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5. Sep 2024

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Gesellschaft

„Digitalisierung ist ein Schlüssel zum Erfolg“ – mit Prof. Dr. Karen Pittel

Journalist: Thomas Soltau

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Foto: Presse

Prof. Dr. Karen Pittel, Leiterin des ifo Zentrums für Energie, Klima und Ressourcen, über den Prozess von Unternehmen, CO2-Reduktionsziele glaubwürdig und transparent zu gestalten.

Frau Prof. Dr. Pittel, wie können Unternehmen sicherstellen, dass ihre CO2-Reduktionsziele glaubwürdig und transparent sind?

Für Unternehmen ist es wichtig, sich Ziele zu setzen, die mit konkreten Zeit- und Handlungsplänen unterfüttert und extern geprüft werden, um Glaubwürdigkeit zu gewährleisten. Regelmäßige Berichterstattung erhöht zudem die Transparenz. Dazu gehören nicht nur die Entwicklung der Emissionen, sondern auch Investitionen in Emissionsreduktions- und Energieeffizienztechnologien sowie in die Kreislaufwirtschaft.

Wie sind die Unternehmen Ihrer Meinung nach aktuell aufgestellt?

Große Unternehmen sind oft besser aufgestellt als Kleine, da sie mehr Personal und Kapazitäten für die Berichterstattung haben. Trotzdem gibt es selbst bei großen Unternehmen noch viel Potenzial zur Verbesserung. Besonders schwierig ist oft die Berichterstattung über Scope 3-Emissionen, also die Emissionen aus der Lieferkette. Scope 1- und 2-Emissionen aus direkten Quellen und eingekaufter Energie sind wesentlich einfacher erfassbar. Es gibt verschiedene Ansätze und Standards zur Berechnung von Emissionen, genauso wie unterschiedliche regulatorische Anforderungen und Berichterstattungsstandards. Der Druck durch Berichterstattungspflichten und Investoren steigt jedoch stetig, was zu einer sukzessiven Verbesserung führt.

Es ist wichtig, dass Unternehmen nicht jahrelang auf Genehmigungen oder Förderbescheide warten müssen, sei es für Windparks oder Wasserstoffprojekte.

Was sind geeignete Methoden, mit denen man die Fortschritte bei Unternehmen am besten messen kann?

Es gibt Initiativen wie die ESG-Berichterstattung und die Science Based Targets-Initiative (SBTi). Die ESG-Berichterstattung umfasst Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien, allerdings fehlt es oft an Standardisierung, was die Vergleichbarkeit erschwert. Die SBTi unterstützt Unternehmen dabei, Emissionsreduktionsziele zu formulieren, die – und das ist für Unternehmen attraktiv – den Anspruch erheben mit dem 1,5-Grad-Ziel kompatibel zu sein. Sie bietet branchenspezifische Indikatoren und Unterstützung bei der Berichterstattung über Scope 1-, 2- und 3-Emissionen.

Wo sehen Sie die größten Herausforderungen für Unternehmen bei der Umsetzung von Emissionsreduktionsmaßnahmen?

Eine große Herausforderung ist die unterschiedliche Ausgestaltung der Berichterstattungspflichten in verschiedenen Ländern, was besonders für global agierende Unternehmen problematisch ist. Intern müssen Unternehmen Prozesse und Kulturen entwickeln, die Emissionsreduktionen fördern. Zudem sind die notwendigen Investitionen oft kapitalintensiv und erfordern verlässliche politische Rahmenbedingungen.

Digitalisierung ist ein Schlüssel zur Nachverfolgbarkeit und Effizienzsteigerung in Unternehmen.

Welche Technologien stehen im Mittelpunkt, um nachhaltige Energie- und Ressourcennutzung zu fördern?

Der Ausbau und Einsatz Erneuerbarer Energien ist essenziell, genauso wie die Entwicklung effizienter Speicherlösungen. Wasserstoff kann als Energiespeicher dienen und ist besonders wichtig, wenn er aus erneuerbaren Quellen stammt. Zudem muss die Kreislaufwirtschaft weiter ausgebaut werden, um den Verbrauch natürlicher Ressourcen zu minimieren und die Umweltbelastung zu verringern. Batterien als Speicherlösungen sind ebenfalls bedeutend, wobei wir hier auch auf die nachhaltige Beschaffung und Entsorgung achten müssen.

Wie wichtig ist die Digitalisierung bei der Umsetzung dieser nachhaltigen Strategien?

Digitalisierung ist ein Schlüssel zur Nachverfolgbarkeit und Effizienzsteigerung in Unternehmen. Durch digitale Prozesse können Emissionen genauer gemessen, gemanagt und auch vermieden werden. Dies ist besonders wichtig, um langfristige und nachhaltige Reduktionsziele zu erreichen.

Welche Maßnahmen wünschen Sie sich von der Politik, um Unternehmen beim Klimaschutz zu unterstützen?

Die Politik sollte den Bürokratieabbau und die Vereinfachung von Genehmigungsverfahren vorantreiben. Es ist wichtig, dass Unternehmen nicht jahrelang auf Genehmigungen oder Förderbescheide warten müssen, sei es für Windparks oder Wasserstoffprojekte. Zudem sollten Emissionen verteuert werden, um schmutzige Alternativen unattraktiv zu machen. Ohne solch verlässliche Planungsgrundlagen bleibt unklar, welche Investitionen und Innovationen sich für Unternehmen rechnen werden. Natürlich müssen wir dabei auch den internationalen Kontext im Auge behalten, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden.

Über Prof. Dr. Karen Pittel:

„Ich reise gerne und habe Freude am Kennlernen der Natur und Kultur in anderen Ländern, kann mich aber ebenso an den Bergen vor unserer Münchner Haustür erfreuen. Außerdem liebe ich gutes Essen, bin aber selbst leider kein begnadeter Koch.“

11. Sep 2024

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Wirtschaft

4 Gütesiegel in der Landwirtschaft

**AMA-Siegel – staatlich geprüft** Das AMA-Gütesiegel ist das bekannteste österreichische Gütesiegel, dessen Grundlage das österreichische AMA-Gesetz von 1992 ist. Es zeichnet konventionell erzeugte Lebensmittel aus, die nach strengen Kriterien in Bezug auf Qualität, Herkunft und Sicherheit produziert wurden. Neben nachvollziehbarer österreichischer Herkunft gehören dazu Anforderungen an die Tierhaltung, den Einsatz von Futtermitteln und die Hygiene in den Verarbeitungsbetrieben. Das ganzheitliche Qualitätssicherungsprogramm basiert auf strengen Kontrollen entlang der gesamten Produktionskette – vom Bauernhof bis zur Theke. So werden sämtliche AMA-Produkte in einem dreistufigen Kontrollprozess aus Eigenkontrolle, externer Kontrolle und stichprobenartiger Überkontrolle geprüft. Die Anforderungen an die Produkte gehen über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus, welche in den jeweiligen Richtlinien geregelt sind. Bei den Tierschutzstandards gibt es freiwillige Zusatzmodule. Vergeben wird das Gütesiegel von der Marktordnungsstelle Agrarmarkt Austria (AMA) im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags. Weiterführende Informationen unter: amainfo.at ![artem-beliaikin-8wtuWVzQbpE-unsplash.jpg](https://fra1.digitaloceanspaces.com/cwbucket/artem_beliaikin_8wtu_W_Vz_Qbp_E_unsplash_ec4014f31a.jpg) (c) Artem Beliaikin/unsplash **Bio Austria – mehr Bio geht kaum** Das Bio Austria-Gütesiegel kennzeichnet eine breite Palette von pflanzlichen und tierischen Bio-Lebensmitteln und steht für höchste Qualität, umfassende Nachhaltigkeit und ethische Verantwortung. So geht das vom Anbauverband österreichischer Biobauern herausgegebene Label deutlich über die Mindestanforderungen des EU-Bio-Siegels hinaus. Der gesamte Betrieb muss biologisch bewirtschaftet werden und es gelten strengere Kriterien bei Art, Ausmaß und Zeitpunkt des Einsatzes von biologischen Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie für Futtermittelimporte. Hierzu gehört beispielsweise der Verzicht auf chemisch-synthetische Pestizide und Düngemittel, die Förderung von Biodiversität sowie der Einsatz von gentechnikfreiem Saatgut und Futtermitteln. Im Bereich der Tierhaltung legt das Siegel besonderen Wert auf artgerechte Bedingungen, wie ausreichend Platz und Bewegung sowie Zugang zu Freiland. Die Futtermittel stammen primär aus Österreich, Rinder bekommen im Vergleich zu gewöhnlichem Bio deutlich weniger Kraftfutter. Zu finden ist das Siegel hauptsächlich auf direkt vermarkteten Bio-Produkten in Hofläden, Bauernmärkten aber auch in Supermärkten. Weiterführende Informationen unter: www.bio-austria.at ![pexels-pixabay-164504.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/pexels_pixabay_164504_c2df8ec61d.jpg) (c) Pixabay/pexels **Tierwohl kontrolliert - Haken dran** Die Gütezeichen “Tierwohl kontrolliert” steht für biologische Tierhaltung, welche über die EU-Bio-Verordnung hinausgeht. Es kennzeichnet Lebensmittel bei deren Herstellung das Wohl der Tiere im Mittelpunkt steht. Dazu gehören artgerechte Haltung, wiederkäuergerechte Fütterung und der Ausschluss von qualgezüchteten Rassen. Es gibt zwei Varianten des Siegels. “Tierwohl kontrolliert 2 Häkchen“ kennzeichnet diverse Verbesserungen im Tierhaltungs-Standard des biologischen Landbaus aber erreicht noch nicht den höchsten möglichen Standard. Es werden konkrete Richtlinien für Mast- und Milchrinder sowie Mastschweine definiert. Das Siegel “Tierwohl kontrolliert 3 Häkchen“ steht für noch strengere Anforderungen und bietet den Tieren erheblich mehr Platz und noch bessere Lebens- und Schlachtbedingungen. Neben Richtlinien für Mastschweine, Mast- und Milchrinder gibt es weitere für Legehennen, Masthühner und -enten sowie Milchschafe und -ziegen. Jede Richtlinie unterliegt einer permanenten Evaluierung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie Kontrollergebnissen aus Tierhaltung, Landwirtschaft und Verarbeitung. Siegel-Herausgeber ist die Gesellschaft !Zukunft Tierwohl! Weiterführende Informationen unter: www.zukunfttierwohl.at ![daniel-leone-LXQx98FPPQ4-unsplash.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/daniel_leone_LX_Qx98_FPPQ_4_unsplash_7a422f1f60.jpg) (c) Daniel Leone/unsplash **Geschützte Ursprungsbezeichnung – sicher vermarktet** Das EU-Kennzeichen "geschützte Ursprungsbezeichnung" (g.U.) garantiert, dass die Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung von Erzeugnissen in einem bestimmten geografischen Gebiet nach festgelegten Herstellungsverfahren erfolgt ist. Die Lebensmittel, Weine und anderen landwirtschaftlichen Erzeugnisse weisen somit aufgrund ihrer Herkunft und spezieller Produktionsverfahren besondere Eigenschaften und Qualitäten auf. So dürfen beispielsweise der Tiroler Graukäse (g.U.), die Pöllauer Hirschbirne (g.U.) oder die Steirische Käferbohne (g.U.) mit dem geschützten geografischen Namen bezeichnet und vermarktet werden. Jeder Verarbeitungsschritt – also Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung – muss dabei in der jeweiligen Region erfolgen. Gebiet und Herstellungsverfahren sind in einer Produktspezifikation festgelegt. Das Siegel zielt darauf ab, traditionelle Herstellungsverfahren zu bewahren, die Produzenten vor Nachahmung zu schützen und ihnen einen Marktvorteil bei der EU-weiten Vermarktung zu verschaffen. Vergeben wird das Siegel von der Europäischen Kommission in Zusammenarbeit mit einer nationalen Behörde. Weiterführende Informationen unter: www.svgh.at ![alexander-maasch-KaK2jp8ie8s-unsplash.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/alexander_maasch_Ka_K2jp8ie8s_unsplash_59dbc11c7a.jpg) (c) Alexander Maasch/unsplash