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7. Jun 2022

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Gesellschaft

Die Tankstelle im Haus

Journalist: Thomas Soltau

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Foto: Maxim Hopman/unsplash

Eine eigene Wallbox ist die günstigste Möglichkeit, das Elektroauto zu Hause zu laden – und gleichzeitig CO2-Emissionen zu reduzieren.

E-Autos gelten als ein wichtiger Hebel im wichtigen Kampf gegen den Klimawandel. Doch der Ausbau von Schnell- und Normal-Ladesäulen für E-Autos hält in der Schweiz nicht Schritt mit den steigenden Neuzulassungen. Laut Zahlen des Bundesamtes für Statistik waren Ende Mai 2021 gut 50’000 reine Elektroautos und immatrikuliert. Der E-Autoflotte steht derzeit ein Netz von gut 6’000 öffentlichen Ladepunkten zur Verfügung. Zu wenig beim Boom von E-Autos, wie Experten bemängeln. Kein Wunder also, dass sich immer mehr Privathaushalte selbst um die Installation von Wallboxen kümmern.

Eines ist klar: Das Tanken der Fahrzeuge mit Strom kostet deutlich weniger als an der Zapfsäule und schont zudem die Umwelt. So verursacht ein E-Fahrzeug im Vergleich zu einem Verbrenner weniger als die Hälfte an Betriebskosten, betrachtet man nur den Kraftstoff. Wenn man Einsparungen durch den Wegfall von Wartungskosten wie Ölwechsel oder Zahnriemenwechsel noch mitberechnet, sparen E-Fahrzeuge über die gesamte Lebensdauer des Fahrzeugs deutlich mehr ein. Zudem lässt sich fast immer mit dem bestehenden Stromanschluss eine vernünftige Ladelösung finden – ohne Erhöhung der Stromleistung.

Ladestationen betanken den Wagen unterschiedlich schnell. In der Anschaffung kostet eine gängige Wallbox in der Regel zwischen 800 und 1’700 Schweizer Franken – je nach Hersteller und Modell. Die meisten Ladestationen mit einer Leistung von 11 kW sind in diesem Preissegment zu finden. So kann ein Fahrzeug innerhalb von etwa 3,5 bis 5 Stunden geladen werden. Die Unterschiede in den Ladezeiten liegen in dem im E-Auto verbauten Ladegerät (On-Board-Charger). Die Ladeleistungen variieren zwischen 3,7 kW und 22 kW.

Montagekosten von Wallboxen fallen niedriger aus, je näher sich der Ladepunkt am Stromanschluss befindet. Komplizierte Umbauten können den Einbau verteuern. Wallboxen kommen auf eine Leistung von 22 Kilowatt und laden Elektrofahrzeuge mit dieser Power in nur zwei bis vier Stunden. Der grösste Unterschied neben der Ladeleistung: die Melde- oder Genehmigungspflicht der jeweiligen Wallbox. Eine 11 kW Wallbox muss dem Netzbetreiber «nur» gemeldet werden. Bei der teureren Variante mit 22 kW hat der Netzbetreiber die Wallbox vor dem Einbau schriftlich zu genehmigen. Die stärkere Variante lohnt sich nur dann, wenn die Fahrzeuge ständig im Einsatz sind – und eben über eine Ladeleistung von 22 kW tanken können. 

In Mehrfamilienhäusern sollte man sich zudem mit dem Thema Lastmanagement beschäftigen. Dabei wird die fürs E-Auto-Laden zur Verfügung stehende Energie von den Wallboxen auf mehrere Fahrzeuge aufgeteilt. Das hat den Vorteil, dass das Strompotenzial im Haus optimal ausgenutzt wird und eine etwa nötige, kostspielige Aufrüstung des Hausnetzes umgangen werden kann. Zudem lässt sich das dynamische Lastmanagement mancher Anbieter so programmieren, dass Ladezeiten einzelner Autos individuell berücksichtigt werden können. Dann sparen Hausbewohner nicht nur Zeit, sondern zusätzlich Geld, da viele Energieversorger spezielle Tarife für die Wallbox anbieten. Wer eine eigene Photovoltaik-Anlage besitzt, kann seinen «Kraftstoff» gleich selbst erzeugen – optimaler geht es kaum.

2. Jul 2026

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Gesellschaft

Deutschland in einer neuen sicherheitspolitischen Realität – Ein Beitrag von Dr. Hans Christoph Atzpodien, Hauptgeschäftsführer, BDSV

Liebe Leserinnen und Leser, „Wir sind nicht im Krieg, aber wir sind auch nicht mehr im Frieden“. Diesen Satz des Generalinspekteurs Carsten Breuer haben sich inzwischen auch Bundeskanzler Friedrich Merz und Verteidigungsminister Boris Pistorius zu eigen gemacht. Er beschreibt eine neue sicherheitspolitische Realität, mit der wir uns auch im fünften Kriegsjahr der russischen Vollinvasion auf die Ukraine konfrontiert sehen und die Grundlage für unser sicherheitspolitisches Handeln sein muss. Der Zwischenzustand, der unserem Land damit attestiert wird, ist in dieser Form im Grundgesetz jedenfalls nicht vorgesehen. Unsere Verfassung unterscheidet zwischen Friedenszustand, dem Spannungsfall als Vorstufe des Verteidigungsfalls, die bereits die Anwendung bestimmter Notstandsrechtsvorschriften ermöglicht und dem eigentlichen Verteidigungsfall. Letzterer tritt nach Artikel 115a Grundgesetz dann ein, wenn das Staatsgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht. Nach Analysen der NATO besteht das Ziel, unsere Streitkräfte spätestens bis zum Jahr 2029 rundherum abschreckungs- und verteidigungsfähig auszustatten. Dieses Ziel muss darüber hinaus mit einer umfassenden Befähigung zur Gesamtverteidigung im Sinne einer gesamtgesellschaftlichen Resilienz einhergehen. Schon heute erleben wir ständige hybride Angriffe in der Form von Drohnenüberflügen, Cyber-Attacken oder Desinformationskampagnen, die bestimmten staatlichen Akteuren zugeordnet werden. >Nach Analysen der NATO besteht das Ziel, unsere Streitkräfte spätestens bis zum Jahr 2029 rundherum abschreckungs- und verteidigungsfähig auszustatten. Hieraus ergeben sich zweierlei Schlussfolgerungen: Erstens: Um unserem Beitrag in diesem Prozess – wie der NATO versprochen – zu erfüllen, wollen wir schon im Jahr 2029 ca. 3,5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) für Verteidigung sowie perspektivisch weitere 1,5 % des BIP für militärisch-relevante Infrastrukturmaßnahmen ausgeben. Rechnet man diese Ausgaben zusammen, so machen diese im Jahr 2029 40 % unseres Bundeshaushaltes aus. Allein in den Verteidigungsbudgets der Jahre 2025 bis 2029 sind kumuliert ca. 200 Milliarden Euro nur für Rüstungsausgaben geplant. Kurz: Es geht also um gewaltige Summen, die unsere Volkswirtschaft als Ganzes fordern. Zweitens benötigen wir ein umfassendes Verständnis der Sicherheits- und Resilienz-Notwendigkeiten in unserer Gesellschaft. Die Gewährleistung von Sicherheit ist die zentrale Querschnittsaufgabe unserer Zeit, die jeden und jede von uns betrifft: im Bevölkerungsschutz, beim Schutz kritischer Infrastrukturen, über Bedrohungen zu Lande, zu Wasser, in der Luft sowie im Cyberraum. Jeder Sektor ist gefragt, hier einen Beitrag leisten. In der Politik schließlich müssen diese Anstrengungen koordiniert und verzahnt werden. Dokumente wie die Nationale Sicherheitsstrategie oder die unlängst vorgestellte Militärstrategie sind der notwendige Ausfluss dieser Anstrengungen. Im BDSV wird dieser umfassende Sicherheitsbegriff seit unserer Gründung im Jahr 2009 konsequent gelebt. In unserem Verband sind alle Ausrüster staatlicher Sicherheitsbehörden willkommen und vereint. Über die Plattform SVI-Connect, die wir gemeinsam mit dem Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik ins Leben gerufen haben, leisten wir seit Jahresbeginn zudem einen Beitrag zur Verzahnung klassischer Rüstungsunternehmen mit neuen, bislang überwiegend zivilen Zulieferern – zum Vorteil beider Seiten. Nicht zuletzt deshalb ist Deutschland auf gutem Weg, seine selbstgesteckten Ziele in der Zeitenwende zu erreichen. Die deutsche Sicherheits- und Verteidigungsindustrie tut alles in ihrer Macht Stehende, um hier ihren Beitrag zu leisten.