Diesen Artikel teilen:

21. Dez 2020

|

Gesellschaft

Digitalisierung jetzt – gestalten statt begleiten!

Journalist: Michael Kießling

Der Begriff der Digitalisierung ist momentan überall zu hören, nicht nur in der Politik. Die digitale Transformation betrifft viele Bereiche unserer Gesellschaft, Politik und Wirtschaft. Dabei wird es entscheidend für die Zukunftsfähigkeit Deutschlands sein, wie wir die großen Potenziale der Digitalisierung nutzen werden. Auch die Baubranche wird sich wie jede andere Branche diesem Prozess nicht entziehen können. Denn die digitale Transformation bietet der Wertschöpfungskette Bau große Chancen für eine Effizienzsteigerung in den Projektprozessen sowie in der Zusammenarbeit aller Projektbeteiligten.

Michael Kießling, MdB, Mitglied des Ausschusses für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen und Experte für die Digitalisierung des Bauwesens in der CDU/CSU-Fraktion; Foto: Oliver C. Grüner

Die Betrachtung des gesamten Lebenszyklus von Bauwerken wird, neben einer optimierten und sicheren Planung sowie Ausführung, dadurch immer bedeutender. Dabei muss der Fokus aber auf einer praxisorientierten Digitalisierung liegen, die insbesondere unser Handwerk, die mittelständischen Strukturen der Bauwirtschaft und der Planungsbüros berücksichtigt. Denn wie in anderen Branchen wird sich die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit daran festmachen, inwiefern unsere Unternehmen und unsere Verwaltung hierbei Schritt halten. Wollen wir also effizient und effektiv bauen, müssen wir die Reserven heben, die sich in der Prozesskette Planen, Bauen und Nutzen verstecken. Digitalisierung kann uns dabei helfen.

Die Politik hat das erkannt und den Stufenplan entwickelt, um diesen Prozess anzustoßen und die am Bau Beteiligten im Transformationsprozess zu unterstützen. Das zentrale Element ist hierbei das Building Information Modeling (BIM). Und dazu leistet allen voran das 2020 eröffnete nationale Zentrum für die Digitalisierung des Bauwesens „BIM Deutschland“ einen wichtigen Beitrag. Das Kompetenzzentrum unterstützt den Bund bei der Digitalisierung des Planens, Bauens und Betreibens und ermöglicht es, als Taktgeber diesen Bereich zu entwickeln und technisch zu begleiten. Die Normierung spielt dabei eine große Rolle. Wir wollen standardisierte Prozesse und hersteller- und softwareunabhängige Datenstandards, die als Austauschformate verwendet werden können. Denn offene und herstellerneutrale Standards sind für die vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen in der Baubranche eine Grundvoraussetzung für die Teilhabe an der Digitalisierung. Sie ermöglichen jungen und innovativen Unternehmen, unabhängig Produkte zu entwickeln und anzubieten. So finden neue und gute Lösungen einen schnellen Zugang zum Markt. Gerade bei den quantitativen Herausforderungen, denen wir beim Wohnungsbau oder der Sanierung begegnen, müssen wir diese Chance nutzen. Hierfür kann die Politik aber sicher noch die Rahmenbedingungen erleichtern.

Der Bund formuliert aber nicht nur Rahmenbedingungen, sondern tritt auch als Bauherr in Erscheinung. Das Hochbauvolumen im Bundesbau bietet mit einem jährlichen Umfang von 2,3 Milliarden Euro ein erhebliches Wirtschaftspotenzial und hat daher eine hohe Vorbildwirkung. Deshalb haben die Koalitionsfraktionen nun einen Antrag eingebracht, um die Vorbildfunktion des Bundes zu stärken und vor allem Nachhaltigkeit zu fördern. Dazu gehört eine konsequente Nutzung digitaler Methoden, aber auch die Verwendung ressourceneffizienter und -schonender Baumaterialien im gesamten Produktlebenszyklus. Warum? Die Erstellung und die Nutzung von Gebäuden sind die größten Hebel für einen nachhaltigen Umgang mit unseren Ressourcen.

Dieses starke Signal muss auch vom Bund ausgehen. Die dazu angestoßenen Maßnahmen stimmen mich jedoch sehr zuversichtlich, dass wir die Digitalisierung der gesamten Baubranche nicht nur begleiten, sondern innovativ und nachhaltig gestalten. Daran halten wir fest!

2. Jul 2026

|

Gesellschaft

Deutschland in einer neuen sicherheitspolitischen Realität – Ein Beitrag von Dr. Hans Christoph Atzpodien, Hauptgeschäftsführer, BDSV

Liebe Leserinnen und Leser, „Wir sind nicht im Krieg, aber wir sind auch nicht mehr im Frieden“. Diesen Satz des Generalinspekteurs Carsten Breuer haben sich inzwischen auch Bundeskanzler Friedrich Merz und Verteidigungsminister Boris Pistorius zu eigen gemacht. Er beschreibt eine neue sicherheitspolitische Realität, mit der wir uns auch im fünften Kriegsjahr der russischen Vollinvasion auf die Ukraine konfrontiert sehen und die Grundlage für unser sicherheitspolitisches Handeln sein muss. Der Zwischenzustand, der unserem Land damit attestiert wird, ist in dieser Form im Grundgesetz jedenfalls nicht vorgesehen. Unsere Verfassung unterscheidet zwischen Friedenszustand, dem Spannungsfall als Vorstufe des Verteidigungsfalls, die bereits die Anwendung bestimmter Notstandsrechtsvorschriften ermöglicht und dem eigentlichen Verteidigungsfall. Letzterer tritt nach Artikel 115a Grundgesetz dann ein, wenn das Staatsgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht. Nach Analysen der NATO besteht das Ziel, unsere Streitkräfte spätestens bis zum Jahr 2029 rundherum abschreckungs- und verteidigungsfähig auszustatten. Dieses Ziel muss darüber hinaus mit einer umfassenden Befähigung zur Gesamtverteidigung im Sinne einer gesamtgesellschaftlichen Resilienz einhergehen. Schon heute erleben wir ständige hybride Angriffe in der Form von Drohnenüberflügen, Cyber-Attacken oder Desinformationskampagnen, die bestimmten staatlichen Akteuren zugeordnet werden. >Nach Analysen der NATO besteht das Ziel, unsere Streitkräfte spätestens bis zum Jahr 2029 rundherum abschreckungs- und verteidigungsfähig auszustatten. Hieraus ergeben sich zweierlei Schlussfolgerungen: Erstens: Um unserem Beitrag in diesem Prozess – wie der NATO versprochen – zu erfüllen, wollen wir schon im Jahr 2029 ca. 3,5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) für Verteidigung sowie perspektivisch weitere 1,5 % des BIP für militärisch-relevante Infrastrukturmaßnahmen ausgeben. Rechnet man diese Ausgaben zusammen, so machen diese im Jahr 2029 40 % unseres Bundeshaushaltes aus. Allein in den Verteidigungsbudgets der Jahre 2025 bis 2029 sind kumuliert ca. 200 Milliarden Euro nur für Rüstungsausgaben geplant. Kurz: Es geht also um gewaltige Summen, die unsere Volkswirtschaft als Ganzes fordern. Zweitens benötigen wir ein umfassendes Verständnis der Sicherheits- und Resilienz-Notwendigkeiten in unserer Gesellschaft. Die Gewährleistung von Sicherheit ist die zentrale Querschnittsaufgabe unserer Zeit, die jeden und jede von uns betrifft: im Bevölkerungsschutz, beim Schutz kritischer Infrastrukturen, über Bedrohungen zu Lande, zu Wasser, in der Luft sowie im Cyberraum. Jeder Sektor ist gefragt, hier einen Beitrag leisten. In der Politik schließlich müssen diese Anstrengungen koordiniert und verzahnt werden. Dokumente wie die Nationale Sicherheitsstrategie oder die unlängst vorgestellte Militärstrategie sind der notwendige Ausfluss dieser Anstrengungen. Im BDSV wird dieser umfassende Sicherheitsbegriff seit unserer Gründung im Jahr 2009 konsequent gelebt. In unserem Verband sind alle Ausrüster staatlicher Sicherheitsbehörden willkommen und vereint. Über die Plattform SVI-Connect, die wir gemeinsam mit dem Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik ins Leben gerufen haben, leisten wir seit Jahresbeginn zudem einen Beitrag zur Verzahnung klassischer Rüstungsunternehmen mit neuen, bislang überwiegend zivilen Zulieferern – zum Vorteil beider Seiten. Nicht zuletzt deshalb ist Deutschland auf gutem Weg, seine selbstgesteckten Ziele in der Zeitenwende zu erreichen. Die deutsche Sicherheits- und Verteidigungsindustrie tut alles in ihrer Macht Stehende, um hier ihren Beitrag zu leisten.