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6. Jun 2024

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Gesellschaft

Die Ladeinfrastruktur wächst weiter

Journalist: Christian Kolb

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Foto: Zaptec/unsplash

1.408.681 Elektroautos waren zum 1. Januar 2024 in Deutschland zugelassen – ein Rekord auf dem weiten Weg zur Dekarbonisierung des Individualverkehrs.

Eine flächendeckend verfügbare Ladeinfrastruktur ist eine der wichtigsten Voraussetzungen, damit Elektrofahrzeuge gekauft werden. Im April 2024 erreichten Elektrofahrzeuge nur einen Marktanteil von 12,2 % der Neuzulassungen. Experten zufolge liegt dies nicht nur am Auslaufen der staatlichen Förderung im Dezember des Vorjahres, sondern auch an der nicht überall geklärten Frage, wo und wie man Elektroautos aufladen kann. Moderne Modelle erreichen mit einer Akkuladung eine Reichweite von mehreren hundert Kilometern. Doch selbst, wer im Alltag beispielsweise an einer eigenen Ladesäule oder am Arbeitsplatz den Akku aufladen kann, ist bei Urlaubsreisen und ähnlichen Fahrten auf eine gut ausgebaute Ladeinfrastruktur angewiesen. Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, bis 2030 eine Million öffentliche Ladepunkte zu schaffen. Ein Ladepunkt bietet eine Lademöglichkeit für ein Auto – eine Ladesäule kann mehrere Ladepunkte umfassen. Die Bundesnetzagentur zählte am 1. Oktober 2023 insgesamt 108.266 Ladepunkte – ein Zuwachs von rund 40 % im Vergleich zum Vorjahr. Während bisher vor allem Normalladepunkte mit einer Leistung bis 22 Kilowatt installiert wurden, gewinnen Schnellladepunkte mit einer Leistung von 50 bis 350 kW an Bedeutung. Diese können dafür geeignete Akkus schneller laden, sodass sie beispielsweise an Autobahnraststätten und vergleichbaren Orten zum Einsatz kommen, wo die Fahrzeuge nicht mehrere Stunden während des Ladevorgangs stehen. Doch nicht nur die Anzahl der Ladepunkte ist entscheidend, sondern auch ihre räumliche Verteilung. Während städtische Gebiete – insbesondere Metropolen wie Berlin, Frankfurt oder München – bereits über eine Vielzahl von Ladepunkten verfügen, ist das Netz in ländlichen Regionen deutlich dünner. Dies macht die Elektromobilität für Menschen in diesen Regionen weniger attraktiv. Der Ausbau der Ladeinfrastruktur hat in den letzten Jahren an Tempo gewonnen – nicht nur durch staatliche Förderprogramme, sondern auch durch Investoren, die sich dem Aufbau von Ladepunkten verschrieben haben. Dass der Ausbau der Infrastruktur trotz politischer Zielsetzungen nicht noch schneller voranschreitet, liegt nicht nur an aufwendigen Genehmigungsverfahren, sondern auch an technischen und logistischen Hürden. In manchen Regionen würde ein flächendeckender Ausbau von Ladesäulen das Stromnetz überlasten, sodass dort zunächst größere Investitionen in den Ausbau des Stromnetzes notwendig sind, bevor eine nennenswerte Anzahl an Elektroautos geladen werden kann. Perspektivisch können Elektroautos das Stromnetz auch entlasten. Beim bidirektionalen Laden können die Auto-Akkus sowohl Strom speichern als auch wieder abgeben. So fungieren Elektroautos in Zukunft als Pufferspeicher für das Stromnetz. Ist viel Strom im Angebot – beispielsweise, weil der Wind weht und die Sonne scheint – kann man mit entsprechenden Verträgen günstig Energie tanken. Wird die produzierte Energie knapp, könnten Elektroautos einen Teil der in ihren Akkus gespeicherten Energie wieder abgeben und anderen Stromverbrauchern zur Verfügung stellen. Perspektivisch kann das Elektroauto so für seinen Besitzer sogar ein kleines Zusatzeinkommen generieren.

11. Sep 2024

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Wirtschaft

4 Gütesiegel in der Landwirtschaft

**AMA-Siegel – staatlich geprüft** Das AMA-Gütesiegel ist das bekannteste österreichische Gütesiegel, dessen Grundlage das österreichische AMA-Gesetz von 1992 ist. Es zeichnet konventionell erzeugte Lebensmittel aus, die nach strengen Kriterien in Bezug auf Qualität, Herkunft und Sicherheit produziert wurden. Neben nachvollziehbarer österreichischer Herkunft gehören dazu Anforderungen an die Tierhaltung, den Einsatz von Futtermitteln und die Hygiene in den Verarbeitungsbetrieben. Das ganzheitliche Qualitätssicherungsprogramm basiert auf strengen Kontrollen entlang der gesamten Produktionskette – vom Bauernhof bis zur Theke. So werden sämtliche AMA-Produkte in einem dreistufigen Kontrollprozess aus Eigenkontrolle, externer Kontrolle und stichprobenartiger Überkontrolle geprüft. Die Anforderungen an die Produkte gehen über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus, welche in den jeweiligen Richtlinien geregelt sind. Bei den Tierschutzstandards gibt es freiwillige Zusatzmodule. Vergeben wird das Gütesiegel von der Marktordnungsstelle Agrarmarkt Austria (AMA) im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags. Weiterführende Informationen unter: amainfo.at ![artem-beliaikin-8wtuWVzQbpE-unsplash.jpg](https://fra1.digitaloceanspaces.com/cwbucket/artem_beliaikin_8wtu_W_Vz_Qbp_E_unsplash_ec4014f31a.jpg) (c) Artem Beliaikin/unsplash **Bio Austria – mehr Bio geht kaum** Das Bio Austria-Gütesiegel kennzeichnet eine breite Palette von pflanzlichen und tierischen Bio-Lebensmitteln und steht für höchste Qualität, umfassende Nachhaltigkeit und ethische Verantwortung. So geht das vom Anbauverband österreichischer Biobauern herausgegebene Label deutlich über die Mindestanforderungen des EU-Bio-Siegels hinaus. Der gesamte Betrieb muss biologisch bewirtschaftet werden und es gelten strengere Kriterien bei Art, Ausmaß und Zeitpunkt des Einsatzes von biologischen Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie für Futtermittelimporte. Hierzu gehört beispielsweise der Verzicht auf chemisch-synthetische Pestizide und Düngemittel, die Förderung von Biodiversität sowie der Einsatz von gentechnikfreiem Saatgut und Futtermitteln. Im Bereich der Tierhaltung legt das Siegel besonderen Wert auf artgerechte Bedingungen, wie ausreichend Platz und Bewegung sowie Zugang zu Freiland. Die Futtermittel stammen primär aus Österreich, Rinder bekommen im Vergleich zu gewöhnlichem Bio deutlich weniger Kraftfutter. Zu finden ist das Siegel hauptsächlich auf direkt vermarkteten Bio-Produkten in Hofläden, Bauernmärkten aber auch in Supermärkten. Weiterführende Informationen unter: www.bio-austria.at ![pexels-pixabay-164504.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/pexels_pixabay_164504_c2df8ec61d.jpg) (c) Pixabay/pexels **Tierwohl kontrolliert - Haken dran** Die Gütezeichen “Tierwohl kontrolliert” steht für biologische Tierhaltung, welche über die EU-Bio-Verordnung hinausgeht. Es kennzeichnet Lebensmittel bei deren Herstellung das Wohl der Tiere im Mittelpunkt steht. Dazu gehören artgerechte Haltung, wiederkäuergerechte Fütterung und der Ausschluss von qualgezüchteten Rassen. Es gibt zwei Varianten des Siegels. “Tierwohl kontrolliert 2 Häkchen“ kennzeichnet diverse Verbesserungen im Tierhaltungs-Standard des biologischen Landbaus aber erreicht noch nicht den höchsten möglichen Standard. Es werden konkrete Richtlinien für Mast- und Milchrinder sowie Mastschweine definiert. Das Siegel “Tierwohl kontrolliert 3 Häkchen“ steht für noch strengere Anforderungen und bietet den Tieren erheblich mehr Platz und noch bessere Lebens- und Schlachtbedingungen. Neben Richtlinien für Mastschweine, Mast- und Milchrinder gibt es weitere für Legehennen, Masthühner und -enten sowie Milchschafe und -ziegen. Jede Richtlinie unterliegt einer permanenten Evaluierung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie Kontrollergebnissen aus Tierhaltung, Landwirtschaft und Verarbeitung. Siegel-Herausgeber ist die Gesellschaft !Zukunft Tierwohl! Weiterführende Informationen unter: www.zukunfttierwohl.at ![daniel-leone-LXQx98FPPQ4-unsplash.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/daniel_leone_LX_Qx98_FPPQ_4_unsplash_7a422f1f60.jpg) (c) Daniel Leone/unsplash **Geschützte Ursprungsbezeichnung – sicher vermarktet** Das EU-Kennzeichen "geschützte Ursprungsbezeichnung" (g.U.) garantiert, dass die Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung von Erzeugnissen in einem bestimmten geografischen Gebiet nach festgelegten Herstellungsverfahren erfolgt ist. Die Lebensmittel, Weine und anderen landwirtschaftlichen Erzeugnisse weisen somit aufgrund ihrer Herkunft und spezieller Produktionsverfahren besondere Eigenschaften und Qualitäten auf. So dürfen beispielsweise der Tiroler Graukäse (g.U.), die Pöllauer Hirschbirne (g.U.) oder die Steirische Käferbohne (g.U.) mit dem geschützten geografischen Namen bezeichnet und vermarktet werden. Jeder Verarbeitungsschritt – also Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung – muss dabei in der jeweiligen Region erfolgen. Gebiet und Herstellungsverfahren sind in einer Produktspezifikation festgelegt. Das Siegel zielt darauf ab, traditionelle Herstellungsverfahren zu bewahren, die Produzenten vor Nachahmung zu schützen und ihnen einen Marktvorteil bei der EU-weiten Vermarktung zu verschaffen. Vergeben wird das Siegel von der Europäischen Kommission in Zusammenarbeit mit einer nationalen Behörde. Weiterführende Informationen unter: www.svgh.at ![alexander-maasch-KaK2jp8ie8s-unsplash.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/alexander_maasch_Ka_K2jp8ie8s_unsplash_59dbc11c7a.jpg) (c) Alexander Maasch/unsplash