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21. Mär 2023

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Business

Fahrzeugimport – Darauf kommt es an

Journalist: Thomas Soltau

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Foto: Erik McLean/pexels

Ein Autoimport in die Schweiz ist mit einigem Aufwand und vielen Gebühren verbunden. Es gibt Voraussetzungen, die Importeure beachten müssen, bevor ein Fahrzeug eingeführt werden kann.

Der Import eines Fahrzeugs in die Schweiz ist ein komplexer Prozess. Der Grund: Die Schweiz gehört nicht zum Zoll- und Steuergebiet der EU. Selbst dann, wenn man sich vor dem Import sorgfältig über alle Regularien informiert hat, kann es Schwierigkeiten geben. Mehrwertsteuer, CO₂-Abgabe, Automobilsteuer und Zollgebühren – das sind nur einige von vielen Hürden. Neben den Zollgebühren muss man auch die Dauer beachten, die vom Kaufdatum bis zur Auslieferung des Fahrzeugs vergehen. Es können Wochen ins Land ziehen, ehe das Fahrzeug in die Schweiz geliefert wird. Zudem kommt es auf den Einzelfall an, welche Kosten zusätzlich zum eigentlichen Kaufpreis beim Import anfallen. Das hängt ab vom Transport, von etwaigen Zollkosten und von den Gebühren, die für eine eventuell nötige technische Überprüfung des Autos anfallen. Die meisten Länder, die Fahrzeuge an die Schweiz liefern, haben strenge Regeln und Verfahren, die die im Rahmen des Importprozesses eingehalten werden müssen.

Zunächst sollten sich Importeure über die Zollgebühren informieren, die man für die Einfuhr eines Fahrzeugs bezahlen muss. Die Höhe der Gebühr hängt vom Typ des Fahrzeugs ab, die man importieren möchte. Zudem gibt es auch Unterschiede zwischen Verbrennern und Elektrofahrzeugen. Fangen wir mit dem Gewichtszoll in der Schweiz an. Importieren Personen das Auto aus anderen Ländern, müssen Sie Zoll bezahlen – pro 100 kg Fahrzeuggewicht. Und zwar direkt bei der Zollstelle.

Als Nächstes fällt die Automobilsteuer an, die das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit erhebt. Diese liegt für Verbrenner in der Schweiz bei vier Prozent des Fahrzeugwertes. Nun wird es komplizierter: Für die Berechnung der Automobilsteuer wird die ausländische Mehrwertsteuer vom Kaufbetrag in der Fremdwährung abgezogen. Der neue Nettobetrag in Fremdwährung wird nun zum Zoll Devisenkurs umgerechnet. Dieser kann auf der Website des Zolls abgerufen werden. Als Ergebnis erhalten wir den Nettobetrag in Schweizer Franken. Davon werden dann vier Prozent Automobilsteuer in Rechnung gestellt – das gilt für leichte Nutzfahrzeuge im Stückgewicht von nicht mehr als 1‘600 kg sowie für Personenwagen. Einfacher ist es bei E-Autos: Für Elektroautos wird von der eidgenössischen Zollverwaltung keine Automobilsteuer bei der Einfuhr aus dem Ausland erhoben.

Auch die Mehrwertsteuer spielt beim Import in die Schweiz eine gewichtige Rolle. Momentan beträgt sie 7,7 Prozent. Unterschiede im Ablauf gibt es auch zwischen gewerblichen und privaten Kauf. Kauft ein Schweizer Bürger von einer deutschen Privatperson, so enthält der Kaufpreis keine 19 Prozent deutsche Mehrwertsteuer und kann auch nicht abgezogen werden. Kommt das Fahrzeug jedoch von einem deutschen Händler, kann sich der Käufer, nachdem Import in die Schweiz, die Mehrwertsteuer erstatten lassen – sofern er eine deutsche Ausfuhrdeklaration besitzt.

Ansonsten gelten in der Schweiz strenge Emissionsgrenzwerte für neue Fahrzeuge. Übersteigt das Auto einen bestimmten CO₂-Emissionswert, ist die CO₂-Abgabe fällig. Für Kleinimporteure entrichtet das Bundesamt für Strassen (ASTRA) die CO₂-Abgabe und für Grossimporteure das Bundesamt für Energie BFE. Nach Erhalt des Verzollungsnachweises muss beim Bundesamt für Strassen ein Antrag eingereicht und gegebenenfalls die CO₂-Abgabe bezahlt werden. Die vom ASTRA erstellte CO₂-Bescheinigung wird dann für die Zulassung des Fahrzeugs benötigt.

Konkret berechnen sich die CO₂-Abgaben für das Referenzjahr 2023 wie folgt:
• für Personenwagen, die den CO₂-Grenzwert von 118 g/km überschreiten sowie
• für leichte Nutzfahrzeuge, die einen CO₂-Ausstoss von mehr als 186 g/km aufweisen – beide Werte gelten nach dem neuen WLTP-Messverfahren.

Eine CO2-Abgabe auf leichte Nutzfahrzeuge und Personenwagen wird auf Importautos erhoben, die erstmals in der Schweiz zugelassen werden und vor ihrem Import in die Schweiz höchstens sechs Monate im Ausland zugelassen waren. Ausnahmen gelten für Fahrzeuge, die bereits länger als sechs Monate im Ausland zugelassen waren. Sie fallen nicht unter die Pflicht zur CO₂-Abgabe für leichte Nutzfahrzeuge und Personenwagen und können anlässlich der ersten Inverkehrsetzung in der Schweiz ohne Prüfverfahren zur CO₂-Abgabe der Motorfahrzeugkontrolle (MFK) vorgestellt werden. Um das Fahrzeug in der Schweiz einlösen zu können, muss immer eine vollständige Abnahmeprüfung von der MFK erfolgen. Nachdem das Fahrzeug verkehrstauglich ist, erhalten Importeure die neuen Kontrollschilder meist direkt vor Ort bei dem Strassenverkehrsamt. 

Weiterhin sollten potenzielle Importeure beachten, dass die beschriebenen Posten nicht die einzigen Kosten sind, die bei der Einfuhr eines Fahrzeugs in die Schweiz anfallen. Es können auch andere Gebühren wie Transportkosten oder die Motorfahrzeugsteuer anfallen.
Daher ist es wichtig, dass der Inhaber des Fahrzeugs alle anfallenden Kosten im Vorfeld kennt, um eine böse Überraschung beim Import zu vermeiden. Wer alle Komplikationen umschiffen möchte, kann auch einen Dienstleister beauftragen, der dann alle Formalitäten übernimmt. So ein Unternehmen berechnet die Einfuhrkosten und erstellt danach alle notwendigen Verzollungsunterlagen für Fahrzeuge, die Importeure für die Ausfuhr sowie Einfuhr in die Schweiz benötigen. So ein Komplettangebot schont die Nerven, spart Zeit und bietet von Anfang an volle Kostentransparenz. Die Kosten für den Dienstleister könnten sich letztlich lohnen.

28. Sep 2026

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