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21. Dez 2020

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Gesellschaft

Digitalisierung jetzt – gestalten statt begleiten!

Journalist: Michael Kießling

Der Begriff der Digitalisierung ist momentan überall zu hören, nicht nur in der Politik. Die digitale Transformation betrifft viele Bereiche unserer Gesellschaft, Politik und Wirtschaft. Dabei wird es entscheidend für die Zukunftsfähigkeit Deutschlands sein, wie wir die großen Potenziale der Digitalisierung nutzen werden. Auch die Baubranche wird sich wie jede andere Branche diesem Prozess nicht entziehen können. Denn die digitale Transformation bietet der Wertschöpfungskette Bau große Chancen für eine Effizienzsteigerung in den Projektprozessen sowie in der Zusammenarbeit aller Projektbeteiligten.

Michael Kießling, MdB, Mitglied des Ausschusses für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen und Experte für die Digitalisierung des Bauwesens in der CDU/CSU-Fraktion; Foto: Oliver C. Grüner

Die Betrachtung des gesamten Lebenszyklus von Bauwerken wird, neben einer optimierten und sicheren Planung sowie Ausführung, dadurch immer bedeutender. Dabei muss der Fokus aber auf einer praxisorientierten Digitalisierung liegen, die insbesondere unser Handwerk, die mittelständischen Strukturen der Bauwirtschaft und der Planungsbüros berücksichtigt. Denn wie in anderen Branchen wird sich die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit daran festmachen, inwiefern unsere Unternehmen und unsere Verwaltung hierbei Schritt halten. Wollen wir also effizient und effektiv bauen, müssen wir die Reserven heben, die sich in der Prozesskette Planen, Bauen und Nutzen verstecken. Digitalisierung kann uns dabei helfen.

Die Politik hat das erkannt und den Stufenplan entwickelt, um diesen Prozess anzustoßen und die am Bau Beteiligten im Transformationsprozess zu unterstützen. Das zentrale Element ist hierbei das Building Information Modeling (BIM). Und dazu leistet allen voran das 2020 eröffnete nationale Zentrum für die Digitalisierung des Bauwesens „BIM Deutschland“ einen wichtigen Beitrag. Das Kompetenzzentrum unterstützt den Bund bei der Digitalisierung des Planens, Bauens und Betreibens und ermöglicht es, als Taktgeber diesen Bereich zu entwickeln und technisch zu begleiten. Die Normierung spielt dabei eine große Rolle. Wir wollen standardisierte Prozesse und hersteller- und softwareunabhängige Datenstandards, die als Austauschformate verwendet werden können. Denn offene und herstellerneutrale Standards sind für die vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen in der Baubranche eine Grundvoraussetzung für die Teilhabe an der Digitalisierung. Sie ermöglichen jungen und innovativen Unternehmen, unabhängig Produkte zu entwickeln und anzubieten. So finden neue und gute Lösungen einen schnellen Zugang zum Markt. Gerade bei den quantitativen Herausforderungen, denen wir beim Wohnungsbau oder der Sanierung begegnen, müssen wir diese Chance nutzen. Hierfür kann die Politik aber sicher noch die Rahmenbedingungen erleichtern.

Der Bund formuliert aber nicht nur Rahmenbedingungen, sondern tritt auch als Bauherr in Erscheinung. Das Hochbauvolumen im Bundesbau bietet mit einem jährlichen Umfang von 2,3 Milliarden Euro ein erhebliches Wirtschaftspotenzial und hat daher eine hohe Vorbildwirkung. Deshalb haben die Koalitionsfraktionen nun einen Antrag eingebracht, um die Vorbildfunktion des Bundes zu stärken und vor allem Nachhaltigkeit zu fördern. Dazu gehört eine konsequente Nutzung digitaler Methoden, aber auch die Verwendung ressourceneffizienter und -schonender Baumaterialien im gesamten Produktlebenszyklus. Warum? Die Erstellung und die Nutzung von Gebäuden sind die größten Hebel für einen nachhaltigen Umgang mit unseren Ressourcen.

Dieses starke Signal muss auch vom Bund ausgehen. Die dazu angestoßenen Maßnahmen stimmen mich jedoch sehr zuversichtlich, dass wir die Digitalisierung der gesamten Baubranche nicht nur begleiten, sondern innovativ und nachhaltig gestalten. Daran halten wir fest!

11. Sep 2024

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Wirtschaft

4 Gütesiegel in der Landwirtschaft

**AMA-Siegel – staatlich geprüft** Das AMA-Gütesiegel ist das bekannteste österreichische Gütesiegel, dessen Grundlage das österreichische AMA-Gesetz von 1992 ist. Es zeichnet konventionell erzeugte Lebensmittel aus, die nach strengen Kriterien in Bezug auf Qualität, Herkunft und Sicherheit produziert wurden. Neben nachvollziehbarer österreichischer Herkunft gehören dazu Anforderungen an die Tierhaltung, den Einsatz von Futtermitteln und die Hygiene in den Verarbeitungsbetrieben. Das ganzheitliche Qualitätssicherungsprogramm basiert auf strengen Kontrollen entlang der gesamten Produktionskette – vom Bauernhof bis zur Theke. So werden sämtliche AMA-Produkte in einem dreistufigen Kontrollprozess aus Eigenkontrolle, externer Kontrolle und stichprobenartiger Überkontrolle geprüft. Die Anforderungen an die Produkte gehen über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus, welche in den jeweiligen Richtlinien geregelt sind. Bei den Tierschutzstandards gibt es freiwillige Zusatzmodule. Vergeben wird das Gütesiegel von der Marktordnungsstelle Agrarmarkt Austria (AMA) im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags. Weiterführende Informationen unter: amainfo.at ![artem-beliaikin-8wtuWVzQbpE-unsplash.jpg](https://fra1.digitaloceanspaces.com/cwbucket/artem_beliaikin_8wtu_W_Vz_Qbp_E_unsplash_ec4014f31a.jpg) (c) Artem Beliaikin/unsplash **Bio Austria – mehr Bio geht kaum** Das Bio Austria-Gütesiegel kennzeichnet eine breite Palette von pflanzlichen und tierischen Bio-Lebensmitteln und steht für höchste Qualität, umfassende Nachhaltigkeit und ethische Verantwortung. So geht das vom Anbauverband österreichischer Biobauern herausgegebene Label deutlich über die Mindestanforderungen des EU-Bio-Siegels hinaus. Der gesamte Betrieb muss biologisch bewirtschaftet werden und es gelten strengere Kriterien bei Art, Ausmaß und Zeitpunkt des Einsatzes von biologischen Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie für Futtermittelimporte. Hierzu gehört beispielsweise der Verzicht auf chemisch-synthetische Pestizide und Düngemittel, die Förderung von Biodiversität sowie der Einsatz von gentechnikfreiem Saatgut und Futtermitteln. Im Bereich der Tierhaltung legt das Siegel besonderen Wert auf artgerechte Bedingungen, wie ausreichend Platz und Bewegung sowie Zugang zu Freiland. Die Futtermittel stammen primär aus Österreich, Rinder bekommen im Vergleich zu gewöhnlichem Bio deutlich weniger Kraftfutter. Zu finden ist das Siegel hauptsächlich auf direkt vermarkteten Bio-Produkten in Hofläden, Bauernmärkten aber auch in Supermärkten. Weiterführende Informationen unter: www.bio-austria.at ![pexels-pixabay-164504.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/pexels_pixabay_164504_c2df8ec61d.jpg) (c) Pixabay/pexels **Tierwohl kontrolliert - Haken dran** Die Gütezeichen “Tierwohl kontrolliert” steht für biologische Tierhaltung, welche über die EU-Bio-Verordnung hinausgeht. Es kennzeichnet Lebensmittel bei deren Herstellung das Wohl der Tiere im Mittelpunkt steht. Dazu gehören artgerechte Haltung, wiederkäuergerechte Fütterung und der Ausschluss von qualgezüchteten Rassen. Es gibt zwei Varianten des Siegels. “Tierwohl kontrolliert 2 Häkchen“ kennzeichnet diverse Verbesserungen im Tierhaltungs-Standard des biologischen Landbaus aber erreicht noch nicht den höchsten möglichen Standard. Es werden konkrete Richtlinien für Mast- und Milchrinder sowie Mastschweine definiert. Das Siegel “Tierwohl kontrolliert 3 Häkchen“ steht für noch strengere Anforderungen und bietet den Tieren erheblich mehr Platz und noch bessere Lebens- und Schlachtbedingungen. Neben Richtlinien für Mastschweine, Mast- und Milchrinder gibt es weitere für Legehennen, Masthühner und -enten sowie Milchschafe und -ziegen. Jede Richtlinie unterliegt einer permanenten Evaluierung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie Kontrollergebnissen aus Tierhaltung, Landwirtschaft und Verarbeitung. Siegel-Herausgeber ist die Gesellschaft !Zukunft Tierwohl! Weiterführende Informationen unter: www.zukunfttierwohl.at ![daniel-leone-LXQx98FPPQ4-unsplash.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/daniel_leone_LX_Qx98_FPPQ_4_unsplash_7a422f1f60.jpg) (c) Daniel Leone/unsplash **Geschützte Ursprungsbezeichnung – sicher vermarktet** Das EU-Kennzeichen "geschützte Ursprungsbezeichnung" (g.U.) garantiert, dass die Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung von Erzeugnissen in einem bestimmten geografischen Gebiet nach festgelegten Herstellungsverfahren erfolgt ist. Die Lebensmittel, Weine und anderen landwirtschaftlichen Erzeugnisse weisen somit aufgrund ihrer Herkunft und spezieller Produktionsverfahren besondere Eigenschaften und Qualitäten auf. So dürfen beispielsweise der Tiroler Graukäse (g.U.), die Pöllauer Hirschbirne (g.U.) oder die Steirische Käferbohne (g.U.) mit dem geschützten geografischen Namen bezeichnet und vermarktet werden. Jeder Verarbeitungsschritt – also Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung – muss dabei in der jeweiligen Region erfolgen. Gebiet und Herstellungsverfahren sind in einer Produktspezifikation festgelegt. Das Siegel zielt darauf ab, traditionelle Herstellungsverfahren zu bewahren, die Produzenten vor Nachahmung zu schützen und ihnen einen Marktvorteil bei der EU-weiten Vermarktung zu verschaffen. Vergeben wird das Siegel von der Europäischen Kommission in Zusammenarbeit mit einer nationalen Behörde. Weiterführende Informationen unter: www.svgh.at ![alexander-maasch-KaK2jp8ie8s-unsplash.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/alexander_maasch_Ka_K2jp8ie8s_unsplash_59dbc11c7a.jpg) (c) Alexander Maasch/unsplash