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21. Dez 2022

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Lifestyle

Drum prüfe, wer seine Immobilie ewig bindet

Journalist: Theo Hoffmann

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Foto: Andre Taissin / unsplash

Es ist schon verlockend, über eine üppige Rente zu verfügen, die quasi nebenbei durch einen Teil- oder Komplettabtritt einer Immobilie abfällt.

Jeder von uns freut sich zwar darauf, fürchtet sich aber auch vor dem Renteneintritt, wenn er auf die mehr als halbierten Einkünfte blickt, die ihm im Alter übrigbleiben. Viele haben privat vorgesorgt, indem sie in Betriebsrenten eingezahlt oder „geriestert“ haben. Andere steckten das Geld lieber in eine Immobilie oder hat eine solche geerbt, um fürs Alter gewappnet zu sein. Um auch in dieser Phase des Lebens komfortabel zu leben, denken viele darüber nach, ihre Immobilie zu Geld zu machen. Manche vermieten sie und ziehen in ein kleines Appartement um, andere verkaufen sie gleich ganz und wieder andere entschließen sich, den Weg einer Immobilienverrentung zu gehen. Letzteres kann man auf sehr unterschiedliche Weise tun, und jeder sollte gut darüber nachdenken, welche Wertschöpfung dabei für ihn die Beste ist. Schließlich hat man ja die Wahl zwischen einem sogenannten „Umkehrdarlehen“, einer Leibverrentung oder eines Teilverkaufs.

Jedes Modell hat seine Vorteile, aber auch seine Tücken. Und last-but-not-least sollte man sich im Vorhinein gute Beratung einholen und den Markt sorgfältig prüfen, denn wo etwas zu holen ist wie im Immobiliengeschäft, tummeln sich nunmal auch gleich eine Reihe von Anbietern, die sich mehr vom Kuchen abschneiden wollen als nötig.

Das Modell eines Umkehrdarlehens ist in den USA sehr beliebt und heißt nichts anderes, als dass ein Darlehen gewährt wird und die Immobilie als Sicherheit dient. Dieses Darlehen wird aber nicht auf einmal, sondern zum Beispiel in monatlichen Raten an den Immobilienbesitzer ausgezahlt. Dafür lässt das Darlehen gewährende Institut eine Grundschuld oder Hypothek ins Grundbuch eintragen. Gefährliche Tücken dabei sind, dass ein Darlehen am Laufzeitende eine bestimmte Summe nicht übersteigen darf, dass man nicht weiß, wann man vielleicht in ein Pflegeheim umziehen muss und damit alles anders wird und dass ein Darlehensgeber im schlimmsten Fall auch pleitegehen kann.

Anders als beim Umkehrdarlehen, wo der Darlehensnehmer Eigentümer der Immobilie bleibt, aber auch für alle Instandhaltungskosten selbst aufkommen muss, verliert der Eigentümer beim Leibrentenmodell sein Eigentum im Austausch zu einer Rentenauszahlung. Dafür muss man sein Eigentum im Grundbuch überschreiben. Eine Leibrente muss bis zum Lebensende ausgezahlt werden, aber es kommt immer auf die jeweiligen Verträge an, die etliche Stolperfallen enthalten können. So trägt der Leibrentner unter Umständen die Kosten für Pflichtmodernisierungen und Straßenausbaubeiträge, was heftig zu Buche schlagen kann. Aus diesem Grund rät die Verbraucherzentrale dazu, Verträge so zu gestalten, dass der neue Eigentümer dafür geradestehen muss. Auch bei diesem Modell droht die Gefahr, dass der neue Eigentümer pleitegeht, weshalb ein eventueller Rückkauf des Leibrentners zu klar fixierten Regeln vorab vertraglich vereinbart werden sollte.

Bleibt schließlich noch der Teilverkauf einer Immobilie, was aber bei näherer Betrachtung besser klingt, als es in Wirklichkeit ist. So etwas lohnt sich eher, wenn man etwa ein getrenntes Nebengebäude abzutreten bereit ist, nicht aber, wenn das Wohneigentum nicht teilbar ist und ein Unternehmen beim Sondereigentum zum Miteigentümer der eigenen Immobilie wird. Drum prüfe, wie das schöne Sprichwort sagt, wer sich ewig bindet.