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6. Jun 2024

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Gesellschaft

Die Ladeinfrastruktur wächst weiter

Journalist: Christian Kolb

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Foto: Zaptec/unsplash

1.408.681 Elektroautos waren zum 1. Januar 2024 in Deutschland zugelassen – ein Rekord auf dem weiten Weg zur Dekarbonisierung des Individualverkehrs.

Eine flächendeckend verfügbare Ladeinfrastruktur ist eine der wichtigsten Voraussetzungen, damit Elektrofahrzeuge gekauft werden. Im April 2024 erreichten Elektrofahrzeuge nur einen Marktanteil von 12,2 % der Neuzulassungen. Experten zufolge liegt dies nicht nur am Auslaufen der staatlichen Förderung im Dezember des Vorjahres, sondern auch an der nicht überall geklärten Frage, wo und wie man Elektroautos aufladen kann. Moderne Modelle erreichen mit einer Akkuladung eine Reichweite von mehreren hundert Kilometern. Doch selbst, wer im Alltag beispielsweise an einer eigenen Ladesäule oder am Arbeitsplatz den Akku aufladen kann, ist bei Urlaubsreisen und ähnlichen Fahrten auf eine gut ausgebaute Ladeinfrastruktur angewiesen. Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, bis 2030 eine Million öffentliche Ladepunkte zu schaffen. Ein Ladepunkt bietet eine Lademöglichkeit für ein Auto – eine Ladesäule kann mehrere Ladepunkte umfassen. Die Bundesnetzagentur zählte am 1. Oktober 2023 insgesamt 108.266 Ladepunkte – ein Zuwachs von rund 40 % im Vergleich zum Vorjahr. Während bisher vor allem Normalladepunkte mit einer Leistung bis 22 Kilowatt installiert wurden, gewinnen Schnellladepunkte mit einer Leistung von 50 bis 350 kW an Bedeutung. Diese können dafür geeignete Akkus schneller laden, sodass sie beispielsweise an Autobahnraststätten und vergleichbaren Orten zum Einsatz kommen, wo die Fahrzeuge nicht mehrere Stunden während des Ladevorgangs stehen. Doch nicht nur die Anzahl der Ladepunkte ist entscheidend, sondern auch ihre räumliche Verteilung. Während städtische Gebiete – insbesondere Metropolen wie Berlin, Frankfurt oder München – bereits über eine Vielzahl von Ladepunkten verfügen, ist das Netz in ländlichen Regionen deutlich dünner. Dies macht die Elektromobilität für Menschen in diesen Regionen weniger attraktiv. Der Ausbau der Ladeinfrastruktur hat in den letzten Jahren an Tempo gewonnen – nicht nur durch staatliche Förderprogramme, sondern auch durch Investoren, die sich dem Aufbau von Ladepunkten verschrieben haben. Dass der Ausbau der Infrastruktur trotz politischer Zielsetzungen nicht noch schneller voranschreitet, liegt nicht nur an aufwendigen Genehmigungsverfahren, sondern auch an technischen und logistischen Hürden. In manchen Regionen würde ein flächendeckender Ausbau von Ladesäulen das Stromnetz überlasten, sodass dort zunächst größere Investitionen in den Ausbau des Stromnetzes notwendig sind, bevor eine nennenswerte Anzahl an Elektroautos geladen werden kann. Perspektivisch können Elektroautos das Stromnetz auch entlasten. Beim bidirektionalen Laden können die Auto-Akkus sowohl Strom speichern als auch wieder abgeben. So fungieren Elektroautos in Zukunft als Pufferspeicher für das Stromnetz. Ist viel Strom im Angebot – beispielsweise, weil der Wind weht und die Sonne scheint – kann man mit entsprechenden Verträgen günstig Energie tanken. Wird die produzierte Energie knapp, könnten Elektroautos einen Teil der in ihren Akkus gespeicherten Energie wieder abgeben und anderen Stromverbrauchern zur Verfügung stellen. Perspektivisch kann das Elektroauto so für seinen Besitzer sogar ein kleines Zusatzeinkommen generieren.

2. Jul 2026

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Gesellschaft

Deutschland in einer neuen sicherheitspolitischen Realität – Ein Beitrag von Dr. Hans Christoph Atzpodien, Hauptgeschäftsführer, BDSV

Liebe Leserinnen und Leser, „Wir sind nicht im Krieg, aber wir sind auch nicht mehr im Frieden“. Diesen Satz des Generalinspekteurs Carsten Breuer haben sich inzwischen auch Bundeskanzler Friedrich Merz und Verteidigungsminister Boris Pistorius zu eigen gemacht. Er beschreibt eine neue sicherheitspolitische Realität, mit der wir uns auch im fünften Kriegsjahr der russischen Vollinvasion auf die Ukraine konfrontiert sehen und die Grundlage für unser sicherheitspolitisches Handeln sein muss. Der Zwischenzustand, der unserem Land damit attestiert wird, ist in dieser Form im Grundgesetz jedenfalls nicht vorgesehen. Unsere Verfassung unterscheidet zwischen Friedenszustand, dem Spannungsfall als Vorstufe des Verteidigungsfalls, die bereits die Anwendung bestimmter Notstandsrechtsvorschriften ermöglicht und dem eigentlichen Verteidigungsfall. Letzterer tritt nach Artikel 115a Grundgesetz dann ein, wenn das Staatsgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht. Nach Analysen der NATO besteht das Ziel, unsere Streitkräfte spätestens bis zum Jahr 2029 rundherum abschreckungs- und verteidigungsfähig auszustatten. Dieses Ziel muss darüber hinaus mit einer umfassenden Befähigung zur Gesamtverteidigung im Sinne einer gesamtgesellschaftlichen Resilienz einhergehen. Schon heute erleben wir ständige hybride Angriffe in der Form von Drohnenüberflügen, Cyber-Attacken oder Desinformationskampagnen, die bestimmten staatlichen Akteuren zugeordnet werden. >Nach Analysen der NATO besteht das Ziel, unsere Streitkräfte spätestens bis zum Jahr 2029 rundherum abschreckungs- und verteidigungsfähig auszustatten. Hieraus ergeben sich zweierlei Schlussfolgerungen: Erstens: Um unserem Beitrag in diesem Prozess – wie der NATO versprochen – zu erfüllen, wollen wir schon im Jahr 2029 ca. 3,5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) für Verteidigung sowie perspektivisch weitere 1,5 % des BIP für militärisch-relevante Infrastrukturmaßnahmen ausgeben. Rechnet man diese Ausgaben zusammen, so machen diese im Jahr 2029 40 % unseres Bundeshaushaltes aus. Allein in den Verteidigungsbudgets der Jahre 2025 bis 2029 sind kumuliert ca. 200 Milliarden Euro nur für Rüstungsausgaben geplant. Kurz: Es geht also um gewaltige Summen, die unsere Volkswirtschaft als Ganzes fordern. Zweitens benötigen wir ein umfassendes Verständnis der Sicherheits- und Resilienz-Notwendigkeiten in unserer Gesellschaft. Die Gewährleistung von Sicherheit ist die zentrale Querschnittsaufgabe unserer Zeit, die jeden und jede von uns betrifft: im Bevölkerungsschutz, beim Schutz kritischer Infrastrukturen, über Bedrohungen zu Lande, zu Wasser, in der Luft sowie im Cyberraum. Jeder Sektor ist gefragt, hier einen Beitrag leisten. In der Politik schließlich müssen diese Anstrengungen koordiniert und verzahnt werden. Dokumente wie die Nationale Sicherheitsstrategie oder die unlängst vorgestellte Militärstrategie sind der notwendige Ausfluss dieser Anstrengungen. Im BDSV wird dieser umfassende Sicherheitsbegriff seit unserer Gründung im Jahr 2009 konsequent gelebt. In unserem Verband sind alle Ausrüster staatlicher Sicherheitsbehörden willkommen und vereint. Über die Plattform SVI-Connect, die wir gemeinsam mit dem Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik ins Leben gerufen haben, leisten wir seit Jahresbeginn zudem einen Beitrag zur Verzahnung klassischer Rüstungsunternehmen mit neuen, bislang überwiegend zivilen Zulieferern – zum Vorteil beider Seiten. Nicht zuletzt deshalb ist Deutschland auf gutem Weg, seine selbstgesteckten Ziele in der Zeitenwende zu erreichen. Die deutsche Sicherheits- und Verteidigungsindustrie tut alles in ihrer Macht Stehende, um hier ihren Beitrag zu leisten.