Diesen Artikel teilen:

28. Sep 2023

|

Gesellschaft

Digitale Souveränität ermöglicht bessere Diagnose und bessere Behandlung

Journalist: Katja Deutsch

|

Foto: Maksym Kaharlytskyi / Unsplash

Nicht nur medizinisches Personal und Patientinnen und Patienten profitieren, auch der Forschung kommt die digitale Souveränität zugute.

In unserer zunehmend digitalisierten Welt ist die digitale Souveränität im Gesundheitswesen von entscheidender Bedeutung, um auch zukünftig eine optimale Gesundheitsversorgung gewährleisten zu können. Sie nutzt dem medizinischen Personal gleichermaßen wie den Patientinnen und Patienten. Durch digitalisierte Prozesse kann der zunehmende Verwaltungsaufwand in Arztpraxen und Kliniken wesentlich schneller, einfacher, effizienter und sicherer durchgeführt werden. Ärztinnen und Ärzte sowie das Pflegepersonal haben dadurch mehr Zeit für die Patientinnen und Patienten und können sich besser und exakter um sie kümmern. Durch die Option digitaler Sprechstunden können besonders Praxen in ländlichen Gegenden profitieren, da die Kranken wie auch Ärztinnen und Ärzte lange Fahrtzeiten einsparen können. Nicht zuletzt kommt die digitale Souveränität auch dem Fachkräftemangel bei gleichzeitig immer höher werdendem steigenden Patientenzahlen zugute.

Bei der Verabreichung eines neuen Medikaments erkennt die Software sekundenschnell die Wechselwirkung mit bestehender Medikation.

Die flächendeckende Einführung der elektronischen Gesundheitkarte spielt eine wichtige Rolle bei der digitalen Souveränität, denn hier werden sämtliche Erkrankungen, Heilungsverläufe und Medikationen registriert und gespeichert, zudem können hier alle durchgeführten bildgebenden Verfahren gesichert werden. Weder Röntgenbilder, MRT, CT, Arztbriefe, Befunde oder Entlassungsberichte können jemals verlorengehen, wenn die Untersuchungsergebnisse in digitaler Form gespeichert werden, keine Unverträglichkeit oder Allergie vergessen werden. Bei der Verabreichung eines neuen Medikaments erkennt die Software sekundenschnell die Wechselwirkung mit bestehender Medikation. Blutgruppe und gegebenenfalls chronische Erkrankungen sind ebenfalls auf den ersten Blick erkennbar. Das medizinische Personal kann viel sicherer und effizienter Diagnosen stellen und somit individueller und viel wirkungsvoller über das weitere Vorgehen entscheiden. Dabei haben Patientinnen und Patienten die Hoheit über ihre Daten und können festlegen, wer die Ergebnisse und Berichte zu Gesicht bekommt.

Die Grundvoraussetzung zur digitalen Souveränität ist, dass sämtliche Geräte, Systeme und Anwendungen miteinander kommunizieren können. Derzeit gibt es noch zu viele unterschiedliche Systeme, was die reibungslose Übertragung von Daten stört. Ziel ist die ununterbrochene Dokumentation des Gesundheitszustandes von Patientinnen und Patienten, und zwar bereits bevor sie in die Klinik kommen. Ein weiterer großer Vorteil der digitalen Souveränität ist der Zugriff auf möglichst viele Patientendaten – sofern diese eine anonymisierten Verwertung zustimmen – denn hat man Zugriff auf mehrere Tausend Verläufe einer bestimmten Krankheit, lassen sich daraus wichtige Forschungserkenntnisse entwickeln, Vergleiche ziehen, Vorhersagen treffen und damit Behandlungen erfolgreicher durchführen.

Zum Beispiel für das Hautkrebsscreening ist digitale Souveränität sehr wichtig, denn am Computer lassen sich Fotos und Videos von Veränderungen der Haut viel besser vergrößern als mit der Lupe vor Ort. Zudem lassen sich gespeicherte Bilder besser miteinander vergleichen als Notizen an einem Körperumriss auf einem Blatt Papier.

Auch hilft die digitale Souveränität bei pathologischen Untersuchungen. Hier bildet die schiere Menge an Daten den wesentlichen Vorteil, da Veränderungen in Zellstrukturen viel schneller und deutlicher erkannt und abgeglichen werden können.

2. Jul 2026

|

Gesellschaft

Deutschland in einer neuen sicherheitspolitischen Realität – Ein Beitrag von Dr. Hans Christoph Atzpodien, Hauptgeschäftsführer, BDSV

Liebe Leserinnen und Leser, „Wir sind nicht im Krieg, aber wir sind auch nicht mehr im Frieden“. Diesen Satz des Generalinspekteurs Carsten Breuer haben sich inzwischen auch Bundeskanzler Friedrich Merz und Verteidigungsminister Boris Pistorius zu eigen gemacht. Er beschreibt eine neue sicherheitspolitische Realität, mit der wir uns auch im fünften Kriegsjahr der russischen Vollinvasion auf die Ukraine konfrontiert sehen und die Grundlage für unser sicherheitspolitisches Handeln sein muss. Der Zwischenzustand, der unserem Land damit attestiert wird, ist in dieser Form im Grundgesetz jedenfalls nicht vorgesehen. Unsere Verfassung unterscheidet zwischen Friedenszustand, dem Spannungsfall als Vorstufe des Verteidigungsfalls, die bereits die Anwendung bestimmter Notstandsrechtsvorschriften ermöglicht und dem eigentlichen Verteidigungsfall. Letzterer tritt nach Artikel 115a Grundgesetz dann ein, wenn das Staatsgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht. Nach Analysen der NATO besteht das Ziel, unsere Streitkräfte spätestens bis zum Jahr 2029 rundherum abschreckungs- und verteidigungsfähig auszustatten. Dieses Ziel muss darüber hinaus mit einer umfassenden Befähigung zur Gesamtverteidigung im Sinne einer gesamtgesellschaftlichen Resilienz einhergehen. Schon heute erleben wir ständige hybride Angriffe in der Form von Drohnenüberflügen, Cyber-Attacken oder Desinformationskampagnen, die bestimmten staatlichen Akteuren zugeordnet werden. >Nach Analysen der NATO besteht das Ziel, unsere Streitkräfte spätestens bis zum Jahr 2029 rundherum abschreckungs- und verteidigungsfähig auszustatten. Hieraus ergeben sich zweierlei Schlussfolgerungen: Erstens: Um unserem Beitrag in diesem Prozess – wie der NATO versprochen – zu erfüllen, wollen wir schon im Jahr 2029 ca. 3,5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) für Verteidigung sowie perspektivisch weitere 1,5 % des BIP für militärisch-relevante Infrastrukturmaßnahmen ausgeben. Rechnet man diese Ausgaben zusammen, so machen diese im Jahr 2029 40 % unseres Bundeshaushaltes aus. Allein in den Verteidigungsbudgets der Jahre 2025 bis 2029 sind kumuliert ca. 200 Milliarden Euro nur für Rüstungsausgaben geplant. Kurz: Es geht also um gewaltige Summen, die unsere Volkswirtschaft als Ganzes fordern. Zweitens benötigen wir ein umfassendes Verständnis der Sicherheits- und Resilienz-Notwendigkeiten in unserer Gesellschaft. Die Gewährleistung von Sicherheit ist die zentrale Querschnittsaufgabe unserer Zeit, die jeden und jede von uns betrifft: im Bevölkerungsschutz, beim Schutz kritischer Infrastrukturen, über Bedrohungen zu Lande, zu Wasser, in der Luft sowie im Cyberraum. Jeder Sektor ist gefragt, hier einen Beitrag leisten. In der Politik schließlich müssen diese Anstrengungen koordiniert und verzahnt werden. Dokumente wie die Nationale Sicherheitsstrategie oder die unlängst vorgestellte Militärstrategie sind der notwendige Ausfluss dieser Anstrengungen. Im BDSV wird dieser umfassende Sicherheitsbegriff seit unserer Gründung im Jahr 2009 konsequent gelebt. In unserem Verband sind alle Ausrüster staatlicher Sicherheitsbehörden willkommen und vereint. Über die Plattform SVI-Connect, die wir gemeinsam mit dem Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik ins Leben gerufen haben, leisten wir seit Jahresbeginn zudem einen Beitrag zur Verzahnung klassischer Rüstungsunternehmen mit neuen, bislang überwiegend zivilen Zulieferern – zum Vorteil beider Seiten. Nicht zuletzt deshalb ist Deutschland auf gutem Weg, seine selbstgesteckten Ziele in der Zeitenwende zu erreichen. Die deutsche Sicherheits- und Verteidigungsindustrie tut alles in ihrer Macht Stehende, um hier ihren Beitrag zu leisten.