23. Dez 2021
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Gesellschaft
Journalist: Lotta Jachalke
Nicht ohne Grund träumen viele Menschen von den eigenen vier Wänden. Was viele nicht wissen: Die Finanzierung kann leichter sein als gedacht.
Ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung bedeuten Freiheit und Unabhängigkeit, versprechen eine höhere Lebensqualität und sichern die Altersvorsorge – das sind nur einige Vorteile des begehrten Eigenheims. Geht es schließlich ans Eingemachte, steht die Frage der Finanzierung schnell im Raum. Ein wichtiges Stichwort lautet hier Eigenkapital, denn es gilt: Je mehr Eigenkapital, desto besser die Chancen auf eine Kreditzusage sowie gute Konditionen bei der Bank. Mit steigendem Eigenkapital sinkt nämlich das Finanzierungsrisiko. Hinzu kommt, dass eine stabile finanzielle Basis für anfallende Nebenkosten (z. B. die Grunderwerbsteuer) sowie unvorhergesehene Ausgaben notwendig ist.
Eigenkapitalaufbau ist also der Schlüssel zum Traumheim. Doch wie kann das benötigte Kapital möglichst effizient und risikolos aufgebaut werden? Eine beliebte Option ist der Bausparvertrag – zuerst wird gespart, dann geliehen. Wer sich für diesen Vertrag entscheidet, profitiert nicht nur von der gezielten Eigenkapitalbildung. Neben dem von vornherein gesichertem Darlehenszins, der für Planungssicherheit beim Bauvorhaben sorgt, ist ein Bauspardarlehen außerdem flexibel. Ob kaufen, bauen, modernisieren oder renovieren – die Einsatzmöglichkeiten zeigen sich äußerst vielfältig. Mit den passenden Voraussetzungen können Interessenten außerdem in den Genuss von staatlichen Fördermitteln kommen: Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmersparzulage und Riester-Zulage. Durch Partnerschaften, Kinder und Einkommen fällt die Höhe der Zuschüsse individuell aus. Hier ein erster Überblick: Die Wohnungsbauprämie verhilft Arbeitnehmern mit einem geringen bis mittleren Einkommen zum Eigenheim. Bereits ab einem Mindestsparbeitrag von 50 € und einem Alter von 16 Jahren wird der Eigenkapitalaufbau unterstützt. Achtung: Seit Januar 2021 gelten verbesserte Konditionen. Noch mehr Menschen profitieren durch die angehobene Einkommensgrenze (35.000 €) von der Prämie. Durch den neuen Fördersatz von 10 % und die Erhöhung der jährlich geförderte Sparleistung kann eine Person jetzt bis zu 70 € pro Jahr erzielen.
Die Arbeitnehmersparzulage hingegen wird auf vermögenswirksame Leistungen (VL), die in einen Bausparvertrag investiert werden, gezahlt. VL sind freiwillige Zahlungen, die viele Beschäftigte von ihren Arbeitgebern erhalten. Durch eine aktuelle Förderung von 9 % beläuft sich der jährliche Betrag der Zulage auf maximal 43 €. Was viele nicht wissen: VL können oftmals auch von Auszubildenden beantragt werden. Aber Vorsicht! Auch hier greift eine Einkommensgrenze von 17.900 € pro Person.
Um eine stärkere private Vorsorge zu schaffen, zahlt der Staat außerdem eine Riester-Zulage an Arbeitnehmern, die in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen. Die Vorteile: Dieser Zuschlag ist nicht durch eine Einkommensgrenze beschränkt und kann auch für einen alters- oder behindertengerechten Umbau genutzt werden. Dank der Riester-Kinderzulagen kann eine vierköpfige Familie bis zu 950 € im Jahr erhalten.
Noch ein Tipp: Baufinanzierungen sind überwiegend auf mehrere Jahre ausgelegt und sollten gut durchdacht sein. Mithilfe einer umsichtigen Beratung ist jedoch bereits ein großer Schritt auf dem Weg zum Wohnglück getan.