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28. Dez 2022

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Lifestyle

„Eine Haftpflichtversicherung für Skipper ist unerlässlich“

Journalist: Armin Fuhrer

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Foto: Presse

Interview mit Friedrich Schöchl, Geschäftsführer DEUTSCHER YACHT-POOL Versicherungs-Service GmbH

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Dr. Friedrich Schöchl, Gründer und CEO von YACHT-POOL

Herr Schöchl, warum ist eine Haftpflichtversicherung für Skipper wichtig?
Eine gecharterte Yacht ist nicht automatisch versichert. Das gilt selbst für den Fall, dass im Mietvertrag eine Formulierung wie „das Schiff ist versichert“ steht. Der Skipper haftet genau wie ein Kapitän für Personen und Sachschäden, die er anderen schuldhaft zufügt. Und zwar mit seinem gesamten Vermögen – uneingeschränkt.
 
Sollte ein Skipper also bei jedem Charter genau den Status der Versicherung überprüfen?
Unbedingt! Aber das Problem besteht eben darin, dass eine entsprechende Bestimmung im Chartervertrag nicht allzu viel aussagt. Denn wenn zum Beispiel der Vercharterte seine Versicherungsprämie nicht rechtzeitig bezahlt hat, ist der Versicherer von der Leistung befreit und der Skipper steht voll in der Haftung. Ein Rückgriff auf den Vercharterer ist meist sinnlos, denn bei ihnen handelt es sich in der Regel um Gesellschaften mit beschränkten Haftungen und einem Eigenkapital von 3500 Euro oder weniger.
 
Also unbedingt eine eigene Versicherung abschließen?
Das erscheint mir unerlässlich. Das ist der Grund, warum ich die Skipper-Haftpflicht entwickelte, mit einem Deckungsumfang, der alle möglichen Risiken abdeckt. Ich halte diese Haftpflichtversicherung für sehr wichtig, denn das versteckte Problem der Risiken ist noch längst nicht allen Skippern bewusst.

30. Jun 2025

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Lifestyle

3 Fragen an … Nicole Widder, Expertin für Nachlassfundraising bei Hamburg Leuchtfeuer

**Warum sollte ich eine gemeinnützige Organisation testamentarisch bedenken?** Eine Testamentsspende ist eine große Unterstützung für alle gemeinnützigen Organisationen, die auf Spenden angewiesen sind. Indem Sie diese in Ihrem Testament bedenken, können Sie über das eigene Leben hinaus Gutes bewirken – und nachhaltig Themen fördern, die Ihnen am Herzen liegen. **Sollte ich eine gemeinnützige Organisation darüber informieren, wenn ich sie testamentarisch bedacht habe?** Das macht in jedem Fall Sinn. Die jeweilige begünstigte Organisation hat dann die Chance, mit Ihnen in Kontakt zu treten und ggf. wichtige Detailfragen zu klären. So kann Ihre Spende bestmöglich eingesetzt werden und erfüllt vollumfänglich den von Ihnen gewünschten Zweck. **Kann man auch mehrere gemeinnützige Organisationen gleichzeitig bedenken?** Ja, das ist möglich. Es gibt Menschen, die mit ihrem Nachlass mehrere ihrer Herzensthemen unterstützen möchten. In diesem Fall kann eine Testamentsspende zu selbst festgelegten Anteilen auf mehrere Organisationen aufgeteilt werden. Außerdem können natürlich neben An- und Zugehörigen auch gemeinnützige Organisationen in einem Testament bedacht werden. >Es gibt Menschen, die mit ihrem Nachlass mehrere ihrer Herzensthemen unterstützen möchten. In diesem Fall kann eine Testamentsspende zu selbst festgelegten Anteilen auf mehrere Organisationen aufgeteilt werden.