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3. Apr 2021

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Gesellschaft

Digitale Stadt nachhaltig gestalten

Journalist: Anne Katrin Bohle

Wir stehen heute vor einer Vielzahl drängender globaler Herausforderungen, die in unseren Kommunen vor Ort ganz konkret erfahrbar werden und zu deren Bewältigung auf lokaler Ebene einiges beitragen werden kann. Dazu zählen der Klimawandel, der Verlust von Biodiversität, Ressourcenknappheit, Migration, der demographische Wandel und – wie wir in den letzten Monaten als Krise in Echtzeit erfahren haben – auch Pandemien. Kommunen haben eine Schlüsselrolle, die Ziele und Vorgaben internationaler Rahmen-werke wie des COP21-Abkommens von Paris, der UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung, der Städteagenda für die EU und der New Urban Agenda von Habitat III zu erreichen. Zugleich verändern digitale Technologien unser Leben auf tiefgreifende Weise. Sie haben das Potenzial, politische, soziale, ökologische und wirtschaftliche Vorteile zu schaffen. Gleichzeitig bringt die Digitalisierung jedoch neue Fragestellungen und Herausforderungen mit sich, auf die sich auch Kommunen einstellen müssen.

Die Smart City im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung macht es sich zum Ziel, diese Entwicklungen zusammen zu denken und die Möglichkeiten der Digitalisierung dafür zu nutzen, den Herausforderungen strategisch zu begegnen. Digitalisierung kann dazu beitragen, dass Kommunen auf disruptive Ereignisse besser als heute reagieren und dauerhaften Belastungen widerstandsfähiger gegenüberstehen. Dazu ist es jedoch notwendig, den digitalen Wandel aktiv zu gestalten. Viele Kommunen haben sich bereits auf diesen Weg gemacht. Nicht nur große Metropolregionen, sondern auch kleine Landgemeinden, Landkreise in der Peripherie, wachsende Regionen wie auch schrumpfende loten für sich aus, welche konkreten Herausforderungen die Digitalisierung mit sich bringt und bei welchen Fragestellungen die Digitalisierung neue Lösungsmöglichkeiten eröffnet. Der Bund unterstützt die Kommunen dabei durch die Förderung der Modellprojekte Smart Cities und einen umfassenden Wissenstransfer, von dem auch nicht direkt geförderte Kommunen profitieren sollen. Orientierung dabei gibt die Smart City Charta und die im Rahmen der Deutschen EU-Ratspräsidentschaft verabschiedete Neue Leipzig Charta.

Mit Hilfe integrierter digitaler Lösungen können innovative und qualitativ anspruchsvolle Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unter-nehmen bereitgestellt werden. Dazu gehören eine „smarte“ städtische Mobilität, Energieeffizienz, nachhaltiges Wohnen, öffentliche Dienstleistungen, Einzelhandel, Nahversorgung sowie digitale Verwaltung und Beteiligung. Technologische Lösungen können dazu beitragen, das Leben in Städten angenehmer, effizienter und nachhaltiger zu machen, doch gerade bei digitalen technologischen Lösungen ist weniger die eigentliche Technologie, sondern deren Ausgestaltung in einem konkreten Anwendungsfall oder Geschäftsmodell dafür ausschlaggebend, ob sie zu besserem und nachhaltigerem Leben oder zu neuen Problemen führt. Für einen vernetzten, gemeinwohlorientieren Einsatz von Daten sind neue organisatorische, regulative und kooperative Ansätze sowie eine konsequente Stärkung unserer Digital- und Datenkompetenzen in der Verwaltung, in der Wirtschaft wie auch in der Zivilgesellschaft nötig. Unser Ziel sollte es sein, dass digitale Lösungen – insbesondere in Krisenzeiten – die Handlungsfähigkeit der Kommunen sichern und stärken. 

2. Jul 2026

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Gesellschaft

Deutschland in einer neuen sicherheitspolitischen Realität – Ein Beitrag von Dr. Hans Christoph Atzpodien, Hauptgeschäftsführer, BDSV

Liebe Leserinnen und Leser, „Wir sind nicht im Krieg, aber wir sind auch nicht mehr im Frieden“. Diesen Satz des Generalinspekteurs Carsten Breuer haben sich inzwischen auch Bundeskanzler Friedrich Merz und Verteidigungsminister Boris Pistorius zu eigen gemacht. Er beschreibt eine neue sicherheitspolitische Realität, mit der wir uns auch im fünften Kriegsjahr der russischen Vollinvasion auf die Ukraine konfrontiert sehen und die Grundlage für unser sicherheitspolitisches Handeln sein muss. Der Zwischenzustand, der unserem Land damit attestiert wird, ist in dieser Form im Grundgesetz jedenfalls nicht vorgesehen. Unsere Verfassung unterscheidet zwischen Friedenszustand, dem Spannungsfall als Vorstufe des Verteidigungsfalls, die bereits die Anwendung bestimmter Notstandsrechtsvorschriften ermöglicht und dem eigentlichen Verteidigungsfall. Letzterer tritt nach Artikel 115a Grundgesetz dann ein, wenn das Staatsgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht. Nach Analysen der NATO besteht das Ziel, unsere Streitkräfte spätestens bis zum Jahr 2029 rundherum abschreckungs- und verteidigungsfähig auszustatten. Dieses Ziel muss darüber hinaus mit einer umfassenden Befähigung zur Gesamtverteidigung im Sinne einer gesamtgesellschaftlichen Resilienz einhergehen. Schon heute erleben wir ständige hybride Angriffe in der Form von Drohnenüberflügen, Cyber-Attacken oder Desinformationskampagnen, die bestimmten staatlichen Akteuren zugeordnet werden. >Nach Analysen der NATO besteht das Ziel, unsere Streitkräfte spätestens bis zum Jahr 2029 rundherum abschreckungs- und verteidigungsfähig auszustatten. Hieraus ergeben sich zweierlei Schlussfolgerungen: Erstens: Um unserem Beitrag in diesem Prozess – wie der NATO versprochen – zu erfüllen, wollen wir schon im Jahr 2029 ca. 3,5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) für Verteidigung sowie perspektivisch weitere 1,5 % des BIP für militärisch-relevante Infrastrukturmaßnahmen ausgeben. Rechnet man diese Ausgaben zusammen, so machen diese im Jahr 2029 40 % unseres Bundeshaushaltes aus. Allein in den Verteidigungsbudgets der Jahre 2025 bis 2029 sind kumuliert ca. 200 Milliarden Euro nur für Rüstungsausgaben geplant. Kurz: Es geht also um gewaltige Summen, die unsere Volkswirtschaft als Ganzes fordern. Zweitens benötigen wir ein umfassendes Verständnis der Sicherheits- und Resilienz-Notwendigkeiten in unserer Gesellschaft. Die Gewährleistung von Sicherheit ist die zentrale Querschnittsaufgabe unserer Zeit, die jeden und jede von uns betrifft: im Bevölkerungsschutz, beim Schutz kritischer Infrastrukturen, über Bedrohungen zu Lande, zu Wasser, in der Luft sowie im Cyberraum. Jeder Sektor ist gefragt, hier einen Beitrag leisten. In der Politik schließlich müssen diese Anstrengungen koordiniert und verzahnt werden. Dokumente wie die Nationale Sicherheitsstrategie oder die unlängst vorgestellte Militärstrategie sind der notwendige Ausfluss dieser Anstrengungen. Im BDSV wird dieser umfassende Sicherheitsbegriff seit unserer Gründung im Jahr 2009 konsequent gelebt. In unserem Verband sind alle Ausrüster staatlicher Sicherheitsbehörden willkommen und vereint. Über die Plattform SVI-Connect, die wir gemeinsam mit dem Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik ins Leben gerufen haben, leisten wir seit Jahresbeginn zudem einen Beitrag zur Verzahnung klassischer Rüstungsunternehmen mit neuen, bislang überwiegend zivilen Zulieferern – zum Vorteil beider Seiten. Nicht zuletzt deshalb ist Deutschland auf gutem Weg, seine selbstgesteckten Ziele in der Zeitenwende zu erreichen. Die deutsche Sicherheits- und Verteidigungsindustrie tut alles in ihrer Macht Stehende, um hier ihren Beitrag zu leisten.