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13. Jun 2019

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Gesellschaft

Elektronische Signatur – Sicher und bequem

Journalist: Armin Fuhrer

E-Commerce und E-Gouvernment sind heute unaufhaltsam auf dem Vormarsch. Doch bei der elektronischen Unterschrift muss einiges beachtet werden.

Wer kennt das nicht: Ein Kreditantrag ist gestellt, Unterlagen für die nächste Urlausreise oder ein Dokument für eine Behörde müssen unterschrieben und abgeschickt werden. Nun heißt es, die Papiere unterschreiben, in einen Briefumschlag stecken, zur Post zu gehen und sie von dort versenden. Eine lästige und oft zeitaufwendige Angelegenheit. Es sei denn, man nutzt die Möglichkeit, diese Vorgänge digital zu erledigen – papierlos und ohne sich vom heimischen Schreibtisch wegbewegen zu müssen. Diese kosten- und zeitsparende Möglichkeit setzt sich immer weiter durch, und was für Privatpersonen gilt, gilt natürlich umso mehr für Unternehmen. Noch interessanter wird diese praktische Variante, wenn es sich um den länderübergreifenden Postverkehr, zum Beispiel in der EU, handelt.

Eine qualifizierte elektronische Signatur hat die gleiche Rechtsverbindlichkeit, wie eine händische Unterschrift. Und das tatsächlich über die Grenzen der einzelnen Staaten der Europäischen Union hinweg. Aber Achtung: Für das digitale Unterzeichnen gelten bestimmte Regeln, die unbedingt beachtet werden sollten, denn befolgt man sie nicht, hat man möglicherweise bald ein Problem mehr als ein eins weniger – nämlich zum Beispiel dann, wenn die andere Seite die Unterschrift nicht anerkennt. Wie eine elektronische Signatur auszusehen hat, bestimmt die elDAS (Electronic Identification And Trust Services), eine EU-Verordnung, die für alle Mitgliedsstaaten der EU und des europäischen Wirtschaftsraumes gilt. Diese Verordnung aus dem Jahr 2016 schafft damit grenzübergreifende Standards.

Den einzelnen Staaten ist es zwar auch weiterhin erlaubt, eigene Regelungen für die elektronische Unterschrift zu erlassen, diese dürfen aber der übergeordneten EU-Regelung nicht widersprechen. Auf diese Weise sollen den Unternehmen und Bürgern der Europäischen Union ermöglicht werden, auf sichere und vertrauensvolle Art und Weise elektronische Identifikationsmittel zu nutzen. Zudem sollen sie in sogenannte Vertrauensdienste, die ihr Geld damit verdienen, Karten und Signaturen zu validieren, zu prüfen und selbst auszustellen, Vertrauen gewinnen. Solche Vertrauensdienstanbieter, die sämtliche elDAS-Anforderungen erfüllen, gelten als qualifizierte Dienste. Nur auf diese Dienste sollte der Kunde zurückgreifen.

Unterschieden wird zwischen der einfachen, der fortgeschrittenen und der qualifizierten elektronischen Unterschrift. Die einfache Unterschrift ist dabei, wie der Name schon vermuten lässt, die niedrigste Stufe. An sie werden keine besonders hohen Anforderungen gestellt. Die einfache Signatur wird unter anderem dafür eingesetzt, anzuzeigen, bei wem es sich um den Absender einer Email handelt. In diesem Fall ist es ausreichend, dass der Adressat erkennt, wie der Firmenname, die Anschrift und der Name des Absenders lauten. Sie erleichtert beispielsweise die Kommunikation im innerbetrieblichen Verkehr, weil sie zum Beispiel für die Abrechnungen von Reisekosten eingesetzt werden kann.

In anderen Fällen der einfachen Unterschrift kann beispielsweise ein Kunde seine handschriftliche Unterschrift einscannen. Viele Empfänger von Paketen kennen diese Vorgehensweise inzwischen, da sie bei der Übergabe einer Sendung durch einen Boten genutzt wird. Anwendung findet sie ebenso in sogenannten formfreien Vereinbarungen. Wichtig: Die einfache elektronische Unterschrift ist als Beweismittel im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten durchaus zugelassen. Diese Variante funktioniert auch auf dem Tablet, dem Computer oder dem Smartphone. Für diese Möglichkeit stehen verschiedenen Apps und Programme zur Verfügung.

Die Bedingungen für die fortgeschrittene elektronische Unterschrift sind dagegen schon weiter gefasst. Vor allem gilt, dass der Unterzeichner eindeutig festzustellen sein muss. Das bedeutet, dass die Übertragung verschlüsselt und fälschungssicher zu erfolgen hat. Für die Verschlüsselung existieren verschiedene Verfahren wie Pretty Good Privacy (PGP). Bei diesem verschlüsselt der Unterzeichner die Daten mit seinem geheimen persönlichen Schlüssel. Der Empfänger seinerseits entschlüsselt die Unterschrift mit einem öffentlichen Schlüssel. Er hat die Möglichkeit, die Echtheit des Absenders mit Hilfe von Daten, die dem privaten Schlüssel hinzugefügt wurden, abzuklären. Es gibt auch die Möglichkeit, Daten über ein beglaubigtes Zertifikat hinzuzufügen. Es enthält Angaben zur Identität des Absenders, ebenso zur zeitlichen Gültigkeit.

Die höchste Stufe der elektronischen Unterschrift ist schließlich die qualifizierte elektronische Signatur. Sie ist vor allem in Firmen und Behörden nötig. Da sie in den meisten Fällen der handgeschriebenen Unterschrift entspricht, unterliegt sie besonderen Sicherheitsanforderungen. Sie benötigt das qualifizierte Zertifikat eines autorisierten Zertifizierungsanbieters. Bei der Übermittlung der Unterschrift sind besonders sichere Verschlüsselungsverfahren nötig, mit deren Hilfe nachträgliche Veränderungen an der Unterschrift nachverfolgt werden können. Dazu ist eine sogenannte sichere Signaturerstellungseinheit (SSEE) notwendig. Sie beinhaltet neben der entsprechenden Software einen Chipkartenleser.

23. Okt 2025

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Gesellschaft

„Bewusst Anlegen!“ – Ein Beitrag von Margarethe Honisch, Gründerin der Finanzplattform Fortunalista, Speakerin, Spiegel-Bestseller-Autorin und Finanzkomlumnistin

Die deutsche Anlagekultur könnte kaum vielfältiger sein. Während die Frage nach finanzieller Vorsorge drängender wird als je zuvor, klaffen die Herangehensweisen der Generationen weit auseinander. Generation Z zeigt sich offen, neugierig und digital. Sie informiert sich auf Social Media, tauscht sich auf Plattformen aus und wagt mutig erste Schritte in Richtung Investments, allerdings oft spontan und ohne langfristige Strategie. Die Boomer-Generation hingegen bleibt zögerlich. Viele scheuen das Risiko, vertrauen weiterhin auf altbewährte Sparmodelle oder haben Berührungsängste mit modernen Finanzthemen. Was jetzt zählt, ist ein neues, generationenübergreifendes Money Mindset. Ein Mindset, das nicht nur den Weg zur bewussten Geldanlage ebnet, sondern das Investieren selbst zur Normalität macht. Gerade junge Menschen zeigen dabei, dass Interessen und Hobbys auch ein Schlüssel zu klugen Investitionen sein können. E-Sports und Gaming sind längst keine Randerscheinung mehr, sondern ein globaler Wachstumsmarkt. Wer ohnehin Zeit mit Spielen, Streams oder Turnieren verbringt, kennt die großen Player, die Trends und die Dynamik. Dieses Wissen lässt sich nutzen, um bewusst zu investieren: Welche Hersteller haben die Marktmacht? Wo entwickelt sich der Markt hin? Wer hier reflektiert Entscheidungen trifft, verbindet Freizeit mit Vermögensaufbau und zeigt, dass Investieren dort beginnt, wo man sich auskennt. >Finanzielle Bildung darf kein Luxus sein und Geldanlage kein Thema für wenige Insider bleiben. Es braucht transparente Informationen, Aufklärung und den offenen Dialog, um Investieren für alle zugänglich zu machen. Doch das ist nur ein Beispiel. Die Realität ist: Finanzielle Bildung darf kein Luxus sein und Geldanlage kein Thema für wenige Insider bleiben. Es braucht transparente Informationen, Aufklärung und den offenen Dialog, um Investieren für alle zugänglich zu machen. Denn nur wer lernt, mit Geld reflektiert und strategisch umzugehen, kann echte finanzielle Unabhängigkeit erreichen – bewusst, nachhaltig und generationenübergreifend. Genau gilt es, Wissen zu teilen, Ängste abzubauen und Mut zu machen, den ersten Schritt zu gehen. Denn finanzielle Unabhängigkeit ist kein unerreichbares Ideal, sondern das Ergebnis vieler kleiner, bewusster Entscheidungen. Jede und jeder kann lernen, Verantwortung zu übernehmen für die eigene Zukunft und für die Gestaltung einer neuen, offenen Anlagekultur. Finanzen dürfen kein Tabuthema mehr sein. Wer heute beginnt, bewusst anzulegen, verändert nicht nur das eigene Leben, sondern auch die Perspektiven der nächsten Generation.