Diesen Artikel teilen:

11. Sep 2024

|

Gesellschaft

Verbraucher wollen mehr Tierwohl

Journalist: Armin Fuhrer

|

Foto: Luca Basili/unsplash

Österreich geht beim Verbot von Vollspaltenböden in Schweineställen voran, hat aber in anderen Bereichen der Landwirtschaft noch viel Luft nach oben.

Umfragen belegen immer wieder: In Österreich ist eine große Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher für eine möglichst weitreichende Beachtung des Tierwohls bei Nutztieren in der Landwirtschaft. Diese Sensibilisierung hat allerdings wirtschaftliche Auswirkungen, denn mehr Tierschutz bedeutet auch höhere Kosten für die Produzenten und damit steigende Preise für die Verbraucher. Denn die Produzenten müssen Investitionen für bessere Haltungsbedingungen, höhere Futterqualität und die medizinische Versorgung der Tiere tätigen. So treibt beispielsweise die Freilandhaltung von Legehennen die Kosten für das Frühstücksei gegenüber der Käfighaltung in die Höhe. Umfragen ergeben, dass viele Verbraucher gewillt sind, für mehr Tierwohl mehr Geld auszugeben.

Den höheren Kosten für die Produzenten stehen zudem auch wirtschaftliche Vorteile für die Betriebe gegenüber. Denn ein höherer Standard im Tierschutz hat zur Folge, dass die Tiere seltener krank werden, schneller und besser wachsen und höhere Reproduktionsraten aufweisen, sodass ihre Haltung effizienter wird. Nicht zuletzt erhöhen Tierwohlsiegel die Verkaufschancen im Supermarkt und sorgen für ein besseres Image des Unternehmens bei den Verbrauchern.

Denn ein höherer Standard im Tierschutz hat zur Folge, dass die Tiere seltener krank werden, schneller und besser wachsen und höhere Reproduktionsraten aufweisen, sodass ihre Haltung effizienter wird.

Immerhin tut sich was. Beispiel Rinder: Zu einer artgerechten Haltung zählt die Möglichkeit, dass die Tiere sich während des Sommers frei auf Weideflächen bewegen können, im Winter mit Gras, Heu und Silage gefüttert werden und stets Zugang zu sauberem Trinkwasser haben. Transport und Schlachtung müssen unter bestimmten, gesetzlich festgelegten Vorschriften erfolgen. Bei Schweinen hat die Bundesregierung die heftig umstrittenen Vollspaltenböden inzwischen verboten – allerdings mit einer Übergangsfrist bei bestehenden Anlagen bis 2039. Die Mastschweine werden bei dieser Methode auf Betonböden gehalten, in denen schmale Schlitze so angeordnet sind, dass Urin und Kot in eine direkt darunter liegende Güllegrube hindurchfallen. Das ist zwar für den Betrieb effizient, führt aber bei den Schweinen zu großen gesundheitlichen Problemen.

Zu einer artgerechten Haltung zählt die Möglichkeit, dass die Tiere sich während des Sommers frei auf Weideflächen bewegen können, im Winter mit Gras, Heu und Silage gefüttert werden und stets Zugang zu sauberem Trinkwasser haben.

Heftig umstritten ist seit vielen Jahren auch das Töten männlicher Küken in der Eierproduktion durch Schreddern bei lebendigem Leib oder durch Gas. Seit Anfang 2023 ist diese Methode gemäß §6 des österreichischen Tierschutzgesetzes verboten, und es wurden, auch mit Unterstützung des Landwirtschaftsministeriums, alternative Methoden entwickelt. Dazu gehört die “in-ovo-Geschlechtsbestimmung”, mit der das Geschlecht des Kükens bereits im Ei festgestellt werden kann. Männliche Küken werden erst gar nicht ausgebrütet. Eine andere Methode zur Verhinderung des nutzlosen Kükentötens ist die Aufzucht der sogenannten Bruderhähne bis zur Schlachtreife. Das ist zwar für die Betriebe nicht so rentabel, wird aber als ethischer angesehen. Einige österreichische Einzelhandelsketten kaufen inzwischen bewusst Eier von Betrieben, die diese Praxis anwenden, um sie unterstützen.

Die neue Regelung bedeutet aber nicht, dass keine männlichen Küken mehr getötet werden, denn wenn die Jungtiere als Tierfutter verwendet werden, ist diese brutale Art der Tötung in Österreich nach wie vor erlaubt. Und dieses Schicksal traf schon vor dem Verbot die große Mehrheit der männlichen Küken. Tierschützer fordern daher unbedingt auch, wie zum Beispiel in Deutschland, diese Tötungen zu verbieten.

Fakten:

Unstrukturierte Vollspaltenbuchten sind seit 2023 in der Schweinezucht bei Neu- und Umbauten in österreichischen Landwirtschaftsbetrieben gesetzlich verboten. Den Schweinen müssen strukturierte Buchten mit Liege-, Aktivitäts- und Kotbereichen zur Verfügung stehen. Bestehende Betriebe haben allerdings bis 2039 Zeit für den Umbau.

11. Sep 2024

|

Wirtschaft

4 Gütesiegel in der Landwirtschaft

**AMA-Siegel – staatlich geprüft** Das AMA-Gütesiegel ist das bekannteste österreichische Gütesiegel, dessen Grundlage das österreichische AMA-Gesetz von 1992 ist. Es zeichnet konventionell erzeugte Lebensmittel aus, die nach strengen Kriterien in Bezug auf Qualität, Herkunft und Sicherheit produziert wurden. Neben nachvollziehbarer österreichischer Herkunft gehören dazu Anforderungen an die Tierhaltung, den Einsatz von Futtermitteln und die Hygiene in den Verarbeitungsbetrieben. Das ganzheitliche Qualitätssicherungsprogramm basiert auf strengen Kontrollen entlang der gesamten Produktionskette – vom Bauernhof bis zur Theke. So werden sämtliche AMA-Produkte in einem dreistufigen Kontrollprozess aus Eigenkontrolle, externer Kontrolle und stichprobenartiger Überkontrolle geprüft. Die Anforderungen an die Produkte gehen über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus, welche in den jeweiligen Richtlinien geregelt sind. Bei den Tierschutzstandards gibt es freiwillige Zusatzmodule. Vergeben wird das Gütesiegel von der Marktordnungsstelle Agrarmarkt Austria (AMA) im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags. Weiterführende Informationen unter: amainfo.at ![artem-beliaikin-8wtuWVzQbpE-unsplash.jpg](https://fra1.digitaloceanspaces.com/cwbucket/artem_beliaikin_8wtu_W_Vz_Qbp_E_unsplash_ec4014f31a.jpg) (c) Artem Beliaikin/unsplash **Bio Austria – mehr Bio geht kaum** Das Bio Austria-Gütesiegel kennzeichnet eine breite Palette von pflanzlichen und tierischen Bio-Lebensmitteln und steht für höchste Qualität, umfassende Nachhaltigkeit und ethische Verantwortung. So geht das vom Anbauverband österreichischer Biobauern herausgegebene Label deutlich über die Mindestanforderungen des EU-Bio-Siegels hinaus. Der gesamte Betrieb muss biologisch bewirtschaftet werden und es gelten strengere Kriterien bei Art, Ausmaß und Zeitpunkt des Einsatzes von biologischen Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie für Futtermittelimporte. Hierzu gehört beispielsweise der Verzicht auf chemisch-synthetische Pestizide und Düngemittel, die Förderung von Biodiversität sowie der Einsatz von gentechnikfreiem Saatgut und Futtermitteln. Im Bereich der Tierhaltung legt das Siegel besonderen Wert auf artgerechte Bedingungen, wie ausreichend Platz und Bewegung sowie Zugang zu Freiland. Die Futtermittel stammen primär aus Österreich, Rinder bekommen im Vergleich zu gewöhnlichem Bio deutlich weniger Kraftfutter. Zu finden ist das Siegel hauptsächlich auf direkt vermarkteten Bio-Produkten in Hofläden, Bauernmärkten aber auch in Supermärkten. Weiterführende Informationen unter: www.bio-austria.at ![pexels-pixabay-164504.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/pexels_pixabay_164504_c2df8ec61d.jpg) (c) Pixabay/pexels **Tierwohl kontrolliert - Haken dran** Die Gütezeichen “Tierwohl kontrolliert” steht für biologische Tierhaltung, welche über die EU-Bio-Verordnung hinausgeht. Es kennzeichnet Lebensmittel bei deren Herstellung das Wohl der Tiere im Mittelpunkt steht. Dazu gehören artgerechte Haltung, wiederkäuergerechte Fütterung und der Ausschluss von qualgezüchteten Rassen. Es gibt zwei Varianten des Siegels. “Tierwohl kontrolliert 2 Häkchen“ kennzeichnet diverse Verbesserungen im Tierhaltungs-Standard des biologischen Landbaus aber erreicht noch nicht den höchsten möglichen Standard. Es werden konkrete Richtlinien für Mast- und Milchrinder sowie Mastschweine definiert. Das Siegel “Tierwohl kontrolliert 3 Häkchen“ steht für noch strengere Anforderungen und bietet den Tieren erheblich mehr Platz und noch bessere Lebens- und Schlachtbedingungen. Neben Richtlinien für Mastschweine, Mast- und Milchrinder gibt es weitere für Legehennen, Masthühner und -enten sowie Milchschafe und -ziegen. Jede Richtlinie unterliegt einer permanenten Evaluierung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie Kontrollergebnissen aus Tierhaltung, Landwirtschaft und Verarbeitung. Siegel-Herausgeber ist die Gesellschaft !Zukunft Tierwohl! Weiterführende Informationen unter: www.zukunfttierwohl.at ![daniel-leone-LXQx98FPPQ4-unsplash.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/daniel_leone_LX_Qx98_FPPQ_4_unsplash_7a422f1f60.jpg) (c) Daniel Leone/unsplash **Geschützte Ursprungsbezeichnung – sicher vermarktet** Das EU-Kennzeichen "geschützte Ursprungsbezeichnung" (g.U.) garantiert, dass die Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung von Erzeugnissen in einem bestimmten geografischen Gebiet nach festgelegten Herstellungsverfahren erfolgt ist. Die Lebensmittel, Weine und anderen landwirtschaftlichen Erzeugnisse weisen somit aufgrund ihrer Herkunft und spezieller Produktionsverfahren besondere Eigenschaften und Qualitäten auf. So dürfen beispielsweise der Tiroler Graukäse (g.U.), die Pöllauer Hirschbirne (g.U.) oder die Steirische Käferbohne (g.U.) mit dem geschützten geografischen Namen bezeichnet und vermarktet werden. Jeder Verarbeitungsschritt – also Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung – muss dabei in der jeweiligen Region erfolgen. Gebiet und Herstellungsverfahren sind in einer Produktspezifikation festgelegt. Das Siegel zielt darauf ab, traditionelle Herstellungsverfahren zu bewahren, die Produzenten vor Nachahmung zu schützen und ihnen einen Marktvorteil bei der EU-weiten Vermarktung zu verschaffen. Vergeben wird das Siegel von der Europäischen Kommission in Zusammenarbeit mit einer nationalen Behörde. Weiterführende Informationen unter: www.svgh.at ![alexander-maasch-KaK2jp8ie8s-unsplash.jpg](https://cwbucket.fra1.digitaloceanspaces.com/alexander_maasch_Ka_K2jp8ie8s_unsplash_59dbc11c7a.jpg) (c) Alexander Maasch/unsplash