11. Sep 2024
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Gesellschaft
Journalist: Armin Fuhrer
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Foto: Luca Basili/unsplash
Österreich geht beim Verbot von Vollspaltenböden in Schweineställen voran, hat aber in anderen Bereichen der Landwirtschaft noch viel Luft nach oben.
Umfragen belegen immer wieder: In Österreich ist eine große Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher für eine möglichst weitreichende Beachtung des Tierwohls bei Nutztieren in der Landwirtschaft. Diese Sensibilisierung hat allerdings wirtschaftliche Auswirkungen, denn mehr Tierschutz bedeutet auch höhere Kosten für die Produzenten und damit steigende Preise für die Verbraucher. Denn die Produzenten müssen Investitionen für bessere Haltungsbedingungen, höhere Futterqualität und die medizinische Versorgung der Tiere tätigen. So treibt beispielsweise die Freilandhaltung von Legehennen die Kosten für das Frühstücksei gegenüber der Käfighaltung in die Höhe. Umfragen ergeben, dass viele Verbraucher gewillt sind, für mehr Tierwohl mehr Geld auszugeben.
Den höheren Kosten für die Produzenten stehen zudem auch wirtschaftliche Vorteile für die Betriebe gegenüber. Denn ein höherer Standard im Tierschutz hat zur Folge, dass die Tiere seltener krank werden, schneller und besser wachsen und höhere Reproduktionsraten aufweisen, sodass ihre Haltung effizienter wird. Nicht zuletzt erhöhen Tierwohlsiegel die Verkaufschancen im Supermarkt und sorgen für ein besseres Image des Unternehmens bei den Verbrauchern.
Denn ein höherer Standard im Tierschutz hat zur Folge, dass die Tiere seltener krank werden, schneller und besser wachsen und höhere Reproduktionsraten aufweisen, sodass ihre Haltung effizienter wird.
Immerhin tut sich was. Beispiel Rinder: Zu einer artgerechten Haltung zählt die Möglichkeit, dass die Tiere sich während des Sommers frei auf Weideflächen bewegen können, im Winter mit Gras, Heu und Silage gefüttert werden und stets Zugang zu sauberem Trinkwasser haben. Transport und Schlachtung müssen unter bestimmten, gesetzlich festgelegten Vorschriften erfolgen. Bei Schweinen hat die Bundesregierung die heftig umstrittenen Vollspaltenböden inzwischen verboten – allerdings mit einer Übergangsfrist bei bestehenden Anlagen bis 2039. Die Mastschweine werden bei dieser Methode auf Betonböden gehalten, in denen schmale Schlitze so angeordnet sind, dass Urin und Kot in eine direkt darunter liegende Güllegrube hindurchfallen. Das ist zwar für den Betrieb effizient, führt aber bei den Schweinen zu großen gesundheitlichen Problemen.
Zu einer artgerechten Haltung zählt die Möglichkeit, dass die Tiere sich während des Sommers frei auf Weideflächen bewegen können, im Winter mit Gras, Heu und Silage gefüttert werden und stets Zugang zu sauberem Trinkwasser haben.
Heftig umstritten ist seit vielen Jahren auch das Töten männlicher Küken in der Eierproduktion durch Schreddern bei lebendigem Leib oder durch Gas. Seit Anfang 2023 ist diese Methode gemäß §6 des österreichischen Tierschutzgesetzes verboten, und es wurden, auch mit Unterstützung des Landwirtschaftsministeriums, alternative Methoden entwickelt. Dazu gehört die “in-ovo-Geschlechtsbestimmung”, mit der das Geschlecht des Kükens bereits im Ei festgestellt werden kann. Männliche Küken werden erst gar nicht ausgebrütet. Eine andere Methode zur Verhinderung des nutzlosen Kükentötens ist die Aufzucht der sogenannten Bruderhähne bis zur Schlachtreife. Das ist zwar für die Betriebe nicht so rentabel, wird aber als ethischer angesehen. Einige österreichische Einzelhandelsketten kaufen inzwischen bewusst Eier von Betrieben, die diese Praxis anwenden, um sie unterstützen.
Die neue Regelung bedeutet aber nicht, dass keine männlichen Küken mehr getötet werden, denn wenn die Jungtiere als Tierfutter verwendet werden, ist diese brutale Art der Tötung in Österreich nach wie vor erlaubt. Und dieses Schicksal traf schon vor dem Verbot die große Mehrheit der männlichen Küken. Tierschützer fordern daher unbedingt auch, wie zum Beispiel in Deutschland, diese Tötungen zu verbieten.
Unstrukturierte Vollspaltenbuchten sind seit 2023 in der Schweinezucht bei Neu- und Umbauten in österreichischen Landwirtschaftsbetrieben gesetzlich verboten. Den Schweinen müssen strukturierte Buchten mit Liege-, Aktivitäts- und Kotbereichen zur Verfügung stehen. Bestehende Betriebe haben allerdings bis 2039 Zeit für den Umbau.