungen des EU-Bio-Siegels hinaus. Der gesamte Betrieb muss biologisch bewirtschaftet werden und es gelten strengere Kriterien bei Art, Ausmaß und Zeitpunkt des Einsatzes von biologischen Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie für Futtermittelimporte. Hierzu gehört beispielsweise der Verzicht auf chemisch-synthetische Pestizide und Düngemittel, die Förderung von Biodiversität sowie der Einsatz von gentechnikfreiem Saatgut und Futtermitteln. Im Bereich der Tierhaltung legt das Siegel besonderen Wert auf artgerechte Bedingungen, wie ausreichend Platz und Bewegung sowie Zugang zu Freiland. Die Futtermittel stammen primär aus Österreich, Rinder bekommen im Vergleich zu gewöhnlichem Bio deutlich weniger Kraftfutter. Zu finden ist das Siegel hauptsächlich auf direkt vermarkteten Bio-Produkten in Hofläden, Bauernmärkten aber auch in Supermärkten. Weiterführende Informationen unter: www.bio-austria.at ![pexels-pixabay-164504.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/pexels_pixabay_164504_c2df8ec61d.jpg) (c) Pixabay/pexels **Tierwohl kontrolliert - Haken dran** Die Gütezeichen “Tierwohl kontrolliert” steht für biologische Tierhaltung, welche über die EU-Bio-Verordnung hinausgeht. Es kennzeichnet Lebensmittel bei deren Herstellung das Wohl der Tiere im Mittelpunkt steht. Dazu gehören artgerechte Haltung, wiederkäuergerechte Fütterung und der Ausschluss von qualgezüchteten Rassen. Es gibt zwei Varianten des Siegels. “Tierwohl kontrolliert 2 Häkchen“ kennzeichnet diverse Verbesserungen im Tierhaltungs-Standard des biologischen Landbaus aber erreicht noch nicht den höchsten möglichen Standard. Es werden konkrete Richtlinien für Mast- und Milchrinder sowie Mastschweine definiert. Das Siegel “Tierwohl kontrolliert 3 Häkchen“ steht für noch strengere Anforderungen und bietet den Tieren erheblich mehr Platz und noch bessere Lebens- und Schlachtbedingungen. Neben Richtlinien für Mastschweine, Mast- und Milchrinder gibt es weitere für Legehennen, Masthühner und -enten sowie Milchschafe und -ziegen. Jede Richtlinie unterliegt einer permanenten Evaluierung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie Kontrollergebnissen aus Tierhaltung, Landwirtschaft und Verarbeitung. Siegel-Herausgeber ist die Gesellschaft !Zukunft Tierwohl! Weiterführende Informationen unter: www.zukunfttierwohl.at ![daniel-leone-LXQx98FPPQ4-unsplash.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/daniel_leone_LX_Qx98_FPPQ_4_unsplash_7a422f1f60.jpg) (c) Daniel Leone/unsplash **Geschützte Ursprungsbezeichnung – sicher vermarktet** Das EU-Kennzeichen "geschützte Ursprungsbezeichnung" (g.U.) garantiert, dass die Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung von Erzeugnissen in einem bestimmten geografischen Gebiet nach festgelegten Herstellungsverfahren erfolgt ist. Die Lebensmittel, Weine und anderen landwirtschaftlichen Erzeugnisse weisen somit aufgrund ihrer Herkunft und spezieller Produktionsverfahren besondere Eigenschaften und Qualitäten auf. So dürfen beispielsweise der Tiroler Graukäse (g.U.), die Pöllauer Hirschbirne (g.U.) oder die Steirische Käferbohne (g.U.) mit dem geschützten geografischen Namen bezeichnet und vermarktet werden. Jeder Verarbeitungsschritt – also Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung – muss dabei in der jeweiligen Region erfolgen. Gebiet und Herstellungsverfahren sind in einer Produktspezifikation festgelegt. Das Siegel zielt darauf ab, traditionelle Herstellungsverfahren zu bewahren, die Produzenten vor Nachahmung zu schützen und ihnen einen Marktvorteil bei der EU-weiten Vermarktung zu verschaffen. Vergeben wird das Siegel von der Europäischen Kommission in Zusammenarbeit mit einer nationalen Behörde. Weiterführende Informationen unter: www.svgh.at ![alexander-maasch-KaK2jp8ie8s-unsplash.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/alexander_maasch_Ka_K2jp8ie8s_unsplash_59dbc11c7a.jpg) (c) Alexander Maasch/unsplash