Diesen Artikel teilen:

30. Dez 2024

|

Gesellschaft

„Energiewende 2025+“ – Aufgaben künftig besser verzahnen – ein Beitrag von Stephan Weil

|

Foto: Presse

Im Jahr 2024 sind wir mit dem Umbau unserer Energieversorgung erfolgreich vorangekommen.

Stephan_Weil_36_ Niedersächsische Staatskanzlei:Rainer Jensen online.jpg Stephan Weil, Niedersächsischer Ministerpräsident

Niedersachsen deckt seinen Strombedarf bereits seit 2023 vollständig aus erneuerbaren Energiequellen. In Deutschlang beträgt der Anteil der Erneuerbaren immerhin schon 56 %. Unsere Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen sinkt, die Versorgungssicherheit bleibt stabil. Der Netzausbau macht sichtbare Fortschritte. Die Vorstellungen von einem Strommarktdesign auf Basis erneuerbarer Energie nehmen immer deutlicher Gestalt an. Die Wasserstoff-Infrastruktur befindet sich im Aufbau.

Trotz all dieser positiven Entwicklungen wird die Energiewende in der öffentlichen Wahrnehmung kritisch gesehen. Warum ist das so? Die hohen Energiekosten trüben die Akzeptanz innerhalb der Bevölkerung und der Wirtschaft. Da müssen wir ran. Problematisch ist aber auch, dass die Energiewende bisher keinem ganzheitlichen Plan folgt. Im kommenden Jahr muss es gelingen, die vielen losen Enden der Energiewende besser zusammenzubinden und die Aufgaben enger zu verzahnen.

Bezahlbare Energiepreise sind ein berechtigter Wunsch vieler Menschen, die mit ihrem Einkommen kaum über die Runden kommen, und sie sind ein wesentlicher Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit von Industrie und Mittelstand in Deutschland. Vor diesem Hintergrund müssen wir kurzfristig alle Möglichkeiten mobilisieren, die dazu führen, dass die Energiepreise sinken. Dazu zählt für mich, die Stromsteuer insgesamt abzusenken und den Spitzenausgleich auszuweiten.Nach den Bundestagswahlen müssen wir zudem die Netzentgelte deckeln, vereinheitlichen und künftig – wie andere Infrastrukturen auch – aus dem Bundeshaushalt steuerfinanzieren. Dies würde den Strompreis um ein Drittel entlasten.Ein geringerer Strompreis wäre auch ein Anreiz für die Elektrifizierung der Haushalte in Form des Einbaus einer Wärmepumpe, die Nutzung von Speichertechnik und den Umstieg auf E-Autos. Mehr Anreize benötigt auch die Eigenstromerzeugung in Industrie und Mittelstand.

Mittelfristig müssen wir die Finanzierung der erneuerbaren Energien anpassen und ihnen mehr Markt und mehr Systemdienlichkeit abverlangen. Gleichzeitig sollten wir die Flexibilitäten zwischen Erzeugung und Verbrauch besser heben: mit Speichern, zeit- und lastvariablen Tarifen und Vorteilen bei Netzentgelten. „Nutzen statt abregeln“ und mehr digitale Steuerung wird dabei nicht nur die Redispatchkosten senken, sondern die Energiesystemkosten strukturell reduzieren.

In der zweiten Halbzeit der Energiewende brauchen wir besser aufeinander abgestimmte Initiativen zum Ausbau der Infrastruktur. Beim Netzausbau war der gemeinsame Netzentwicklungsplan („Klimaneutralitätsnetz“) ein wichtiger Paradigmenwechsel. Die kommunale Wärmeplanung wird mehr Struktur in die Dekarbonisierung der Gebäudeenergie bringen. Wir müssen einen netz- und systemdienlicheren Zubau von erneuerbaren Energien organisieren, der auch die Kosten für Netzanschluss und Netzintegration berücksichtigt. Wasserstoffinfrastruktur muss vor allem dort entstehen, wo das Angebot von erneuerbaren Energien hoch ist. Die absehbaren Investitionssummen sind enorm, notwendig sind neue Möglichkeiten der Finanzierung, ein „Energiewende-Fonds“ ist ein richtiger Ansatz.

Wir sind schon weit gekommen, viel Arbeit aber liegt noch vor uns. Wir sollten den eingeschlagenen Kurs fortsetzen und optimieren, dabei aber stets bereit und fähig sein, uns ggf. zu korrigieren. Dann wird es auch gelingen, Stück für Stück mehr Vertrauen und mehr Zustimmung für die Energiewende zu gewinnen.

2. Jul 2026

|

Gesellschaft

Deutschland in einer neuen sicherheitspolitischen Realität – Ein Beitrag von Dr. Hans Christoph Atzpodien, Hauptgeschäftsführer, BDSV

Liebe Leserinnen und Leser, „Wir sind nicht im Krieg, aber wir sind auch nicht mehr im Frieden“. Diesen Satz des Generalinspekteurs Carsten Breuer haben sich inzwischen auch Bundeskanzler Friedrich Merz und Verteidigungsminister Boris Pistorius zu eigen gemacht. Er beschreibt eine neue sicherheitspolitische Realität, mit der wir uns auch im fünften Kriegsjahr der russischen Vollinvasion auf die Ukraine konfrontiert sehen und die Grundlage für unser sicherheitspolitisches Handeln sein muss. Der Zwischenzustand, der unserem Land damit attestiert wird, ist in dieser Form im Grundgesetz jedenfalls nicht vorgesehen. Unsere Verfassung unterscheidet zwischen Friedenszustand, dem Spannungsfall als Vorstufe des Verteidigungsfalls, die bereits die Anwendung bestimmter Notstandsrechtsvorschriften ermöglicht und dem eigentlichen Verteidigungsfall. Letzterer tritt nach Artikel 115a Grundgesetz dann ein, wenn das Staatsgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht. Nach Analysen der NATO besteht das Ziel, unsere Streitkräfte spätestens bis zum Jahr 2029 rundherum abschreckungs- und verteidigungsfähig auszustatten. Dieses Ziel muss darüber hinaus mit einer umfassenden Befähigung zur Gesamtverteidigung im Sinne einer gesamtgesellschaftlichen Resilienz einhergehen. Schon heute erleben wir ständige hybride Angriffe in der Form von Drohnenüberflügen, Cyber-Attacken oder Desinformationskampagnen, die bestimmten staatlichen Akteuren zugeordnet werden. >Nach Analysen der NATO besteht das Ziel, unsere Streitkräfte spätestens bis zum Jahr 2029 rundherum abschreckungs- und verteidigungsfähig auszustatten. Hieraus ergeben sich zweierlei Schlussfolgerungen: Erstens: Um unserem Beitrag in diesem Prozess – wie der NATO versprochen – zu erfüllen, wollen wir schon im Jahr 2029 ca. 3,5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) für Verteidigung sowie perspektivisch weitere 1,5 % des BIP für militärisch-relevante Infrastrukturmaßnahmen ausgeben. Rechnet man diese Ausgaben zusammen, so machen diese im Jahr 2029 40 % unseres Bundeshaushaltes aus. Allein in den Verteidigungsbudgets der Jahre 2025 bis 2029 sind kumuliert ca. 200 Milliarden Euro nur für Rüstungsausgaben geplant. Kurz: Es geht also um gewaltige Summen, die unsere Volkswirtschaft als Ganzes fordern. Zweitens benötigen wir ein umfassendes Verständnis der Sicherheits- und Resilienz-Notwendigkeiten in unserer Gesellschaft. Die Gewährleistung von Sicherheit ist die zentrale Querschnittsaufgabe unserer Zeit, die jeden und jede von uns betrifft: im Bevölkerungsschutz, beim Schutz kritischer Infrastrukturen, über Bedrohungen zu Lande, zu Wasser, in der Luft sowie im Cyberraum. Jeder Sektor ist gefragt, hier einen Beitrag leisten. In der Politik schließlich müssen diese Anstrengungen koordiniert und verzahnt werden. Dokumente wie die Nationale Sicherheitsstrategie oder die unlängst vorgestellte Militärstrategie sind der notwendige Ausfluss dieser Anstrengungen. Im BDSV wird dieser umfassende Sicherheitsbegriff seit unserer Gründung im Jahr 2009 konsequent gelebt. In unserem Verband sind alle Ausrüster staatlicher Sicherheitsbehörden willkommen und vereint. Über die Plattform SVI-Connect, die wir gemeinsam mit dem Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik ins Leben gerufen haben, leisten wir seit Jahresbeginn zudem einen Beitrag zur Verzahnung klassischer Rüstungsunternehmen mit neuen, bislang überwiegend zivilen Zulieferern – zum Vorteil beider Seiten. Nicht zuletzt deshalb ist Deutschland auf gutem Weg, seine selbstgesteckten Ziele in der Zeitenwende zu erreichen. Die deutsche Sicherheits- und Verteidigungsindustrie tut alles in ihrer Macht Stehende, um hier ihren Beitrag zu leisten.